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    <title>ravenhorst - VDS</title>
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    <description>Wenn Du das Weblog liest, wirst Du nie wieder ruhig schlafen.</description>
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    <title>Quick Freeze, Quick Freeze Plus und die VDS</title>
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            <category>Grundrecht</category>
            <category>Politik</category>
            <category>VDS</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Im Telemedicus stellt sich Simon Möller im Beitrag &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/1897-Kommentar-Schaar-ein-Verraeter.html&quot;&gt;Kommentar: Schaar ein &quot;Verräter&quot;?&lt;/a&gt; hinter Schaars sogenanntem &quot;Quick Freez Plus&quot; Vorschlag, in dem Schaar eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung sieht. Mit den Aussagen, wie und was ein Datenschutzbeauftragter zu sagen oder nicht zu sagen hat, stimme ich überein. Wobei ich es gleichzeitig sehr paradox, strategisch unklug und nicht nachvollziehbar halte, innerhalb eines kurzen Zeitraums von der Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung zur Befürwortung einer &quot;kleinen&quot; Vorratsdatenspeicherung zu kommen und das auch noch mit haargenau der gleichen Rhetorik, die alle Verfechter und Pusher der Vorratsdatenspeicherung gegen die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung auffahren. Da muss sich doch einiges im Kopf gedreht haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein anlass- und einzelfallbezogenes und nachträgliches Quick Freeze ist eben auch nicht das Gleiche wie ein permanent präventiv stattfindendes &quot;Quick Freeze Plus&quot; aller Verkehrsdaten. Deshalb ist es auch nicht &quot;die konsequente Umsetzung des Quick Freeze-Gedankens&quot;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine aktuelle Antwort auf den Telemedicus Beitrag (um die es eigentlich geht), warum Quick Freeze Plus langfrisitg nur ein Einfallstor für die eigentliche Vorratsdatenspeicherung ist, eine mögliche Hintertür für Sicherheitspolitiker, um über die Hintertür der &quot;kleinen&quot; Vorratsdatenspeicherung für &quot;ja nur zwei Wochen&quot; doch die &quot;große&quot; - alte Vorratsdatenspeicherung für zwei, drei und mehr Monate zu erhalten, findet sich im Zeit Artikel &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-11/schuenemann-innenministerkonferenz-abschiebung?page=all&quot;&gt;Innenminister will mehr Polizei in &quot;islamische Viertel&quot; schicken&lt;/a&gt; zur aktuellen Innenministerkonferenz. Dort heißt es zur VDS aus dem Mundes des Vorsitzenden der Konferenz, Vahldieck von der CDU: &quot;Vahldieck sagte, sowohl für den Kampf gegen Kriminalität als auch zur Abwehr von Gefahren sei die Speicherung von Telefon- und Internetdaten zwingend notwendig. Auf eine Dauer wollte er sich nicht festlegen. &quot;Es muss um einige Wochen oder Monate gehen.&quot;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Und ich halte sowohl die Telemdicus-Leute als auch die Datenschutzbeauftragten für nicht naiv, sondern für so intelligent, um zu wissen, dass es nie bei zwei Wochen bleiben würde. Deshalb ist das Ganze leider eigentlich eine Geisterdebatte mit schädlichen Wirkungen. 
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    <pubDate>Wed, 17 Nov 2010 13:11:26 +0100</pubDate>
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    <title>Beschwert euch gegen ELENA in Karlsruhe</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1836-Beschwert-euch-gegen-ELENA-in-Karlsruhe.html</link>
            <category>Anti-Überwachung</category>
            <category>Data Mining / Fusion</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Gesellschaft</category>
            <category>Grundrecht</category>
            <category>Politik</category>
            <category>VDS</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Der FoeBuD e. V. &lt;a href=&quot;http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/mitzeichnen-verfassungsbeschwerde-gegen-elena&quot;&gt;ruft alle Arbeitnehmer&lt;/a&gt;, die direkt vom &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren&quot;&gt;ELENA Verfahren&lt;/a&gt; betroffen sind, dazu auf, sich &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;bis 25.03.2010&lt;/span&gt; an der &lt;a href=&quot;https://petition.foebud.org/ELENA&quot;&gt;Mitzeichnung&lt;/a&gt; der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA zu beteiligen, die am 31.03.2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wird. Welche Daten per ELENA-Verfahren in einem Datenspeicher auf Vorrat und auf Abruf für diverse Behörden gespeichert werden, kann man u. a. auf der Seite &lt;a href=&quot;https://petition.foebud.org/FoeBuD/informationen-zu-elena&quot;&gt;Informationen zu ELENA&lt;/a&gt; erfahren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch wenn man im März 2010 selbst nicht zum  Kreis der Betroffenen zählt, weil man z. B. arbeitslos oder Hausmann/Hausfrau ist, sollte man diese Informationen aufnehmen und an entsprechende &quot;Zielgruppen&quot; im eigenen Bekannten-, Freundes- und Verwandtenkreis weitergeben. Irgendwann ist man vielleicht wieder unfreiwilliger Datenlieferant für ELENA oder man ist derjenige, dem die abgerufenen Daten vorgehalten werden, weil man staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen muss oder irgendwelchen Behörden zusätzlich Zugriffs- und Abrufrechte eingeräumt wurden, wenn es nicht die eigenen Kinder sind, die in Zukuft eine Suppe auslöffeln müssen, die ihnen heute informationshungrige und kontrollwütige Politiker eingebrockt haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Also beteilige sich wer kann und ansonsten: Verbreitet die Informationen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Siehe auch:&lt;br /&gt;
BITKOM e. V. (natürlich) - &lt;a href=&quot;http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62846.aspx&quot;&gt;BITKOM fordert, an Einführung von &quot;Elena&quot; festzuhalten&lt;/a&gt; (19.03.2010) 
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    <pubDate>Mon, 15 Mar 2010 15:39:39 +0100</pubDate>
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    <title>Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1834-Wortwechsel-um-VDS-Urteil-und-Datenschutz.html</link>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Geheimdienst / Polizei</category>
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            <category>VDS</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    In der &quot;Wortwechsel&quot; Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel &lt;a href=&quot;http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/03/05/drk_20100305_1907_7d30b4de.mp3&quot;&gt;Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3)&lt;/a&gt; eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1833-Das-vorlaeufige-Stopp-Schild-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung.html&quot;&gt;Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt;, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1831-Von-Datenbriefen-und-Internet-Fuehrerscheinen.html&quot;&gt;Datenbrief&lt;/a&gt; und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen &lt;a href=&quot;http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28851941_kw09_de_enquete/index.html&quot;&gt;Internet Enquête-Kommission&lt;/a&gt;, einer von der FDP ins Spiel gebrachten &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-10/datenschutz-internet&quot;&gt;&quot;Stiftung Datenschutz&quot;&lt;/a&gt; oder eines vom BITKOM favorisierten &lt;a href=&quot;http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62242.aspx&quot;&gt;&quot;Staatsministers Internet&quot;&lt;/a&gt;, europäische und nationale Datenschutzstandards.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. 
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    <pubDate>Sat, 06 Mar 2010 21:17:00 +0100</pubDate>
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    <title>Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1833-Das-vorlaeufige-Stopp-Schild-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung.html</link>
            <category>Anonymität</category>
            <category>Anti-Überwachung</category>
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
    <content:encoded>
    Anlässlich des &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1803-Der-Beschluss-des-EuGH-zur-Vorratsdatenspeicherung-am-Tag-danach.html&quot;&gt;Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt; Anfang 2009 und vor dem Abschluss der &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1812-Vor-der-Koalitionseinigung-zur-Inneren-Sicherheit.html&quot;&gt;Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit&lt;/a&gt; im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglichen Ausgang der heutigen &lt;a href=&quot;http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html&quot;&gt;Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt; zu werfen. Dem waren seit 2002 Beiträge zur Vorratsdatenspeicherung &lt;a href=&quot;https://hp.kairaven.de/law/eu-datenvorratsspeicherung.html&quot;&gt;auf der Homepage&lt;/a&gt; und später hier &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/categories/51-VDS&quot;&gt;im Blog&lt;/a&gt; vorangegangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Höhepunkte im langjährigen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung stellten ohne Zweifel die &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1671-Leuchtfeuer-gegen-den-Polizeistaat-im-globalen-Dorf-und-in-Berlin.html&quot;&gt;Freiheit statt Angst Demonstrationen&lt;/a&gt; und die Durchführung der &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/911-Beschwert-Euch-gegen-die-VDS-in-Karlsruhe.html&quot;&gt;Sammel-Verfassungsbeschwerde&lt;/a&gt; dar, die u. a. vom &lt;a href=&quot;http://www.vorratsdatenspeicherung.de/&quot;&gt;Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt; wie so viele andere Aktionen organisiert wurde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Im Großen und Ganzen entsprach die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht meinen Erwartungen. Wie bereits zuvor bei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Der Titel der &lt;a href=&quot;http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html&quot;&gt;Pressemitteilung zum Urteil &amp;#8211; Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß &amp;#8211;&lt;/a&gt;, auf die sich dieser Beitrag stützt, brachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich schon sehr gut auf den Punkt. Sprich, die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in das Telekommunikationsgesetz (im Kern § 113a TKG und § 113b TKG) und die Strafprozessordnung (im Kern § 100g StPO), sowie die Anwendung der Gesetze und Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Internetzugangsdaten ist zunächst einmal für nichtig und verfassungswidrig erklärt worden. Das schließt positiv auch ein, dass alle seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten und genutzten Vorratsdaten bei Providern und staatlichen Stellen unverzüglich zu löschen sind! Das heißt, es muss reinen Tisch mit allen Daten gemacht werden und der Stand bleibt bis zu einer Novellierung der gesetzlichen Vorschriften bei 0, was bereits einen guten Erfolg der Verfassungsbeschwerden darstellt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch &amp;#8211; wie erwartet &amp;#8211; laut des Gerichts nicht an sich verfassungswidrig, denn das Gericht stellte fest, dass &quot;eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist&quot;, in Bezug zur EU-Richtlinie und der abgewiesenen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, dass mit dem Inhalt der EU-Richtline, &quot;die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden kann&quot; und &quot;das Grundgesetz eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen verbietet&quot;. Später heißt es in Bezug zum Art. 10 GG (&quot;Telekommunikationsgeheimnis&quot;) weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung &quot;für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste (...) mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar ist&quot; und &quot;bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfällt&quot;, denn &quot;eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen&quot;. Auch den wiederholt vorgebrachten Argumenten der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, dass für sie angesichts der steigenden Vernetzung, Nutzung des Internets und der Mobilfunkkommunikation die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, folgte das Gericht mit der Feststellung, dass &quot;eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist.&quot;
&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Sprich, macht die Regierung zukünftig ihre Aufgaben richtig und folgt den Rüffeln und Vorgaben des Urteils, wird die Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung fortgesetzt und nicht durch das reine Quick Freeze Verfahren für Verkehrsdaten ersetzt. Es sei denn, das neue Gesetz würde seinerseits neue Angriffspunkte bieten oder die EU-Richtlinie würde signifikant geändert oder gar aufgehoben werden, womit wohl nicht zu rechnen ist. Wie groß die Auswirkungen der beabsichtigten Überprüfung der EU-Richtlinie sind, die von &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,680686,00.html&quot;&gt;der EU-Justizkommissarin Viviane Reding&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.welt.de/politik/ausland/article6642536/EU-Richtlinie-zur-Datenspeicherung-wird-ueberprueft.html&quot;&gt;der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström&lt;/a&gt; angekündigt wurde, steht noch in den Sternen. Es wäre aber vielleicht intelligent und vorteilhaft für die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten und ggf. bei der Novellierung zu berücksichtigen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Also eine Atempause, mit Aussicht auf eine Vorratsdatenspeicherung, die verhältnismäßiger, zweckgebundener, eingeschränkter und &quot;abgesicherter&quot; durchgezogen wird, mit dem Auftrag an jeden einzelnen Internet- und Telekommunikationsteilnehmer, sich weiter praktisch mittels Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und entsprechenden Verhaltensweisen um die Umgehung und Verhinderung der Erhebung seiner Daten für die Vorratsdatenspeicherung zu bemühen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Das die Bundesregierung und die zustimmenden Parteimitglieder des Bundestages wie so oft zuvor bei der Sicherheitsgesetzgebung mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schludrig, im Schnellschuss und verfassungswidrig gehandelt haben, stellte das Bundesverfassungsgericht mit der Kennzeichnug der jetzigen Vorratsdatenspeicherung fest:
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;unzureichende Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;unzureichende Datensicherheit für die gespeicherten Daten&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;unzureichende Begrenzung der Verwendungszwecke der gespeicherten Daten&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;unzureichende Transparenz&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;unzureichender Rechtsschutz&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
Der jetzigen Form der Vorratsdatenspeicherung stellte das Gericht Kennzeichen, Anforderungen und Beschränkungen einer zukünftigen Vorratsdatenspeicherung gegenüber:
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;die Nutzung der VDS-Daten muss die Ausnahme bleiben&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die VDS an sich begrenzt den Spielraum für zukünftige anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union (&quot;das Maß ist voll&quot;)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;sie muss sich durch für die zum Speichern Verpflichteten verbindliche, normenklare, konkrete und effektive Maßnahmen zur technischen Sicherung des gesamten Vorratsdatenspeicherprozesses von der Erhebung bis zum Abruf auszeichnen (&quot;hohes Sicherheitsniveau&quot;) und nicht durch Hinweise auf Sorgfaltspflichten der Speicherungsverpflichteten und Wirtschaftlichkeitserwägungen&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der unmittelbare Abruf der VDS-Daten durch Strafverfolgungsbehörden setzt den bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat voraus und nicht Straftaten, die &quot;nur&quot; von erheblicher Bedeutung sind oder allgemein &quot;jede mittels Telekommunikation begangene Straftat&quot;, mit der das jetzige VDS-Gesetz weit über die Zielsetzungen der EU-Richtlinie hinausgegangen war&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der Abruf der VDS-Daten zur Gefahrenabwehr und Gefahrenprävention durch Geheimdienst- und Polizeibehörden unterliegt einer engen Zweckbindung (konkrete Gefahr für eine Person, für den Bestand/
Sicherheit des Bundes/Bundeslandes, gemeine Gefahr), während der Abruf der VDS-Daten für die Aufklärung im Vorfeld von Gefahren durch die Geheimdienste in vielen Fällen ausscheidet. Keine grobe Benennung allgemeiner Zielsetzungen und Aufgabenfelder wie bisher, die zur Erstellung allgemeiner und offener &quot;Datenpools&quot; bei den Sicherheitsbehörden einluden&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;grundsätzliches Übermittlungsverbot (aber nicht Erhebungsverbot) für die VDS-Daten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen mit telefonischer Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen, aber nicht zum Beispiel für Journalisten (&quot;Quellen- und Informantenschutz&quot;)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;der Abruf und die Verwendung der VDS-Daten soll vom Grundsatz her offen und mit Benachrichtigung der Betroffenen erfolgen (&quot;wirksame Transparenzregeln&quot;) und nicht mit der grundsätzlichen Möglichkeit für Behörden, Abrufe ohne Wissen der Betroffenen durchzuführen, ist aber mit den üblichen und bekannten Ausnahme- und Umgehungsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden verbunden, so dass es &amp;#8211; wenn überhaupt und wie bisher &amp;#8211; bei der nachträglichen Benachrichtigung von Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung und der richterlichen Kontrolle der Ausnahmen bleibt&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Übermittlung und Nutzung von VDS-Daten stehen grundsätzlich unter dem Richtervorbehalt&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;nachträgliche Beschreitung des Rechtswegs und gerichtliche Kontrolle für Betroffene&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;wirksame Sanktionen für unzulässige Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses und Persönlichkeitsrechts im Rahmen der VDS-Nutzung, aber mit &quot;weitem Gestaltungsspielraum&quot; für den Gesetzgeber&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
Zur reinen Auflösung bzw. Rückverfolgung einer IP-Adresse im Rahmen behördlicher Auskunftsanfragen mit der mittelbaren Nutzung der Vorratsdaten in Daten zum Inhaber des Anschlusses, dem die bereits bekannte IP-Adresse zugeordnet war, stellte das Gericht ein paar Beschränkungen, aber auch Lockerungen im Verhältnis zur Nutzung aller Vorratsdaten fest, die geradezu zur vollumfänglichen Anwendung und Nutzung der gesamten Palette von Anonymisierungstechniken &quot;auffordern&quot;:
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;sie begrenzen den Umfang der Anonymität von Kommunikationsbedingungen und führen zur Ermittlung der Identität von Internetnutzern in weitem Umfang&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;keine Übermittlung kompletter Datensätze der VDS-Daten, sondern Beschränkung auf personenbeogene Daten (&quot;Namen und Adresse&quot;)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Auskunftsersuchen können ohne engere Zweckbindung (schwerwiegende Straftat, Verletzung eines Rechtsgutes eines definierten Rechtsgüterkatalogs) zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Gefahrenprävention und Vorfeldaufklärung durch Polizei- und Geheimdienstbehörden erfolgen&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Auskunftsersuchen sind aber an einen hinreichenden Anfangsverdacht, Vorliegen einer konkreten Gefahr oder besonders gewichtige Ordnungswidrigkeit als Eingriffsschwellen gebunden und dürfen nicht pauschal gestellt werden, z. B. für das präventive und allgemeine Anlegen von Persönlichkeits- Bewegungs- oder Kommunikationsprofilen (z. B. allgemeine &quot;Staubsauger&quot; Überwachung wie der NSA in den USA oder der GCHQ in Großbritannien)&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;die Auskunftsersuchen können durch Polizei- und Geheimdienstbehörden ohne richterliche Genehmigung (&quot;Richtervorbehalt&quot;) erfolgen&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;alle Betroffenen müssen nachträglich von der Einholung einer Auskunft benachrichtigt werden&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;  
Die Feststellung des Gerichts, dass für eine mit Art. 10 GG vereinbare Vorratsdatenspeicherung &quot;maßgeblich ist&quot;, dass sie &quot;nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht wird&quot;, ist am Rande auch wichtig, gab es doch in der Vergangenheit und in anderen europäischen Staaten wie Großbritannien Überlegungen, die Vorratsdaten aller Provider direkt einer zentralen, staatlichen Sammelstelle zuzuführen und dort zu verwalten. Solchen Ansinnen hat das Gericht schon einmal vorbeugend einen Riegel vorgeschoben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Die großen Verlierer des Urteils sind alle Diensteanbieter und Provider, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, denn der bisherigen Strategie vor Gerichten, der Vorratsdatenspeicherung sei aufgrund der hohen Kosten, der Wettbewerbsverzerrungen und des steigenden Personal- und Hardareaufwands zu begegnen, erteilte das Gericht im Punkt &quot;Vereinbarkeit mit Art. 12 GG&quot; eine Abfuhr: Die Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht für die Betroffenen &quot;für nicht übermäßig belastend&quot;, sie ist bezüglich der &quot;finanziellen Lasten nicht unverhältnismäßig&quot; und &quot;gegen die erwachsenden Kostenlasten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken&quot;, denn die Kosten werden ja vom Gesetzgeber nur &quot;insgesamt in den Markt verlagert&quot; und so, wie &quot;neue Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung&quot; genutzt werden können, müssen die Telekommunikationsunternehmen halt auch &quot;die Kosten übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten&quot;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Damit dürfte klar sein, dass zukünftigen Klagen gegen die Umsetzung der &quot;neuen&quot; Vorratsdatenspeicherung seitens verpflichteter Diensteanbieter wegen unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände kein Erfolg beschieden sein wird, aber auch, dass letztendlich wir als Kunden über die Preise einen Anteil der Kosten für die technische und personelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und damit unserer eigenen Überwachung mitzutragen haben. Aber das war bisher schon bei allen anderen technischen Überwachungs-Infrastrukturen so, die Telekommunikationsunternehmen aufgrund neuer Sicherheitsgesetze umzusetzen hatten und gilt auch für die Zukunft.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Alles in allem also eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die, wie gesagt, zu erwarten war. Eine kräftige Ohrfeige und Warnung für die Bundesregierung, die sich schon darin ausdrückt, dass die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig, sondern komplett für nichtig erklärt wurden. Auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts scheint man auch mit Blick auf die Gesetzgeber und die Exekutive der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft der technischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung den Punkt erreicht zu haben, wo es heißt &quot;Bis hierhin, aber nicht weiter&quot;. Mit der Vorratsdatenspeicherung muss für das Gericht ein Schlusstrich gezogen werden, darüber hinausgehende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbieten sich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun gut, es würden auch nur noch die zusätzliche Speicherung, Abfrage und Auswertung aller Inhalts- und Nutzungsdaten aller Internet- und Telekommunikationsdienste und die Verfolgung aller Maßnahmen zur Umgehung und Verhinderung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung fehlen, um vollends in einem Polizeistaat aufzuwachen. Schlimm genug, dass es in Zukunft eine neue Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben wird und man nicht auf Quick Freeze setzt, auch wenn sie durch das Gericht eine Menge von Sperrriegeln und Grenzen verpasst bekommen hat. Abzulehnen bleibt sie auch weiterhin.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Das alle bisher angefallenen Vorratsdaten zusammen mit der &quot;alten&quot; Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden und den Erhalt der Sperrriegel und Grenzziehungen haben wir aber nur einer fortgesetzten kritischen Aufklärungs- und Berichtsarbeit, dem praktischen Engagement vieler Leute und Organisationen, den Demonstrationen, dem Anwachsen einer Datenschutzbewegung und ihrer Internationalisierung, den Sammel-Verfassungsbeschwerden und Einzel-Verfassungsbeschwerden, den kritischen Stimmen aus Verbänden, von einzelnen Politikern im Bundestag und Journalisten in den Medien, aber nicht zuletzt auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Erinnern wir uns immer daran.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Als Nachtrag zur Frage der Speicherungspflichten von Anonymisierungsdiensten hier noch drei Stellen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf &quot;die Beschwerdeführerin&quot; beziehen, die &quot;Software für einen kommerziellen Internet-Anonymisierungsdienst entwickle und vertreibe. Der Dienst werde im Zusammenwirken mit anderen unabhängigen Betreibern erbracht, auf deren Servern ihre Software genutzt werde. Dabei betreibe die Beschwerdeführerin auch selbst einen öffentlich zugänglichen Anonymisierungsserver.&quot;:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;In Abs. 294 wird noch einmal festgestellt, dass zu den Speicherungsverpflichteten die Anonymisierungsdienste zählen, die öffentlich zugänglich und kommerziell betrieben werden:
&lt;div class=&quot;zitat&quot;&gt;
Die Speicherungspflichten richten sich an solche Diensteanbieter, die öffentlich zugänglich Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt für Endnutzer erbringen (vgl. § 113a Abs. 1, § 3 Nr. 24 TKG) und damit an Dienstleister, die die Dienste jedenfalls typischerweise zu Erwerbszwecken anbieten.
