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    <subtitle type="html">Wenn Du das Weblog liest, wirst Du nie wieder ruhig schlafen.</subtitle>
    
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        <author>
            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
        </author>
    
        <published>2010-08-13T11:03:11Z</published>
        <updated>2010-08-13T11:03:11Z</updated>
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        <title type="html">Sommerhass 2010</title>
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                Also wirklich. Jetzt ist der Sommer schon fast vorbei und ich hätte beinahe mein alljährliches Sommerhasser-Bild vergessen. Und das angesichts von Überflutungen, Feuerstürmen, der kommenden Hurrikansaison, abbröckelnder Gletscher und immer offener werdenden Seefahrtspassagen. Das darf natürlich nicht sein:
<div style="margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 650px"><img src="http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/13-08-10-blueglacier.jpg" alt="Blue Glacier Foto" width="640" height="360" /><br /><br /><a href="http://interfacelift.com/wallpaper_beta/details/2318/blue_glacier.html">"Blue Glacier"</a> von Mikael Ulstrup.</div>

 
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            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
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        <published>2010-08-13T10:53:06Z</published>
        <updated>2010-08-19T07:08:34Z</updated>
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        <title type="html">Googles Street View</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                Was haltet Ihr eigentlich von den Diskussionen um Google Street View und den Widersprüchen, die man dagegen einlegen kann?
<br /><br />
Ich bin da z. Zt. zwiespältiger Meinung. Mir gefällt der sommerlöchrige Negativ-Hype und die Konzentration auf Google überhaupt nicht. Ich finde, dass es schon einen Unterschied macht, ob ein Heer von Privatpersonen mit ihren Digicams durch die Straßen zieht und Aufnahmen zu privaten Zwecken (wenn auch mit zusätzlicher Zurschaustellung über die Foto- und Videoportale) ohne Profitabsichten oder Data Fusion Aktionen macht oder ein Konzern wie Google, dessen Produkte nicht nur für eigene Interessen auf den Markt kommen, sondern auch von Sicherheitsbehörden genutzt werden.
<br /><br />
Aber andererseits - was ist jetzt genau der Unterschied zu Google Earth und ähnlichen satellitengestützten Diensten, die stillschweigend von allen genutzt und akzeptiert werden - doch eigentlich nur die horizontale statt der vertikalen Perspektive. Und was die Perspektive angeht, trifft ein Interesse an Googles Erderschließung auf ein nahezu völliges Desinteresse an der Erderkundung und -aufklärung durch ein immer größer werdendes Kontingent an Überwachungs-Drohnen und -Satelliten der zivilen und militärischen Sicherheitskräfte. Fühlt man seine Privatsphäre dort besser geschützt und aufgehoben?
<br /><br />
Und sofern Personen und PKW-Kennzeichen tatsächlich und nicht reversibel unkenntlich, also nicht identifizierbar gemacht werden, Google keine Aufnahmen von privaten "Räumen" oder in private "Räume" hinein für Street View macht und es kein Echtzeit-System ist, in dem man Personen und Fahrzeuge live verfolgen kann, wäre ein Profiling und Tracking schwierig bis unmöglich. 
<br /><br />
Dann denke ich wiederum an den Versuch der systematischen und gleichzeitigen Erfassung und Kartierung von WLAN-Hotspots oder dem vermuteten Interesse Googles, Google Earth mittels Nahaufnahmen per Quadrocopter-Drohnen in die "Tiefe des Raumes" aufzurüsten (beides lässt sich auch <a href="http://www.suasnews.com/2010/08/587/wi-fi-aerial-surveillance-platform-wasp/" title="Wi-Fi Aerial Surveillance Platform">kombinieren</a>), um mal einen militärischen Begriff zu verwenden.
<br /><br />
Das steht eigentlich nur für ein paar von vielen Layern, die sich zukünftig zusätzlich zu den bekannten "Ansichten" über Google Earth, Street View und Maps legen könnten. Denkt man diese Layer mit Geolokalisierungs- und Identifizierungs-Funktionen in bald allen technischen "Beacons", die man am oder irgendwann im Leib bei sich trägt, dem Drang, die komplette Realwelt per Ubiquitous Computing und Augmented Reality mit virtuellen Layern zu überlagen bzw. zu erschließen oder den gleichen Drang zur Datenverarbeitung und -visualisierung in Echtzeit mit Googles Street View zusammen und weiter, dann kommt man irgendwann <a href="http://techflash.com/seattle/2010/02/video_bing_maps_at_ted.html" title="Video: Bing Maps at TED">woanders</a> hin. Zu einer Verschmelzung aller Google Erderfassungssysteme, in der Bilder, Aufnahmen und Daten dynamisch, fast "lebendig" generiert und dargestellt werden, in denen jedes sich darin bewegende oder befindliche Objekt von einem sematischen Web an Zusatzinformationen, Querverweisen und Ursprüngen umgeben ist. Und zu den Objekten könnten dann auch ich mit meinen Arbeits- und Lebensorten zählen.
<br /><br />
Vorbeugend und als Signal doch Widerspruch gegen Street View einlegen? 
            </div>
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            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
        </author>
    
        <published>2010-07-21T13:51:11Z</published>
        <updated>2010-07-27T05:49:55Z</updated>
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        <title type="html">De-Mail Kuverts</title>
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                Ich bin gewiss <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1801-No-De-Mail.html">kein Freund</a> des Bürgerportal / De-Mail Konzepts, aber warum u. a. über die Frankfurter Rundschau das Fass <a href="http://www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtschaft/aktuell/2868446_De-Mail-Elektronischer-Kuvertwechsel.html">"Elektronischer Kuvertwechsel"</a> aufgemacht wird, entzieht sich etwas meinem Verständnis. Besonders, wenn man sich ein paar der <a href="https://www.bsi.bund.de/cln_174/sid_38A932B5FF24FBC0987520C58A7AA729/ContentBSI/Themen/Egovernment/DeMail/DeMail.html">Technischen Richtlinien zur De-Mail beim BSI</a> durchliest und sich ein paar Gedanken über Transport und Ende-zu-Ende Verschlüsselung macht.<br /><br />
Was in dem Artikel thematisiert wird, ist die bloße Transportverschlüsselung bei der De-Mail. Also der Vorgang: De-Mail Kunde sendet Mail an seinen Bürgerportal-Diensteanbieter (BPDA) mittels der De-Mail Webapplikation und dem öffentlichen Zertifikat seines BPDA. Der entschlüsselt dann natürlich die nur an ihn verschlüsselte De-Mail, weil man beim BP / De-Mail Konzept den BPDA des Absenders gerne die De-Mails des Absenders auf Malware und Spaminhalte prüfen lassen möchte. Danach verschlüsselt der BPDA des Absenders die De-Mail wieder mit seinem und dem öffentlichen Zertifikat des BPDA des Empfängers, und sendet sie weiter an den BPDA des Empfängers, der natürlich die nur an ihn verschlüsselte De-Mail wieder entschlüsselt, weil der u. a. auch noch einmal auf Malware prüfen soll und der Empfänger nichts mit einer De-Mail anfangen könnte, die weiter mit dem Zertifikat seines BPDA verschlüsselt bliebe.<br /><br />
