Im
Interview der Woche des Deutschlandfunks mit Bundesinnenminister Schäuble (
mp3-Datei) ging es mal wieder um die Frage der Notwendigkeit der Online-Durchsuchung und die damit einhergehende Kernbereichsverletzung, den Einsatz des Militärs für die innere Sicherheit und Bedrohungskulissen.
In dem Interview kommt sehr schön heraus, wie sich bei Bundesinnenministern, die ihre Arbeit unter das Primat des Schutzes der Sicherheit und Ordnung stellen, an dem sich die Bewahrung der Grundrechte und des Rechtsstaates auszurichten haben, Politik- und Entscheidungsfindung abspielt, wenn es um Einschränkungen und Eingriffe in die Verfassung zu Ungunsten der Bürgerrechte und Grundfreiheiten und zu Gunsten der Befugnisse und Bedürfnisse von Sicherheitsbehörden geht. Das trifft nicht nur auf Schäuble zu, sondern u. a. auch auf dessen Vorgänger Otto Schily.
Das soll jedoch nicht heißen, die Innen- und Sicherheitspolitiker wären nur die Spielbälle, die Marionetten unserer Sicherheitsbehörden. Das sind sie zwar auch, wenn es um die Prozesse geht, die von den Sicherheitsbehörden ausgehen und von den Sicherheits- und Innenpolitikern aufgegriffen und in praktische Innen- und Sicherheitspolitik umgesetzt werden. Umgekehrt wird ein
Sicherheitspolitiker, der sein Land in einem permanenten Quasi-Kriegszustand inmitten eines globalen
Gefahrenraumes wähnt und deshalb möglichst lückenlos – wenn nicht zu 100 Prozent, dann wenigstens zu 99 Prozent – alle militärischen und zivilen Mittel nutzen will, ausloten, welche Sicherheitsoptionen politisch und praktisch umsetzbar sind und sich für seine Agenda die Rückversicherung bei Sicherheitsbehörden und Militärs einholen.
Am Anfang steht die Bedarfsanmeldung der Sicherheitsbehörden, die als über jeden Verdacht erhabene Experten eine neues Mittel zur Überwachung einsetzen wollen oder eine neue rechtliche Befungnisgrundlage für nötig halten. Von den Sicherheitsbehörden werden die Bedarfsanmeldungen immer wieder mit dem Hinweis auf den "Hase-und-Igel" Wettstreit zwischen Sicherheitsbehörden und Gegener X und dem Vorteil von Gegner X begründet und dadurch entstehende Lücken bei Mitteln und Befugnisse behauptet:
Spengler: Das Ziel ist, in die Kommunikationsstruktur von Terroristen einzudringen. Ist das richtig?
Schäuble: Ja klar, in streng begründeten Ausnahmefällen. So wie der Präsident des Bundeskriminalamtes oder auch die Generalbundesanwältin das wieder und wieder sagen, die ja geradezu flehentlich die Politik bitten: Schafft uns eine klare gesetzliche Grundlage im eng begründeten Ausnahmefeld. Niemand in Deutschland will doch irgend etwas von Überwachungsstaat, sondern es geht darum, wenn andere Mittel versagen und wenn wirklich Anzeichen für schwere Gefahren, schwere Anschläge auf unser Land bestehen, so wie wir das ja in dem Fall, der vor einigen Wochen bekannt geworden ist, haben, dann gegebenenfalls aufgrund richterlicher Entscheidung die Möglichkeit zu haben ...
Es ist einfach so, das ist in der Menschheitsgeschichte nicht neu, neue technologische Entwicklungen werden immer auch von Verbrechern genutzt. Und das internationale Netzwerk der Terroristen versucht, alle technologischen Innovationen zu nutzen, um ihr verbrecherisches Tun voran zu treiben. Und da müssen die für die Sicherheit Verantwortlichen eine klare Rechtsgrundlage haben, um in diesem Wettlauf für die Menschen und für das Land die mögliche Sicherheit zu gewährleisten, nicht mehr.
Spengler: Nun haben Sicherheitsbehörden einen natürlichen Hang, den man ihnen auch nicht vorwerfen kann, möglichst viel oder gar alles wissen zu wollen. Ein Chef des Bundeskriminalamtes, wie ehemals Horst Herold zum Beispiel, der wollte immer das Erkenntnisprivileg des BKA. Aber muss man nicht die Frage beantworten: Ist das alles sinnvoll, und ist das alles rechtmäßig, was die Sicherheitsbehörden wollen?
Schäuble: Also, das Bundeskriminalamt und sein Präsident, Herr Ziercke, ist gegen jeden Verdacht in Schutz zu nehmen, sie wollten etwas haben oder tun, was nicht rechtmäßig ist. Das ist ja gerade der Vorzug einer rechtsstaatlichen Verfassung...
Spengler: Es wird genug getan?
Schäuble: ...Unsere Polizei und unsere Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern leisten gute Arbeit, und die Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen. Und gerade, weil das so ist, soll man auch auf sie hören. Und wenn sie sagen, wir brauchen da angesichts neuer Entwicklungen klare rechtliche Grundlagen, dann sollte niemand deswegen einen Überwachungsstaat befürchten.
Die Bedarfsanmeldung trifft dann auf einen Bundesinnenminister, der sich selbst zum Nicht-Experten erklärt. Nicht nur, was die technische Machbarkeit und Effizienz von Überwachungsmittel und -befugnis X angeht, sondern auch, was die Einschätzung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der neuen Methode angesichts des bereits bestehenden Instrumentariums betrifft. Abwägung, Einschätzung und Bewertung liegt bei den Experten der Sicherheitsbhörden, während der Bundesinnenminister nur reagiert, weil ihm die Sachkompetenz abgeht. Öffentliche Diskussion und Kritik sind unerwünscht. Was zählt, sind die Behauptungen und Bedarfsanmeldungen der "Experten" in den Polizei- und Geheimdienstbehörden.
