Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz - 06.03.2010
In der "Wortwechsel" Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3) eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den Datenbrief und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen Internet Enquête-Kommission, einer von der FDP ins Spiel gebrachten "Stiftung Datenschutz" oder eines vom BITKOM favorisierten "Staatsministers Internet", europäische und nationale Datenschutzstandards.
Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Geschrieben von Kai Raven
in Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik, Radio, VDS
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Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung - 02.03.2010
Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2009 und vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglichen Ausgang der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu werfen. Dem waren seit 2002 Beiträge zur Vorratsdatenspeicherung auf der Homepage und später hier im Blog vorangegangen.
Die Höhepunkte im langjährigen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung stellten ohne Zweifel die Freiheit statt Angst Demonstrationen und die Durchführung der Sammel-Verfassungsbeschwerde dar, die u. a. vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie so viele andere Aktionen organisiert wurde. Im Großen und Ganzen entsprach die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht meinen Erwartungen. Wie bereits zuvor bei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der Titel der Pressemitteilung zum Urteil – Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß –, auf die sich dieser Beitrag stützt, brachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich schon sehr gut auf den Punkt. Sprich, die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in das Telekommunikationsgesetz (im Kern § 113a TKG und § 113b TKG) und die Strafprozessordnung (im Kern § 100g StPO), sowie die Anwendung der Gesetze und Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Internetzugangsdaten ist zunächst einmal für nichtig und verfassungswidrig erklärt worden. Das schließt positiv auch ein, dass alle seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten und genutzten Vorratsdaten bei Providern und staatlichen Stellen unverzüglich zu löschen sind! Das heißt, es muss reinen Tisch mit allen Daten gemacht werden und der Stand bleibt bis zu einer Novellierung der gesetzlichen Vorschriften bei 0, was bereits einen guten Erfolg der Verfassungsbeschwerden darstellt. Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch – wie erwartet – laut des Gerichts nicht an sich verfassungswidrig, denn das Gericht stellte fest, dass "eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist", in Bezug zur EU-Richtlinie und der abgewiesenen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, dass mit dem Inhalt der EU-Richtline, "die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden kann" und "das Grundgesetz eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen verbietet". Später heißt es in Bezug zum Art. 10 GG ("Telekommunikationsgeheimnis") weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung "für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste (...) mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar ist" und "bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfällt", denn "eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen". Auch den wiederholt vorgebrachten Argumenten der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, dass für sie angesichts der steigenden Vernetzung, Nutzung des Internets und der Mobilfunkkommunikation die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, folgte das Gericht mit der Feststellung, dass "eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist." Sprich, macht die Regierung zukünftig ihre Aufgaben richtig und folgt den Rüffeln und Vorgaben des Urteils, wird die Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung fortgesetzt und nicht durch das reine Quick Freeze Verfahren für Verkehrsdaten ersetzt. Es sei denn, das neue Gesetz würde seinerseits neue Angriffspunkte bieten oder die EU-Richtlinie würde signifikant geändert oder gar aufgehoben werden, womit wohl nicht zu rechnen ist. Wie groß die Auswirkungen der beabsichtigten Überprüfung der EU-Richtlinie sind, die von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding und der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigt wurde, steht noch in den Sternen. Es wäre aber vielleicht intelligent und vorteilhaft für die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten und ggf. bei der Novellierung zu berücksichtigen. Also eine Atempause, mit Aussicht auf eine Vorratsdatenspeicherung, die verhältnismäßiger, zweckgebundener, eingeschränkter und "abgesicherter" durchgezogen wird, mit dem Auftrag an jeden einzelnen Internet- und Telekommunikationsteilnehmer, sich weiter praktisch mittels Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und entsprechenden Verhaltensweisen um die Umgehung und Verhinderung der Erhebung seiner Daten für die Vorratsdatenspeicherung zu bemühen. Das die Bundesregierung und die zustimmenden Parteimitglieder des Bundestages wie so oft zuvor bei der Sicherheitsgesetzgebung mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schludrig, im Schnellschuss und verfassungswidrig gehandelt haben, stellte das Bundesverfassungsgericht mit der Kennzeichnug der jetzigen Vorratsdatenspeicherung fest:
Die großen Verlierer des Urteils sind alle Diensteanbieter und Provider, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, denn der bisherigen Strategie vor Gerichten, der Vorratsdatenspeicherung sei aufgrund der hohen Kosten, der Wettbewerbsverzerrungen und des steigenden Personal- und Hardareaufwands zu begegnen, erteilte das Gericht im Punkt "Vereinbarkeit mit Art. 12 GG" eine Abfuhr: Die Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht für die Betroffenen "für nicht übermäßig belastend", sie ist bezüglich der "finanziellen Lasten nicht unverhältnismäßig" und "gegen die erwachsenden Kostenlasten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken", denn die Kosten werden ja vom Gesetzgeber nur "insgesamt in den Markt verlagert" und so, wie "neue Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung" genutzt werden können, müssen die Telekommunikationsunternehmen halt auch "die Kosten übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten". Damit dürfte klar sein, dass zukünftigen Klagen gegen die Umsetzung der "neuen" Vorratsdatenspeicherung seitens verpflichteter Diensteanbieter wegen unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände kein Erfolg beschieden sein wird, aber auch, dass letztendlich wir als Kunden über die Preise einen Anteil der Kosten für die technische und personelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und damit unserer eigenen Überwachung mitzutragen haben. Aber das war bisher schon bei allen anderen technischen Überwachungs-Infrastrukturen so, die Telekommunikationsunternehmen aufgrund neuer Sicherheitsgesetze umzusetzen hatten und gilt auch für die Zukunft. Alles in allem also eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die, wie gesagt, zu erwarten war. Eine kräftige Ohrfeige und Warnung für die Bundesregierung, die sich schon darin ausdrückt, dass die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig, sondern komplett für nichtig erklärt wurden. Auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts scheint man auch mit Blick auf die Gesetzgeber und die Exekutive der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft der technischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung den Punkt erreicht zu haben, wo es heißt "Bis hierhin, aber nicht weiter". Mit der Vorratsdatenspeicherung muss für das Gericht ein Schlusstrich gezogen werden, darüber hinausgehende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbieten sich. Nun gut, es würden auch nur noch die zusätzliche Speicherung, Abfrage und Auswertung aller Inhalts- und Nutzungsdaten aller Internet- und Telekommunikationsdienste und die Verfolgung aller Maßnahmen zur Umgehung und Verhinderung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung fehlen, um vollends in einem Polizeistaat aufzuwachen. Schlimm genug, dass es in Zukunft eine neue Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben wird und man nicht auf Quick Freeze setzt, auch wenn sie durch das Gericht eine Menge von Sperrriegeln und Grenzen verpasst bekommen hat. Abzulehnen bleibt sie auch weiterhin. Das alle bisher angefallenen Vorratsdaten zusammen mit der "alten" Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden und den Erhalt der Sperrriegel und Grenzziehungen haben wir aber nur einer fortgesetzten kritischen Aufklärungs- und Berichtsarbeit, dem praktischen Engagement vieler Leute und Organisationen, den Demonstrationen, dem Anwachsen einer Datenschutzbewegung und ihrer Internationalisierung, den Sammel-Verfassungsbeschwerden und Einzel-Verfassungsbeschwerden, den kritischen Stimmen aus Verbänden, von einzelnen Politikern im Bundestag und Journalisten in den Medien, aber nicht zuletzt auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Erinnern wir uns immer daran. Als Nachtrag zur Frage der Speicherungspflichten von Anonymisierungsdiensten hier noch drei Stellen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf "die Beschwerdeführerin" beziehen, die "Software für einen kommerziellen Internet-Anonymisierungsdienst entwickle und vertreibe. Der Dienst werde im Zusammenwirken mit anderen unabhängigen Betreibern erbracht, auf deren Servern ihre Software genutzt werde. Dabei betreibe die Beschwerdeführerin auch selbst einen öffentlich zugänglichen Anonymisierungsserver.": In Abs. 294 wird noch einmal festgestellt, dass zu den Speicherungsverpflichteten die Anonymisierungsdienste zählen, die öffentlich zugänglich und kommerziell betrieben werden:
Die Speicherungspflichten richten sich an solche Diensteanbieter, die öffentlich zugänglich Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt für Endnutzer erbringen (vgl. § 113a Abs. 1, § 3 Nr. 24 TKG) und damit an Dienstleister, die die Dienste jedenfalls typischerweise zu Erwerbszwecken anbieten.
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht – wenn man es genau nimmt – ziemlich verkürzend, dass der hauptsächliche Zweck von Anonymisierungsdiensten in der Anonymisierung von statischen IP-Adressen (hat das BverfG dabei bereits IPv6 im Blick gehabt?) gegenüber privaten Webservern und im Schutz vor illegalen Zugriffen durch Dritte liegt, aber nicht aller IP-Adressen gegenüber allen Gegenstellen und für alle Internetdienste. Bei kommerziellen Anonymisierungsdiensten hat die Anonymisierung nur solange Bestand, wie Strafverfolgungsbehörden keine unmittelbaren Abfragen kompletter VDS-Daten bei Vorlage eines "bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat" vornehmen wollen. Die reine Auflösung von IP-Adressen in Name und Adresse (falls diese Beziehung überhaupt bei einem kommerziellen Anonymisierungsdienst existiert und nicht durch die anonyme Nutzung eines "Nutzerkontos" und anonyme Bezahlung unterbunden ist) durch Auskunftsersuchen mit niedrigeren Eingriffsschwellen (s. o.) berührt der Absatz nicht.