Etwas anderes findet auch nicht bei der herkömmlichen E-mail bzw. weniger statt, wo ich als Absender die E-Mails per TLS zur Transportverschlüsselung beim Mailserver meines Mail-Provider abliefere - der sie auch entschlüsselt. Von da könnte die Mail auch mit Transportverschlüsselung weiter an den Mailserver des Empfängers gesendet werden, wird sie aber meistens nicht. Der Mail-Provider des jeweiligen Empfängers kann wie bei den BPDAs E-Mails auf Spam und Malware prüfen - erzwungen oder auf Wunsch des Kunden.<br /><br />
Egal ob es nun die herkömmliche E-Mail ist oder die De-Mail sein muss: Wichtig ist - wie immer - die zusätzliche "Ende-zu-Ende" Verschlüsselung. Wollte man das bei der De-Mail mit dem BPDA des Empfängers als anderem "Ende", müsste man halt auf die Malware und Spamprüfungen verzichten, ich hätte das öffentliche Zertifikat des Empfänger BPDAs, mit dem ich direkt verschlüssele und den Ciphertext zusätzlich per Transportverschlüsselung an meinen BPDA sende. Aber eigentlich macht man das per OpenPGP oder Zertifikaten mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers und danach erfolgt die zusätzliche Transportverschlüsselung.<br /><br />
Bei der De-Mail macht man das halt zukünftig mit seinem tollen RFID-Biometrie ePA und den darin gespeicherten Zertifikaten. Klar, man könnte den Inhalt des Editors auch mit OpenPGP verschlüsseln und signieren. Aber OpenPGP ist ja fies und schwierig.<br /><br />
Bei jedem Verfahren ohne zusätzliche und richtige Ende-zu-Ende Verschlüsselung zwischen Absender - Empfänger können sich unberechtigte Zugriffe auf den Inhalt, "Sicherheitslücken" und "geöffnete Kuverts" ergeben, ob das nun E-Mail oder De-Mail ist. Und deshalb sieht das ja das Bürgerportal / De-Mail Konzept auch vor. Eigentlich wird darüber ständig in den Richtlinien "gepredigt". Zum Beispiel in der <a href="https://www.bsi.bund.de/cae/servlet/contentblob/486072/publicationFile/41764/TR_BP_PVD_FU_pdf.pdf">TR – BP Postfach- und Versanddienst Funktionalitätspezifikation</a>:

<div class="zitat">
Der Postfachdienst erlaubt dem Nutzer, elektronische Nachrichten sowohl zu versenden als auch zu empfangen. Er sichert vor dem Versand von Nachrichten deren Integrität
und schützt die Nachrichten durch Verschlüsselung vor Einblick unberechtigter Dritter. Umgekehrt entschlüsselt der Dienst die Nachrichten und prüft deren Integrität vor Abruf durch den Empfänger. Nachrichten, die innerhalb der Bürgerportale verschickt oder empfangen werden, werden vom Malware-Dienst auf Viren- und Trojaner geprüft. (Transport, Malware-Prüfung)<br /><br />
Möchte der Sender seine Nachricht bzw. Nachrichteninhalte elektronisch signieren und/oder verschlüsseln, so kann er dies mit einer lokalen Signaturanwendungskomponente (SAK) bzw. mit einer lokalen Verschlüsselungskomponente durchführen. Diese Komponenten können auch in dem lokalen Web- bzw. Nachrichten-Client, mit dem er die Nachrichten editiert, integriert sein. So signierte und/oder verschlüsselte Nachrichten kann der Empfänger mit lokalen Komponenten entschlüsseln und vorhandene Signaturen prüfen. Der Nutzer kann eine Nachricht oder auch Anhänge einer Nachricht mit einer lokalen SAK auf seinem System (qualifiziert) elektronisch signieren3. Weiterhin kann er die Nachricht (Nachrichtentext inkl. der Anhänge der Nachricht) an den oder die Empfänger mit einer lokalen Verschlüsselungskomponente verschlüsseln. Die öffentlichen Verschlüsselungsschlüssel können
aus dem Adressbuch des Nutzers und/oder aus dem Verzeichnisdienst ausgelesen werden.
(Ende-zu-Ende)
</div>

Klar, mit "SAK" oder OpenPGP Ende-zu-Ende Verschlüsselung gibt's auch keine Malware- und Spam-Prüfung, weil die BPDAs nicht entschlüsseln können (sollten). Wird aber auch in den BSI TRs erwähnt.

Also ich halte <span style="font-style:italic">diese</span> Kritik an der De-Mail gelinde gesagt für eine mit Schaum geschlagene Sau, die man jetzt gut durch die Sommerlöcher in Gazetten und Blogs treiben kann. 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1840-Wenn-man-YouTube-per-Tor-und-die-Tuerkei-besucht.html" rel="alternate" title="Wenn man YouTube per Tor und die Türkei besucht" />
        <author>
            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
        </author>
    
        <published>2010-06-29T13:12:55Z</published>
        <updated>2010-07-01T18:50:33Z</updated>
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                <div style="margin-left: auto; margin-right: auto; margin-top: 1em; margin-bottom: 1em; width: 650px"><img src="http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/29-06-10-zensur_tuerkei.gif" alt="Stopp-Schild a la Türkei" width="650" height="407" /></div>
"Stopp-Schild" nach Machart der türkischen Regierung, als ich gerade nach YouTube via Tor wollte und wohl über einen türkischen Tor Exit Node stolperte, mit Hinweis zur <a href="http://www.ihbarweb.org.tr/index_en.html">"Internet-Hotline"</a> des <a href="http://www.tib.gov.tr/">türkischen Ministeriums für Telekommunikation</a>, über die man alle Websites petzen soll, die irgendwie nach Zitat "Provocation for committing suicide, Sexual exploitation of children, To ease the usage of drugs, Supplying drugs which are dangerous for health, Obscenity, Prostitution, To provide place and opportunity for online gambling, Crimes mentioned in the Law on Crimes Against Atatürk numbered 5816" ausschauen. U. a. Heise hatte dazu vor kurzem in <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/OSZE-kritisiert-tuerkische-Internetzensur-1027419.html" />OSZE kritisiert türkische Internetzensur</a> und der Index on Censorship in <a href="http://www.indexoncensorship.org/2010/06/free-speech-turkey-versus-google/">Free speech: Turkey versus Google</a> berichtet.<br /><br />
Das letztgenannte Gesetz ist übrigens ein ähnlich unsägliches Zensur-Gesetz zur Unterbindung von Kritik und Meinungsfreiheit, indem man den Schutz des Staatsgründers Atatürk vor Verunglimpfung vorschiebt, wie zum Beispiel die Gesetze gegen "Majestätsbeleididigung" in <a href="http://facthai.wordpress.com/">Thailand</a>. Etwas gibt es ja immer, um Internet &#38; Web "durchzuregulieren".<br /><br />
Ne, wenn ich so etwas sehe, würde ich auch sagen, die Türkei ist noch nocht reif für die Europäische Union, wenn es nicht in allen Mitgliedsstaaten und ausgehend von der EU-Kommission gleichartige Bestrebungen und praktische Durchführungen zur Zensur geben würde.<br /><br />P. S.: ExludeExitNodes {tr} in torrc.