&lt;/div&gt;
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht &amp;#8211; wenn man es genau nimmt &amp;#8211; ziemlich verkürzend, dass der hauptsächliche Zweck von Anonymisierungsdiensten in der Anonymisierung von statischen IP-Adressen (hat das BverfG dabei bereits IPv6 im Blick gehabt?) gegenüber privaten Webservern und im Schutz vor illegalen Zugriffen durch Dritte liegt, aber nicht aller IP-Adressen gegenüber allen Gegenstellen und für alle Internetdienste. Bei kommerziellen Anonymisierungsdiensten hat die Anonymisierung nur solange Bestand, wie Strafverfolgungsbehörden keine unmittelbaren Abfragen kompletter VDS-Daten bei Vorlage eines &quot;bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat&quot; vornehmen wollen. Die reine Auflösung von IP-Adressen in Name und Adresse (falls diese Beziehung überhaupt bei einem kommerziellen Anonymisierungsdienst existiert und nicht durch die anonyme Nutzung eines &quot;Nutzerkontos&quot; und anonyme Bezahlung unterbunden ist) durch Auskunftsersuchen mit niedrigeren Eingriffsschwellen (s. o.) berührt der Absatz nicht.
&lt;div class=&quot;zitat&quot;&gt;
Jedoch führt die Speicherungspflicht nach § 113a Abs. 6 TKG nicht dazu, dass Anonymisierungsdienste grundsätzlich nicht mehr betrieben werden können. Die Anonymisierungsdienste können ihren Nutzern weiterhin anbieten, ohne Identifizierungsmöglichkeit der IP-Adresse durch Private im Internet zu surfen. Sie ermöglichen damit Nutzern, die eine statische (und folglich offene) IP-Adresse haben, ihre Identität zu verbergen und schützen andere Nutzer vor Hackern oder sonstigem illegalen Zugriff. Aufgehoben wird die Anonymität nur gegenüber den staatlichen Behörden und dabei auch nur dann, wenn nach den engen Voraussetzungen für die unmittelbare Verwendung der nach § 113a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ein Datenabruf ausnahmsweise erlaubt ist. Abgehalten werden damit folglich allein Kunden, deren Anonymisierungsinteresse sich gegen die in solchen besonders schwerwiegenden Fällen ermittelnden Behörden richtet. Das Angebot eines Anonymisierungsdienstes wird dadurch nicht insgesamt hinfällig.
&lt;/div&gt;
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass man als Betreiber eines kommerziellen  Anonymisierungsdienste konkrete Beweise zu finanziellen Belastungen aufgrund der Umsetzung und Anwendung der VDS vorlegen muss, um existenzbedrohende Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG (&quot;Berufsfreiheit&quot;) zu belegen und das Bundesverfassungsgericht zu veranlassen, dieser Argumentation zu folgen.
&lt;div class=&quot;zitat&quot;&gt;
Insbesondere hat sie [die Beschwerdeführerin] auch in Bezug auf Anonymisierungsdienste eine über die bei den sonstigen Telekommunikationsunternehmen hinausgehende Belastung weder für sich noch für andere Anbieter solcher Dienste hinreichend nachvollziehbar durch konkrete Zahlen belegt. Nur unter dieser Voraussetzung ließe sich aber eine Überschreitung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Indienstnahme der Anonymisierungsdienste feststellen. Solange die Einschätzung des Gesetzgebers nur durch Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, kann das Bundesverfassungsgericht dieser Frage nicht nachgehen.
&lt;/div&gt;
Siehe auch (als Auswahl):&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - &lt;a href=&quot;http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=355&amp;amp;Itemid=55&quot;&gt;Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
FoeBuD e.V. - &lt;a href=&quot;http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/vds-verfassungswidrig&quot;&gt;Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - &lt;a href=&quot;http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/09_UrteilVorratsdaten.html&quot;&gt;Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Deutscher Anwaltverein - &lt;a href=&quot;http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0710&quot;&gt;DAV zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Jetzt muss die Politik nachbessern!&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Deutscher Anwaltverein - &lt;a href=&quot;http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0810&quot;&gt;DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Repoter ohne Grenzen - &lt;a href=&quot;http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/reporter-ohne-grenzen-begruesst-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung.html&quot;&gt;Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
eco e. V. - &lt;a href=&quot;http://www.eco.de/verband/202_7556.htm&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
eco e. V. - &lt;a href=&quot;http://www.eco.de/verband/202_7557.htm&quot;&gt;Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung!&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
BITKOM e. V. - &lt;a href=&quot;http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62650.aspx&quot;&gt;BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Gewerkschaft der Polizei (NRW) - &lt;a href=&quot;http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/ID/D792EDB4CED5EB06C12576DA00401F0D?Open&quot;&gt;Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Deutsche Polizeigewerkschaft - &lt;a href=&quot;http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=929&quot;&gt;Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bund Deutscher Kriminalbeamter - &lt;a href=&quot;http://www.bdk.de/pressemitteilungen/artikel/strafverfolgung-und-gefahrenabwehr-werden-im-www-verfassungsrechtlich-bis-zur-gesetzlichen-neuregelung-aufgegeben&quot;&gt;Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden im &quot;www&quot; verfassungsrechtlich bis zur gesetzlichen Neuregelung aufgegeben&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundesverband Musikindustrie e. V. - &lt;a href=&quot;http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/back/84/news/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-ermoeglicht-fairen-ausgleich-zwischen-datenschutz-und-interessen-v/&quot;&gt;Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Humanistische Union - &lt;a href=&quot;http://www.humanistische-union.de/presse/2010/pressedetail_2010/back/presse-2010/article/karlsruhe-hat-gesprochen-aber-die-vorratsdatenspeicherung-ist-damit-noch-nicht-endgueltig-vom-tisch/&quot;&gt;Karlsruhe hat gesprochen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht endgültig vom Tisch&lt;/a&gt;
&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Bundesministerium des Innern - &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/ohneMarginalspalte/03/bverfg_ds.html&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundesministerium der Justiz - &lt;a href=&quot;http://www.bmj.de/enid/e29b82c6cba907227d8d0f95b4738f7a,1a58476d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936353639/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html&quot;&gt;Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Deutscher Bundestag - &lt;a href=&quot;http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_063/01.html&quot;&gt;Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung (plus Auswirkungen auf SWIFT-Abkommen und PNR-Deals)&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundestagsfraktion Die Linke - &lt;a href=&quot;http://linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1290143230&quot;&gt;Technischer K.o. für den Big Brother&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - &lt;a href=&quot;http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/329/329680.kampf_gegen_vorratsdatenspeicherung_war@de.html&quot;&gt;Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung war erfolgreich&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundestagsfraktion FDP - &lt;a href=&quot;http://www.fdp-fraktion.de/Epochaler-Sieg-fuer-die-Buergerrechte/760c631i1p6/index.html&quot;&gt;Epochaler Sieg für die Bürgerrechte&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundestagsfraktion SPD - &lt;a href=&quot;http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,51096,00.html&quot;&gt;Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Bundestagsfraktion CDUCSU - &lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__vorratsdatenspeicherung_weiter_moeglich_zuegig_neue_rechtsgrundlage_schaffen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__14953/Inhalte.aspx&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__endlich_rechtssicherheit_durch_die_entscheidung_des_bundesverfassungsgerichts/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__14950/Inhalte.aspx&quot;&gt;Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__vorratsdatenspeicherung_nicht_per_se_verfassungswidrig/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__14949/Inhalte.aspx&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Piratenpartei - &lt;a href=&quot;http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100302-Ein-Sieg-der-Buergerrechte-Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig&quot;&gt;Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig&lt;/a&gt;
&lt;br /&gt;&lt;br /&gt; 
Netzpolitik / Markus Beckedahl - &lt;a href=&quot;http://www.netzpolitik.org/2010/kommentar-zum-vorratsdatenspeicherungs-urteil/&quot;&gt;Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Telemedicus / Adrian Schneider - &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/1663-BVerfG-zu-Vorratsdatenspeicherung-Was-geht,-was-geht-nicht.html&quot;&gt;BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht?&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
unwatched.org - &lt;a href=&quot;http://www.unwatched.org/node/1740&quot;&gt;VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Save-Privacy - &lt;a href=&quot;http://blog.save-privacy.de/index.php?/archives/48-Auf-dem-Weg-zu-einer-wegweisenden-Entscheidung.html&quot;&gt;Auf dem Weg zu einer wegweisenden Entscheidung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Für weitere Beiträge surfe man die &lt;a href=&quot;http://rivva.de/http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html&quot;&gt;Rivva Resonanzen auf die Pressemitteilung des BverfG&lt;/a&gt; an.
&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Sueddeutsche - &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/politik/1/505205/text/&quot;&gt;&quot;Die Normen fallen nicht vom Himmel&quot; - Interview mit Hans-Jürgen Papier&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Sueddeutsche / Heribert Prantl - &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/&quot;&gt;Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gruslige Aussichten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Spiegel / Christian Stöcker - &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html&quot;&gt;Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
FAZ / Frank Rieger (CCC) - &lt;a href=&quot;http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E4D4A9C13CB064211A7DF99CD5A805483~ATpl~Ecommon~Scontent.html&quot;&gt;Ein grundlegendes Urteil&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Zeit / Kai Biermann - &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe&quot;&gt;Karlsruhe drückt den Reset-Knopf&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Focus / die Presseagenturen - &lt;a href=&quot;http://www.focus.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-bka-will-schnell-ein-neues-gesetz_aid_486040.html&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung: BKA will schnell ein neues Gesetz&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Financial Times - &lt;a href=&quot;http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-das-ende-des-sicherheitswahns/50082686.html&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des Sicherheitswahns&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
taz / Julia Seeliger - &lt;a href=&quot;http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/kurs-auf-strassburg/&quot;&gt;Kurs auf Straßburg&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
taz / Christian Rath - &lt;a href=&quot;http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein-guter-tag-fuer-die-buergerrechte/&quot;&gt;Das Vorratsdaten-Urteil - Guter Tag für Bürgerrechte&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Freitag / Julian Heißler - &lt;a href=&quot;http://www.freitag.de/politik/1008-vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-eu-fdp-cdu&quot;&gt;Mit Sicherheit mehr Freiheit&lt;/a&gt;
 
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    <pubDate>Tue, 02 Mar 2010 20:07:07 +0100</pubDate>
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    <title>Permanente Kontrollen mit Autokennzeichenerkennung</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1813-Permanente-Kontrollen-mit-Autokennzeichenerkennung.html</link>
            <category>Anti-Überwachung</category>
            <category>CCTV / Video</category>
            <category>Geheimdienst / Polizei</category>
            <category>Grundrecht</category>
            <category>Terror</category>
            <category>VDS</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
    <content:encoded>
    Der Guardian beschrieb gestern in seinem Artikel &lt;a href=&quot;http://www.guardian.co.uk/uk/2009/oct/25/surveillance-police-number-plate-recognition&quot;&gt;Activists repeatedly stopped and searched as police officers &#039;mark&#039; cars&lt;/a&gt;, wie man in Großbritannien die automatische Autokennzeichenerkennung und Videoüberwachung zur nachträglichen Verfolgung und Überwachung von Personen einsetzt, die es wagen, mit ihrem PKW zu Demonstrationen zu fahren oder in deren Nähe zu parken.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Wie auch in Deutschland wird die automatische Kennzeichenerkennung in Großbritannien schon seit Jahren eingesetzt, nur ist sie dort nicht nur im Rahmen neuer Überwachungsprojekte oder als Bestandteil einzelner Installationen an Autobahnen und Tunnels zu finden, sondern mittlerweile normaler Bestandteil der britischen Überwachungsinfrastrukturen. Hier in Deutschland werden von Videokameras aufgenommene und erkannte Autokennzeichen nur zum zeitlich begrenzten Abgleich mit den Kennzeichen gestohlener PKWs oder für Fahndungen genutzt. Das hätten zwar etliche Sicherheitspolitiker lieber anders, aber das Bundesverfassungsgericht hatte der präventiven Kennzeichenüberwachung mit flächendeckendem Charakter und der Vorratsspeicherung erfasster Autokennzeichen einen Riegel vorgeschoben (z. B. in &lt;a href=&quot;http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-027.html&quot;&gt;1 BvR 2074/05; 1 BvR 1254/07&lt;/a&gt;). In Großbritannien sieht das laut dem Guardian Artikel anders aus.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Anhand der Schilderungen zweier Betroffener und aufgrund des Inhalts polizeilicher Dokumente ergibt sich folgendes Bild: Finden Ereignisse statt, die auf das Interesse der britischen Sicherheitsbehörden für eine begleitende Observation stoßen, werden am Ort des Geschehens die Autokennzeichen durch mobile Erfassungsteams der Polizei aufgenommen und die Autokennzeichen in der polizeiliche Autokennzeichen-Datenbank gespeichert. Zusammen mit einem Vermerk, dass es sich z. B. um das Kennzeichen eines PKW-Halters handelt, der möglicherweise ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellt, der mit seinem PKW im Rahmen der Demonstration XYZ gesichtet wurde usw. Und das für bis zu fünf Jahre.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Passiert ein Betroffener die Stellen, an denen neben den Videoüberwachungskameras, die eh vor Ort installiert sind, die Systeme zur Automatischen Kennzeichenerkennung existieren, was schon Systeme wie in London sein können, die &quot;nur&quot; der Erhebung von Mautgebühren dienen oder mobile Systeme der Polizei bei Verkehrskontrollen, leuchtet sozusagen das &quot;rote Lämpchen&quot; in der Kennzeichen-Datenbank auf und es wird an Polizeieinheiten vor Ort eine entsprechen Hinweis- oder Warnmeldung ausgegeben, die auf dem Ereignis beruhen, an denen der Betroffene vielleicht vor Jahren teilnahm. Das noch harmloseste Resultat, wenn auch persönlich entnervend und bedrückend, kann im wiederholten Anhalten und Befragen bei Polizeikontrollen bestehen &amp;#8211; bei einem Betroffenen fünfundzwanzig Mal in zweieinhalb Jahren. Kommen Verdächtigungen hinzu, können daraus Durchsuchungen und Verhöre aufgrund der britischen Terrorbekämpfungsgesetze werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Nach der Logik eines Sicherheitsstaates wie Großbritannien ziehen wiederholt erfasste und erkannte Kennzeichen, für die Markierungen in der Datenbank gespeichert sind oder Polizeikontrollen, ihrerseits neue Aufzeichnungen in den polizeilichen Datenbanken nach sich. Optimal wäre ein automatischer Vorgang, so dass sich über die Zeit ein schönes Aufenthalts- und Bewegungsprofil anlegen ließe, das umso präziser ausfallen kann, je mehr und flächendeckender automatische Kennzeichenerkennungssysteme installiert und genutzt werden, dem Teppich der Videoüberwachungskamaeras folgend, der sich stetig vergrößert.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Schwieriger wird es, wenn sich Personen PKWs ausleihen, denn dann wird nicht der &quot;potentielle Gefährder&quot; bzw. die zum &quot;Verdächtigten&quot; gemachte Person erfasst, sondern nur der eigentliche PKW-Besitzer, der aber der Logik folgend ja eine mögliche &quot;Kontaktperson&quot; des Verdächtigten darstellt und so schließt sich der Kreis wieder. Den Kreis verlassen demnach nur die Leute, die sich mit Bus &amp;#38; Bahn oder als Spaziergänger den Ereignisorten nähern &amp;#8211; wenn sie nicht auf dem Weg in Sicherheitskontrollen geraten oder sich in Zukunft in Netzen aus RFID-Lesesensoren und intelligenten Videoüberwachungs- und Gesichtserkennungssystemen verfangen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Grund genug, immer wieder ein wachsames Auge auf politische Absichtserklärungen und Pläne zu werfen, wenn es um Autokennzeichenerkennung, Videoüberwachung und Maut-Systeme geht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Passend wie die Faust auf&#039;s Auge auch:&lt;br /&gt;
Guardian - &lt;a href=&quot;http://www.guardian.co.uk/uk/2009/oct/25/police-domestic-extremists-database&quot;&gt;Police in £9m scheme to log &#039;domestic extremists&#039; - Thousands of activists monitored on network of overlapping databases&lt;/a&gt; vom 25.10.2009 bzw. die deutsche Übersetzung im taz Artikel &lt;a href=&quot;http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/big-brother-im-klimacamp/&quot;&gt;&quot;Big Brother&quot; im Klimacamp&lt;/a&gt; vom 26.10.2009.