Jedoch führt die Speicherungspflicht nach § 113a Abs. 6 TKG nicht dazu, dass Anonymisierungsdienste grundsätzlich nicht mehr betrieben werden können. Die Anonymisierungsdienste können ihren Nutzern weiterhin anbieten, ohne Identifizierungsmöglichkeit der IP-Adresse durch Private im Internet zu surfen. Sie ermöglichen damit Nutzern, die eine statische (und folglich offene) IP-Adresse haben, ihre Identität zu verbergen und schützen andere Nutzer vor Hackern oder sonstigem illegalen Zugriff. Aufgehoben wird die Anonymität nur gegenüber den staatlichen Behörden und dabei auch nur dann, wenn nach den engen Voraussetzungen für die unmittelbare Verwendung der nach § 113a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ein Datenabruf ausnahmsweise erlaubt ist. Abgehalten werden damit folglich allein Kunden, deren Anonymisierungsinteresse sich gegen die in solchen besonders schwerwiegenden Fällen ermittelnden Behörden richtet. Das Angebot eines Anonymisierungsdienstes wird dadurch nicht insgesamt hinfällig.
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass man als Betreiber eines kommerziellen Anonymisierungsdienste konkrete Beweise zu finanziellen Belastungen aufgrund der Umsetzung und Anwendung der VDS vorlegen muss, um existenzbedrohende Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG ("Berufsfreiheit") zu belegen und das Bundesverfassungsgericht zu veranlassen, dieser Argumentation zu folgen.
Insbesondere hat sie [die Beschwerdeführerin] auch in Bezug auf Anonymisierungsdienste eine über die bei den sonstigen Telekommunikationsunternehmen hinausgehende Belastung weder für sich noch für andere Anbieter solcher Dienste hinreichend nachvollziehbar durch konkrete Zahlen belegt. Nur unter dieser Voraussetzung ließe sich aber eine Überschreitung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Indienstnahme der Anonymisierungsdienste feststellen. Solange die Einschätzung des Gesetzgebers nur durch Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, kann das Bundesverfassungsgericht dieser Frage nicht nachgehen.
Siehe auch (als Auswahl):Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa FoeBuD e.V. - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung Deutscher Anwaltverein - DAV zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Jetzt muss die Politik nachbessern! Deutscher Anwaltverein - DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern Repoter ohne Grenzen - Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eco e. V. - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig eco e. V. - Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung! BITKOM e. V. - BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts Gewerkschaft der Polizei (NRW) - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen Deutsche Polizeigewerkschaft - Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen Bund Deutscher Kriminalbeamter - Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden im "www" verfassungsrechtlich bis zur gesetzlichen Neuregelung aufgegeben Bundesverband Musikindustrie e. V. - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern Humanistische Union - Karlsruhe hat gesprochen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht endgültig vom Tisch Bundesministerium des Innern - Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers Bundesministerium der Justiz - Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz Deutscher Bundestag - Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung (plus Auswirkungen auf SWIFT-Abkommen und PNR-Deals) Bundestagsfraktion Die Linke - Technischer K.o. für den Big Brother Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung war erfolgreich Bundestagsfraktion FDP - Epochaler Sieg für die Bürgerrechte Bundestagsfraktion SPD - Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen Bundestagsfraktion CDUCSU - Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen, Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig Piratenpartei - Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig Netzpolitik / Markus Beckedahl - Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil Telemedicus / Adrian Schneider - BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht? unwatched.org - VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz Save-Privacy - Auf dem Weg zu einer wegweisenden Entscheidung Für weitere Beiträge surfe man die Rivva Resonanzen auf die Pressemitteilung des BverfG an. Sueddeutsche - "Die Normen fallen nicht vom Himmel" - Interview mit Hans-Jürgen Papier Sueddeutsche / Heribert Prantl - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gruslige Aussichten Spiegel / Christian Stöcker - Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder FAZ / Frank Rieger (CCC) - Ein grundlegendes Urteil Zeit / Kai Biermann - Karlsruhe drückt den Reset-Knopf Focus / die Presseagenturen - Vorratsdatenspeicherung: BKA will schnell ein neues Gesetz Financial Times - Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des Sicherheitswahns taz / Julia Seeliger - Kurs auf Straßburg taz / Christian Rath - Das Vorratsdaten-Urteil - Guter Tag für Bürgerrechte Freitag / Julian Heißler - Mit Sicherheit mehr Freiheit
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Internet / TeKo, Kryptografie, Politik, Terror, VDS
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Von Datenbriefen und Internet-Führerscheinen - 01.03.2010
Bundesinnenminister De Maizière hat im Tagesspiegel vom 28.02.2010 den Gastbeitrag Digitaler Datenverkehr veröffentlicht, den man – da als Meinung und Kommentar deklariert – wie andere Statements zuvor, als seine persönlichen "Eckpfeiler der Internet- und Netzpolitik" bezeichnen kann oder in Anlehnung an die Arbeitsliste, die der CCC vor den Koalitionsverhandlungen ausgestellt hatte, als aktuelle Sammlung der Punkte, die er gerade auf seinem "Spickzettel" notiert hat.