<br /><br />Siehe auch auf der Zensur Unterseite im <a href="http://anonymitaet-im-inter.net/wiki/">AnonWiki</a>:<br />
<a href="http://anonymitaet-im-inter.net/wiki/zensur#tuerkei">Türkei</a><br />
<a href="http://anonymitaet-im-inter.net/wiki/zensur#thailand">Thailand</a> 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1839-Flug-und-Fluch-des-Wellenreiters.html" rel="alternate" title="Flug und Fluch des Wellenreiters" />
        <author>
            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
        </author>
    
        <published>2010-05-27T14:33:05Z</published>
        <updated>2010-05-31T07:15:17Z</updated>
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        <title type="html">Flug und Fluch des Wellenreiters</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                Da wir es in den beiden Beiträgen <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1267-Mit-MACH-10-in-den-Orbit-und-in-den-Krieg.html">Mit MACH-10 in den Orbit und in den Krieg</a> und <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1276-Maschinen-fuer-den-schnellen-globalen-Kriegseinsatz.html">Maschinen für den schnellen globalen Kriegseinsatz</a> bereits mit der beschleunigten Kriegsführung per Ramjet / Scramjet Hyperschall-Antrieben für die Realisierung der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Global_Strike">schlagartigen Global Strike</a> Angriffswünsche des US-Militärs zu tun hatten, an dieser Stelle der Hinweis auf ein weiteres, von der US Air Force als "historisch" bezeichnetes Ereignis, das am 26. Mai 2010 über dem Point Mugu Naval Air Warfare Center Sea Range Testgebiet im Pazifischen Ozean stattfand.<br /><br />
Wie die Wright-Patterson Air Force Basis in ihrer Pressemeldung <a href="http://www.wpafb.af.mil/news/story.asp?id=123206524">X-51 Waverider makes historic hypersonic flight</a> mitteilte, wurde gestern mit einem B-52 Stratofortress Bomber die experimentelle X-51A Waverider Testrakete in einer Höhe von 50000 Fuß über dem Testgebiet ausgeklinkt. Danach beschleunigte ein taktischer Raketen-Booster der Army die X-51A Waverider zunächst auf eine Geschwindigkeit von Mach 4,8. Nach Abkoppelung des Boosters wurde der Scramjet Antrieb aktiviert, der von dem Unternehmen <a href="http://www.pw.utc.com/">Pratt &#38; Whitney Rocketdyne</a> (klingt auch ein wenig nach <a href="http://en.wikipedia.org/wiki/Cyberdyne_Systems">Cyberdyne Systems</a>, gell?) gebaut wurde. Weitere Beteiligte am Bau und der Konstruktion der X-51A sind die DARPA, die Skunkworks Abteilung für experimentelle Fluggeräte bei Boeing und das Air Force Research Laboratory.
<br /><br />
<div style="margin-left: auto; margin-right: auto; width: 500px">
<img src="http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/27-05-20-x51a_waverider.jpg" alt="X-51A Waverider" width="500" height="357" /><br /><br />X-51A Waverider<br />Foto: Wright-Patterson Air Force Base / Pratt &#38; Whitney Rocketdyne.
</div>
<br />
Der Scramjet Antrieb und beschleunigte die X-51A für weitere 200 Sekunden. Dabei erhöhte sich die Geschwindigkeit der X-51A noch einmal auf Mach 5. Zum Vergleich: Die Spitzen-Geschwindigkeit der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Lockheed_SR-71">SR-71 Blackbird</a> von Lockheed lag bei ca. Mach 3, ein Marschflugkörper wie die deutsch-spanische <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Taurus_%28Marschflugk%C3%B6rper%29">Taurus</a> Cruise Missile erreicht maximal Mach 0,95, die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/AGM-114_Hellfire">Hellfire</a> Raketen Mach 1,7.<br /><br />
Eigentlich war laut der <a href="http://www.wpafb.af.mil/news/story.asp?id=123205546">Ankündigung des Testflugs</a> eine Dauer von 5 Minuten bei einer Spitzengeschwindigkeit von Mach 6 geplant, aber wegen einer "Antriebs-Anomalie" wurde der Flug nach 200 Sekunden abgebrochen. Im Vergleich zu den 10 - 16 Sekunden bei Mach 7 der X-43A Testrakete im Jahr 2004 (s. Links oben) aber ein weiterer Hüpfer vorwärts. Zumal auch dieser Testflug der Gewinnung von Daten über die Flugeigenschaften, das verwendete Material und die Stabilität des Flugkörpers für weitere Experimente diente.<br /><br />
Das sich nicht nur das US-Miltär für den Scramjet interessiert, u. a. als neuer Antrieb für zukünftige Mittel- und Langstreckenrakete, für die Abwehr-Raketen ihrer "Schutzschirme" gegen Langstrecken- bzw. Interkontinental-Raketen, für unbemannte Killer-Drohnen oder gar für Truppen-Transporter, wurde ja bereits andernorts erwähnt. Spätestens in ein, zwei Jahrzehnten soll es was werden mit dem Scramjet, was ja passend wäre, wenn bis dahin global überall die Hütte brennt.<br /><br />Wer sich Videos anschauen will: Bei DVIDS gibt es ein Video zu den <a href="http://www.dvidshub.net/?script=video/video_show.php&amp;id=86383">Vorbereitungen</a>, dem <a href="http://www.dvidshub.net/?script=video/video_show.php&amp;id=86376">Start mit dem B-52 Bomber</a> und dem <a href="http://www.dvidshub.net/?script=video/video_show.php&amp;id=86373">Testflug der X-51A</a>. Interessant ist auch der Artikel <a href="http://www.popularmechanics.com/technology/military/4203874">Hypersonic Cruise Missile: America's New Global Strike Weapon</a> von Noah Shachtman bei Popular Mechanics.<br /><br />Das Ares Weblog der Aviation Week berichtete im Beitrag <a href="http://www.aviationweek.com/aw/blogs/defense/index.jsp?plckController=Blog&amp;plckScript=blogScript&amp;plckElementId=blogDest&amp;plckBlogPage=BlogViewPost&amp;plckPostId=Blog%3a27ec4a53-dcc8-42d0-bd3a-01329aef79a7Post%3af09651dc-a95d-4230-b87a-34f27288d46c">Hypersonic BrahMos Missile Ready for Testing by 2015</a> über die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/BrahMos">BrahMos Überschall-Marschflugkörper</a>, einem russisch-indischen Gemeinschaftsprojekt, das laut der Aussage des BrahMos Aerospace CEO im Ares Beitrag eine Hyperschall-Version des Raketensystems in der Planung hat. Testbeginn wie gesagt ab 2015. 
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1838-Kein-Finger-fuer-die-externe-Festplatte.html" rel="alternate" title="Kein Finger für die externe Festplatte" />
        <author>
            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
        </author>
    
        <published>2010-05-27T11:50:04Z</published>
        <updated>2010-06-03T07:40:13Z</updated>
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        <title type="html">Kein Finger für die externe Festplatte</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                Schick sieht sie ja aus, die Features stimmen und auf Hardware im "Secure All–Terrain Shock–proof rugged design", um ein paar der Attribute zur Vermarktung der externen <a href="http://www.lacie.com/us/products/product.htm?pid=11503">LaCie Rugged Safe</a> Festplatte zu nennen, stehe ich eh.<br /><br />
<div style="margin-left: auto; margin-right: auto; width: 378px">
<img src="http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/27-05-10-cryptexthd.gif" alt="LaCie Rugged Safe" width="378" height="253" /><br /><br />Externe Festplatte "Rugged Safe" von LaCie.<br />Foto: LaCie.
