Ich habe mich vor ein paar Tagen überwunden, den Anfang zu machen, bei delicious zu bookmarken. Überwunden deshalb, weil ich ungern externe und soziale Dienste in Anspruch nehme und delicious bei Yahoo angesiedelt ist, die ja bekanntlich in China nicht zimperlich sind, wenn es um das Überwachen und Zensieren von Dissidenten in China geht und wie andere Dienste auch bereitwillig irgendwelchen Diensten Auskunft geben, wenn die a bisserl Druck ausüben. Das auch, weil ich hier zwar ebenfalls Link-Sammlungen zum Besten geben könnte, aber ich das öde finde und man das dann auch direkt bei Dienst XYZ machen kann. Bisher habe ich das geschlossen gemacht (soweit das bei delicious möglich ist), aber wollte fragen, ob es von Interesse wäre, wenn ich die Bookmarks öffentlich führe? Wenn nicht, auch gut. Wenn doch, auch gut, denn es dürfte kein Geheimnis sein, wofür ich mich interessiere und die Links sind ja eh OSINT
Gerade erreichte mich mal wieder eine Anfrage per E-Mail (erfreulich: OpenPGP verschlüsselt, mit meinem kleinen "Annt-Anti-Spam" Kürzel und auch noch per PrivacyBox) zwecks Eingehen einer sogenannten Linkpartnerschaft, auch als Linktausch, Link-Exchange oder laut Wikipedia Textlinktausch bekannt, der ich hier mit einer Antwort begegnen möchte, die nicht böse oder als persönlicher Angriff zu sehen ist. Im aktuellen Fall betrifft sie ja eine interessante Webpräsenz. Besonders amüsant sind solche Anfragen, wenn sie zum Beispiel von Herstellern von Überwachungsequipment aller Art kommen, weil das hier nun mal auch Thema ist und die das zwar haben crawlen lassen, aber eben nicht inhaltlich auswerten. Aber das nur am Rande. In der Regel kicke ich solche Anfragen eh sofort in den Papierkorb, wenn sie nicht im Spamfilter verenden. Ich stehe grundsätzlich nicht auf dem Spiel "Linkst Du mich, linke ich Dich, aber auch nur dann", egal aus welchen Gründen (SEO oder nicht). Mir ist auch irgendein PageRank piepegal, den irgendeine Site hat, auf den dann ggf. in der Anfrage hingewiesen wird, genauso wie ich mich auch nicht für meinen interessiere. Oder irgendeine Position, die man wer-weiß-wo in irgendeiner Liste hat. Wenn ich über gute Sachen stolpere, dann verlinke ich das sowieso: in einem Blogbeitrag, vielleicht im Rahmen eines Wikieintrags oder irgendwo auf der Homepage. OK, das kann auch länger dauern, obwohl ein Link bereits als wichtig/interessant/informativ in meinen Bookmarks schlummert. Ist nun mal so. Man kann mir auch gerne einen Hinweis zu einem Link mit wichtigen/interessanten/informativen Inhalten stecken, auch zur eigenen Webpräsenz. Da setze ich auch einen Link und befasse mich mit dem "Angebot" (oder auch nicht), egal ob man einen Rück-Link setzt. Ich stelle an Links keine Bedingungen. Deshalb: Hinweise, Mails: Warum nicht, aber ohne diesen Linktauschunsinn. Hat bei mir eh keinen Zweck.