 
    </content:encoded>

    <pubDate>Mon, 26 Oct 2009 14:29:56 +0100</pubDate>
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    <creativeCommons:license>http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de</creativeCommons:license>
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<item>
    <title>Vor der Koalitionseinigung zur Inneren Sicherheit</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1812-Vor-der-Koalitionseinigung-zur-Inneren-Sicherheit.html</link>
            <category>Anti-Überwachung</category>
            <category>Geheimdienst / Polizei</category>
            <category>Grundrecht</category>
            <category>Internet / TeKo</category>
            <category>Medien / Kultur</category>
            <category>Politik</category>
            <category>VDS</category>
            <category>Zensur / Filter</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Aktuell zeigen sich ja erste Ergebnisse aus den Verhandlungen der Koalitionsarbeitsgruppe Inneres - Justiz - Informationsgesellschaft in Meldungen der Presseagenturen dpa, AP und ddp, bei denen Max Stadler von der FDP davon ausgeht, &quot;dass sie auch von der großen Verhandlungsrunde so akzeptiert&quot; werden, während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU dem Münchner Merkur bereits zu Protokoll gab, auf Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten zu wollen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Zusammengefasst heißt das für...&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
die Vorratsdatenspeicherung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Die Nutzung der Daten soll laut dpa und Schäuble auf &quot;schwere Gefahrensituationen&quot; beschränkt werden, laut AP bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gar ausgesetzt werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Ich denke, dass man sich damit auf den kommenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einstellt, der meiner Ansicht nach und wie bereits hier im Blog geäußert, die Vorratsdatenspeicherung nicht in Bausch und Bogen absägen, sondern sie mit Einschränkungen und Konkretisierungen der noch in Gummiform gehaltenen &quot;schweren Gefahrensituationen&quot; bewehren wird. Etwas, was sich bereits in den ergangenen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung abzeichnete und so auch von allen Parteien erwartet wird. Wir leben bereits seit 2008 mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeschränkten Vorratsdatenspeicherung und ich denke, jeder, den es interessiert, wird sich darauf eingestellt haben. Deshalb ist eine Aussetzung bis zum Gerichtsbeschluss und eine spätere Einschränkung auch Jacke wie Hose. Nur eine völlige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und dafür Quick-and-Freeze im Verdachtsfall wäre halbwegs akzeptabel, aber dafür hat sich das Rad &amp;#8211; auch über die europäische Ebene &amp;#8211; bereits zu weit gedreht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;  

die Online-Durchsuchung:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Sie soll weiteren Geheimdiensten wie dem Bundesverfassungsschutz nicht zur Verfügung stehen, was natürlich auch heißt, dass sie weiterhin dem BKA zur Verfügung stehen soll. Dann aber nur nach Antrag der Bundesanwaltschaft und Genehmigung durch Richter am Bundesgerichtshof. Laut Stadler soll der Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung bei einer Online-Durchsuchung aufgewertet werden. Zu den geschützten Berufsgeheimnisträgern zählen alle Anwälte und nicht mehr nur Strafverteidiger, während es bei weiteren umstrittenen Berufsgruppen wie Jounalisten wohl erst eine Online-Durchsuchung nach Einzelfallprüfung gibt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Nun ja, ganz will man die Option zum Einsatz und zur Weiterentwicklung von Techniken und Strategien zur Umsetzung einer &quot;Online-Duchsuchung&quot; nicht aufgeben. Auch nicht bei der FDP. Das die richterliche Kontrolle abseits der gewünchten schnellen Kungelei zwischen BKA-Beamten und überforderten Amtsrichtern verstärken will, war eine Forderung aus der Sachverständigenanhörung zum BKA-Gesetz und ist erst einmal positiv zu werten, wenn man einmal mögliche Sympathien zwischen dem BKA, der Bundesanwaltschaft und Richtern des Bundesgerichtshofs (und deren mögliche Überforderung) außer Acht lässt. Was den Schutz des Kernbereichs angeht, bleibt abzuwarten wie die einzelnen Änderungen ausschauen. Positiv wäre auch die Ausdehnung des Schutzes auf Anwälte, während die jederzeitige Ausnahmemöglichkeit für andere Berufsgruppen wie Jounalisten &amp;#38; Co Augenwischerei ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
die BKA - ISP Zensur-Infrastrukturen aka Zugangserschwerungsgesetz aka &quot;Internet-Sperren&quot;:&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Ein Moratorium im Umfang von einem Jahr, in dem das BKA zunächst versuchen soll, Netz-Präsenzenzen und -Angebote, über die z. B. mit Kinderpornografie gehandelt wird, sperren und entfernen zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Auch ein halbgarer, wenn nicht fauler Kompromiss, der dazu führen wird, dass man sich ein Jahr lang um weitere Überlegungen und Weiterentwicklungen zu Zensur-Infrastrukturen bemühen kann, während das BKA am Ende des Moratoriums wird berichten können, dass es aufgrund der &quot;Natur des Internets&quot;, der &quot;globalen Vernetzung&quot;, des &quot;Arbeitspensums&quot; des BKA sowie des &quot;Anstiegs der Internet-Kriminalität&quot; nicht möglich ist, gezielt gegen Angebote vorzugehen und es deshalb &quot;unverzichtbar&quot; sei, die Lösung der &quot;Zugangserschwerung&quot; weiterzuverfolgen. Es gab in Deutschland bereits in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße zum Einsatz von Techniken und Infrastrukturen für die Filterung und Blockierung und das auch von anderen Interessengruppen wie der Medienindustrie, nicht nur aus der Politik und seitens des BKA. Auch hier spielt wieder die EU-Ebene eine Rolle, über die immer noch kommen kann, was vielleicht doch am Ende in Deutschland politisch beerdigt werden soll. Gegen die vollständige Beerdigung hätte ich nichts einzuwenden. Bis dahin gilt auch hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung sich einzustellen und um Zensur und Überwachung hindurch und herumzurouten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Siehe auch (solange existent):&lt;br /&gt;
AP - &lt;a href=&quot;http://de.news.yahoo.com/1/20091015/tpl-union-und-fdp-einig-in-knackpunkten-2acf975.html&quot;&gt;Union und FDP einig in Knackpunkten der Sicherheitspolitik&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
dpa - &lt;a href=&quot;http://de.news.yahoo.com/26/20091015/tde-konkrete-einigungen-in-sicherheitsfr-e3a702e.html&quot;&gt;Konkrete Einigungen in Sicherheitsfragen&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
ddp - &lt;a href=&quot;http://de.news.yahoo.com/17/20091015/tde-csu-will-an-online-durchsuchung-und-3419c4f.html&quot;&gt;CSU will an Online-Durchsuchung und Datenspeicherung festhalten&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
und&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
CCC - &lt;a href=&quot;http://www.ccc.de/updates/2009/pm-spickzettel&quot;&gt;Spickzettel digitaler Bürgerrechte für die weiteren Koalitionsverhandlungen&lt;/a&gt; 
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    <pubDate>Thu, 15 Oct 2009 22:40:46 +0200</pubDate>
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    <title>Die Expertenbefragung zur Zensur- und Filter-Infrastruktur am &quot;Tag danach&quot;</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1805-Die-Expertenbefragung-zur-Zensur-und-Filter-Infrastruktur-am-Tag-danach.html</link>
            <category>Anonymität</category>
            <category>Anti-Überwachung</category>
            <category>Data Mining / Fusion</category>
            <category>Datenschutz</category>
            <category>Geheimdienst / Polizei</category>
            <category>Internet / TeKo</category>
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            <category>Zensur / Filter</category>
    
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Die im Beitrag &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1800-Streifzug-durch-die-Welt-der-Zensur-und-UEberwachung.html&quot;&gt;Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung&lt;/a&gt; und in anderen Weblogs geäußerten Kritikpunkte an den Filter-Plänen der Bundesfamilienministerin Von der Leyen brachten auch die Experten in der Befragung des Bundestagausschusses für Neue Medien am 12.02.2009 vor. Über die Befragung und ihre Ergebnisse berichteten die Welt in &lt;a href=&quot;http://www.welt.de/politik/article3194791/Machtlos-im-Kampf-gegen-Kinderpornografie.html&quot;&gt;Machtlos im Kampf gegen Kinderpornografie&lt;/a&gt;, die taz in &lt;a href=&quot;http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/keine-webseiten-sperrung-ohne-gesetz/&quot;&gt;Keine Web-Sperrung ohne Gesetz&lt;/a&gt;, der Tagesspiegel in &lt;a href=&quot;http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Kinderpornographie-Internet;art122,2729272&quot;&gt;Von der Leyen kämpft gegen Kinderpornographie im Netz&lt;/a&gt; Heise in &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Experten-betrachten-geplante-Kinderporno-Sperrmassnahmen-als-wirkungslos--/meldung/132482&quot;&gt;Experten betrachten geplante Kinderporno-Sperrmaßnahmen als wirkungslos&lt;/a&gt;, Andre Meister im netzpolitik Beitrag &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/anhoerung-im-bundestag-internet-zensur-freiwillig-oder-per-gesetz/&quot;&gt;Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz?&lt;/a&gt; und die Heute im Bundestag Redaktion in &lt;a href=&quot;http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2009/2009_049/02.html&quot;&gt;Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ob sich Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium von den Aussagen der Experten beeindrucken lassen, bleibt ungewiss, wie die &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1643-Notizen-zur-Sachverstaendigenanhoerung-ueber-den-Entwurf-des-BKA-Gesetzes.html&quot;&gt;Expertenbefragung zum BKA-Gesetz&lt;/a&gt; zeigte, aus der letztendlich nur die Aussagen in geringem Ausmaß Beachtung fanden, die sich für die Verabschiedung des BKA-Gesetzes nutzen ließen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Laut der Presseberichte und bei &quot;Berücksichtigung&quot; der Aussagen der Experten würde die &quot;Roadmap&quot; der Ministerien trotz aller Kritik so aussehen, dass die dem eco e. V. angeschlossenen Provider eine mit den Ministerien ausgearbeitete &lt;a href=&quot;http://www.ccc.de/updates/2009/filter-pm&quot; title=&quot;CCC: Chaos Computer Club veröffentlicht Vertrag zur Internetzensur &amp;#8211; BKA-Sperrliste soll geheim bleiben&quot;&gt;Vereinbarung mit Absichtserklärungen und unverbindlichen Selbstverpflichtungen&lt;/a&gt; unterschreiben. Da die technischen Maßnahmen wie bereits erwähnt neben zusätzlichen Aufwendungen für die Provider, die bereits durch die Vorratsdatenspeicherung belastet werden, unweigerlich mit Eingriffen in Grundrechte und das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, werden die Ministerien die Absichten und Selbstverpflichtungen der Vereinbarung auf eine gesetzliche Grundlage stellen, was die Provider und Experten forderten und bereits vom Familienministerium angekündigt wurde. Im &lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__Das_Internet_darf_kein_moral__und_rechtsfreier_Raum_sein/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__12150/Inhalte.aspx&quot;&gt;Sprachgebrauch&lt;/a&gt; der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nennt sich das &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;den Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren&lt;/span&gt;&quot;. Wie die &quot;rechtsstaatliche&quot; Ummantelung aussieht, kann man seit Jahren bei den &lt;a href=&quot;http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2009/terrorismusbekaempfung.pdf&quot;&gt;&quot;Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001&quot;&lt;/a&gt; verfolgen. Nicht die Rechtsstaatlichkeit steht im Zentrum, sondern rechtsstaatliche Rechtssetzung dient, wie die CDU/CSU richtig sagt, nur noch dem Durchsetzen von Sicherheitsgesetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
 Ob die &quot;rechtsstaatliche Absicherng&quot; über die reine Änderung des Telemediengesetzes durchgezogen wird, wie vom Familienministerium angekündigt oder über eine eigengesetzliche Lösung, wie vom eco e. V. gefordert, stand nach der Expterenbefragung im Raum. Auf die absurde und naive Vorstellung des BKA-Direktors Jürgen Maurers, die Analyse aller Anfragen mit anschließender Filterung einfach durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu legitmieren und sie von den Kunden abklicken zu lassen, werden sich sowohl die Ministerien, als auch die Provider nicht einlassen (können).&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Als technische Lösung zur Zensur von Verbindungsanfragen wird vom Familienministerium laut der Berichte zur Expertenbefragung die Methode der &quot;DNS-Manipulation&quot; beim Provider favorisiert, die auch zum &lt;a href=&quot;https://hp.kairaven.de/zensur/filterpilot2.html#top&quot;&gt;Instrumentarium der Sperrverfügungen in Nordrhein-Westfalen&lt;/a&gt; gehört. Neben der Verwendung alternativer Nameserver und direkter Einagbe von IP-Adressen kann dieser Eingriff auch durch die &lt;a href=&quot;https://hp.kairaven.de/bigb/asurf3.html#a2&quot;&gt;Weiterleitung aller Anfragen zur Namensauflösung über das Anonymisierungsnetzwerk Tor&lt;/a&gt; umgangen werden, was noch effektiver ist, da der Vorgang der Anfrage zur Namensauflösung selbst und natürlich jede angegebene IP-Adresse oder Hostnamen durch Provider nicht aufzuspüren ist, was die Relevanz der Existenz effizienter Anonymisierungslösungen unterstreicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Daneben möchte das Familienministerium eine informative &quot;Stopp-Anzeige&quot;, wenn die Anfrage eines Internetnutzers auf die Filter-Infrastruktur beim Provider aufschlägt, was aber mit Weiterleitungen über Proxys und damit der Zwischenspeicherung und Protokollierung der IP-Adresse des Internetnutzers verbunden ist &amp;#8211; sozusagen eine &quot;kleine Vorratsdatenspeicherng&quot; zur Zensur, für die von den Providern ebenfalls eine rechtliche Absicherung eingefordert wird. Beide Maßnahmen stehen deshalb auf dem Pogramm, weil sie am schnellsten und am billigsten zu haben wären, ohne allzu große Belastungen auf Provider- und Nutzerseite hervorzurufen, während ihre Effizienz am gerinsten ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
 Eine weiter aufgerüstete Zensur- und Filter-Infrastruktur mit Deep Packet Inspektion aller Datenpakete, Analyse und Abgleich der Zusammensetzung von URLs und angefragter Dateien, Inhaltsanalysen, Wortfilter und den anderen bereits in NRW angetesteten und in China umgesetzten Mechanismen würde dagegen längere Planungs-, Test- und Umsetzungsphasen, höhrere Investitionskosten (und damit eventuelle &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1777-Hoehere-Entschaedigungs-und-Bestechungsgelder-fuer-VDS-und-TKUE.html&quot;&gt;Entschädigungszahlungen&lt;/a&gt;) mit noch tieferen Eingriffen in Grundrechte und größeren Belastungen der Netzwerkbetreiber, Internet-Provider und Internetnutzer bedeuten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben dem persönlichen Anliegen, aktiver etwas gegen die Produktion, die Verbreitung, den Austausch und Handel von Kinderpronografie unternehmen zu wollen, was ich Frau von der Leyen sogar abnehme und abseits der verfolgten falschen Ansätze und falschen Umsetzungsstrategie teile, handelt es sich bei den derzeitigen Filter-Plänen auch um ein politisch kalkuliertes Projekt zur Profilierung in Zeiten des Wahlkampfs, Erlangung politischen Prestiges und zum Anschub eines Abstimmungsprozesses zwischen Deutschland und der EU &amp;#8211; eben nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene, worauf die Äußerung des EUROPOL Direktors Max-Peter Ratzels, &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;die anderen Länder warteten auf einen Beitrag von Deutschland&lt;/span&gt;&quot;, die im Artikel des Tagesspiegels wiedergegeben wird und die Aussagen in der Rede &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1800-Streifzug-durch-die-Welt-der-Zensur-und-UEberwachung.html&quot;&gt;&quot;Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft&quot;&lt;/a&gt; des Bundesinnenministers eindeutig hinweisen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was man zur Zeit &amp;#8211; ähnlich wie im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und zur Erweiterung der BKA-Befugnisse &amp;#8211; schmerzlich vermissen kann, ist die Stille und das Ausbleiben eindeutiger Reaktionen seitens der Presse- und Journalistenverbände, die anscheinend noch nicht begriffen haben, dass eine Umsetzung und Ausweitung der Filter-Pläne auch zu handfesten Einschnitten und Eingriffen in die Pressefreiheit führt, wenn die nächste Internet-Recherche beim Provider abprallt und man sich als Journalist nicht mehr sicher sein kann, dass einem bei der Recherche nicht das Filter-System &quot;über die Schulter&quot; schaut. 