Was davon in die tatsächliche Internet- und Netzpolitik der Bundesregierung einfließen wird, steht noch auf einem anderen Blatt, denn dazu wird der Koalitionspartner FDP auch ein Wörtchen mitreden wollen, es gibt jenseits von De Maizière in der CDU auch noch andere Leute wie Uhl und Bosbach und die Realpolitik sieht dann auch wieder anders aus, wie zum Beispiel De Maizière Abstimmungsverhalten zur SWIFT-Geschichte zeigte.
"Ich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt. Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen."
Aber wenn wir mal davon absehen und uns an den reinen Wortlaut dieser Veröffentlichung halten, was steht denn so in diesem Spickzettel?Bundesinnenminister De Maizière in seiner Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung am 02.03.2010. Zuerst einmal, dass der Bundesinnenminister nichts von "Internet-Führerscheinen" und einem "Internet-TÜV" hält. Der Begriff des "Internet-Führerscheins" hat aus meiner Sicht zwei Ausformungen: Im Zusammenhang mit einem "Internet-TÜV" eine zwingend vorgeschriebene oder freiwillige Ausbildung "am Gerät", sprich die Erlernung des Umgangs mit dem Computer, der Software im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetanwendungen und -diensten, mit anschließender Prüfung und Auffrischungen erworbener Kenntnisse und Ausstellung einer "Nutzungs- und Betriebserlaubnis". Auf Anbieter von Internetinhalten bezogen, könnten das Kennzeichnungspflichten oder gar Anmeldepflichten wie in China sein, mit Kontrolle durch staatliche Behörden, die regelmäßig nachschauen, ob auch alles seine Richtigkeit hat. Über die erste Ausformung könnte man sogar in anderer Gestalt nachdenken. An einigen Schulen laufen ja bereits Projekte, um Schülern die nötige Kompetenz im Umgang mit dem Computer, dem Internet, den Medien und den eigenen Daten zu vermitteln, besonders auf "Silver Surfer" abgestellte Kurse oder Kurse für interessierte Bürger an Volkshochschulen vermitteln "Senioren" und "Newbies" Kenntnisse und Tipps für den Umgang mit dem Internet. Das kann man ruhig ausbauen und wenn Teilnehmer am Ende ein nett gestaltetes Zertifikat mit dem Titel "Internet-Führerschein" erhalten, dass sie sich an die Wand pinnen oder abheften können, warum nicht. Da man es in Deutschland gerne mit Zwängen, Verordnungen, Prüfung und Kontrolle hat, verbunden mit der Absage, auch daraus wieder ein Fach zu machen, für das es Noten, Bestrafung oder staatliche Sanktionen und Kontrolle für diejenigen gibt, die nicht in das Bild des korrekten Internetnutzers passen. Es wäre auch absurd und nicht umsetzbar, die Internetnutzung jedes Bürgers vom Erhalt eines staatlichen "Internet-Führerscheins" oder "Internet-Zeugnisses" abhängig zu machen. Das wären mit den Worten des Innenministers gesprochen die "Karten", "Navigationssysteme", "Orintierungshilfen" und "Aufklärung", die sich die Bürger "selbtbestimmt" in "Privatautonomie" aneignen können. Über die zweite Ausformung denke ich gar nicht nach, sondern lehne es ab, bis vielleicht auf die bekannten und expliziten "ab 18 Bereiche". Zwangskennzeichnungen, Anmeldepflichten wie in China und Betriebsprüfungen von Inhalteanbietern wären auch in Deutschland entweder Vorstufen und Vorbereitungen oder Bestandteile von Zensur-Infrastrukturen. Die zweite Form des "Internet-Führerscheins", so wie er zum Beispiel auch von Leuten aus den Branchen für Biometrie- und Netzwerksicherheit-Lösungen oder Bereichen der Cyber-Kriminalitätsbekämpfung immer wieder angedacht wird, wäre die technische Umsetzung einer Identifizierungs- und Authentifizierungs-Infrastruktur, die vor jedem Internet-Zugang und bei jeder Nutzung von Internet-Diensten den permanenten Identitäts-Nachweis und die Möglichkeit der jederzeitigen Rückverfolgbarkeit und Aufdeckung der Identität zwingend voraussetzt – u. a. mittels eines "Identitäts-Token" wie dem auch vom Bundesinnenministerium geförderten elektronisch-biometrischen Personalausweises (ePA) oder "neuen Personalausweises" (nPA), wie er jetzt im Neusprech-Sprachgebrauch heißt und kontrollierter Internet-Dienste wie der De-Mail. Ob sich der Einzug biometrischer Identifizierungsmittel und elektronischer Identitäts-Dokumente nicht in diese Richtung mit den möglichen Kollateralschäden in Gestalt weiterer Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis und Aushebelung anonymisierter Nutzungsmöglichkeiten des Internets auswirken wird, kann auch der aktuelle Bundesinnenminister weder garantieren, noch ausschließen. Es bleibt auf lange Sicht gesehen fraglich, ob es in Zukunft dabei bleiben wird, dass "die