</div><br />
Aber was ist das für ein Blödsinn, zwar eine Verschlüsselung per AES-128 (es kann auch a bisserl mehr sein) und Chip anzubieten, zu der LaCie natürlich wie so viele Hersteller auch verspricht, dass sie "unbrechbar" implementiert sei, aber in die Festplatte einen Fingerabdruck-Sensor einzubauen. Macht man das nur deshalb, weil es mittlerweile üblich, möglich und von den Kosten her annehmbar ist, überall biometrische Verfahren und Techniken für die Authentifizierung und Entschlüsselung zu verbauen?<br /><br />
Großartig beworben wird das Produkt mit der Möglichkeit, neben der Eingabe eines Passworts ganz einfach mit dem Scannen und Abgleich eines einzelnen Fingerabdrucks Zugriff auf die zuvor verschlüsselten Daten zu erhalten. Das wird natürlich Sicherheitsbehörden freuen, wenn sie die LaCie Festplatte beschlagnahmen und nur noch einen Finger des Besitzers auf den Sensor halten müssen, anstatt den Versuch zu starten, das Passwort aus dem Besitzer herauszupressen. Und damit es dabei keine Ausfälle gibt, kann sich der Besitzer der Festplatte auch alle zehn Fingerabdrücke einscannen - prima.<br /><br />
Das gilt natürlich auch für Diebe, wenn die Besitzer und Festplatte zugleich "abgreifen" können und für beide Interessenten der verschlüsselten Daten gilt, dass es ja auch noch die Möglichkeit gibt, sich mit nachgebildeten Fingerabdrücken an dem Sensor zu versuchen, von dem es in dem <a href="http://www.lacie.com/download/manual/UM_Rugged_Safe_EN.pdf">User Manual</a> auf die FAQ "What is the probability that a fingerprint from an unauthorized user can unlock the Rugged Safe?" nur die beschwörende Antwort gibt: "Such an event is nearly impossible due to the biometry technology. Each human has his own biological identity, including unique fingerprints, thus making unauthorized entry all but unthinkable. To provide further assurance, LaCie has selected a sensor known for its precision." Wer's glaubt, wird seelig.<br /><br />Was ich noch verstehen und mir vorstellen könnte, wäre eine 2-Wege Authentifizierung/Entschlüsselung, also Fingerabdruck plus zwingendem Passwort.<br /><br />
<div style="margin-left: auto; margin-right: auto; width: 378px">
<img src="http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/27-05-10-cryptostick.jpg" alt="GPF CryptoStick" width="378" height="251" /><br /><br />CryptoStick des GPF e. V. In zukünftiger Version mit integriertem Datenspeicher, so dass sich der zweite Stick erübrigen würde.</div><br />
Oder noch besser: Wenn in externen Festplatten ein USB-/SmartCard Reader integriert wäre, mit dem ich meinen <a href="https://www.privacyfoundation.de/crypto_stick/">OpenPGP CryptoStick der German Privacy Foundation</a> und dessen PIN zur Authentifizierung/Entschlüsselung nutzen könnte. Das wäre doch mal was, liebe Hersteller externer Festplatten <img src="http://blog.kairaven.de/templates/default/img/emoticons/smile.png" alt=":-)" style="display: inline; vertical-align: bottom;" class="emoticon" /> Bis dahin bleibe ich lieber bei TrueCrypt und dm-crypt/LUKS verschlüsselten Partitionen. 
            </div>
        </content>
        
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1837-Scroogle-Google-Tor.html" rel="alternate" title="Scroogle - Google - Tor" />
        <author>
            <name>Kai Raven</name>
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        <published>2010-05-11T16:37:47Z</published>
        <updated>2010-05-27T20:20:18Z</updated>
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            <category scheme="http://blog.kairaven.de/categories/9-Datenschutz" label="Datenschutz" term="Datenschutz" />
            <category scheme="http://blog.kairaven.de/categories/19-Netz" label="Netz" term="Netz" />
    
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        <title type="html">Scroogle - Google - Tor</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                Der beliebte und bekannte Scroogle Proxy Dienst hat aktuell Probleme mit Google, wie zu lesen ist, wenn man <a href="https://ssl.scroogle.org/">Scroogle</a> aufruft bzw. eine Suchanfrage absetzt:
<div class="zitat">
We regret to announce that our Google scraper may have to be permanently retired, thanks to a change at Google. It depends on whether Google is willing to restore the simple interface that we've been scraping since Scroogle started five years ago. Actually, we've been using that interface for scraping since Google-Watch.org began in 2002.<br /><br />
This interface (here's a sample from years ago) was remarkably stable all that time. During those eight years there were only about five changes that required some programming adjustments. Also, this interface was available at every Google data center in exactly the same form, which allowed us to use 700 IP addresses for Google.
<br /><br />
That interface was at www.google.com/ie but on May 10, 2010 they took it down and inserted a redirect to /toolbar/ie8/sidebar.html. It used to have a search box, and the results it showed were generic during that entire time. It didn't show the snippets unless you moused-over the links it produced (they were there for our program, so that was okay), and it has never had any ads. Our impression was that these results were from Google's basic algorithms, and that extra features and ads were added on top of these generic results. Three years ago Google launched "Universal Search," which meant that they added results from other Google services on their pages. But this simple interface we were using was not affected at all.
<br /><br />
usw.
</div>
Da Scroogle immer ganz praktisch bei der Nutzung von Tor war, um den lästigen "We're sorry" Meldungen und Captcha Anfragen zu entgehen, muss schnell ein temporärer Ersatz her: Entweder man nimmt <a href="https://eu.ixquick.com/">Ixquick</a> oder man <a href="http://mycroft.mozdev.org/search-engines.html?name=google">sucht sich bei Mycroft</a> einen anderen Ersatz und kann dann dort direkt das passende Search Engine Plugin in Firefox installieren.<br /><br />Mit zwei Anonymouse oder auch dem "Ninja" Plugin klappt das ganz gut. Und da eh alle Suchanfragen bei mir per Privoxy und Tor gefiltert und anonymisiert an den Suchdienst rausgehen... Aber mir wäre lieber, wenn das Scroogle wieder geregelt bekommt <img src="http://blog.kairaven.de/templates/default/img/emoticons/smile.png" alt=":-)" style="display: inline; vertical-align: bottom;" class="emoticon" /> Nur wenn man einen Suchdienst erwischt, den Google selbst als "Gefährder" einstuft oder der Suchdienst die IP des Tor Exit Node an Google weiterreicht, kann man wieder schlechte Karten bei Google haben.<br /><br />Update: Mal wieder viel Geschrei um nix, laut <a href="http://www.theregister.co.uk/2010/05/12/scroogle_returns/">Scroogle scrapes back to life</a> kann wieder gescroogelt werden <img src="http://blog.kairaven.de/templates/default/img/emoticons/smile.png" alt=":-)" style="display: inline; vertical-align: bottom;" class="emoticon" /><br /><br />Siehe auch:<br />
Heise - <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Datenschuetzer-fordern-echte-Anonymisierung-von-Suchanfragen-1009196.html">EU-Datenschützer fordern echte Anonymisierung von Suchanfragen</a> (27.05.2010) 
            </div>
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1836-Beschwert-euch-gegen-ELENA-in-Karlsruhe.html" rel="alternate" title="Beschwert euch gegen ELENA in Karlsruhe" />
        <author>
            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
        </author>
    
        <published>2010-03-15T14:39:39Z</published>
        <updated>2010-03-19T10:26:41Z</updated>
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            <category scheme="http://blog.kairaven.de/categories/34-Gesellschaft" label="Gesellschaft" term="Gesellschaft" />
            <category scheme="http://blog.kairaven.de/categories/46-Grundrecht" label="Grundrecht" term="Grundrecht" />
            <category scheme="http://blog.kairaven.de/categories/28-Politik" label="Politik" term="Politik" />
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        <title type="html">Beschwert euch gegen ELENA in Karlsruhe</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                Der FoeBuD e. V. <a href="http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/mitzeichnen-verfassungsbeschwerde-gegen-elena">ruft alle Arbeitnehmer</a>, die direkt vom <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/ELENA-Verfahren">ELENA Verfahren</a> betroffen sind, dazu auf, sich <span style="font-weight:bold">bis 25.03.2010</span> an der <a href="https://petition.foebud.org/ELENA">Mitzeichnung</a> der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA zu beteiligen, die am 31.03.2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wird. Welche Daten per ELENA-Verfahren in einem Datenspeicher auf Vorrat und auf Abruf für diverse Behörden gespeichert werden, kann man u. a. auf der Seite <a href="https://petition.foebud.org/FoeBuD/informationen-zu-elena">Informationen zu ELENA</a> erfahren.<br /><br />Auch wenn man im März 2010 selbst nicht zum  Kreis der Betroffenen zählt, weil man z. B. arbeitslos oder Hausmann/Hausfrau ist, sollte man diese Informationen aufnehmen und an entsprechende "Zielgruppen" im eigenen Bekannten-, Freundes- und Verwandtenkreis weitergeben. Irgendwann ist man vielleicht wieder unfreiwilliger Datenlieferant für ELENA oder man ist derjenige, dem die abgerufenen Daten vorgehalten werden, weil man staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen muss oder irgendwelchen Behörden zusätzlich Zugriffs- und Abrufrechte eingeräumt wurden, wenn es nicht die eigenen Kinder sind, die in Zukuft eine Suppe auslöffeln müssen, die ihnen heute informationshungrige und kontrollwütige Politiker eingebrockt haben.<br /><br />Also beteilige sich wer kann und ansonsten: Verbreitet die Informationen.<br /><br />Siehe auch:<br />
BITKOM e. V. (natürlich) - <a href="http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62846.aspx">BITKOM fordert, an Einführung von "Elena" festzuhalten</a> (19.03.2010) 
            </div>
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1835-Daten-Nacktscanner.html" rel="alternate" title="Daten-Nacktscanner" />
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            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
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        <published>2010-03-10T18:08:51Z</published>
        <updated>2010-03-13T07:28:35Z</updated>
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        <title type="html">Daten-Nacktscanner</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                Der Artikel <a href="http://www.woz.ch/artikel/2010/nr10/wirtschaft/19047.html">Verbotsschilder auf der digitalen Spielwiese</a> von Patrik Maillard in der Wochenzeitung beschreibt plastisch und praktisch (und ich denke für jeden verständlich), welche negativen Auswirkungen für die Internetnutzung, Providervielfalt, Informationsangebote, Meinungs- und Rezipientenfreiheit ins Haus stehen, wenn sich Internet Provider vom Prinzip der Netzneutralität abwenden und sich intensiv Deep Packet Inspection Techniken zuwenden – entweder aus Profitinteressen oder aufgrund politischer Zwänge.  