    </content:encoded>

    <pubDate>Fri, 13 Feb 2009 11:12:35 +0100</pubDate>
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<item>
    <title>Der Beschluss des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung am &quot;Tag danach&quot;</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1803-Der-Beschluss-des-EuGH-zur-Vorratsdatenspeicherung-am-Tag-danach.html</link>
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Nun hat der Europäische Gerichtshof also mit seinem &lt;a href=&quot;http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&amp;amp;Submit=rechercher&amp;amp;numaff=C-301/06&quot;&gt;Beschluss&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp09/aff/cp090011de.pdf&quot;&gt;entschieden&lt;/a&gt;, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle EU-Mitgliedsstaaten formell auf der richtigen Rechtsgrundlage als &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2006/24/EG_%C3%BCber_die_Vorratsspeicherung_von_Daten&quot; title=&quot;Wikipedia: Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten&quot;&gt;Richtlinie&lt;/a&gt; zur Rechtsangleichung für den EU-Binnenmarkt beschlossen wurde. Übrigens nicht nur durch Rat und Kommission, sondern auch unter Mitwirkung und Ränkespielen der &quot;Großen Koalition&quot; aus Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament. Eine Wiederholung erleben wir gerade für die Aufweichung der Privatsphäre und des Datenschutzes im &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1593-EU-Mafia-macht-Ernst-mit-Kontrolle,-Regulierung-und-UEberwachung-des-Internets.html&quot;&gt;&quot;Telekom-Paket&quot;&lt;/a&gt;. Die Humanistische Union nahm sich bereits der rechtlichen und politischen Dimension der Entscheidung in ihrer Pressemitteilung &lt;a href=&quot;http://www.humanistische-union.de/aktuelles/neue_beitraege/neue_beitraege_detail/article/grundrechte-fuer-den-freien-binnenmarkt-verhoekert/&quot;&gt;Grundrechte für den freien Binnenmarkt verhökert?&lt;/a&gt; an und äußerte darin ihren Protest. Was zwar spannende Fragen für Historiker, Juristen und Politologen sein mag, aber mich dieses Mal nicht weiter interessiert, denn das Kind ist jetzt &quot;formal&quot; in den Brunnen gefallen und der Gerichtshof wird seine Entscheidung bestimmt nicht revidieren, so kritisch sie und das undemokratische Taktieren der EU-Institutionen mit verschiedenen Kompetenzen und Rechtsakten &lt;a href=&quot;http://www.telemedicus.info/article/1157-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-war-harmonisierungsfaehig.html&quot; title=&quot;Telemedicus: EuGH: Vorratsdatenspeicherung war harmonisierungsfähig&quot;&gt;auch zu&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://www.zeit.de/online/2009/07/vorratsdaten-eugh-urteil?page=all&quot; title=&quot;Zeit: Bürokraten im Talar&quot;&gt;würdigen ist&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Der Beschluss stellt einen schweren Schlag für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung dar, denn damit hat sich die Hoffnung zerstoben, dass mit einem gegenteiligen Beschluss des Gerichtshofs der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzungen in die nationalen Gesetze bereits formal die rechtliche Grundlage und Legitimation entzogen wäre, was den Widerstand und das weitere rechtliche Vorgehen gegen die nationalen Umsetzungen gestärkt hätte. Das zu beschönigen, indem man jetzt darauf herumreitet, dass der Beschluss ja &quot;nur&quot; die formelle Rechtmäßigkeit der EU VDS-Richtlinie betrifft, ist ziemlich daneben, auch wenn es der optimistischen Aufrichtung der eigenen Reihen dienlich ist. Insofern verständlich, nützlich oder vielleicht nur die Frage, wie man gerne &quot;Politk&quot; betreibt, weshalb es keiner Vertiefung bedarf.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie in der Pressemitteilung des Gerichtshofs selbst formuliert und in der Pressemitteilung &lt;a href=&quot;http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/298/79/lang,de/&quot;&gt;&quot;Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich&quot;&lt;/a&gt; des AK VDS oder &lt;a href=&quot;http://www.bfdi.bund.de/cln_007/nn_531002/sid_2D4277F6EC7B72477238AF2EAB1439A0/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2009/PM__06__09EuGH__Entscheidung__Vorratsdatenspeicherung.html&quot;&gt;&quot;EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus&quot;&lt;/a&gt; des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeriffen, geht es im Rahmen der juristischen Widerstandsmöglichkeiten nun darum, dass über die &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1406-Gegen-Vorratsdatenspeicherung-ausufernde-Telekommunikationsueberwachung.html&quot;&gt;eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt; das Bundesverfassungsgericht überprüft bzw. vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lässt, ob die &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre&lt;/span&gt;&quot; durch die EU-Richtlinie selbst und das in Deutschland beschlossene &quot;Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG)&quot; besteht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Die vom Gerichtshof angenommene Eventualität ist zu verneinen, denn das von Dir und mir permanent jeweils für sechs Monate alle Verkehrsdaten der Internet- und Telekommunikationsnutzung, Standortdaten der Handynutzung und unsere Nutzerdaten für Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Geheimdienstbehörden zur Verfügung stehen, ist weder notwendig, noch verhältnismäßig und effektiv ist es auch nicht. Aber darüber haben nicht mehr die Regierung und die Abgeordneten der Großen Koalition im Bundestag zu befinden oder wir, sondern die Gerichte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;An den Fortgang der Verfahren und die Entscheidungen der Gerichte knüpfen sich deshalb sowohl optimistische Erwartungen, Hoffnungen und Zweifel. Von einigen Seiten wird dabei der &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Solange_II&quot; title=&quot;Wikipedia: Solange_II&quot;&gt;&quot;Solange-II-Beschluss&quot;&lt;/a&gt; des Bundesverfassungsgerichts angeführt. Verkürzt aus optimistischer Perspektive gesagt: Sieht das Bundesverfassungsgericht in Rechtsakten der EU (wie die VDS-Richtlinie), davon abgeleiteten nationalen Gesetzen (wie dem deutschen VDS-Gesetz) und Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs (wie zur VDS-Richtlinie) keinen wirksamen Schutz der Grundrechte gegeben, der den Grundrechten und ihrem Schutz im Grundgesetz entspricht, muss es Verfassungsbeschwerden (wie die gegen die VDS-Richtline und das VDS-Gesetz) zulassen und die darin aufgeworfenen Beschwerden und Fragen klären. Würde das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, die Verfassungsbeschwerden nicht weiter verfolgen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun kann man bereits in der oben erwähnten Feststellung der Pressemitteilung des Gerichtshofs und seinem Beschluss den indirekten Auftrag an die nationalen Verfassungsgerichte erkennen, die Klagen bezüglich der &quot;eventuellen&quot; Grundrechtsverletzungen und das Ausmaß der Eingriffe aufzunehmen und zu verfolgen. Also: &quot;Hallo Bundesverfassungsgericht, formell ist nichts mehr am Conatiner der EU-Richtlinie zu beschliessen, aber mit dem Inhalt des Containers stimmt in Sachen Verletzung der Grundrechte und der Privatsphäre etwas nicht&quot;. Zum anderen haben Bundesgerichte &amp;#8211; darunter auch das Bundesverfassungsgericht &amp;#8211; in &lt;a href=&quot;http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/284/79/lang,de/&quot; title=&quot;AK VDS: Bundesgerichte kritisieren Vorratsdatenspeicherung&quot;&gt;Stellungnahmen&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/274/79/lang,de/&quot; title=&quot;AK VDS: Gerichtliche Eilentscheidung: Schrittweiser Kollaps der Vorratsdatenspeicherung erwartet&quot;&gt;Eilentscheidungen&lt;/a&gt; zur Einschränkung der in Deutschland seit 2009 im vollen Umfang aktiven Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechtseingriffen und einer präventiven Totalüberwachung verbunden ist, die Achtung des Wesensgehalts der Grundrechte und ihren ausreichenden Schutz vermissen lassen, was sich auch in &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1383-Interview-mit-dem-Praesidenten-des-Bundesverfassungsgerichts.html&quot;&gt;einigen&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1534-Ex-Richter-am-Bundesverfassungsgericht-Hoffmann-Riem-zu-Sicherheitspolitik,-Vorratsdatenspeicherung-und-Online-Durchsuchung.html&quot;&gt;Äußerungen&lt;/a&gt; von Richtern des Bundesverfassungsgerichts spiegelte. Insofern ist Zuversicht und Grund zur Hoffnung durchaus angebracht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie das Ausmaß und die Qualität des Ausgangs der Verfassungsbeschwerden in unserem Sinne ausehen wird &amp;#8211; dazu gibt es wieder verschiedene Ansichten und Perspektiven. Statt sie lang und breit auszuwalzen, schließe ich mit meinem kleinen Glaskugelausblick. Von den gleichen Stellungnahmen, vorläufigen Beschlüssen und Interviews aus Richtung der Bundesgerichte, aber u. a. auch Beschlüssen wie zum BKA-Gesetz oder Luftsicherheitsgesetz und dem weiter bestehenden &quot;Anti-Terror &amp;#8211;&quot;Sicherheit über alles&quot; Kontext ausgehend, glaube ich nicht, dass die Gerichte die Vorratsdatenspeicherung an sich komplett scheitern lassen werden und es zum vollständigen Kollaps kommen wird, wie zum Beispiel immer wieder aus dem AK VDS zu hören ist. Als Resultat der Verfahren erwarte ich den Fortbestand der Vorratsdatenspeicherung, aber mit der Feststellung, dass sie in Teilen verfassungswidrig und deshalb Richtlinie und/oder Gesetz zur VDS durch Parlamente und Regierungsinstitutionen zu korrigieren ist und zusätzliche Beschränkungen und Kontrollen als Gegengewichte zu implementieren sind. Damit verbunden als Alternative oder Optimum, Vorratsdatenspeicherung durch &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/922-Data-Freeze-statt-VDS.html&quot;&gt;&quot;Quick Freeze&quot;&lt;/a&gt; zu ersetzen oder &quot;Quick Freeze&quot; Elemente zu integrieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Im Vergleich zu dem, was 2004 ursprünglich durch den VDS-Entwurf des Quartetts Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien in die Welt gesetzt werden sollte und was jetzt in der Richtlinie und im deutschen Gesetz verankert ist, wären auch diese möglichen Resultate als Gewinn für Grundrechte und die Privatsphäre jedes Internet- und Telekommunikationsnutzers zu verbuchen, der aus meiner Sicht allen Aufwand im Zeitraum 2002 - 2009 gelohnt hätte, obgleich sie die Nutzer auch weiterhin nicht aus der Selbst-Verantwortung entlassen würden, mit der Unterstützung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungslösungen den Selbst-Schutz ihrer Grundrechte und Privatsphäre effektiv und kreativ auszugestalten &lt;img src=&quot;http://blog.kairaven.de/templates/default/img/emoticons/smile.png&quot; alt=&quot;:-)&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ein P.S. muss auch noch sein. Mir ist bewußt, dass &quot;Lissabon&quot; und der aktuelle Datenschutzskandal (Bahn) an diesen Tagen im Vordergrund steht und den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie verdrängt, aber dennoch empfand ich (mal wieder) die Reaktionen und Aufnahmen auf den Beschluss in der Presse und den Sendern mit Ausnahme der hier verlinkten Beiträge als äußerst ungenügend, um nicht zu sagen erbärmlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Siehe auch:&lt;br /&gt;
beck-blog - &lt;a href=&quot;http://www.blog.beck.de/2009/02/10/eugh-halt-vorratsdatenspeicherung-richtlinie-als-geeignete-rechtsgrundlage/&quot;&gt;EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
netzpolitik - &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/eugh-vorratsdatenspeicherung-ist-legal/&quot;&gt;EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
FoeBuD - &lt;a href=&quot;http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/eugh-erklaert-vorratsdatenspeicherung-fuer-rechtskraeftig&quot;&gt;EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtskräftig&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Futurezone - &lt;a href=&quot;http://futurezone.orf.at/stories/1502409/&quot;&gt;EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt;&lt;br /&gt;
Heise - &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Europaeischer-Gerichtshof-bestaetigt-Rechtsgrundlage-fuer-Vorratsdatenspeicherung--/meldung/132247&quot;&gt;Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt; 
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    <pubDate>Wed, 11 Feb 2009 12:07:12 +0100</pubDate>
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    <title>&quot;Wunschliste&quot; für den Präventionsstaat Deutschland</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1802-Wunschliste-fuer-den-Praeventionsstaat-Deutschland.html</link>
            <category>Data Mining / Fusion</category>
            <category>Geheimdienst / Polizei</category>
            <category>Internet / TeKo</category>
            <category>Politik</category>
            <category>Recht</category>
            <category>Terror</category>
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Im Rahmen der Debatten um das BKA-Gesetz im vorigen Jahr und der damals bevorstehenden zweiten Stufe der Vorratsdatenspeicherung hatte ich schon vermutet, dass man sich im Bundesinnenministerium und der Großen Koaltionen getreu der Salami-Taktik einem anderen Überwachungsprojekt wieder zuwenden wird, was 2008 zunächst wieder in der Schublade verschwand, um es 2009 auf die Agenda der deutschen Sicherheitspolitik zu setzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die Rede ist von dem auf &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1653-Faelschungen-und-Manipulationen-fuer-die-Abhoerzentrale.html&quot;&gt;&quot;Bundesabhörzentrale&quot;&lt;/a&gt; getauften Komplex aus verschiedenen &quot;Zentren&quot; für alle deutschen Geheimdienste und die Kriminalämter, die beim Bundesverwaltungsamt installiert werden soll. Wie aus dem Bundesinnenministerium &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1555-Weitere-News-zur-geplanten-Abhoerzentrale-in-Koeln.html&quot;&gt;damals zu hören war&lt;/a&gt;, empfehle sich dafür aufgrund der &quot;politischen Sensibilität&quot; ein &quot;schrittweises Vorgehen&quot;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Nun, die nächsten &quot;Schritte&quot; scheinen auf einer &quot;Wunschliste der Sicherheitspolitiker der Unionsfraktion&quot; zu stehen, über die der Spiegel Artikel &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,606170,00.html&quot;&gt;Unionspläne für Daten-Großregister provozieren Widerstand&lt;/a&gt; vom 07.02.2009 berichtet, auf den Heise mit der Meldung &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Magazin-Streit-um-erweiterte-Befugnisse-fuer-deutsche-Geheimdienste--/meldung/127072&quot;&gt;Magazin: Streit um erweiterte Befugnisse für deutsche Geheimdienste&lt;/a&gt; hinwies. Begleitet wird die neuere &quot;Wunschliste&quot; jedenfalls von einer deutlich wahrnehmbaren und gestiegenen Frequenz von Bedrohungsmeldungen, Alarmrufen und Terrorvideos, was man mittlerweile eigentlich schon als Indiz werten kann, dass wieder etwas im Gange ist.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Neben zusätzlichen Abhörkompetenzen für den BND wollen die CDU / CSU Politiker laut des Spiegels, dass dem BND zur Analyse der Resultate aus Lauschangriffen, die man sich entweder punktuell oder gefächert per strategischer Fermeldeaufklärung verschafft, die Datenbanken der Kriminalämter und des Verfassungsschutzes für automatische Zugriffe zur Verfügung stehen, während die Verfassungsschutzbehörden die Datenbank ihres &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Nachrichtendienstliches_Informationssystem&quot; title=&quot;Wikipedia: Nachrichtendienstliches Informationssystem&quot;&gt;Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS)&lt;/a&gt; so aufrüsten sollen, dass es nicht mehr nur einen Personen-Index enthält, sondern möglichst alles, was die Verfassungsschutzbehörden über Personen zusammengetragen haben. Eben auch Erkenntnisse aus Lauschangriffen der Verfassungsschutzbehörden...und in einem weiteren Schritt auch der Kriminalämter.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Es liegt nahe, dass die Sicherheitspolitiker bereits jetzt auch an die umgekehrte Verknüpfung denken, also automatische Zugriffe der Verfassungsschutzbehörden oder auch des BKA auf Datenbanken und Erkenntnisse des BNA, ganz der vom Bundesinnenministerium ausgegeben Doktrin folgend, dass sich Bedrohungen aus dem Inneren mit denen aus dem Ausland vermischen und es deshalb auch keine Trennung mehr zwischen den Organen zur Aufrechterhaltung der inneren und äußerer Sicherheit zu geben habe. Wer erheblich etwas gegen diese mögliche zweite Seite der Medaille einzuwenden haben dürfte, wäre der BND selbst, dem immer daran gelegen ist, seinen ausländischen Partnern den Geheimnisschutz der an ihn herangetragenen Informationen und Maßnahmen gegen unerwünschte Abflüsse und Lecks ins &quot;Innere&quot; garantieren zu können. So einfach ist die angepeilte Verschmelzung aller Sicherheitsbehörden des Innern und Äußeren dann doch nicht. Aber eine &quot;Klärungsstelle&quot; in Gestalt einer gemeinsamen Zentrale wäre da schon verdammt nützlich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Auch über &quot;eine gesetzliche Regelung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung&quot; von E-Mails und VoIP-Gesprächen, die laut des Spiegels strittig sei, lässt sich trefflich spekulieren. Stoßen die Sicherheitspolitiker der Union wieder in Sachen heimlicher Wohnungsbetretung zwecks Verwanzung vor? Wäre es ihnen lieb und teuer, wenn auch der BND im Inland ähnliche Aktionen durchführen dürfte wie das BKA? Oder soll das BKA Inhalte der Quellen-TKÜ Maßnahmen schleunigst an den BND weitergeben dürfen, wenn sich für die Abwendung einer terroristischen Bedrohung aus dem Ausland der &quot;Eilfall&quot; einstellt?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Ein paar der obigen Fragen versucht der Artikel &lt;a href=&quot;http://www.tagesspiegel.de/politik/Bundesnachrichtendienst-Geheimdienst-Datenspeicherung;art771,2726534&quot;&gt;Weitere Kompetenzen für die Geheimdienste&lt;/a&gt; des Tagesspiegels vom 09.02.2009 zu beantworten. In dem Artikel heißt es: &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;Bei der Überwachung von Menschenhandel und von terroristischer Anschlagsplanung aus dem Ausland würde es dem BND zudem erlaubt sein, per Stichwortsuche den Äther zu erforschen &amp;#8211; wenn es kein konkret zu überwachendes Telefon gibt.&lt;/span&gt;&quot;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Das darf der BND aber bereits im Rahmen der &lt;a href=&quot;http://bundesrecht.juris.de/g10_2001/BJNR125410001.html#BJNR125410001BJNG000300000&quot;&gt;Strategischen Beschränkungen bzw. &quot;Strategischen Fernmeldeaufklärung&quot; nach § 5 G 10 Gesetz&lt;/a&gt; &amp;#8211; auf Antrag und mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums und des Parlamentarischen Kontrollgremiums, wobei der &quot;Menschenhandel&quot; noch nicht im G 10 Gesetz benannt ist. In der Begründung zur Änderungsverordnung der  Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) wurde das damals ganz gut beschrieben:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;
Diese Maßnahmen [Anm.: §§ 5 und 8 des G 10] unterscheiden sich grundlegend von den Überwachungsmaßnahmen nach StPO, AWG und § 3 des G 10 dadurch, dass kein Personen- oder Anschlussbezug gegeben ist (...) Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. Die maschinelle Selektion an einer Wortbank ist dabei nur eines von mehreren Filtern.