Ab dem 20. November wird es von der EU ein weiteres interessantes Angebot für Bürger geben, denn dann startet offiziell das Europeana Portal. Bei Europeana handelt es sich um ein Projekt im Bereich Digitale Bibliotheken des eContentplus Programms der i2010 -Initiative zu Digitalen Bibliotheken der EU, das im Juli 2007 gestartet wurde. Ziel des Projekts war die Verwirklichung einer Kombination aus Digitalem Museum, Archiv und Digitaler Bibliothek, über die Filme, Fotografien, Gemälde, Musikaufnahmen, Karten, Manuskripte, Bücher, Zeitungsartikel und archivierte Dokumente zugänglich werden, die bereits von Bibliotheken, Museen, Archiven, Wissenschaftsinstitutionen und audio-visuellen Sammlungen in Europa digitalisiert wurden. Das Europeana Portal wird zum Start Zugriff auf 2 Millionen Objekte bieten, bis 2010 sollen über Europeana 6 Millionen Objekte zugänglich gemacht werden. Laut der epractice Meldung "Europeana": The European Digital Library is launched stehen für den Zeitraum von 2009 - 2010 ingesamt 119 Millionen € für Digitalisierungsprozesse, Forschungsaktivitäten zu digitalen Bibliotheken und zur digitalen Erschließung der Bestände zur Verfügung. Neben Europeana kann man natürlich auch in Angeboten wie der Europäischen Bibliothek in Beständen der europäischen Nationalbibliotheken forschen und stöbern, die von der Königlichen Bibliothek der Niederlande unterhalten wird. Es muss ja nicht immer die Wikipedia sein. Das Europeana Portal ist schönes Beispiel, was die Europäische Union auch sein kann und ein Dienst, der neben der Bereitstellung von Dokumenten und Mitteilungen über Feeds oder Live-Übertragungen von Ausschuss- oder Plenarsitzungen jedem Bürger ermöglicht, sich mit Hintergrundinformationen, geschichtlich-kulturellem Wissen und tagespolitischen News zu versorgen – wenn die nötige Offenheit und Transparenz der beteiligten Institutionen hinzukommt, die auch Grundlagen sind, damit sich Bürger überhaupt für politische, gesellschaftliche und kulturelle Aspekte interessieren und selbst aktiv werden – in welcher Form auch immer und jenseits der Frage, ob sie die Möglichkeiten, Dienste und Angebote auch nutzen und annehmen. Ein Punkt, bei dem es immer noch bei der Europäischen Union hapert, auf den insbesondere das Europäische Parlament und die Parlamente der Mitgliedsstaaten immer wieder hinweisen, ist die Mehrsprachigkeit der angebotenen Dienste und Informationen. Ich habe zum Beispiel mit englischsprachigen Dokuemnten kein Problem, aber wenn es dann sehr lange Texte sind, kostet es einfach mehr Zeit, die zu lesen und zu analysieren. Zu einem "geeinten Europa" gehört auch, dass der Einwohner einer Kleinstadt in Rumänien, der sich vielleicht keinen eigenen Computer und Internetzugang zulegen kann, in seine Stadtbibliothek geht und über den dortigen Internetzugang alle Objekte, Dokumente und Informationen in seiner Landessprache abrufen kann, statt nur Quellen in Sprachen eines "Kerneuropas" aus Deutschland, Frankreich usw. vorzufinden. Das Europeana Portal startet zum Beispiel mit deutsch-, englisch- und französischsprachiger Oberfläche, ein Hauptpunkt im Programm zur Weiterentwicklung des Portals liegt aber in der Umsetzung einer multilingualen Bedienung.
 "Under Construction" Meldung nach dem Launch der Europeana wie zu Urzeiten des WWW.
Wieder einmal ein eindrucksvolles Beispiel für die technische Inkompetenz, fehlende Gabe zur Vorausschau und Vorherrschaft der Bürokraten und Pfennigfuchser (oder heißen die jetzt "Centfuchser"?) in der Europäischen Union. Wie kann man ein so ambitioniertes Projekt so dermaßen vergeigen?