Bürger selbstbestimmen, ob und in welchem Umfang sie diesen elektronischen Identitätsnachweis nutzen" und ob staatlich kontrollierte und reglementierte Dienste, wie es die De-Mail nun mal ist, langfristig nur "zusätzlichen Möglichkeiten" bleiben. Zum Komplex Datenschutz, Rechtsschutz Datenkontrolle nehme ich mal die Diskussion um den Datenbrief heraus, einer Idee des CCC, die De Maizière nach seinem "Dialog mit der Netz-Community" auch in diesem Spickzettel aufgreift. Zuerst einmal ist positiv zu vermerken, dass der Bundesinnenminister feststellt, dass "die Nutzer eine echte Wahl haben müssen, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht", denn wenn dieser Feststellung gefolgt wird, bedeutet sie die grundsätzliche Absage an jede Opt-Out Stategie und das grundsätzliche Opt-In, sprich es können Daten nicht erst erhoben, gesammelt und weitergegeben werden und der Kunde, Nutzer muss seine Verneinung äußern, sondern es ist immer die Einwilligung des Kunden und Nutzers nötig. Würde aber auch bedeuten, dass Opt-In in vollem Umfang gilt und man keine Ausnahmen gewährt, wodurch sich wieder Schutzlücken auftun und Datenschutz verwässert wird. Das kennen wir ja bereits. Ob er sich damit immer gegen Lobbys wie die der Werbeindustrie und die Kollegen der eigenen Partei und des Koalitionspartners durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Ich würde auch nicht defensiv darauf warten und setzen, dass sich auf Seiten der Datensammler aller Art "freiwillig" und "selbstverpflichtend" in der Hinsicht etwas bewegt. Das mag dem eigentlich positiven Grundtenor entsprechen, zuerst den Dialog zu suchen und Überlegungen anzustellen, anstatt alles sofort mit Gesetzen und Verordnungen regeln zu wollen und es entspricht auch den politischen Prinzipien der CDU und FDP, den privatwirtschaftlichen Bereich möglichst nicht zu behelligen und erst einmal selbst wurschteln zu lassen. Aber ich kann mich leider nicht an positive Entwicklungen und Resultate erinnern, die auf Selbstverpflichtungen und den Willen basierten, sich freiwillig zu reglementieren und zu beschränken. Das bleibt nicht zielführend und erfolgversprechend. Was mir zu diesem Punkt, wie auch zum Punkt der nachträglichen Datenschutzkontrolle per Datenbrief in den Ausführungen De Maizières fehlen, sind eindeutige Positionen zur staatlichen Datensammelei und Kontrolle der Daten, die staatliche Stellen gesammelt haben. Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden zwar angetippt, aber sie zu Eckpfeilern staatlichen Handelns zu machen und darzustellen, wo und wie sie umgesetzt werden sollen, war für mich nicht erkennbar. Dabei wäre es gerade im Angesicht der SWIFT-Debatten, dem Flugpassagierdatenaustausch, der Vorratsdatenspeicherung und auch dem von De Maizière verfolgtem Ziel, den europäischen und internationalen Datenaustausch und Vernetzungsgrad der Sicherheitsbehörden weiter voranzutreiben, äußerst interessant gewesen, wie dazu De Maizières Positionen aussehen. Was den Datenbrief angeht, zeichnen sich De Maizières Ausführungen wiederum dadurch aus, dass er zu gleichartigen Verpflichtungen von Stellen und Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen nichts ausführt. Ich kann mich an die Veröffentlichungen von Datenschutz-Checkheften der Landesdatenschutzbehörden erinnern, in denen der Bürger Karten finden kann, mit denen er bei einzelnen Stellen manuell anfordern muss, welche Daten von ihm gespeichert wurden. So sollte es nicht weitergehen, sondern die staatliche Sektoren müssen auch in das Datenbrief-Konzept integriert sein – wenn es zu einer Umsetzung des Datenbrief-Konzeptes kommen würde. Generell finde ich die Idee des Datenbriefs positiv. Schon alleine deshalb, weil an die Stelle der Holschuld des Bürgers und Kunden, um an die Auskunft zu den Daten zu gelangen, die erhoben, gespeichert, gesammelt und weitergegeben wurden, die Bringschuld des Staates und der Wirtschaft gesetzt würde. Das betrifft zum Beispiel auch die Daten einer Schufa, die man sich ab dem 1. April einmal im Jahr selbst abholen muss. Beim Datenbrief steckt laut De Maizière "der Teufel im Detail". Es werden mehrere Teufel sein. Ein Teufel wäre die Frage, wie ich an den oder die Datenbriefe komme? Ein zentraler Datenbrief, der alle Datensätze, Quellen und Ziele von der Datenerhebung bis zur Datenweitergabe in sich vereinigen würde, verbietet sich schon von selbst, denn ein besseres Gesamtprofil könnte man sich nicht vorstellen. Datenbriefe dürften nicht zu neuen Möglichkeiten führen, direkt oder über Verknüpfungen Gesamtprofile zu erstellen. Ein