&lt;/div&gt;
Deshalb muss man weiter spekulieren und sich fragen, worauf die Änderungen abzielen. Nun, man könnte dem BND eine Eilfallbefugnis einräumen, um ohne Antrag und Bestätigung abhören zu können oder das BND ähnlich wie beim BKA weiter im Vorfeld eines terroristischen Akts abhören lassen. Also nicht nur bei der &quot;Gefahr&quot; der &quot;Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland&quot;, wie es im G 10 heißt, sondern bereits bei &quot;Planungs- und Vorbereitshandlungen&quot;, die nach Auffassung der Sicherheitspolitiker und Geheimdienste als Terrorismus zu gelten haben. Das &quot;Terrorcamp&quot; Gesetz lässt grüßen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Frage &quot;Quellen-TKÜ auch für den BND im Inland?&quot; zitiere ich einfach mal den Satz: &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;Mit der sogenannten Quellen-TKÜ will der Geheimdienst auch auf Internettelefonate zugreifen können, wofür es technischer Eingriffe an betroffenen Computern bedürfte&lt;/span&gt;&quot;. Na das kann ja heiter werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Zur Frage der Datensammlungen beim Bundesverfassungsschutz will der Artikel wissen, dass dem Bundesverfassungsschutz eigentlich eine Generalvollmacht zum Sammeln personenbezogener Daten ausgestellt werden soll, denn statt gesetzlicher Beschränkungen soll der Bundesverfassungsschutz schon dann sammeln und auswerten, &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist&lt;/span&gt;&quot;, was auch die Ausforschung und Speicherung von Informationen über Kinder mit einschließt, denn künftig soll es schon mit 14 Jahren ab in die Geheimdienst-Datenbanken gehen können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Warten wir ab, wie es mit dem Präventionsstaat Deutschland weiter geht. Die SPD &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Zypries-gegen-erweiterte-Geheimdienst-Befugnisse--/meldung/132492&quot; title=&quot;Heise: Zypries gegen erweiterte Geheimdienst-Befugnisse&quot;&gt;scheint gegen die neuen Angriffe aus der Union zur Stärkung der Sicherheit zu protestieren (oder protestieren zu wollen)&lt;/a&gt;, wenn der Spiegel die Wahrheit spricht &amp;#8211; bis September hat sie dazu ja noch Gelegenheit. 
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    <pubDate>Sat, 07 Feb 2009 22:41:40 +0100</pubDate>
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    <title>No De-Mail</title>
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            <category>Anonymität</category>
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            <category>Datenschutz</category>
            <category>Geheimdienst / Polizei</category>
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Zur &quot;De-Mail&quot;, den sogenannten &quot;Bürgerportalen&quot;, dem &quot;Datensafe&quot;, dem damit verbundenen elektronischen Personalausweis (ePA) mit dessen elektronischer Identifizierungsfunktion (eID) habe ich u. a. in den Beiträgen &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/814-E-Gov-2.0-Perso-2.0-fuer-Big-Brother-2.0.html&quot;&gt;E-Gov 2.0 Perso 2.0 für Big Brother 2.0&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1329-Elektronische-Ausweise-und-Portale-fuer-den-kontrollierten-Portalbuerger.html&quot;&gt;Elektronische Ausweise und Portale für den kontrollierten Portalbürger&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1678-Gesetzentwurf-zu-elektronischem-Personalausweis-und-elektronischer-Identifizierung.html&quot;&gt;Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung&lt;/a&gt; oder &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1597-Bitte-halten-Sie-Ihren-ePA-an-das-Lesegeraet.html&quot;&gt;Bitte halten Sie Ihren ePA an das Lesegerät&lt;/a&gt; mehr als genug geschrieben und ihnen auch nichts weiter hinzuzufügen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zum heutigen Beschluss des &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__Buergerportalgesetz,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_Buergerportalgesetz.pdf&quot;&gt;Gesetzentwurfs zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften&lt;/a&gt; des Bundesinnenministeriums durch die Bundesregierung, erklärte unser Bundesinnenminister in der &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/01/Buergerportal.html&quot;&gt;Pressemitteilung des BMI&lt;/a&gt;:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;
&quot;Mit De-Mail wollen wir für alle Bürgerinnen und Bürger eine einfache Möglichkeit schaffen, im Internet zuverlässig, sicher und vertraulich zu kommunizieren. Jede und Jeder soll in die Lage versetzt werden, sich gegen unerwünschtes Mitlesen, Diebstahl wichtiger Daten, Betrug im Internet und gegen Spam besser zu schützen. De-Mail steht für Fortschritt, IT und IT-Sicherheit made in Germany.&quot;
&lt;/div&gt;
Ich erkläre dagegen, dass ich Euren ePA mit RFID Funkchip, biometrischer Erfassung, eID und Eure &quot;De-Mail Infrastruktur&quot; nicht benötige, denn mit TLS/SSL verschlüsseltem Versand und Erhalt meiner E-Mails für den Transport, der Anwendung von OpenPGP für die Inhaltsverschlüsselung und dem Gebrauch von Tor, I2P Mail und Remailern kann ich genauso gut und dazu weniger kontrolliert &quot;zuverlässig, sicher und vertraulich&quot; per E-Mail ohne &quot;unerwünschtes Mitlesen&quot; kommunizieren. Wenn es sein muss, auch per S/Mime, aber hier kamen nie S/Mime verschlüsselte E-Mails an. Ich brauche genauso wenig wie die Anti-Spam &quot;Features&quot; bei irgendwelchen E-Mail Providern Euer &quot;De-Mail&quot; Anti-Spam System, um von Spam unbelastet meine E-Mails und Mailinglisten zu lesen. Und schon gar nicht brauche ich irgendeinen &quot;Datentresor&quot; bei irgendeinem Bürgerportal-Provider, denn ich verlasse mich lieber auf meine eigene Datensicherung und -verschlüsselung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Insbesondere, wenn solche Angebote von den gleichen Leuten kommen, die Vorratsdatenspeicherung, das BKA-Gesetz, das BSI-Gesetz und all die anderen Sicherheitsgesetze verbrochen haben.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Das Einzige, was ich damit nicht kann, ist der Erhalt und Versand von E-Mails mit Verschlüsselung und Signaturen durch &quot;rechtssichere&quot; Zertifikate. Aber sollte ich die eines Tages benötigen, würde ich mir lieber eine Signaturkarte und ein Lesegerät kaufen, als mir Euren ePA und Eure &quot;De-Mail&quot; andrehen zu lassen, wenn es sie dann noch gibt oder sie erlaubt sind. Ihr werdet schon alles daransetzen, dass die &quot;De-Mail&quot; und &quot;ePA&quot; Verweigerer irgendwann direkt oder indirekt diskriminiert werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die rhetorische Frage &lt;a href=&quot;http://www.cio.bund.de/cae/servlet/contentblob/318346/publicationFile/15858/1208_iw_staat_u_it_artikel_demail_download.pdf&quot;&gt;&quot;Geht mit De-Mail die E-Post ab?&quot;&lt;/a&gt;, die Ihr durch Euren &quot;Bundes-CIO&quot; ausrichten lasst, beantworte ich deshalb für mich ganz einfach mit:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 176px&quot;&gt;&lt;img src=&quot;https://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/04-02-09-nodemail.gif&quot; alt=&quot;No De-Mail&quot; /&gt;&lt;/div&gt;
Siehe auch:&lt;br /&gt;
Bundesbeauftragter für Datenschutz / Informationsfreiheit - &lt;a href=&quot;http://www.bfdi.bund.de/cln_027/nn_531002/sid_613EFF70A2569F19550B347EEB2B7659/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2009/PM__05__09__Verbesserungsbedarf__B_C3_BCrgerportalgesetz.html&quot;&gt;Schaar sieht Verbesserungsbedarf beim Bürgerportalgesetz&lt;/a&gt; (04.02.2009)&lt;br /&gt;
beck-Blog - &lt;a href=&quot;http://www.blog.beck.de/2009/02/04/entwurf-zum-burgerportalgesetz-liegt-vor-de-mail-fur-alle-soll-pro-jahr-bis-zu-14-mrd-e-sparen/&quot;&gt;Entwurf zum Bürgerportalgesetz liegt vor: De-Mail für Alle soll pro Jahr bis zu 1,4 Mrd € sparen&lt;/a&gt; (04.02.2009)&lt;br /&gt;
sicherheitsblog - &lt;a href=&quot;http://www.sicherheitsblog.info/blog/index.php?/archives/124-2009-02-04.html&quot;&gt;Das Bürgerportalgesetz: De-Mail im Detail&lt;/a&gt; (04.02.2009)&lt;br /&gt;
BMI - &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2009/mitMarginalspalte/10/testphase_de_mail.html&quot;&gt;De-Mail geht in die Testphase: So einfach wie E-Mail und so sicher wie die Papierpost&lt;/a&gt; (08.10.2009)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
P.S.: Da nicht alle den Links folgen: Die obige Grafik ist ohne &quot;No&quot; Bestandteil der &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/01/Buergerportal.html&quot;&gt;BMI-Pressemitteilung&lt;/a&gt; zum Beschluss des Bürgerportal-Gesetzes. 
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    <pubDate>Wed, 04 Feb 2009 15:09:20 +0100</pubDate>
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    <title>Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung</title>
    <link>http://blog.kairaven.de/archives/1800-Streifzug-durch-die-Welt-der-Zensur-und-UEberwachung.html</link>
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    In Australien stockt das &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1739-Australien-auf-dem-Weg-zur-Great-Firewall-Der-Kampf-gegen-Clean-Feed.html&quot;&gt;&quot;Cleanfeed&quot; Projekt&lt;/a&gt; der Regierung, die den Internetzugang-Providern die Verpflichtung bringen soll, zwei Filterlisten der Regierung zu implementieren, mit denen Internetnutzern über eine Filterliste zwingend die Verbindung zu Rechnern blockiert wird, während sie die andere Filterliste freiwillig nutzen können. Wie The Age im Artikel &lt;a href=&quot;http://www.theage.com.au/news/technology/web/labors-deafening-silence-as-web-censorship-trials-delayed/2009/01/30/1232818711139.html&quot;&gt;Labor&#039;s &#039;deafening silence&#039; as web censorship trials delayed&lt;/a&gt; berichtete, herrscht zum Testeinsatz der zweistufigen Filterlisten, der bereits im Dezember 2008 mit teilnehmenden Internetzugang-Providern starten sollte, Stille vor. Bekannt ist nur, dass sich 16 Provider für den Testlauf beworben hatten. Auch eine für Mitte Januar angekündigte Mitteilung zum weiteren Prozedere seitens des federführenden Kommunikationsministeriums blieb aus. Mit kooperierenden Providern sieht es eh nicht gut aus. Der Provider &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Iinet&quot; title=&quot;Wikipedia: iiNet&quot;&gt;iiNet&lt;/a&gt; hatte sich nur zum Test der Zwangsliste gemeldet, aber um der Regierung zu zeigen, dass ihr Filterplan totaler Schwachsinn ist, während zwei weitere große Provider in Australien &amp;#8211; &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Telstra&quot; title=&quot;Wikipedia: Telstra&quot;&gt;Telstra&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Internode_Systems&quot; title=&quot;Wikipedia: Internode Systems&quot;&gt;Internode&lt;/a&gt; &amp;#8211; von den Plänen der Regierung überhaupt nichts wissen wollen und sich einer Teilnahme am Test enthalten. Damit fällt die Unterstützung für die Pläne von Kommunikationsminister Conroy durch die drei größten Provider in Australien aus, was für ihn bedeuten würde, nicht mit aussagekräftigen Daten aufwarten und die Provider für seine Zwecke benutzen zu können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Die Hersteller für Filterprodukte in Hard- und Software, die angesichts der Cleanfeed Pläne neue Absatzmöglichkeiten wittern, betreiben laut des Vorsitzenden des australischen &lt;a href=&quot;http://www.iia.net.au/&quot;&gt;Verbands der Internetwirtschaft&lt;/a&gt; Peter Coroneos derweil intensives Lobbying bei den Providern, doch an dem Test teilzunehmen, wofür man ihnen gerne kostenlos mit Support, Soft- und Hardware zur Seite stehen würde.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Am 12. Februar lieferte The Age im Artikel &lt;a href=&quot;http://www.theage.com.au/news/technology/web-censorship-trials-to-exclude-large-isps/2009/02/12/1234028159641.html&quot;&gt;Web censorship trials to exclude large ISPs&lt;/a&gt; die Liste der Provider, die von der Regierung für die Filter &quot;Tests&quot; ausgewählt wurden: Primus Telecommunications, Tech 2U, Webshield, OMNIconnect, Netforce und Highway 1. Die beiden großen Provider Optus und iiNet wurden laut The Age wegen ihrer kritischen Position vom Test ausgeschlossen.
&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Bezüglich der Filter- und Blockierpläne in Deutschland, die vom Familienministerium in die Welt gesetzt wurden, obwohl sie für das Erreichen des vorgeblichen Ziels, den Zugang zu Websites zu verhindern, über die kinderpornografische Inhalte angeboten, getauscht oder verteilt werden sollen, &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1795-Chaosradios-Familieninternet-Sendung.html&quot;&gt;weder effektiv noch praktikabel&lt;/a&gt; sind, hatte das deutsche Pendant zum australischen Verband, der eco e. V., im Namen seiner Mitglieder &lt;a href=&quot;http://www.eco.de/verband/202_5801.htm&quot;&gt;seine Bereitschaft erklärt&lt;/a&gt;, Filter- und Blockiermaßnahmen umzusetzen, solange ihm die Regierung das passende Gesetz vor die Nase setzt, das den Internetzugang-Providern &quot;Rechtssicherheit&quot; garantiert, sprich sie von jeglicher Haftung befreit, wenn es aufgrund der Anwendung der Maßnahmen zu Klagen und Beschwerden von Inhalteanbietern und Websitebetreiber kommt, die ungerechtfertig durch die Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden und aufgrund der Tatsache, dass sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstoßen, da sie sich zuerst alle Anfragen ihrer Kunden anschauen und gegen die Filterliste abgleichen müssen, um danach überhaupt blockieren zu können.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Was übrigens das zentrale Merkmal aller Mechanismen ist - jeder Mechanismus beinhaltet zwingend die Verletzung des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses wegen der Überwachung der Internetnutzung aller Kunden durch den Internetzugang-Provider selbst, denn der muss je nach Ausgestaltung der Filterlisten und technischen Lösungen die Datenpakete, URLs und Protokolle inspizieren, die der Kunde mit seinen Anfragen aussendet und nutzt. Das lässt sich auch für das Erkennen und Blockieren von Anfragen zu allen Webseiten und -sites, Newsgroups, IRC Channeln, BitTorrent-Trackern, P2P-Netzen usw. nutzen, die Dienste und Inhalte anbieten, von denen nach Auffassung der Interessenkreise die Internetnutzer ihre Finger zu lassen haben und damit auch für technische Zensur-Versuche, um den Zugang zu politischen Inhalten zu erschweren, die man auf den &quot;Index&quot; der Filterlisten und technischen Zensur-Infrastruktur setzt. Genau das geschieht in Ländern wie China. Bis zur Inspektion zwecks Erkennung und Blockierung von Anonymisierungs- und Umgehungslösungen bleibt es freilich wie bisher bei der Ausblendung aller indizierten Ziele für die Mehrheit der Internetnutzer, die sich keiner alternativer DNS Server, Anonymisierungsnetze und VPNs bedienen. Der Rest routet wie bisher drumherum.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Eine Änderung der Positionierung des eco e. V. war auch nicht anlässlich der &lt;a href=&quot;http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2009/pm_0902121.html&quot;&gt;öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestages am 12.02.2009 mit dem Motto &quot;Kinderpornographisches Angebot im Netz per Verfügung sperren?&quot;&lt;/a&gt; erkennbar, wie sich der Pressemitteilung zur &lt;a href=&quot;http://www.eco.de/verband/202_5971.htm&quot;&gt;eco-Stellungnahme Zugangserschwerung zu Kinderpornografie im Internet&lt;/a&gt; vom 12.02.2009 entnehmen lässt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Der Bereitschaftserklärung der Internetzugang-Provider werden wohl ähnlich wie in Australien Besuche der Hersteller für Filterlösungen, deren Sichtung durch &quot;Experten&quot; der Provider und Bundesregierung mit anschließenden Feldversuchen und einer &quot;freiwilligen Selbstverpflichtung&quot; zur Filterung folgen, bevor durch eine Änderung des Telemediengesetzes der gesetzliche Zwang für alle Internetzugang-Provider kommt, Filter- und Blockiermechanismen zu implementieren und ihre Kunden zu scannen.