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hatte bereits vor einem Monat auf die Relevanz des im Frühjahr 2008 erwarteten Beschlusses zur "Online-Durchsuchung" hingewiesen und angedeutet, dass dessen Inhalt richtungsweisend für eine ganze Reihe staatlicher Überwachungsmaßnahmen sein wird. Deshalb wurde auch das Bundesverfassungsgericht von den konservativen Verfechtern der "Online-Durchsuchung" scharf angegangen. Im heutigen lesenswerten Interview mit dem Deutschlandfunk machte Papier in mehrerer Hinsicht erhellende Ausführungen, die den Zweck und die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, die ständige (und notwendig gewordene) Inanspruchnahme des Gerichts bei Gesetzesvorstößen zur inneren und äußeren Sicherheit und natürlich die Verfassungsbeschwerde gegen die "Online-Durchsuchung" im NRW-Landesverfassungsschutzgesetz betreffen:
Papier: Wir werden keine Gesetze entwerfen, übrigens auch in diesem Verfahren nicht. Aber richtig ist, dass in Bezug auf dieses konkrete Verfahren, das Sie angesprochen haben, bei dem es also um die Verfassungsmäßigkeit eines Landesgesetzes geht, notwendigerweise gewisse Grundaussagen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität eigener informationstechnischer Systeme gemacht werden müssen vom zuständigen Senat des Bundesverfassungsgerichts. Und dass diese Grundaussagen, die einfach in Bezug auf das anhängige Verfahren notwendig sein werden, natürlich auch für weitere gesetzgeberische Vorhaben auf der Ebene des Bundes oder anderer Länder Bedeutung haben werden, das wird man wohl sagen dürfen.
Und zur Vorratsdatenspeicherung, den angekündigten (Massen-)Verfassungsbeschwerden und der Rolle des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der verteilten Kompetenzen durch nationale und europäische Gesetzgebung:
Geuther: Es gibt ja derzeit einen konkreten Testfall noch für das Funktionieren von Grundrechtsschutz in Deutschland und Europa gleichermaßen, die Vorratsdatenspeicherung, die voraussichtlich hierzulande bald Gesetz wird, und sie beruht auf einer europäischen Richtlinie. Und hier beim Bundesverfassungsgericht sind massenweise Verfassungsbeschwerden dagegen angekündigt. Datenschützer fürchten aber, egal wie grundgesetzwidrig das möglicherweise ist, da wird Karlsruhe nicht viel machen können, das wurde nun mal in Europa so beschlossen.
Papier: Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird der nationale Grundrechtsschutz derzeit jedenfalls zurücktreten, so lange und so weit auf Gemeinschaftsrechtsebene ein im Wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz gewährt wird. Dies war bisher der Fall, und zwar aufgrund einer vom Europäischen Gerichtshof der Gemeinschaften entwickelten Grundrechtsdogmatik. Aber dies wird ja dann eher noch verstärkt, wenn es aufgrund der neuen Vertragswerke der Gemeinschaft sogar einen geschriebenen Grundrechtekatalog auf Gemeinschaftsebene geben wird. Wenn nationale Rechtsakte sich darin erschöpfen, zwingendes Gemeinschaftsrecht umzusetzen, dann wird der Grundrechtsschutz in erster Linie, sage ich mal, auf der Gemeinschaftsebene zu leisten sein. Und dann werden die nationalen Gerichte und gegebenenfalls und schlussendlich der Europäische Gerichtshof der Gemeinschaften darüber zu wachen haben, dass die gemeinschaftsrechtlichen Rechtsakte, die gewissermaßen die nationale Gesetzgebung prägen, an diesen Grundrechten des Gemeinschaftsrechts zu messen sein werden. Also der Grundrechtsschutz wird sich dann partiell insoweit verlagern auf die Gemeinschaftsrechtsebene.
Geuther: Wie bewerten Sie denn so einen Massenprotest? Ist das ein Zeichen für besonders funktionierende Kritikfähigkeit im Rechtsstaat, oder ist das Klamauk, ist das etwas, was der Ernsthaftigkeit solcher Verfahren nicht gerecht wird?