            </div>
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1834-Wortwechsel-um-VDS-Urteil-und-Datenschutz.html" rel="alternate" title="Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz" />
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            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
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        <published>2010-03-06T20:17:00Z</published>
        <updated>2010-03-09T16:46:27Z</updated>
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        <title type="html">Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz</title>
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            <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
                In der "Wortwechsel" Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel <a href="http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/03/05/drk_20100305_1907_7d30b4de.mp3">Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3)</a> eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1833-Das-vorlaeufige-Stopp-Schild-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung.html">Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung</a>, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1831-Von-Datenbriefen-und-Internet-Fuehrerscheinen.html">Datenbrief</a> und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen <a href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/28851941_kw09_de_enquete/index.html">Internet Enquête-Kommission</a>, einer von der FDP ins Spiel gebrachten <a href="http://www.zeit.de/politik/deutschland/2009-10/datenschutz-internet">"Stiftung Datenschutz"</a> oder eines vom BITKOM favorisierten <a href="http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62242.aspx">"Staatsministers Internet"</a>, europäische und nationale Datenschutzstandards.<br /><br />
Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. 
            </div>
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        <link href="http://blog.kairaven.de/archives/1833-Das-vorlaeufige-Stopp-Schild-fuer-die-Vorratsdatenspeicherung.html" rel="alternate" title="Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung" />
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            <name>Kai Raven</name>
            <email>nospam@example.com</email>
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        <published>2010-03-02T19:07:07Z</published>
        <updated>2010-03-09T16:46:23Z</updated>
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        <title type="html">Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung</title>
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                Anlässlich des <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1803-Der-Beschluss-des-EuGH-zur-Vorratsdatenspeicherung-am-Tag-danach.html">Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung</a> Anfang 2009 und vor dem Abschluss der <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1812-Vor-der-Koalitionseinigung-zur-Inneren-Sicherheit.html">Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit</a> im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglichen Ausgang der heutigen <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html">Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung</a> zu werfen. Dem waren seit 2002 Beiträge zur Vorratsdatenspeicherung <a href="http://hp.kairaven.de/law/eu-datenvorratsspeicherung.html">auf der Homepage</a> und später hier <a href="http://blog.kairaven.de/categories/51-VDS">im Blog</a> vorangegangen.<br /><br />Die Höhepunkte im langjährigen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung stellten ohne Zweifel die <a href="http://blog.kairaven.de/archives/1671-Leuchtfeuer-gegen-den-Polizeistaat-im-globalen-Dorf-und-in-Berlin.html">Freiheit statt Angst Demonstrationen</a> und die Durchführung der <a href="http://blog.kairaven.de/archives/911-Beschwert-Euch-gegen-die-VDS-in-Karlsruhe.html">Sammel-Verfassungsbeschwerde</a> dar, die u. a. vom <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/">Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung</a> wie so viele andere Aktionen organisiert wurde.<br /><br />
Im Großen und Ganzen entsprach die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht meinen Erwartungen. Wie bereits zuvor bei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge.<br /><br />
Der Titel der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html">Pressemitteilung zum Urteil &#8211; Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung
nicht verfassungsgemäß &#8211;</a>, auf die sich dieser Beitrag stützt, brachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich schon sehr gut auf den Punkt. Sprich, die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in das Telekommunikationsgesetz (im Kern § 113a TKG und § 113b TKG) und die Strafprozessordnung (im Kern § 100g StPO), sowie die Anwendung der Gesetze und Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Internetzugangsdaten ist zunächst einmal für nichtig und verfassungswidrig erklärt worden. Das schließt positiv auch ein, dass alle seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten und genutzten Vorratsdaten bei Providern und staatlichen Stellen unverzüglich zu löschen sind! Das heißt, es muss reinen Tisch mit allen Daten gemacht werden und der Stand bleibt bis zu einer Novellierung der gesetzlichen Vorschriften bei 0, was bereits einen guten Erfolg der Verfassungsbeschwerden darstellt.<br /><br />
Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch &#8211; wie erwartet &#8211; laut des Gerichts nicht an sich verfassungswidrig, denn das Gericht stellte fest, dass "eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist", in Bezug zur EU-Richtlinie und der abgewiesenen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, dass mit dem Inhalt der EU-Richtline, "die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden kann" und "das Grundgesetz eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen verbietet". Später heißt es in Bezug zum Art. 10 GG ("Telekommunikationsgeheimnis") weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung "für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste (...) mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar ist" und "bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfällt", denn "eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen". Auch den wiederholt vorgebrachten Argumenten der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, dass für sie angesichts der steigenden Vernetzung, Nutzung des Internets und der Mobilfunkkommunikation die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, folgte das Gericht mit der Feststellung, dass "eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist."