zentraler Datenbrief-Index, ähnlich wie man es uns bei den Antiterrordatenbanken vorgemacht hat, der Querverweise zu den eigentlichen Datenbriefen oder Meldungen zu neuen Datenbriefen enthält, die aber so gestaltet wären, dass sich trotzdem ein Dritter, der Einsicht haben könnte, kein Gesamtprofil erschließen kann, sondern nur der eigentliche Datenbriefempfänger (pseudonyme Kennungen, die der Datenbrief-Empfänger zu Klartext-Verweisen entschlüsselt?), schon eher, wenn dieser Index technisch so abgesichert werden kann, dass er nur dem Datenschutz-Empfänger zugänglich ist. Oder setzt man sofort oder besser auf vollständige Dezentralisierung? Dann würde man entweder von jedem Unternehmen und jeder staatlichen Stelle entweder postalisch per Brief oder per signierter und verschlüsselter E-Mail die jeweiligen Datenbriefe zugestellt bekommen. Eigentlich eine der möglichen "Killer-Anwendungen" für die De-Mail und De-Datentresore, wenn man denn vom nPA und den De-Mail und De-Datentresor Konzepten überzeugt ist. Daraus dann aber die Wege und Weitergaben wirklich nachzuvollziehen, was ja auch ein Anstoß des Datenbriefs war, dürfte sich schwierig gestalten, genauso wie das Management aller erhaltenen Datenbriefe. Geht man den elektronischen Weg, wären dafür neue Anwendungen nötig, aber aus meiner Sicht auch möglich. Geht man den Papierweg, sind volle Aktenordner und Aktenwälzen angesagt. Für den Staat, aber auch für den Bürger, ist auch hier die Frage der Ausnahmen von Interesse. In den Sicherheitsgesetzen und innerhalb der politischen Kontrollstrukturen gibt es ja Regelungen, die für den Erfolg von Ermittlungen und nationalen Sicherheitsinteressen, Geheimhaltungspflichten und -möglichkeiten den Zugang zu Daten behindern, einschränken oder versagen. Hier den Ausgleich zwischen legitimen Sicherheitsinteressen des Staates und der Gefahr, dass sich der Staat zu sehr von einer Datenbrief-Pflicht herausnimmt, zu finden, wäre ein weiteres Teufelchen. Das war nur eine kleine Auswahl von Teufeln, die mir auf Anhieb einfielen. Es gibt mit Sicherheit mehr davon, aber keine Teufel, die man aus meiner Sicht nicht im Dialog, mit den vom CCC angesprochenen Beratungen mit Datenschutz- und Datensicherheitsexperten, politisch wie auch praktisch-technisch bewältigen könnte. Doch, einen dicken "Teufel" in Sachen Datenbrief gibt es noch und das ist die sogenannte "Bürgerrechtspartei" FDP. Deren innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, ist im Ergänzungsartikel CDU: Mehr Kontrolle von Internetdaten (warum hat man ihr nicht die Gelegenheit einer ausführlichen und differenzierten Gegen-Meinung gegeben?) mit den Statements zu vernehmen, dass "'ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, durch nichts gerechtfertigt ist.' Zwar teile sie die Forderung des Innenministers nach mehr Transparenz, aber 'man muss prüfen, ob es nicht weniger bürokratische und effektivere Wege als den Datenbrief gibt'. Piltz forderte, in erster Linie müssten die Unternehmen möglichst kostenlos Daten zur Verfügung stellen, diese sollten aber von den Firmen nicht ungefragt und automatisch versendet werden müssen." Es überrascht mich natürlich nicht, dass die FDP dort mit Bürgerrechten und Datenschutz Halt macht, wo die Interessen ihrer Klienten anfangen. Zu den Statements von Gisela Piltz ist zu sagen, dass "Unternehmen" auch keine Kosten und keinen bürokratischen Aufwand scheuen, wenn es darum geht, für Werbezwecke, Kundenprofile, Verbesserungen der Marktpositionen und Erhöhung des Profits Daten zu erheben, zu speichern, zu sammeln, weiterzugeben oder zu verschachern. Und ohne vorherige Klärung des tatsächlichen Umsetzungaufwandes eines Datenbriefes oder den Möglichkeiten, Datenbrief-Funktionen in bestehende Strukturen zu integrieren, sofort von einem ungerechtfertigten Aufwand loszuplärren, spricht genauso eine deutliche Sprache wie ihr Bild vom Bürger und Kunden, der weiterhin als Bittsteller mit Holschuld seiner Daten habhaft werden soll. Und wo sie gerade von Transparenz spricht, sei an dieser Stelle an den von ihr eingebrachten Bundesparteitagsbeschluss Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich verbessern der FDP von Mitte 2008 erinnert. Wie heißt es dort so schön:
Die FDP fordert, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem Ziel zu überarbeiten, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu stärken und seine Achtung zu gewährleisten, die Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich zu erhöhen und somit mehr eigenverantwortliches Handeln der
betroffenen Personen zu fördern.