Papier: Ich kann das jetzt noch nicht beurteilen, ob das mehr oder weniger nur eine politische Show sein soll oder wirklich auf ernsthaften problemorientierten Beurteilungen eines Großteils der Bevölkerung beruht. Also, das sind ja erst künftige Geschehen, die so noch gar nicht vorliegen.
Das Interview ist nicht nur den konservativen Geiferern zu empfehlen, sondern jedem Bürger Deutschlands und gerade Europas. Also Lese- bzw. Hörbefehl! Siehe auch:
Save-Privacy - Hans-Jürgen Papier (BVerfG): Sicherheit versus Freiheit (11.12.2007)
Zum Thema "Krieg gegen den Terror" oder wie er auch von einigen Politikern, die meist aus dem neokonservativen Lager in den USA stammen auch bezeichnet wird, dem "globalen 3. Weltkrieg", der dem "Kalten Krieg" gegen das "evil empire" der Sowjetunion folgt, kurzum der Kriegsrhetorik, die den Aufbau nationaler und globaler Überwachungs- und Kontrollstrukturen unter dem Begriff der "Sicherheitsarchitekturen" dient, asymmetrische Kämpfe mit religiösen Fundamentalisten, Separatisten und Befreiungsbewegungen, die sich aufgrund der unterschiedlichen Ressourcen an Waffen und Kämpfern wie eh und jeh bekannter Guerilla-Methoden bedienen und der militärisch-polizeilichen Beantwortung sozialer und ökonomischer Konflikte, empfehle ich drei Links:
Burkhard, für den die "Online-Durchsuchung", die eigentlich flexible System- und Telekommunikation-Überwachung vor Ort im/am PC ist, immer noch ein erwiesener Hoax ist, hat sich im informativen Beitrag Keine Chance für Online-Durchsuchung einige Aspekte der Stellungnahme des Beratungsunternehmens mit Schwerpunkt IT-Sicherheit, Datenschutz, IT-Standards Secorvo zur "Online-Durchsuchung" - Verfassungsbeschwerden 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07 angeschaut und berichtet dazu. Secorvo gibt zum Beispiel auch Gutachten über Verschlüsselungsalgorithmen ab, der Autor der Stellungnahme Dirk Fox, Geschäftsführer von Secorvo, ist neben Johann Bizer, der auch stellvertretender Leiter des ULD Schleswig-Holstein ist, Mitherausgeber der bekannten Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD). Ich sage mal einfach: Die wissen, wovon sie reden. Die Stellungnahme geht weniger auf die rechtlichen Ein- und Auswirkungen ein, abgesehen von dem zweifelhaften Nutzen der "Remote Forensic Software" getauften "Bundes- und Landestrojaner", für gerichtsfeste datenforensische Resultate zu sorgen. Dafür umso mehr auf die möglichen praktisch-technischen Methoden und ihre Fallstricke, die ganze Latte an technischen und praktischen Be- und Verhinderungsmöglichkeiten, um einer "Online-Durchsuchung" Steine in den Weg zu legen und die katastrophalen Kosten-Nutzen Relationen, die mit ihr einhergehen würden. Nebenbei enthält die Stellungnahme zahlreiche Hinweise und Anknüpfungspunkte, um nicht zu sagen "Handlungsanweisungen" und "Verhaltensmaßregelen, die eigentlich generell von jedem Internet- und Rechner-Nutzer stets im Auge behalten werden sollten. Dazu zählt zum Beispiel auch eine Lehre, die bezüglich des Spiels zwischen Angreifern bzw. "Überwachern" und Nutzern von Verschlüsselung bzw. "Verteidigern" immer eine Rolle spielt: Treibt auf Seiten eines Angreifers den Aufwand an Zeit, Kosten und den Einsatz an technischen und menschlichen Ressourcen der Gegenseite so hoch wie möglich. Insgesamt lesens- und empfehlenswert für jeden, der sich für die "Online-Durchsuchung" begeistert, egal aus welcher Perspektive und ein Schlag gegen das Fabulieren des Bundesinnenministers und seiner verschiedenen Freunde
Zur Ergänzung von Duckhomes Beitrag Psychologen wollen nicht mehr bei der Folter helfen über die (teilweise) Absage der American Psychological Association (APA), nicht mehr begleitend, ausbildend oder aktiv an Folter-Verhören teilnehmen zu wollen, die nicht nur in Guantanamo stattfinden, wie aus zahlreichen Berichten ehemaliger Verschleppter hervorgeht, auch wenn das der Kommandeur von Guantanamo leugnet, sondern mit Sicherheit auch in den geheimen "Verhör-Camps" der CIA in Europa und den Folter-Kellern befreundeter Dienste im außereuropäischen Ausland und wie wir von den Bildern wissen, definitiv auch im ehemaligen US-Militärgefängnis Abu Ghraib im Irak und in Kerkern in Afghanistan stattfanden, empfehle ich den Artikel Foltern fürs Vaterland der FAZ.