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;Daher ist zum einen festzuhalten, dass Sperrungen durch die Access-Provider zwar technisch möglich sind, jedoch kann jede der drei aufgeführten Sperrtechniken [Anm.: DNS-Manipulation, Zwangs-Proxy, IP-Sperre] mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von dem Nutzer oder den Anbietern der Inhalte umgangen werden. Zum anderen bleibt bezüglich der Verhinderung des Zugangs zu bestimmten Webseiten festzuhalten, dass eine dauerhafte, zielgerichtete Sperrung ohne erhebliche Nebenwirkungen auf der Grundlage der gegebenen Internetstruktur nahezu unmöglich ist. Um im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können, müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden. Aus den genannten Gründen ist auch die Erforderlichkeit einer Sperrungsanordnung fraglich.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Denn selbst wenn die Sperrungen geeignet sind, den Zugang von 70 bis 80 Prozent der Nutzer zu den gesperrten Inhalten zu verhindern, so befinden sich noch zahlreiche weitere vergleichbare Inhalte im Netz, so dass die Chancen, den Schutz der deutschen Bevölkerung vor der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten, illegalem Glücksspiel, Werbung für terroristische Ziele, Volksverhetzung oder Betrug durchzusetzen, durch die Sperrung von einigen Internetseiten nur unwesentlich vergrößert werden dürften.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Denn wenn auch zuzugeben ist, dass Belange des Jugendschutzes im Allgemeinen
und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit
legitimieren können, muss dennoch berücksichtigt werden, dass die Gefahr weitergehender Beeinträchtigungen besteht, wenn Access-Provider Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können. Dann nämlich besteht die Gefahr, dass diese Provider zur Vermeidung möglicher Nachteile auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind. Im Ergebnis würden dadurch private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit. Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human
Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich
umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche
die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style=&quot;font-style:normal&quot;&gt;Auszüge aus der Ausarbeitung &quot;Sperrverfügungen gegen Internet-Provider&quot; der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 27.01.2009 &amp;#8211; zurückgehalten, bis sie über den Beitrag &lt;a href=&quot;http://netzpolitik.org/2009/wir-praesentieren-das-bundestag-gutachten-zur-netzensur/&quot;&gt;Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur&lt;/a&gt; auf netzpolitik.org zugänglich wurde.&lt;/span&gt;
&lt;/div&gt;
Den Überwachungs- und Filterplänen der Familienministerin als angeblich &lt;a href=&quot;http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Presse/pressemitteilungen,did=116112.html&quot;&gt;&quot;scharfem Schwert&quot; zur Bekämpfung der Kinderpornografie &quot;auf allen Ebenen&quot;&lt;/a&gt;, die &lt;a href=&quot;http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-will-Kampf-gegen-Kinderpornografie-internationalisieren--/meldung/121809&quot; title=&quot;Heise - Schäuble will Kampf gegen Kinderpornografie internationalisieren&quot;&gt;nach dem Willen des Bundesinnenministers&lt;/a&gt; mit den gleichen Mitteln internationalisiert werden sollte, gesellt sich das &lt;a href=&quot;http://www.humanistische-union.de/aktuelles/neue_beitraege/neue_beitraege_detail/article/gesinnungsstrafrecht-schafft-keine-sicherheit-humanistische-union-kritisiert-terrorcamp-gesetzentw/&quot; title=&quot;Gesinnungsstrafrecht schafft keine Sicherheit. Humanistische Union kritisiert &#039;Terrorcamp-Gesetzentwurf&#039;&quot;&gt;&quot;Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten&quot;&lt;/a&gt; zur Seite, zu dem Heribert Prantl nicht umsonst &lt;a href=&quot;http://www.sueddeutsche.de/politik/924/456592/text/&quot;&gt;&quot;Per Mausklick zum Terrorist&quot;&lt;/a&gt; titelte, denn die diffus ausgelegten Bestimmungen zur Bekämpfung von Verhaltenweisen, von denen die Sicherheitsbehörden mutmaßen, sie könnten Vorbereitungs- und Unterweisungshandlungen darstellen, die möglicherweise zur praktischen Begehung von Terrorakten führen könnten, lassen erwarten, dass es bald auch vom BKA verwaltete Filterlisten zu Zielrechnern und Adressen geben wird, die man als &quot;terroristisch&quot; einstuft und die Internetzugang-Provider auch dazu verpflichtet werden, die Anfragen und Internetnutzer dahingehend zu durchleuchten, ob sie nun angehende Djihadisten sind oder nicht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Mit den Hintergründen, Konsequenzen und Bewertung der Filter-Pläne der beiden Bundesministerien beschäftigte sich auch Alvar anlässlich eines Seminars der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Thema &quot;Internet-Sperren und Internet-Filter&quot;. Die Inhalte und Ergebnisse seines dort abgehaltenen Workshops &amp;#8211; denen ich nur zustimmen kann &amp;#8211; kann man im Beitrag &lt;a href=&quot;http://blog.odem.org/2009/02/internet-sperren-workshop.html&quot;&gt;Internet-Sperren: die Fehleinschätzungen der Befürworter&lt;/a&gt; des Odem Weblogs vom 12.02.2009 nachlesen.
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;Das Web ist eine ideale Plattform für extremistische Kräfte, die den status quo gegen den Willen einer Mehrheit verändern wollen. Ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten, ob gewalttätig, gewaltbejahend oder gewaltlos: sie alle sind im Netz aktiv.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Wir dürfen eben nicht zulassen, dass sich das Netz zu einer radikalen Gegenwelt entwickelt (...) Also stehen wir in einem doppelten Wettbewerb: in einem technischen und rechtlichen um den Schutz unserer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur gegen Missbrauch (...)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Dort, wo das Netz rechtsfreie Räume schafft, müssen wir neue Instrumente suchen. Das gilt für das nationale Recht, aber auch darüber hinaus. Vielleicht sollten wir uns auch grundsätzliche Gedanken darüber machen, ob nationalstaatliches Recht noch ausreicht. Ich bin mir gar nicht sicher, ob wir uns mit dem Internet überhaupt noch im nationalen Rechtsrahmen bewegen (...)&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
So brauchen wir zum Beispiel auch eine enge und professionelle Zusammenarbeit mit den Internet-Providern. Wir müssen gemeinsam Wege finden, wie wir ihre Netze und Web-Hosts besser gegen Missbrauch schützen. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Suchmaschinen dazu genutzt werden, extremistische Seiten prominenter zu platzieren. Wir müssen den Zugang zu gefährlichen, in Deutschland verbotenen Inhalten erschweren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;span style=&quot;font-style:normal&quot;&gt;Aus der Rede &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Reden/2009/02/BM__Symposium.html&quot;&gt;&quot;Radikalisierung im Internet &amp;#8211; Herausforderung für Staat und Gesellschaft&quot;&lt;/a&gt; von Bundesinnenminister Schäuble, gehalten am 11.02.2009 anlässlich des Symposiums &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2009/02/Symposium.html&quot; title=&quot;BMI: Innenminister und Experten aus Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden diskutieren in Berlin  über Bekämpfung des islamistischen Extremismus&quot;&gt;&quot;Bekämpfung des Islamistischen Extremismus&quot;&lt;/a&gt;, die man auch mit einer Frage betiteln könnte: &quot;Wie schaffen wir einen internationalen Rechtsrahmen für die Verpflichtung aller Internetzugang-Provider und eine internationale Monitoring-, Filter- und Zensurinfrastruktur herbei?&quot;&lt;/span&gt;&lt;/div&gt;
In Großbritannien sorgte derweil der &lt;a href=&quot;http://www.culture.gov.uk/what_we_do/broadcasting/5631.aspx&quot;&gt;&quot;Digital Britain&quot; Zwischenbericht&lt;/a&gt; des britischen Medien- und Kulturministers Lord Carter of Barnes für Schlagzeilen und Befürchtungen. Im &lt;a href=&quot;http://www.culture.gov.uk/images/publications/S3_digital_britain_interimreportjan09.pdf&quot;&gt;3. Teil über &quot;Digitale Inhalte&quot;&lt;/a&gt; wird angekündigt, was die britische Regierung für kommende Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Cybercrime, des File-Sharings und der P2P-Netze im Interesse der Urheberrechteverwalter und -verwerter plant. Generell schwebt den Verfassern des Berichts ein &quot;effektives und durchsetzbares Rahmenwerk zum Schutz digitaler Inhalte&quot; vor, das abgestuft international, auf nationaler und EU-Ebene um- und durchgesetzt wird. Mehr dazu später.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Für die nationale Ebene &amp;#8211; in Großbritannien &amp;#8211; spricht der Zwischenbericht das angekündigte und zum Ende des Jahres 2009 seinen Betrieb aufnehmende &quot;National Centre for IP Crime&quot; an, das sich auf die Cybercrime-Bekämpfung konzentriert, wozu auch das kommerziell betriebene File-Sharing im großen Stil gehört. Die &quot;kleinen Fische&quot;, sprich den einzelnen Internetnutzer, der sich für private Zwecke Daten per File-Sharing an Land zieht, wird sich parallel dazu die neue &quot;Rechte-Agentur&quot; Behörde vornehmen. In ihr sitzen britische Internetzugang-Provider, Netzwerk-Betreiber, Suchmaschinen-Anbieter, Urheberrechteverwalter und -verwerter, die Medienindustrie, Sender und Verlage zusammen mit Vertretern der britischen Regierung an einem Tisch, um sich rechtliche und technische Maßnahmen zur File-Sharing Bekämpfung und Wege zur Kompensation und Verteilung der anfallenden Kosten zu überlegen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Neben der Verwendung von &lt;a href=&quot;http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung&quot; title=&quot;Wikipedia: Digitale Rechteverwaltung&quot;&gt;Digital Rights Management (DRM)&lt;/a&gt; Techniken und des &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Automated_Content_Access_Protocol&quot; title=&quot;Wikipedia: Automated Content Access Protocol&quot;&gt;&quot;Automated Content Access Protocol&quot;&lt;/a&gt; heißt das die Anwendung der Strategie der &quot;abgestuften Reaktion&quot;, wie sie ähnlich unter dem Begriff &quot;Three Strikes Out&quot; in Frankreich und in den EU-Institutionen im Gespräch ist bzw. angewendet wird. Im Bericht sieht die &quot;Reaktion&quot; so aus, dass die Urherberrechte- und Medienindustrie wie bisher direkt oder über entsprechende Dienstleister in gängigen File-Sharing Netzen, Binary-Newsgroups usw. die IP-Adressen und das Nutzungsverhalten von File-Sharern ermittelt. Über die abgeschöpften Informationen wird der zuständige Internetzugang-Provider ermittelt und ihm die Informationen als &quot;Beweise&quot; übergeben. Andere Daten und Informationen stehen den Copyright-Schnüfflern auch nicht zur Verfügung. Der Provider versendet daraufhin an den angeblichen Nutzer der IP-Adresse eine Verwarnung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Präsentieren die Vetreter der Urheberrechte- und Medienindustrie dem Internetzugang-Provider eine richterliche Anordnung, die sie sich zum Beispiel nach Auswertung der vom Provider übermittelten Informationen besorgen, muss der Provider die Anonymisierung der Daten aufheben und zusätzlich die persönlichen Daten des Internetnutzers zusammen mit den Nutzungs- und Verkehrsdaten übermitteln. Was anscheinend (noch) nicht in Großbritannien im Gegensatz zu Frankreich oder &lt;a href=&quot;http://www.iptegrity.com/index.php?option=com_content&amp;amp;task=view&amp;amp;id=241&amp;amp;Itemid=9&quot; title=&quot;IPintegrity - 3-strikes +++ proposed in Italy &quot;&gt;Italien&lt;/a&gt;, &lt;a href=&quot;http://arstechnica.com/tech-policy/news/2009/02/kiwis-get-strict-copyright-three-strikes-law-at-months-end.ars&quot; title=&quot;Ars Technica - Kiwis get strict copyright, three-strikes law at month&#039;s end&quot;&gt;Neuseeland&lt;/a&gt; auf der Agenda steht, ist die Verweigerung des Internetzugangs.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Alle geplanten Maßnahmen setzen die Anwendung und Verwendung der Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung aller File-Sharing Nutzer voraus. Da die Provider zugleich gesetzlich verpflichtet werden sollen, Nutzungs- und Verkehrsdaten der Nutzer mit wiederholter File-Sharing Nutzung in anonymsierter Form &lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;nach&lt;/span&gt; erfolgten Verwarnungen zur Verfügung zu stellen, bedeutet das die Nutzung zukünftig erhobener Vorratsdaten, sowie die Überwachung und Kontrolle auffällig gewordener Internetnutzer durch den Internetzugang-Provider. Vorratsdatenspeicherung zur &quot;Terrorbekämpfung&quot; und der schweren Organisierten Kriminalität war gestern. Wie man sieht, resultieren aus den Mechanismen und Gesetzen unter dem Vorzeichen der &quot;File-Sharing Bekämpfung&quot; wie die zur &quot;Blockierung&quot; von &quot;Kinderpornografie&quot; und &quot;unerwünschter Inhalte&quot; ebenfalls Eingriffe in Datenschutzrechte und das Fernmeldegeheimnis, sprich Überwachung und Kontrolle der Internetnutzer und ihrer Internetnutzung, zuzüglich einer ausgeweiteten Verwendung der Vorratsdatenspeicherung.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Ein Beispiel für den Stellenwert der Vorratsdatenspeicherung für zukünftige Überwachungszwecke und ihre Ausweitung, das zugleich ein Beispiel für die wechselseitigen Abstimmungsprozesse der verschiedenen politischen Ebenen ist, stellt der geplante Artikel 6 (6a) der &quot;ePrivacy&quot; Richtlinie des &quot;Telekom-Pakets&quot; der EU und der geplante Artikel 3 des &lt;a href=&quot;http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Gesetze/Entwurf__BSIG,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Entwurf_BSIG.pdf&quot;&gt;Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)&lt;/a&gt; in Deutschland dar.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
In beiden Rechtstexten werden Dienste- und Inhalteanbietern, Netzwerkbetreibern und Providern neue Befugnisse zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Nutzungsdaten eingeräumt &amp;#8211; &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;zum Erkennen, Eingrenzen
oder Beseitigen von Störungen&lt;/span&gt;&quot; wie im BSI Gesetz bzw. &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;um technische Maßnahmen für Netz- und Informationssicherheit durchzuführen&lt;/span&gt;&quot; wie in der &quot;ePrivacy&quot; Richtlinie des EU &quot;Telekom-Pakets&quot;. Die Begriffe der &quot;Sicherheit&quot; und &quot;Störung&quot; werden dabei bewußt diffus gehalten oder überhaupt nicht näher eingegrenzt, um die weitestgehende Nutzung von Vorratsdaten mit der Option, sie später noch weiter auszuweiten, gesetzlich zu verankern, während die Voraussetzungen und Speicherzeiträume mal enger, mal weiter gefasst sind. Zum Beispiel heißt es in der Begründung des BSI-Gesetzes, &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;der Begriff der Störung ist umfassend zu verstehen als jede vom Diensteanbieter nicht gewollte Veränderung der von ihm für sein Telemedienangebot genutzten technischen Einrichtungen&lt;/span&gt;&quot;. Grund und Anlass genug, dass Datenschutzorganisationen wie EDRi, der AK VDS und La Quadrature du Net auf diese versteckten Angriffe gegen die Privatsphäre der Internetnutzer besonders in den Mitteilungen &lt;a href=&quot;http://www.unwatched.org/node/1264&quot;&gt;EU Antrag gefährdet vertrauliche Kommunikationsdaten&lt;/a&gt; bzw. &lt;a href=&quot;http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/297/55/lang,de/&quot;&gt;Kampagne gegen verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet gestartet&lt;/a&gt; hinwiesen und alle Internetnutzer zum verstärkten Protest aufrufen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