Ich denke, eine Umsetzung des Datenbrief-Konzepts würde gehörig zu einer "größtmöglichen Transparenz der Datenverarbeitung" beitragen und "zentral" für die Information der Verbraucher sein. Aber schöne Worte und Forderungen kann man für die Profilierung als "Bürgerrechtspartei" vor Wahlen und Teilhabe an der politischen Macht immer aufstellen, danach gelten das Gegenteil und die Interessen anderer Kreise.Datenschutzrechtliche Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich sollen vor allem das Fundament für Transparenz und Überprüfbarkeit der Verarbeitungsprozesse legen. Nur dann können die Beteiligten eigenverantwortlich über ihre Daten bestimmen. Für die FDP ist daher insbesondere zentral, dass die Verbraucher darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verwendet werden, wie sie diese einsehen und ggf. korrigieren können und wer die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist. Siehe auch: FDP-Bundestagsfraktion - Piltz: Klares "Ja" für mehr Transparenz (01.03.2010) tageszeitung - Kritik aus Wirtschaftsflügeln, vier Minister für Datenbrief (04.03.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Chips, Datenschutz, Gesellschaft, Grundrecht, Infofreiheit, Internet / TeKo, Kryptografie, Ökonomie, Politik, Zensur / Filter
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Zukunftsreport Ubiquitäres Computing - 15.02.2010
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages hat den informativen und mit 128 Seiten umfangreichen Zukunftsreport Ubiquitäres Computing veröffentlicht, der sich mit der Geschichte, dem aktuellen Stand der Technik und Diskussionen und den möglichen zukünftigen Entwicklungen der Techniken befasst, die mit den Begriffen des "Ubiquitären Computing" (UbiComp), "Pervasive Computing", "Ambient Intelligence" und dem "Internet der Dinge" verbunden sind. Eines der "Icons" dieser Techniken ist der mittlerweile allseits bekannte RFID Funkchip. Aus dem Bericht:
Unter dem Begriff "Ubiquitäres Computing" (UbiComp) wird die Allgegenwärtigkeit von Informationstechnik und Computerleistung verstanden, die in prinzipiell alle Alltagsgegenstände eindringen. Computerleistung und Informationstechnik können damit auf einem neuen Niveau gesellschaftliche Bereiche erfassen – von der industriellen Produktion bis in den privaten Alltag.
Auf den ersten Blick fehlt mir die Einbeziehung von "UbiComp" Techniken, Projekten und Anwendungen in militärischen Bereichen oder die Einbeziehung experimenteller Projekte an Unis, von denen neue Anstöße in Richtung "UbiComp" ausgehen und die Auswertung der Presselandschaft reduziert sich auf die gängigen Publikationsorgane, während z. B. Heise Newsletter und Telepolis überhaupt nicht vorkommen, obwohl dort "UbiComp" öfters und detaillierter Thema war, als in eher oberflächlichen Artikeln der anderen Zeitungen, aber als Einstieg, zur Übersicht und zum Nachschlagen kann man die Technikfolgenabschätzung dennoch gut verwenden.Der vorgelegte TAB-Bericht konzentriert sich auf wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders wichtige und zukunftsweisende Anwendungen in Handel, Logistik, Industrie, Verkehr, Gesundheitsversorgung sowie der Personenidentifikation. Dabei wurden jeweils die Entwicklungspotenziale des Ubiquitären Computings aufgezeigt, Bedingungen für ihre Realisierung herausgestellt sowie untersucht, wo Handlungsbedarf mit Blick auf sich bietende Chancen aber auch Fragen der informationellen Selbstbestimmung, Daten- und Verbraucherschutz besteht. Aktuell und passend dazu will Vodafone laut einem Financial Times Artikel die gleiche RFID Chiptechnik wie im ePA und ePass mit SIM-Karten im Handy verbandeln, um auch das "Handy zum Ausweis zu machen". Die Idee ist nicht neu, sondern war absehbar und korrespondiert mit den zahlreichen Vorschlägen, uns allen irgendwann und irgendwie einen "Internetausweis" verpassen zu wollen.