In dem Artikel geht es auch um das SERE (Survival, Evasion, Resistance and Escape) Programm, das Soldaten – besonders von Spezialeinheiten – die hinter den feindlichen Linien in Gefangenschaft gerieten, seit dem Korea Krieg das physische und psychische Überleben ermöglichen soll und nach 9/11 für die schmutzigen Aspekte des "Krieges gegen den Terror" hinsichtlich verschleppter und inhaftierter Gegner in das Gegenteil verkehrt wurde, um psychologische Folter zu praktizieren. Über SERE berichtet bereits 2006 das amerikanische Magazin Salon, der SERE Beitrag in der englischsprachigen Wikipedia weiß mehr dazu (falls US-Behörden nicht auch daran versucht haben herumzupfuschen). Im FAZ Artikel kommt auch sehr gut heraus, dass sich die Bush-Administration trotz der "Anti-Folter Show", immer noch zwei Hintertüren offenlässt: Eine geheime Liste der "zulässigen" Foltermethoden und eine Erlaubnisbefugnis des US-Präsidenten für "schwere Fälle". Aber man sollte sich nicht darüber täuschen, dass Foltern nur zum Handwerkzeug der US-Geheimdienstler und -Militärs im "Krieg gegen den Terror" gehört. Man darf davon ausgehen, dass die Sondereinheiten und Militärs von Putins Russland in Tschetschenien nicht anders vorgehen, aus der Terrorbekämpfung gegen die IRA in Nordirland sind die gleichen Methoden gegen IRA-Häftlinge bekannt, wie sie im FAZ Artikel aufgezählt werden, in China geht man gegen Dissidenten als "Verschwörer" und "Verräter" ebenfalls mit Folter vor, nur direkter und weniger psychologisch ausgefeilt wie in einigen westlichen "Rechtsstaaten", die sich immer dann bereit finden, für den Zweck der Terrorbekämpfung Konzessionen an die Folter zu machen und dafür Menschen- und Grundrechte zu relativieren. Das klare Verneinen oder das Akzeptieren der Folter ist einer der Scheidewege, an denen sich ein Rechtsstaat behauptet – oder untergeht. Die Beschlüsse der APA sind ein wichtiges aber zaghaftes Signal. Psychologen, die weiter an Folterungen und Folter-Verhören teilnehmen oder dafür ausbilden, sind immer und bleiben immer einkalkulierte Bestandteile des Folter-Apparates, den Folteropfer der ehemaligen lateinamerikanischen Diktaturen "die Maschine" nannten. Siehe als Update zum Folterstaat USA auch:
New York Times - Bush Defends Treatment of Terrorism Suspects (05.10.07)
New York Times - Debate Erupts on Techniques Used by C.I.A. (05.10.07)
Washington Post - Congress Seeks Secret Memos On Interrogation (05.10.07)
Washington Post - Bush Defends Interrogations (06.10.07)
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