<br /><br />Sprich, macht die Regierung zukünftig ihre Aufgaben richtig und folgt den Rüffeln und Vorgaben des Urteils, wird die Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung fortgesetzt und nicht durch das reine Quick Freeze Verfahren für Verkehrsdaten ersetzt. Es sei denn, das neue Gesetz würde seinerseits neue Angriffspunkte bieten oder die EU-Richtlinie würde signifikant geändert oder gar aufgehoben werden, womit wohl nicht zu rechnen ist. Wie groß die Auswirkungen der beabsichtigten Überprüfung der EU-Richtlinie sind, die von <a href="http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,680686,00.html">der EU-Justizkommissarin Viviane Reding</a> und <a href="http://www.welt.de/politik/ausland/article6642536/EU-Richtlinie-zur-Datenspeicherung-wird-ueberprueft.html">der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström</a> angekündigt wurde, steht noch in den Sternen. Es wäre aber vielleicht intelligent und vorteilhaft für die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten und ggf. bei der Novellierung zu berücksichtigen.<br /><br />
Also eine Atempause, mit Aussicht auf eine Vorratsdatenspeicherung, die verhältnismäßiger, zweckgebundener, eingeschränkter und "abgesicherter" durchgezogen wird, mit dem Auftrag an jeden einzelnen Internet- und Telekommunikationsteilnehmer, sich weiter praktisch mittels Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und entsprechenden Verhaltensweisen um die Umgehung und Verhinderung der Erhebung seiner Daten für die Vorratsdatenspeicherung zu bemühen.<br /><br />
Das die Bundesregierung und die zustimmenden Parteimitglieder des Bundestages wie so oft zuvor bei der Sicherheitsgesetzgebung mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schludrig, im Schnellschuss und verfassungswidrig gehandelt haben, stellte das Bundesverfassungsgericht mit der Kennzeichnug der jetzigen Vorratsdatenspeicherung fest:
<ul>
<li>unzureichende Ausgestaltung der Verhältnismäßigkeit</li>
<li>unzureichende Datensicherheit für die gespeicherten Daten</li>
<li>unzureichende Begrenzung der Verwendungszwecke der gespeicherten Daten</li>
<li>unzureichende Transparenz</li>
<li>unzureichender Rechtsschutz</li>
</ul>
Der jetzigen Form der Vorratsdatenspeicherung stellte das Gericht Kennzeichen, Anforderungen und Beschränkungen einer zukünftigen Vorratsdatenspeicherung gegenüber:
<ul>
<li>die Nutzung der VDS-Daten muss die Ausnahme bleiben</li>
<li>die VDS an sich begrenzt den Spielraum für zukünftige anlasslose Datensammlungen auch über den Weg der Europäischen Union ("das Maß ist voll")</li>
<li>sie muss sich durch für die zum Speichern Verpflichteten verbindliche, normenklare, konkrete und effektive Maßnahmen zur technischen Sicherung des gesamten Vorratsdatenspeicherprozesses von der Erhebung bis zum Abruf auszeichnen ("hohes Sicherheitsniveau") und nicht durch Hinweise auf Sorgfaltspflichten der Speicherungsverpflichteten und Wirtschaftlichkeitserwägungen</li>
<li>der unmittelbare Abruf der VDS-Daten durch Strafverfolgungsbehörden setzt den bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat voraus und nicht Straftaten, die "nur" von erheblicher Bedeutung sind oder allgemein "jede mittels Telekommunikation begangene Straftat", mit der das jetzige VDS-Gesetz weit über die Zielsetzungen der EU-Richtlinie hinausgegangen war</li>
<li>der Abruf der VDS-Daten zur Gefahrenabwehr und Gefahrenprävention durch Geheimdienst- und Polizeibehörden unterliegt einer engen Zweckbindung (konkrete Gefahr für eine Person, für den Bestand/
Sicherheit des Bundes/Bundeslandes, gemeine Gefahr), während der Abruf der VDS-Daten für die Aufklärung im Vorfeld von Gefahren durch die Geheimdienste in vielen Fällen ausscheidet. Keine grobe Benennung allgemeiner Zielsetzungen und Aufgabenfelder wie bisher, die zur Erstellung allgemeiner und offener "Datenpools" bei den Sicherheitsbehörden einluden</li>
<li>grundsätzliches Übermittlungsverbot (aber nicht Erhebungsverbot) für die VDS-Daten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen mit telefonischer Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen, aber nicht zum Beispiel für Journalisten ("Quellen- und Informantenschutz")</li>
<li>der Abruf und die Verwendung der VDS-Daten soll vom Grundsatz her offen und mit Benachrichtigung der Betroffenen erfolgen ("wirksame Transparenzregeln") und nicht mit der grundsätzlichen Möglichkeit für Behörden, Abrufe ohne Wissen der Betroffenen durchzuführen, ist aber mit den üblichen und bekannten Ausnahme- und Umgehungsmöglichkeiten für Sicherheitsbehörden verbunden, so dass es &#8211; wenn überhaupt und wie bisher &#8211; bei der nachträglichen Benachrichtigung von Betroffenen im Rahmen der Strafverfolgung und der richterlichen Kontrolle der Ausnahmen bleibt</li>
<li>die Übermittlung und Nutzung von VDS-Daten stehen grundsätzlich unter dem Richtervorbehalt</li>
<li>nachträgliche Beschreitung des Rechtswegs und gerichtliche Kontrolle für Betroffene</li>
<li>wirksame Sanktionen für unzulässige Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses und Persönlichkeitsrechts im Rahmen der VDS-Nutzung, aber mit "weitem Gestaltungsspielraum" für den Gesetzgeber</li>
</ul>
Zur reinen Auflösung bzw. Rückverfolgung einer IP-Adresse im Rahmen behördlicher Auskunftsanfragen mit der mittelbaren Nutzung der Vorratsdaten in Daten zum Inhaber des Anschlusses, dem die bereits bekannte IP-Adresse zugeordnet war, stellte das Gericht ein paar Beschränkungen, aber auch Lockerungen im Verhältnis zur Nutzung aller Vorratsdaten fest, die geradezu zur vollumfänglichen Anwendung und Nutzung der gesamten Palette von Anonymisierungstechniken "auffordern":
<ul>
<li>sie begrenzen den Umfang der Anonymität von Kommunikationsbedingungen und führen zur Ermittlung der Identität von Internetnutzern in weitem Umfang</li>
<li>keine Übermittlung kompletter Datensätze der VDS-Daten, sondern Beschränkung auf personenbeogene Daten ("Namen und Adresse")</li>
<li>die Auskunftsersuchen können ohne engere Zweckbindung (schwerwiegende Straftat, Verletzung eines Rechtsgutes eines definierten Rechtsgüterkatalogs) zur Strafverfolgung, Gefahrenabwehr, Gefahrenprävention und Vorfeldaufklärung durch Polizei- und Geheimdienstbehörden erfolgen</li>
<li>die Auskunftsersuchen sind aber an einen hinreichenden Anfangsverdacht, Vorliegen einer konkreten Gefahr oder besonders gewichtige Ordnungswidrigkeit als Eingriffsschwellen gebunden und dürfen nicht pauschal gestellt werden, z. B. für das präventive und allgemeine Anlegen von Persönlichkeits- Bewegungs- oder Kommunikationsprofilen (z. B. allgemeine "Staubsauger" Überwachung wie der NSA in den USA oder der GCHQ in Großbritannien)</li>
<li>die Auskunftsersuchen können durch Polizei- und Geheimdienstbehörden ohne richterliche Genehmigung ("Richtervorbehalt") erfolgen</li>
<li>alle Betroffenen müssen nachträglich von der Einholung einer Auskunft benachrichtigt werden</li>
</ul>  
Die Feststellung des Gerichts, dass für eine mit Art. 10 GG vereinbare Vorratsdatenspeicherung "maßgeblich ist", dass sie "nicht direkt durch den Staat, sondern durch eine Verpflichtung der privaten Diensteanbieter verwirklicht wird", ist am Rande auch wichtig, gab es doch in der Vergangenheit und in anderen europäischen Staaten wie Großbritannien Überlegungen, die Vorratsdaten aller Provider direkt einer zentralen, staatlichen Sammelstelle zuzuführen und dort zu verwalten. Solchen Ansinnen hat das Gericht schon einmal vorbeugend einen Riegel vorgeschoben.<br /><br />