Spengler: Aber um in die Kommunikationsstruktur von Terroristen einzudringen, da benötigt man doch eigentlich keine Online-Durchsuchung, sondern da reicht doch die Überwachung des Emailverkehrs, der Chatrooms im Internet, des Handyverkehrs, was alles heute schon gemacht wird.
Schäuble: Ich bin kein Experte, und ich weiß auch gar nicht, ob es so furchtbar zielführend ist, dass man jede Ermittlungsmethodik der Sicherheitsbehörden breit diskutiert. Ich sage, unsere Sicherheitsbehörden leisten gute Arbeit. Und wenn unsere Sicherheitsbehörden gute Arbeit leisten, das Bundeskriminalamt wird viel gelobt, auch sein Präsident Ziercke zu Recht.
Die Bundesanwaltschaft, die Generalbundesanwältin Frau Harms, wenn die alle sagen, und die Chefs der Landespolizeien entsprechend, und international gibt es auch keinen Zweifel, wir brauchen in Ausnahmefällen diese Möglichkeit, dann finde ich, sollten sich nicht Politiker und vielleicht auch nicht Journalisten gewissermaßen zu größeren Experten machen und sagen, das braucht man gar nicht. Ich glaube, wir müssen schon auf den Rat derjenigen, die die Verantwortung tragen, auch hören.
Die weitere Funktion des Bundesinnenminister erschöpft sich dann nur noch darin, die Rechtsgrundlagen für die Vorgaben der Sicherheitsbehörden zu schaffen und zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit die Tiefe und Ausweitung der Eingriffe in die Bürgerrechte und Grundfreiheiten mit dem Hinweis auf Richtervorbehalte, das eigene Handeln in "den Begrenzungen der Verfassung" und die enge Zweckbindung – die man im Nachgang aufweichen kann, ist die Rechtsgrundlage erst einmal geschaffen – zu relativieren.
Stehen die angepeilten Änderungen an Verfassung und Gesetzen zu sehr im Sperrfeuer öffentlicher Kritik oder bieten Ansatzpunkte für den politischen Partner/Gegner, sich mit Gegenpositionen zu profilieren, verstärkt der Bundesinnenminister die Bedrohungs- und Angstkulisse mit dem Aufzeigen der Auswirkungen stattgefundener oder vereitelter Terroranschläge oder des Malens neuer Horrorszenarien.
Spengler: Um noch einmal auf die Online-Durchsuchung zu sprechen zu kommen: Laut Bundesverfassungsgericht gibt es für Verdächtige ebenfalls einen Kernbereich der Privatheit, in den der Staat nicht eindringen darf. Also, haben Terroristen das Recht auf diesen Kernbereich der Privatheit?
Schäuble: Also, Sie haben die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht, die ein bisschen komplizierter und differenzierter ist, ein bisschen vereinfacht.
Spengler: Das haben Journalisten so an sich.
Schäuble: Ja, das ist ja in Ordnung. Aber ich muss das Bundesverfassungsgericht ja doch vor diesem Verdacht schützen, denn das ist nun meine Verpflichtung als Verfassungsminister, der ich bin. Natürlich ist der Kernbereich geschützt. Aber im Zweifel kann auch der Kernbereich nicht dazu missbraucht werden, schwere terroristische Anschläge ungeschützt vorbereiten zu können. Das wäre ja ein völliger Missbrauch.
Und deswegen müssen wir Lösungen finden, etwa indem ein Richter entscheidet, darf das wirklich hier genutzt werden oder nicht. Wir sind ja bei jedem Eingriff in grundrechtlich generell geschützte Bereiche sehr zurückhaltend in unserem Lande, zu Recht nach der Ordnung unseres Grundgesetzes...
Spengler: Ich frage mich nur, was ist Gefahr im Verzug bei einer Online-Durchsuchung, die drei Monate der Vorbereitung bedarf?
Schäuble: Ja, deswegen sage ich, darüber wird man noch reden. Aber wir sind ja im Augenblick gerade noch nicht in der letzten Abstimmung. Seien Sie ganz unbesorgt, seien Sie ganz sicher, wenn der Bundestag ein solches Gesetz beschließen wird - ich hoffe bald -, dann wird es ganz enge Voraussetzungen haben und es wird ganz klare rechtsstaatliche Grundlagen und Begrenzungen haben.
Hier ist dann auch wieder ein Podcast zum Mitnehmen. So ganz ohne geht's ja doch nicht. Wieder mit dem Intro 'Poor Hero' von Flying Saucers Industry und mit Rob Costlow im Hintergrund.Themen-Links: Meine kommentierte Linksammlung vom Donnerstag, Heise:
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Burkhard, für den die "Online-Durchsuchung", die eigentlich flexible System- und Telekommunkations-Überwachung vor Ort im/am PC ist, immer noch ein erwiesener Hoax ist, hat sich im informativen Beitrag Keine Chance für Online-Durchsuchung einige Aspekte d
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Gerade erreichte mich ein Päckchen per Post ohne Absender. Normalerweise sollte man in Zeiten wie diesen mit ihren Angstkulissen und Bedrohungsszenarien ja den Paranoia-Modus anschalten, aber das Päckchen wog so gut wie nichts, es tickte auch nichts verdä
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