In Irland ist man mit der &quot;abgestuften Reaktion&quot; beim irischen Provider &lt;a href=&quot;http://www.eircom.net/&quot;&gt;Eircom&lt;/a&gt; schon weiter und hat auch die letzte &quot;Reaktiosstufe&quot; &amp;#8211; die Kappung des Internetzugangs bzw. Kündigung des Vetragsverhältnisses durch den Internetzugang-Provider &amp;#8211; in die Tat (und kein Gesetz) umgesetzt, wie TechWire im Beitrag &lt;a href=&quot;http://www.yourtechstuff.com/techwire/2009/01/eircom-settles-with-big-music-will-cut-off-filesharers.html&quot;&gt;Eircom settles with Big Music: will cut off file-sharers&lt;/a&gt; und die Irish Times im Artikel &lt;a href=&quot;http://www.irishtimes.com/newspaper/breaking/2009/0128/breaking81.htm&quot;&gt;Downloaders face disconnection following Eircom settlement&lt;/a&gt; berichteten. Das Resultat eines Deals, der zum vorzeitigen Abschluss einer &lt;a href=&quot;http://bendrath.blogspot.com/2009/01/ireland-copyright-filtering-case.html&quot; title=&quot;ralf bendrath  - Ireland: Copyright Filtering Case Settles out of Court&quot;&gt;Gerichtsverhandlung&lt;/a&gt; zwischen Eircom und EMI, Sony, Universal und Warner führte, sieht die gleichen Verfahren vor wie im Digital Britain Bericht angedeutet, nur das an keiner Stelle ein Gericht die &quot;Beweise&quot; der Copyright-Schnüffler auf Stichhaltigkeit überprüft oder die Herausgabe der personenbezogenen Daten durch Eircom kontrolliert und genehmigen muss. Stattdessen übernimmt Eircom die Rolle des Gerichts, kooperiert zum Beispiel direkt mit einem der Medienkonzerne oder der &lt;a href=&quot;http://www.irma.ie/&quot;&gt;Irish Recorded Music Association (IRMA)&lt;/a&gt; als Produzenten und Lieferanten der &quot;Beweise&quot;, erlässt die Warnungen und die vielleicht auch dort stattfindende Internetüberwachung gegen Kunden. Als &quot;Strafvollzugsorgan&quot; kann Eircom zusätzlich aktiv werden, wenn er Kunden den Internetzugang sperrt, weil diese auf angeblich berechtigte Warnungen nicht so reagieren, wie es die IMRA fordert und durch Eircom dem Kunden ausrichten lässt. Ein Traum der Medienkonzerne wird dank Eircom in Irland wahr, der sich zum Selbstläufer und Vorbild entwickeln könnte, auch wenn in Deutschland ähnliche Vorstöße seitens der Medienkonzerne und Organen wie der &lt;a href=&quot;http://www.musikindustrie.de/&quot;&gt;IFPI&lt;/a&gt; bisher politisch nicht durchsetzbar waren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Über die Vorstöße in Deutschland und die aktuelle Reaktion von Bundesjustizministerin Zypries berichtete das Handelsblatt am 29.01.2009 im Artikel &lt;a href=&quot;http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/internet-anbieter-bleiben-ungeschoren;2136541;0&quot;&gt;Illegale Internet-Downloads - Internet-Anbieter bleiben ungeschoren&lt;/a&gt;. Wenn man dem Artikel folgt, muss es auf dem Gipfeltreffen der sechs größten Internetzugang-Provider in Deutschland mit dem Börsenverein und der Medienindustrie im Bundesjustizministerium hoch hergegangen sein. Der Börsenverein und die Medienindustrie dürften ihre Forderungen nach direkter Beauskunftung der Internetzugang-Provider zum Erhalt der personenbezogenen Daten ohne Richtervorbehalt, Verpflichtung der Provider zur kontrollierenden Überwachung und Verwarnung von angeblichen File-Sharern bis hin zur Internetzugangskappung wiederholt haben, also dem gesamten Paket, das man sich in Irland einheimsen konnte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Wie zu lesen ist, lehnt Bundesjustizministerin Zypries solche gesetzlich verankerten Verpflichtungen für die Internetzugang-Provider derzeit ab. Allerdings &amp;#8211; wie wankelmütig die Bundesministerin zuweilen ist, wenn es um neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze geht, weiß jeder, der sich damit beschäftigt. Ob die jetzt geäußerte ablehnende Haltung Bestand haben wird, sobald sich die zu erwartende und zu befürchtende schwarz-gelbe Koaltion einstellen wird, ist aus meiner Sicht mehr als zweifelhaft, denn in der CDU ist man eh auf &quot;Three Strikes Out&quot; Linie und die FDP wird in der Frage der &quot;Pirateriebekämpfung&quot; zum Wohle der Profitinteressen von Medienunternehmen nicht als &quot;Bürgerrechts- und Datenschutzpartei&quot; agieren, wie sie es sonst so gerne macht. Deshalb ist die naive und blauäugige Freude, die einige Leute angesichts der Position von Zypries akut an den Tag legen, unangebracht und vollkommen verfrüht.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie Gerüchte besagen, die den CNET News zugetragen wurden, versucht laut des CNET Beitrags &lt;a href=&quot;http://news.cnet.com/8301-1023_3-10151389-93.html&quot;&gt;Sources: AT&amp;#38;T, Comcast may help RIAA foil piracy&lt;/a&gt; die &lt;a href=&quot;http://www.riaa.com/&quot;&gt;Recording Industry Association of America (RIAA)&lt;/a&gt; in den USA ähnlich wie ihre Schwester IMRA in Irland die größten Provider in den USA zu einem Deal zu bewegen mit dem Ziel, auch bei den dortigen Providern die Strategie der &quot;abgestuften Reaktion&quot; bis hin zum &quot;Three Strikes Out&quot; unterzubringen. Der Beitrag hebt besonders auf AT&amp;#38;T und Comcast ab, die unter den Providern wären, mit denen ein Abkommen mit der RIAA geschlossen wird, wenn es denn zustande kommt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Wir haben es hier also mit einer abgetimmten Strategie der Lobbys der Medienindustrie und Copyrightverwerter zu tun, die bereits seit einigen Jahren auf verschiedenen Ebenen gefahren wird. Ihr Ziel, möglichst unter Umgehung oder Aufweichung von rechtsstaatlichen Kontrollfunktionen wie dem Richtervorbehalt und Datenschutzgesetzen von Netzwerkbetreibern und Internetzugang-Providern den direkten Daten- und Informationstransfer zu erreichen und sie zu Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsverpflichtungen zu zwingen &amp;#8211; über direkte Abkommen mit einzelnen Providern oder deren Branchenverbänden, über gerichtliche Klagen gegen Provider und Netzwerkbetreiber und über die politische Einflußnahme auf rechtsetzende und exekutive Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, um die Ziele in Gesetze verankern zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Interessant sind die beiden Provider und Netzwerkbetreiber AT&amp;#38;T und Comcast auch deshalb, weil &lt;a href=&quot;http://news.cnet.com/Should-ATT-police-the-Internet/2100-1034_3-6226523.html&quot; title=&quot;CNET - Should AT&amp;#38;T police the Internet?&quot;&gt;AT&amp;#38;T&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1374-Der-Tod-der-Freiheit-im-Internet.html&quot;&gt;Comcast&lt;/a&gt; (neben weiteren Providern &lt;a href=&quot;http://arstechnica.com/tech-policy/news/2009/01/cox-opens-up-throttle-for-p2p-non-time-sensitive-traffic.ars&quot; title=&quot;Ars Technica - Cox ready to throttle P2P, non &#039;time sensitive&#039; traffic&quot;&gt;wie zum Beispiel Cox Cable&lt;/a&gt;) für die Erprobung und den Einsatz von Techniken zur Analyse, Filterung und Regulierung des Datenverkehrs und seiner Datenpakete bekannt wurden. Diese Techniken haben wiederum mit einem anderen Kampf zu tun, der unter dem Schlagwort &quot;Netzneutralität&quot; geführt wird. Was Provider und Netzwerkbetreiber mit dem Einsatz der Techniken jenseits der &quot;normalen&quot; Analyse und des Management des Traffics zur Garantierung der Stabilität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Nutzungsmöglichkeiten aller Protokolle und Dienste erreichen wollen, lässt sich so zusammenfassen: Erkennen, Drosseln oder Blockieren von netzwerklastigen Diensten und Datentransfers, für die man sich Anfeindungen seitens des kommerziellen Sektors (siehe Medienindustrie) oder politischen Sektors (&quot;Bombenbauanleitungen&quot;, &quot;KiPo-Seiten&quot; usw.) einheimst oder aus denen zusätzliche Kosten ohne gleichzeitige Profiterzielung resultieren, Erschließung des Datenverkehrs der Nutzer für zusätzliche Einnahmen (siehe &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Phorm&quot; title=&quot;Wikipedia: Phorm&quot;&gt;Phorm, Deep Packet Inspection&lt;/a&gt;), künstliche Zergliederung und Priorisierung von Diensten und Anwendungen mit dem Ziel, sich deren Nutzung und Angebot mit höherer Bandbreite und Qualität durch Kunden und Inhalte-/Dienste-Anbieter vergüten zu lassen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Bei AT&amp;#38;T kommt hinzu, dass das Unternehmen zu denjenigen gehört, die für die geheimen NSA Abhörprogramme eine enge &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/463-Echelon-Inside.html&quot;&gt;Kooperation mit der US-Regierung und der NSA&lt;/a&gt; eingingen und die gleichen Techniken für solche Zwecke nutzen können &amp;#8211; wie auch für die Analyse der Internetnutzung zur Erkennung der Nutzer-Anfragen, die auf unerwünschte Ziele verweisen, um sie anschließend umzuleiten oder zu blockieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Dann haben wir es außerdem mit einer Reihe politischer Abstimmungsprozesse und Verhandlungen zur Rechtsharmonisierung auf internationaler Ebene zu tun, die alle dazu führen können, dass sich die Rolle der Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider auf neuen rechtlichen Grundlagend basierend weiter entscheidend verändern wird, sprich für sie Rechte und / oder Zwänge eingeführt werden, die oben angeführten Techniken und Funktionen zur Kontrolle, Überwachung und Regulierung der Internetnutzung für eigene Zwecke oder für Zwecke der Strafverfolgung und im Interesse der Medienindustrie und Rechteverwerter umzusetzen. Zu nennen sind hier die &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1593-EU-Mafia-macht-Ernst-mit-Kontrolle,-Regulierung-und-UEberwachung-des-Internets.html&quot;&gt;Verhandlungen und Kämpfe um das &quot;Telekom-Paket&quot; in der EU&lt;/a&gt; oder die unter Geheimhaltung und Abschottung laufenden Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen den USA, der EU-Kommission und weiteren Staaten zur Verabschiedung des &lt;a href=&quot;http://en.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement&quot; title=&quot;Wikipedia: Anti-Counterfeiting Trade Agreement&quot;&gt;Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA)&lt;/a&gt; &lt;a href=&quot;http://futurezone.orf.at/stories/1502141/&quot; title=&quot;Futurezone - EFF publiziert US-Dokumente zu ACTA&quot;&gt;Anti-Piraterie Handelabkommens&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider stehen also unter schwerstem Beschuss &amp;#8211; von allen Seiten. Mal ist es der &quot;Kampf gegen den Terror&quot;, der &quot;Kampf gegen Kinderpornografie&quot;, der &quot;Kampf gegen Cybercrime&quot;, der &quot;Kampf gegen File-Sharer und Internetpiraten&quot;, mal die &quot;Interessen der Nationalen Sicherheit&quot; oder die &quot;Interessen der Urheberrechteinhaber&quot; die vorgeschoben und angeführt werden, um sich endlich die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider als Hilfssheriffs, Zensoren und erste Überwachungsinstanz gründlich verfügbar zu machen, wenn diese nicht selbst dem Druck nachgeben oder aus eigenen Profitinteressen ohne eingedenk der Spätfolgen und Konsequenzen die Position der &quot;Netzneutralität&quot; aufgeben. Denn wer aus niederen Beweggründen nicht mehr neutral handelt, kann das auch für die Beweggründe anderer Interessengruppierungen tun. Besonders, wenn er mit ausreichenden &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1777-Hoehere-Entschaedigungs-und-Bestechungsgelder-fuer-VDS-und-TKUE.html&quot;&gt;Entschädigungszahlungen zufrieden gestellt&lt;/a&gt; wird. Den Rest besorgen Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung, Befugnisse zur Beauskunftung der Provider, Telekommunikations- und Internet-Überwachung. So langsam komplettiert sich &quot;das Paket&quot;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Die großen Looser dieser Prozesse und Machtspiele, liebe Freunde, das werden wir sein &amp;#8211; die Bürger und Internetnutzer, wenn sich weiter wie bisher nur ein Bruchteil der Öffentlichkeit mit Wort und Tat dagegenstemmt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Siehe auch:&lt;br /&gt;
Der Spiegel - &lt;a href=&quot;http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,606104,00.html&quot;&gt;Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unwirksam und unverhältnismäßig&lt;/a&gt;  (07.02.2009)&lt;br /&gt;
taz - &lt;a href=&quot;http://www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/sperren-verhindern-missbrauch-nicht/&quot;&gt;Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft - Sperren verhindern Missbrauch nicht&lt;/a&gt; (09.02.2009)&lt;br /&gt;
Deutschlandradio Kultur - &lt;a href=&quot;http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2009/02/12/drk_20090212_1608_f2a5c2b1.mp3&quot;&gt;Zensur oder gut gegen Kinderpornographie? Streitgespräch über Web-Blockiersystem&lt;/a&gt; und die dazugehörige Pressemitteilung &lt;a href=&quot;http://www.ccc.de/press/releases/2009/20090212/&quot;&gt;Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter&lt;/a&gt; des CCC (12.02.2009)&lt;br /&gt;
Propaganda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__Das_Internet_darf_kein_moral__und_rechtsfreier_Raum_sein/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__12150/Inhalte.aspx&quot;&gt;Das Internet darf kein moral- und rechtsfreier Raum sein - Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren&lt;/a&gt; (12.02.2009)&lt;br /&gt;
&lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__Stoerfeuer_gegen_access_blocking__verantwortungslos/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__12165/Inhalte.aspx&quot;&gt;Störfeuer gegen access blocking verantwortungslos&lt;/a&gt; und &lt;a href=&quot;http://www.cducsu.de/Titel__Deutschland_darf_bei_Kampf_gegen_Kinderpornografie_nicht_Nachzuegler_sein/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__12181/Inhalte.aspx&quot;&gt;Deutschland darf bei Kampf gegen Kinderpornografie nicht Nachzügler sein&lt;/a&gt; (16.02.2009) 
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    <pubDate>Tue, 03 Feb 2009 10:03:32 +0100</pubDate>
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    <title>AN.ON, JonDonym &amp; Co und die Vorratsdatenspeicherung</title>
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            <category>Anonymität</category>
            <category>Data Mining / Fusion</category>
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            <category>Grundrecht</category>
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    <author>nospam@example.com (Kai Raven)</author>
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    Wie hoffentlich alle wissen, wurde am 1. Januar die zweite Stufe der &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1406-Gegen-Vorratsdatenspeicherung-ausufernde-Telekommunikationsueberwachung.html&quot;&gt;Vorratsdatenspeicherung&lt;/a&gt; mit der sechsmonatigen Speicherung der Internet-Verkehrsdaten gezündet, d. h. die Speicherung der Anschluss- bzw. DSL-Kennung, der zugewiesenen IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Zeitzone von Anfang und Ende der Internetnutzung durch den Internetzugang-Provider, die gleichen Zeitangaben, Anschlusskennungen von Anrufer und Angerufenen und ihre IP-Adressen durch VoIP-Provider, die Postfachkennungen bzw. E-Mail Adressen von Absendern und Empfängern, ihre IP-Adressen und die gleichen Zeitangaben bei E-Mail Nutzung durch E-Mail Provider. Das auch noch einmal zur Verdeutlichung, weil ich immer noch in der Presse und anderswo lese, &quot;sie&quot; würden auch URLs, IP-Adressen und Hostnamen der Zielrechner auf Vorrat speichern, was &quot;sie&quot; laut Gesetz nicht dürfen, sondern &quot;nur&quot; machen würden, wenn sie die Telekommunikation einer Person komplett überwachen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wie hoffentlich auch alle wissen, geht es u. a. um die Verkettung zwischen einer IP-Adresse, die zum Beispiel in der ausgewerten Logdatei eines Servers gefunden wird und der IP-Adresse, die von den zur VDS verpflichteten Providern gespeichert wurden, also um die Ermittlung der Beziehung zwischen beiden IP-Adressen mit anschließender Aufdeckung der Identität durch die Abfrage, welchem Kunden die aufgefunden IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, die der Provider mit seinen Vorratsdaten beantwortet. Darüber hinaus über die gleichen Vorratsdaten, welche Beziehungen zwischen Personen bestehen, wenn man ihre Identität erst über Abfragen und Auswertungen der Vorratsdaten aufgedeckt hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Dagegen hilft praktisch im Rahmen des technischen Selbst-Datenschutzes, wie hoffentlich alle wissen, die Anonymisierung der eigenen Identität und der Nutzung aller Internetdienste, so dass in den VDS Datenbanken wirklich nur noch zurückbleibt, dass man mit einer IP-Adresse das Internet soundso lang genutzt hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Das wissen die Gesetzgeber und Politiker der Vorratsdatenspeicherung so lange, wie sie ihre Pläne zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in ihren Köpfen bewegen, weshalb gerade der deutsche Gesetzgeber alle öffentlich zugänglichen &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1428-We-are-fucked-individually!.html&quot;&gt;Anonymisierungsdienste ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet&lt;/a&gt; sehen möchte.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Der verlinkte Beitrag enthält auch die Positionen der VDS-Gegner, die der Ansicht der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen der CD/CSU und SPD widersprechen. Sie sehen die gesetzliche Verpflichtung von Anonymisierungsdiensten und ihre Begründungen in der Gesetzesbegründung als unzulässig an, weshalb zumindest für Privatpersonen und Vereine, die kostenlos einen Anondienst betreiben oder für ihn Serverdienste zur Verfügung stellen, der ohne vertragliche Beziehungen zu seinen Nutzern funktioniert, die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nicht bestehe.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Aus diesen Gründen hatte zum Beispiel die &lt;a href=&quot;https://www.privacyfoundation.de/&quot;&gt;German Privacy Foundation (GPF)&lt;/a&gt; erklärt, für ihre Tor, I2P und Mixmaster Nodes keine Vorratsdatenspeicherungsfunktionen umzusetzen. Und wie ein Blick in die Statistik der Tor Nodes zeigt, wird diese Haltung von zahlreichen deutschen Tor Node Betreibern bis jetzt geteilt. Eine weitere Klärung werden die Verfassungsbeschwerden gegen die VDS und die eventuellen Gerichtsverfahren gegen nicht-speichernde Betreiber von Anonymisierungsdiensten erbringen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Einen ersten Schritt in die andere Richtung, der den Argumenten der VDS-Gegner &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;nicht folgt&lt;/span&gt; &amp;#8211; da es sich ebenfalls um nicht-kommerzielle Anbieter handelt, die ihre Teilnahme am JonDonym Anonymisierungsdienst unentgeldlich erbringen &amp;#8211; und beinahe untergegangen wäre, haben die Betreiber der kostenlosen Mix Nodes des universitären &lt;a href=&quot;http://anon.inf.tu-dresden.de/&quot;&gt;AN.ON Projekts&lt;/a&gt; unternommen, namentlich die TU Dresden mit ihrem Lehrstuhl Datenschutz und Datensicherheit, die Uni Regensburg mit ihrem Lehrstuhl Sicherheitsmanagement und das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die mit ihren Nodes auch am &quot;JAP&quot; Dienst teilnahmen und jetzt am &lt;a href=&quot;http://blog.kairaven.de/archives/1591-Spielen-mit-JonDo-und-der-paysafecard.html&quot;&gt;JonDonym Anonymisierungsdienst&lt;/a&gt; teilnehmen. Auf der Seite &lt;a href=&quot;http://anon.inf.tu-dresden.de/dataretention_de.html&quot;&gt;Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch AN.ON&lt;/a&gt; erklärten sie:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;
Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung (insb. §113a TKG) sind ab dem 1. Januar 2009 teilweise auch internetbasierte Telekommunikationsdienste zur Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat verpflichtet. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur sind auch Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Diese Verpflichtung wird im Rahmen des Betriebes der Mix-Server des Projektes AN.ON folgendermaßen umgesetzt:
&lt;ol&gt;
&lt;li&gt;Der erste Mix speichert die IP-Adresse, das Datum und die Uhrzeit der eingehenden Verbindung sowie für jede Verbindung die ausgehende Kanalnummer, auf der die Daten an den zweiten Mix weitergegeben werden.