Die großen Verlierer des Urteils sind alle Diensteanbieter und Provider, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, denn der bisherigen Strategie vor Gerichten, der Vorratsdatenspeicherung sei aufgrund der hohen Kosten, der Wettbewerbsverzerrungen und des steigenden Personal- und Hardareaufwands zu begegnen, erteilte das Gericht im Punkt "Vereinbarkeit mit Art. 12 GG" eine Abfuhr: Die Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht für die Betroffenen "für nicht übermäßig belastend", sie ist bezüglich der "finanziellen Lasten nicht unverhältnismäßig" und "gegen die erwachsenden Kostenlasten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken", denn die Kosten werden ja vom Gesetzgeber nur "insgesamt in den Markt verlagert" und so, wie "neue Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung" genutzt werden können, müssen die Telekommunikationsunternehmen halt auch "die Kosten übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten".<br /><br />Damit dürfte klar sein, dass zukünftigen Klagen gegen die Umsetzung der "neuen" Vorratsdatenspeicherung seitens verpflichteter Diensteanbieter wegen unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände kein Erfolg beschieden sein wird, aber auch, dass letztendlich wir als Kunden über die Preise einen Anteil der Kosten für die technische und personelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und damit unserer eigenen Überwachung mitzutragen haben. Aber das war bisher schon bei allen anderen technischen Überwachungs-Infrastrukturen so, die Telekommunikationsunternehmen aufgrund neuer Sicherheitsgesetze umzusetzen hatten und gilt auch für die Zukunft.<br /><br />
Alles in allem also eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die, wie gesagt, zu erwarten war. Eine kräftige Ohrfeige und Warnung für die Bundesregierung, die sich schon darin ausdrückt, dass die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig, sondern komplett für nichtig erklärt wurden. Auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts scheint man auch mit Blick auf die Gesetzgeber und die Exekutive der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft der technischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung den Punkt erreicht zu haben, wo es heißt "Bis hierhin, aber nicht weiter". Mit der Vorratsdatenspeicherung muss für das Gericht ein Schlusstrich gezogen werden, darüber hinausgehende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbieten sich.<br /><br />Nun gut, es würden auch nur noch die zusätzliche Speicherung, Abfrage und Auswertung aller Inhalts- und Nutzungsdaten aller Internet- und Telekommunikationsdienste und die Verfolgung aller Maßnahmen zur Umgehung und Verhinderung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung fehlen, um vollends in einem Polizeistaat aufzuwachen. Schlimm genug, dass es in Zukunft eine neue Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben wird und man nicht auf Quick Freeze setzt, auch wenn sie durch das Gericht eine Menge von Sperrriegeln und Grenzen verpasst bekommen hat. Abzulehnen bleibt sie auch weiterhin.<br /><br />Das alle bisher angefallenen Vorratsdaten zusammen mit der "alten" Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden und den Erhalt der Sperrriegel und Grenzziehungen haben wir aber nur einer fortgesetzten kritischen Aufklärungs- und Berichtsarbeit, dem praktischen Engagement vieler Leute und Organisationen, den Demonstrationen, dem Anwachsen einer Datenschutzbewegung und ihrer Internationalisierung, den Sammel-Verfassungsbeschwerden und Einzel-Verfassungsbeschwerden, den kritischen Stimmen aus Verbänden, von einzelnen Politikern im Bundestag und Journalisten in den Medien, aber nicht zuletzt auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Erinnern wir uns immer daran.<br /><br />
Als Nachtrag zur Frage der Speicherungspflichten von Anonymisierungsdiensten hier noch drei Stellen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf "die Beschwerdeführerin" beziehen, die "Software für einen kommerziellen Internet-Anonymisierungsdienst entwickle und vertreibe. Der Dienst werde im Zusammenwirken mit anderen unabhängigen Betreibern erbracht, auf deren Servern ihre Software genutzt werde. Dabei betreibe die Beschwerdeführerin auch selbst einen öffentlich zugänglichen Anonymisierungsserver.":<br /><br />In Abs. 294 wird noch einmal festgestellt, dass zu den Speicherungsverpflichteten die Anonymisierungsdienste zählen, die öffentlich zugänglich und kommerziell betrieben werden:
<div class="zitat">
Die Speicherungspflichten richten sich an solche Diensteanbieter, die öffentlich zugänglich Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt für Endnutzer erbringen (vgl. § 113a Abs. 1, § 3 Nr. 24 TKG) und damit an Dienstleister, die die Dienste jedenfalls typischerweise zu Erwerbszwecken anbieten.
</div>
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht &#8211; wenn man es genau nimmt &#8211; ziemlich verkürzend, dass der hauptsächliche Zweck von Anonymisierungsdiensten in der Anonymisierung von statischen IP-Adressen (hat das BverfG dabei bereits IPv6 im Blick gehabt?) gegenüber privaten Webservern und im Schutz vor illegalen Zugriffen durch Dritte liegt, aber nicht aller IP-Adressen gegenüber allen Gegenstellen und für alle Internetdienste. Bei kommerziellen Anonymisierungsdiensten hat die Anonymisierung nur solange Bestand, wie Strafverfolgungsbehörden keine unmittelbaren Abfragen kompletter VDS-Daten bei Vorlage eines "bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat" vornehmen wollen. Die reine Auflösung von IP-Adressen in Name und Adresse (falls diese Beziehung überhaupt bei einem kommerziellen Anonymisierungsdienst existiert und nicht durch die anonyme Nutzung eines "Nutzerkontos" und anonyme Bezahlung unterbunden ist) durch Auskunftsersuchen mit niedrigeren Eingriffsschwellen (s. o.) berührt der Absatz nicht.
<div class="zitat">
Jedoch führt die Speicherungspflicht nach § 113a Abs. 6 TKG nicht dazu, dass Anonymisierungsdienste grundsätzlich nicht mehr betrieben werden können. Die Anonymisierungsdienste können ihren Nutzern weiterhin anbieten, ohne Identifizierungsmöglichkeit der IP-Adresse durch Private im Internet zu surfen. Sie ermöglichen damit Nutzern, die eine statische (und folglich offene) IP-Adresse haben, ihre Identität zu verbergen und schützen andere Nutzer vor Hackern oder sonstigem illegalen Zugriff. Aufgehoben wird die Anonymität nur gegenüber den staatlichen Behörden und dabei auch nur dann, wenn nach den engen Voraussetzungen für die unmittelbare Verwendung der nach § 113a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ein Datenabruf ausnahmsweise erlaubt ist. Abgehalten werden damit folglich allein Kunden, deren Anonymisierungsinteresse sich gegen die in solchen besonders schwerwiegenden Fällen ermittelnden Behörden richtet. Das Angebot eines Anonymisierungsdienstes wird dadurch nicht insgesamt hinfällig.
</div>
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass man als Betreiber eines kommerziellen  Anonymisierungsdienste konkrete Beweise zu finanziellen Belastungen aufgrund der Umsetzung und Anwendung der VDS vorlegen muss, um existenzbedrohende Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG ("Berufsfreiheit") zu belegen und das Bundesverfassungsgericht zu veranlassen, dieser Argumentation zu folgen.
<div class="zitat">
Insbesondere hat sie [die Beschwerdeführerin] auch in Bezug auf Anonymisierungsdienste eine über die bei den sonstigen Telekommunikationsunternehmen hinausgehende Belastung weder für sich noch für andere Anbieter solcher Dienste hinreichend nachvollziehbar durch konkrete Zahlen belegt. Nur unter dieser Voraussetzung ließe sich aber eine Überschreitung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Indienstnahme der Anonymisierungsdienste feststellen. Solange die Einschätzung des Gesetzgebers nur durch Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, kann das Bundesverfassungsgericht dieser Frage nicht nachgehen.
</div>
Siehe auch (als Auswahl):<br /><br />
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - <a href="http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&amp;task=view&amp;id=355&amp;Itemid=55">Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa</a><br />
FoeBuD e.V. - <a href="http://www.foebud.org/datenschutz-buergerrechte/vorratsdatenspeicherung/vds-verfassungswidrig">Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig</a><br />
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - <a href="http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/09_UrteilVorratsdaten.html">Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung</a><br />
Deutscher Anwaltverein - <a href="http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0710">DAV zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Jetzt muss die Politik nachbessern!</a><br />
Deutscher Anwaltverein - <a href="http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-0810">DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern</a><br />
Repoter ohne Grenzen - <a href="http://www.reporter-ohne-grenzen.de/presse/pressemitteilungen/news-nachrichten-single/article/1/reporter-ohne-grenzen-begruesst-urteil-zur-vorratsdatenspeicherung.html">Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung</a><br />
eco e. V. - <a href="http://www.eco.de/verband/202_7556.htm">Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig</a><br />
eco e. V. - <a href="http://www.eco.de/verband/202_7557.htm">Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung!</a><br />
BITKOM e. V. - <a href="http://www.bitkom.org/de/presse/8477_62650.aspx">BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts</a><br />
Gewerkschaft der Polizei (NRW) - <a href="http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/ID/D792EDB4CED5EB06C12576DA00401F0D?Open">Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen</a><br />
Deutsche Polizeigewerkschaft - <a href="http://www.dpolg.de/front_content.php?idcatart=929">Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen</a><br />
Bund Deutscher Kriminalbeamter - <a href="http://www.bdk.de/pressemitteilungen/artikel/strafverfolgung-und-gefahrenabwehr-werden-im-www-verfassungsrechtlich-bis-zur-gesetzlichen-neuregelung-aufgegeben">Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden im "www" verfassungsrechtlich bis zur gesetzlichen Neuregelung aufgegeben</a><br />
Bundesverband Musikindustrie e. V. - <a href="http://www.musikindustrie.de/aktuell_einzel/back/84/news/urteil-zur-vorratsdatenspeicherung-ermoeglicht-fairen-ausgleich-zwischen-datenschutz-und-interessen-v/">Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern</a><br />
Humanistische Union - <a href="http://www.humanistische-union.de/presse/2010/pressedetail_2010/back/presse-2010/article/karlsruhe-hat-gesprochen-aber-die-vorratsdatenspeicherung-ist-damit-noch-nicht-endgueltig-vom-tisch/">Karlsruhe hat gesprochen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht endgültig vom Tisch</a>
<br /><br />
Bundesministerium des Innern - <a href="http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/ohneMarginalspalte/03/bverfg_ds.html">Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers</a><br />
Bundesministerium der Justiz - <a href="http://www.bmj.de/enid/e29b82c6cba907227d8d0f95b4738f7a,1a58476d6f6465092d09093a09636f6e5f6964092d0936353639/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html">Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz</a><br />
Deutscher Bundestag - <a href="http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_063/01.html">Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung (plus Auswirkungen auf SWIFT-Abkommen und PNR-Deals)</a><br />
Bundestagsfraktion Die Linke - <a href="http://linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1290143230">Technischer K.o. für den Big Brother</a><br />
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - <a href="http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/329/329680.kampf_gegen_vorratsdatenspeicherung_war@de.html">Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung war erfolgreich</a><br />
Bundestagsfraktion FDP - <a href="http://www.fdp-fraktion.de/Epochaler-Sieg-fuer-die-Buergerrechte/760c631i1p6/index.html">Epochaler Sieg für die Bürgerrechte</a><br />
Bundestagsfraktion SPD - <a href="http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,51096,00.html">Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen</a><br />
Bundestagsfraktion CDUCSU - <a href="http://www.cducsu.de/Titel__vorratsdatenspeicherung_weiter_moeglich_zuegig_neue_rechtsgrundlage_schaffen/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__14953/Inhalte.aspx">Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen</a>, <a href="http://www.cducsu.de/Titel__endlich_rechtssicherheit_durch_die_entscheidung_des_bundesverfassungsgerichts/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__14950/Inhalte.aspx">Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</a>, <a href="http://www.cducsu.de/Titel__vorratsdatenspeicherung_nicht_per_se_verfassungswidrig/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__14949/Inhalte.aspx">Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig</a><br />
Piratenpartei - <a href="http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100302-Ein-Sieg-der-Buergerrechte-Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig">Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig</a>
<br /><br /> 
Netzpolitik / Markus Beckedahl - <a href="http://www.netzpolitik.org/2010/kommentar-zum-vorratsdatenspeicherungs-urteil/">Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil</a><br />
Telemedicus / Adrian Schneider - <a href="http://www.telemedicus.info/article/1663-BVerfG-zu-Vorratsdatenspeicherung-Was-geht,-was-geht-nicht.html">BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht?</a><br />
unwatched.org - <a href="http://www.unwatched.org/node/1740">VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz</a><br />
Save-Privacy - <a href="http://blog.save-privacy.de/index.php?/archives/48-Auf-dem-Weg-zu-einer-wegweisenden-Entscheidung.html">Auf dem Weg zu einer wegweisenden Entscheidung</a><br />
Für weitere Beiträge surfe man die <a href="http://rivva.de/http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html">Rivva Resonanzen auf die Pressemitteilung des BverfG</a> an.
<br /><br />
Sueddeutsche - <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/1/505205/text/">"Die Normen fallen nicht vom Himmel" - Interview mit Hans-Jürgen Papier</a><br />
Sueddeutsche / Heribert Prantl - <a href="http://www.sueddeutsche.de/politik/577/504786/text/">Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gruslige Aussichten</a><br />
Spiegel / Christian Stöcker - <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681325,00.html">Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder</a><br />
FAZ / Frank Rieger (CCC) - <a href="http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E4D4A9C13CB064211A7DF99CD5A805483~ATpl~Ecommon~Scontent.html">Ein grundlegendes Urteil</a><br />
Zeit / Kai Biermann - <a href="http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-03/vorratsdaten-bverfg-karlsruhe">Karlsruhe drückt den Reset-Knopf</a><br />
Focus / die Presseagenturen - <a href="http://www.focus.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-bka-will-schnell-ein-neues-gesetz_aid_486040.html">Vorratsdatenspeicherung: BKA will schnell ein neues Gesetz</a><br />
Financial Times - <a href="http://www.ftd.de/politik/deutschland/:vorratsdatenspeicherung-das-ende-des-sicherheitswahns/50082686.html">Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des Sicherheitswahns</a><br />
taz / Julia Seeliger - <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/kurs-auf-strassburg/">Kurs auf Straßburg</a><br />
taz / Christian Rath - <a href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein-guter-tag-fuer-die-buergerrechte/">Das Vorratsdaten-Urteil - Guter Tag für Bürgerrechte</a><br />
Freitag / Julian Heißler - <a href="http://www.freitag.de/politik/1008-vorratsdatenspeicherung-bundesverfassungsgericht-eu-fdp-cdu">Mit Sicherheit mehr Freiheit</a>
 
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            <name>Kai Raven</name>
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        <published>2010-03-01T15:18:46Z</published>
        <updated>2010-03-02T08:32:21Z</updated>
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                Ich habe mich vor ein paar Tagen überwunden, den Anfang zu machen, bei delicious zu bookmarken. Überwunden deshalb, weil ich ungern externe und soziale Dienste in Anspruch nehme und delicious bei Yahoo angesiedelt ist, die ja bekanntlich in China nicht zimperlich sind, wenn es um das Überwachen und Zensieren von Dissidenten in China geht und wie andere Dienste auch bereitwillig irgendwelchen Diensten Auskunft geben, wenn die a bisserl Druck ausüben. Das auch, weil ich hier zwar ebenfalls Link-Sammlungen zum Besten geben könnte, aber ich das öde finde und man das dann auch direkt bei Dienst XYZ machen kann. Bisher habe ich das geschlossen gemacht (soweit das bei delicious möglich ist), aber wollte fragen, ob es von Interesse wäre, wenn ich die Bookmarks öffentlich führe? Wenn nicht, auch gut. Wenn doch, auch gut, denn es dürfte kein Geheimnis sein, wofür ich mich interessiere und die Links sind ja eh OSINT <img src="http://blog.kairaven.de/templates/default/img/emoticons/wink.png" alt=";-)" style="display: inline; vertical-align: bottom;" class="emoticon" /> 
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