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Mittlere Mixe speichern eingehende und ausgehende Kanalnummern der Verbindungen sowie das Datum und die Uhrzeit des jeweiligen Kanalaufbaus.
&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;Letzte Mixe speichern die eingehende Kanalnummer einer Verbindung, das Datum und die Uhrzeit des Kanalauf- und Abbaus, die Quellportnummer des ausgehenden Requests sowie dessen Datum und Uhrzeit.
&lt;/li&gt;
&lt;/ol&gt;
Nach Auskunft der Bundesnetzagentur ist jedoch die Quellportnummer des ausgehenden Requests zu speichern.
&lt;/div&gt;
Die Vorratsdatenspeicherung der AN.ON Nodes (wohlgemerkt wird hier nicht für die JonDonym Nodes gesprochen, die als Mixe an Kaskaden mit AN.ON beteiligt sind oder in reinen JonDonym Kaskaden laufen!) sieht dann nach meiner Ansicht zusammengefasst so aus, wenn tatsächlich alle Mixe einer Kaskade AN.ON stellen würde. Das Schema gibt aber nur an, was ein AN.ON Mix an der jeweiligen Position in der Mix-Kaskade macht, an denen er teilnimmt.
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%&quot;&gt;&lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;Nutzer&lt;/span&gt; &amp;#60;-&amp;#62; &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;1. AN.ON Mix&lt;/span&gt; (IP des Nutzers, Zeitangaben, Kanalnummer outbound, IP &amp;#60;-&amp;#62; Kanalnummer Beziehung) &amp;#60;-&amp;#62; &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;2. AN.ON Mix&lt;/span&gt; (Kanalnummer outbound und Kanalnummer inbound + jeweilige Zeitangaben) &amp;#60;-&amp;#62; &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;3. AN.ON Mix&lt;/span&gt; (Kanalnummer inbound + Zeitangaben, Quellport der Anfrage und Zeitangabe seiner Nutzung) &amp;#60;- Anfrage -&amp;#62; &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;Zielrechner im Internet&lt;/span&gt;
&lt;/div&gt;
Davon abgesehen, dass es im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Vorschrift gibt, irgendwelche Portnummern auf Vorrat speichern zu müssen, ist die AN.ON Implementation der VDS ein schönes Beispiel dafür, wie man über die Verkettung aller Daten, die bei den einzelnen Mix Nodes gespeichert werden, die Anonymität des Nutzers wieder aufhebt. Von der IP-Adresse des 3. AN.ON Mixes ausgehend, die man in der Logdatei des Zielrechners findet oder der überwacht wird, greift man auf die Daten des 3. Mixes zu und kann rückwärts über die Kanalnummern und Zeitangaben eine Verbindunganfrage über den 2. Mix bis zum 1. Mix zurückverfolgen, bis man schließlich vom 1. Mix auch die IP-Adresse des Nutzers erfährt, die mit der Kanalnummer der ursprünglichen Verbindungsanfrage des Nutzers verknüpft ist. Neben den Kanalnummern sind also die Zeitangaben wichtige Daten.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Etwas Zeit werden auch die Anfragen der abfragenden Sicherheitsbehörden benötigen, da ihnen zunächst nur die Beziehung 3. Mix &amp;#60;-&amp;#62; Zielrechner bekannt ist und sie dann schrittweise gesonderte Anfragen an den 2. Mix und danach an den 1. Mix stellen müssen, d. h. an alle beteiligten Mixe einer Kaskade. Aber es ist machbar. Die Aussage der AN.ON Leute, dass &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;auch nach Umsetzung dieser Maßnahmen gilt, dass der AN.ON-Dienst vor seinen Betreibern sicher ist: Ein einzelner Mix-Betreiber kann mit den gespeicherten Verkehrsdaten keine Nutzer zurückverfolgen&lt;/span&gt;&quot; ist zutreffend. Genauso ist zutreffend, dass eine einzelne Sicherheitsbehörde die Anonymität eines Nutzers über Anfragen an alle Mix Nodes aufheben könnte, wenn alle Mix Nodes von AN.ON gestellt würden oder sich alle JonDonym Mix Nodes einer Kaskade und ihre Betreiber in Ländern befinden würden, in denen Gesetze zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste existieren.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zur Zeit sind noch nicht in allen Staaten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Internet-Verkehrsdaten umgesetzt oder gar ein Gesetz wie in Deutschland, dass Anonymisierungsdienste unter die Knute zwingen will. Und auch in diesen Staaten befinden sich JonDonym Mix Nodes. Derzeit gibt es auch keine reinen AN.ON Mixkaskaden, so dass die Anfragen von Sicherheitsbehörden nur unter erheblichem Zeitaufwand und Schwierigkeiten für die Behörden befriedigend beantwortet werden könnten bzw. überhaupt nicht. Ob sich das in der Zukunft ändern wird, hängt davon ab, wie alle Staaten ihre Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiter verändern werden (oder auch nicht), wie die Staaten ihre Verfahren für grenzüberschreitende Ermittlungen und Rechtshilfe-Kooperationen beschleunigen und ob sie mit Mix-Kaskaden konfrontiert sind, von denen zwei Nodes in Staaten betrieben werden, die keine Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste kennen oder umsetzen.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Zur Zusammensetzung der Mix-Kaskaden stellen sich deshalb die Fragen, wo sich die internationalen &quot;Partner&quot; der JonDonym Mix-Kaskaden befinden und wie dort die Vorratsdatenspeicherung für Mix Nodes bzw. Anonymisierungsdienste ausgestaltet ist und wie (außer der GPF) die &quot;Partner&quot; der AN.ON Mixe verfahren, denn die AN.ON Mitteilung spricht nur für die eigenen Nodes, wenn es darin weiter heißt,
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;diese Vorgehensweise umfasst die Betreiber von [Anm.: AN.ON] Mixen (...) und damit momentan folgende Mixe (Stand: 11.12.2008, Quelle: &lt;a href=&quot;http://anon.inf.tu-dresden.de/status.php&quot;&gt;http://anon.inf.tu-dresden.de/status.php&lt;/a&gt;):
&lt;ul&gt;
&lt;li&gt;beide Mixe der Kaskade Dresden-Dresden,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;letzter Mix der Kaskade Forseti II.-JAP,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;letzter Mix der Kaskade SpeedPartner-ULD,&lt;/li&gt;
&lt;li&gt;beide Mixe der Kaskade CookieCooker&lt;/li&gt;
&lt;/ul&gt;
&lt;span style=&quot;font-style:normal&quot;&gt;Anm.: Dresden-Dresden, Forseti II.-JAP und CookieCooker sind aktuell nicht mehr ausgewiesen / aktiv.&lt;/span&gt;
&lt;/div&gt;
Zum Beispiel wäre für den Nutzer von Interesse, wie zur Kaskade SpeedPartner-ULD die Position des deutschen Mix Node Betreibers SpeedPartner zur VDS aussieht, doch dazu finden sich keine Informationen, auch nicht auf der &lt;a href=&quot;http://www.speedpartner.de/&quot;&gt;Seite von SpeedPartner&lt;/a&gt;.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Schaut man sich die Status an, scheint das die Nutzer der kostenlosen Mix-Kaskaden allerdings wenig zu kümmern, denn auf der SpeedPartner-ULD Kaskade, von der ein Betreiber in Deutschland auf Vorrat speichert und nichts über den anderen Betreiber in Deutschland bekannt ist, tummeln sich neben der JonDos-GPF Kaskade (weil die GPF die Nicht-Speicherung erklärt hat) die meisten Nutzer, was nebenbei wieder ausweist, dass sich die wenigsten Internetnutzer ihre Anonymität etwas kosten lassen wollen, was vergangene Erfahrungen mit bezahlten reinen Anonymisierungsdiensten bestätigt und deshalb auf allen anderen Bezahl-Kaskaden trotz besserer Geschwindigkeit und Verfügbarkeit die Nutzeranzahl viel zu klein ist, um große Anonymsierungsgruppen zu bilden:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 623px&quot;&gt;&lt;img src=&quot;https://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/05-01-09-anonstatus.png&quot; alt=&quot;An.ON Status&quot; /&gt;&lt;br style=&quot;margin-bottom:5px&quot; /&gt;&lt;a href=&quot;http://anon.inf.tu-dresden.de/status.php&quot;&gt;AN.ON Status&lt;/a&gt;, 05.01.09 7:45 Uhr.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;&lt;img src=&quot;https://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/05-01-09-jondonymstatus.png&quot; alt=&quot;JonDonym Status&quot; /&gt;&lt;br style=&quot;margin-bottom:5px&quot; /&gt;&lt;a href=&quot;https://www.jondos.de/de/status&quot;&gt;JonDonym Status&lt;/a&gt;, 05.01.09 7:45 Uhr.
&lt;/div&gt;
Zum Punkt der kleinen Nutzerzahlen (geschätzt 30 -100 Nutzer im Durschnitt) auf den Bezahl-Kaskaden denke ich, dass sich JonDonym überlegen muss, welche zusätzlichen Funktionen und Dienste JonDonym neben dem reinen Datentransport anbieten könnte, denn angesichts kostenloser Alternativen wie I2P, Tor, Freenet &amp;#38; Co wird meiner Meinung nach JonDonym sonst langfristig nicht überleben. Ob sich das Ganze bis jetzt überhaupt rechnet, kann ich nicht beurteilen. Aber das nur nebenbei bemerkt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Für die Oberfläche des JonDonym Clients wäre es sinnvoll, wenn direkt und nicht nur in einem Untermenü der Einstellungen für den Nutzer erkennbar wäre, wo Betreiber und Server ihren Standort haben, ob es an diesem Standort VDS für Anonymisierungsdienste gibt und ob der Betreiber dafür eine Funktion implementiert hat.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;
Für den Dienst als solchen und seine Nutzer wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, wenn Betreiber wie die Universitäten und das ULD lieber direkt ihren Dienst einstellen, anstatt VDS- und Überwachungs-Funktionen für Mixe zu entwickeln und umzusetzen, wie man das bereits seit 2006 macht, denn neben der oben beschriebenen &quot;neuen&quot; Funktion wird im AN.ON Projekt &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;momentan an einer möglichst datenschutzfreundlichen Überwachung&lt;/span&gt;&quot; gearbeitet, wobei schon jetzt und nach den &lt;a href=&quot;https://hp.kairaven.de/bigb/asurf9.html#a2&quot;&gt;Erfahrungen mit dem BKA und LKA&lt;/a&gt; der JAP Client eine &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;Strafverfolgungsfunktion&lt;/span&gt;&quot; zur &lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;&quot;Überwachung zukünftiger Verbindungen durch die Mix-Kaskaden&quot;&lt;/span&gt; eingebaut hat, die das AN.ON Projekt auf der Seite JAP und Strafverfolgung so beschreibt:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;
Eine Überwachung zukünftiger Verbindungen setzt voraus, dass jeder Mix die Ein-Ausgabe-Zuordnung einer bestimmten Nachricht sofort online mitprotokolliert. Es wird die zu enttarnende Verbindung markiert. Dadurch kann &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;unter Mitarbeit aller Mixe&lt;/span&gt; die Nachricht deanonymisiert werden. Diese Markierung kann lediglich von den beteiligten Mixen erkannt werden. Die Funktionsweise ähnelt der der Fangschaltung im Telefonnetz. Auf diese Weise ist es möglich, die Zugriffe auf eine bestimmte Webadresse zu protokollieren. 
&lt;/div&gt;
Die sogenannte &quot;datenschutzfreundliche Überwachung&quot;, mit der sich der JAP Client und AN.ON an der Quadratur des Kreises versuchen, die man auch als &quot;aufhebbare Anonymisierung im Einzelfall&quot; bezeichnen könnte, eignet sich wie die &quot;neue&quot; Funktion ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung, denn laut der &lt;a href=&quot;http://anon.inf.tu-dresden.de/publications/index.html#RevocableAnonymity&quot;&gt;Kurzbeschreibung&lt;/a&gt; der &quot;datenschutzfreundlichen Überwachung&quot; &quot;&lt;span style=&quot;font-style:italic&quot;&gt;kann die Aufdeckung [Anm.: der IP-Adresse des Nutzers] in Echtzeit geschehen oder über früher geloggte Daten&lt;/span&gt;&quot;. Die Kurzbeschreibung:
&lt;div style=&quot;margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 90%; font-style: italic&quot;&gt;
Alle angemeldeten Nutzer treten unter einem Gruppenpseudonym auf (Schwellwert-Gruppensignaturschema), das mit ihrer IP-Adresse verbunden ist, allerdings so, dass nur &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;alle Mixe gemeinsam&lt;/span&gt; diese aufdecken könnten (zur Verschleierung der IP im Gruppenpseudonym werden Blinde Signaturen verwendet, welche der erste Mix ausstellt). Um den Dienst nutzen zu können, müssen sie mithilfe dieses Pseudonyms Signaturen leisten, die der letzte Mix überprüfen kann. Diese Signaturen können einer Nutzer-IP-Adresse zugeordnet werden, wenn eine Strafverfolgungsbehörde &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;für alle Mixe&lt;/span&gt; einen gültigen Gerichtsbeschluss zur Überwachung der Zugriffe auf ein oder mehrere URLs vorweist, und der Nutzer auf eine dieser URLs zugegriffen hat, allerdings nur, wenn &lt;span style=&quot;font-weight:bold&quot;&gt;alle Mixe&lt;/span&gt; in der Kette zusammenarbeiten. Und auch dann wird nur eben diese eine IP aufgedeckt, welche nicht einmal die Mixbetreiber selber entschlüsseln können, sondern nur die Strafverfolgungsbehörde (Atomares Schwellwert-Proxy-Wiederverschlüsselungsschema).
&lt;/div&gt;
Die Hervorhebungen habe ich angebracht, weil sie für die Probleme der Sicherheitsbehörden ausschlaggebend sind, die weiter oben dargestellt wurden, weil sie noch die einzigen &quot;Datenschutz&quot; Funktionen in einem System bieten, das mehrfache Fuktionen zur Überwachung und Vorratsdatenspeicherung umsetzt und weil sie unterstreichen, dass langfristig für alle Betreiber-Standorte (Staaten) die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdiensteanbieter umgesetzt werden müsste, um der Anonymität den Garaus zu machen. Worauf dieser Beitrag nicht eingeht, ist das Modell eines omnipotenten globalen Angreifers, der in der Lage wäre, alle Verbindungen zu allen, zwischen allen und von allen Knoten eines Anonymisierungsdienstes zu Zielrechnern ausgehenden Verbindungen zu überwachen und ggf. zusätzlich alle Internetzugang-Provider zur tieferen Inspektion der Datenpakete seiner Kunden verpflichtet oder dies erlaubt.&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Ich hoffe, mein Beitrag ist so objektiv, wie es mir möglich ist &lt;img src=&quot;http://blog.kairaven.de/templates/default/img/emoticons/wink.png&quot; alt=&quot;;-)&quot; style=&quot;display: inline; vertical-align: bottom;&quot; class=&quot;emoticon&quot; /&gt; Darüber hinaus würde ich mir eine aktuellere und umfassendere Aufklärung und Information seitens JonDonym und AN.ON wünschen, die vielleicht kürzer und für alle Nutzer verständlicher daherkommt als dieser Beitrag, nicht nur auf ein paar &lt;a href=&quot;http://anon.inf.tu-dresden.de/&quot;&gt;Seiten&lt;/a&gt; oder in einem &lt;a href=&quot;https://www.jondos.de/de/uieforum&quot;&gt;Forum&lt;/a&gt; stattfindet und eben nicht in einem &lt;a href=&quot;https://www.jondos.de/de/blog&quot;&gt;Weblog&lt;/a&gt;. Hat man doch nichts aus der Informations-Misere während und nach der BKA/LKA Geschichte gelernt?&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Weitere Meldungen und Informationen zur Frage, wie es mit Anonymisierungsdiensten und der VDS weitergeht, werden unter diesen Beitrag eingestellt oder angehängt. 
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    <pubDate>Mon, 05 Jan 2009 09:53:01 +0100</pubDate>
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