Geschrieben von Kai Raven
in Biometrie, CCTV / Video, Chips, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Grundrecht, Ökonomie, Politik, Wissenschaft
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Panopticlick Experimente gegen Web-Tracking - 27.01.2010
Die Electronic Frontier Foundation (EFF) bietet mit Panopticlick ein nettes Spielchen (oder Experiment) mit ernstem Hintergrund für alle Internetuser an, die sich für die Anonymisierung ihrer Browser- bzw. WWW-Nutzung interessieren oder anders gesagt, wie ihr Webbrowser konfiguriert ist und deshalb welche Informationen ausspuckt, die er mit einer Teilmenge der Browser anderer Nutzer in einer gegebenen Gesamtmenge gemeinsam hat oder auch nicht. Noch einfacher: "Zeig mir, welchen Browser und wie Du ihn nutzt und ich sage Dir, wer Du bist und wo Du bist". Die meisten Internetnutzer dürfte es nicht interessieren
Den ernsten Hintergrund bildet die Identifizierung und Wiedererkennung von Webbrowsernutzern - das Optimum wäre: stets ein und desselben Nutzers, Verfolgung der Nutzung oder des Konsums von Webseiteninhalten über Webseiten und Websites hinweg und seine Geolokalisierung, an der sich Nutznießer und Auftraggeber der Werbeindustrie, manche Internet-Zugangsprovider, Dienste- und Inhalteanbieter oder auch Geheimdienste versuchen. Ähnlich wie beim Anontest vom JonDonym Anonymisierungsdienst oder bei browserspy.dk wertet Panopticlick den charakteristischen User-Agent und HTTP_ACCEPT Header aus und sofern Javascript aktiviert ist (was bereits ein Kriterium an sich ist), installierte Browser Plugins, Zeitzone, Bildschirmauflösung, Farbtiefe, Systemschriften, ob Cookies und "Supercookies" per Flash LSOs und DOM-Storage möglich sind. ![]() Einschränkend muss man sagen, dass man eigentlich umso besser in der Menge aller Browsernutzer verschwinden müsste, je mehr man den eigenen Browser genauso nutzt wie die Mehrheit oder zumindest der Durchschnitt aller Internetnutzer - wie ich annehme: mit veralteten Versionen, mit allen nur denkbaren Plugins und Erweiterungen vollgeknallt bis zum Anschlag, Javascript und Flash schön aufgedreht, Cookies immer dabei und natürlich ohne Anonymisierung Kleiner Tipp zur neuesten Firefox-Version am Rande: Die finden ja nicht nur diese überflüssigen Minimalthemes names "Personas" ganz toll, sondern auch die Geo-Lokalisierung per Google Lokalisierungsdienste, die man aber laut Anleitung einfach und generell deaktivieren kann. Wird aber auch nur eine Teilmenge der Teilmenge abschalten, wie ich die feature-geilen Internetuser kenne.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Browser, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Gesellschaft, Internet / TeKo, Ökonomie
um
15:29
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Nächste Generation der biometrischen Vollerfassung in den USA gestartet - 13.02.2009
Wie die Biometrics Task Force des US-Verteidigungsministeriums in ihrer aktuellen Aussendung mitteilte, wurde am 30. Januar 2009 das "Next Generation Automated Biometric Identification System" (ABIS) (NGA) in Betrieb genommen und das bisherige "Automated Biometric Information System" (ABIS) aufs Altenteil geschickt, sprich es wird als Backup für das ABIS NGA dienen.
Das militärische ABIS NGA für alle US-Streitkräfte und das zivile "Next Generation Identification System" (NGI) für alle Polizei- und Geheimdienstbehörden sind die beiden Multimilliarden-Dollar "Manhattan Projekte" auf dem Gebiet der Biometrie, die unter der Bush-Regierung angestoßen wurden und für die Bush Mitte 2008 noch schnell eine unterstützende Direktive erlassen hatte. Im Grunde sind ABIS NGA und NGI nur zwei Seiten eines Systems zur Erfassung, Speicherung, dem Austausch und der Nutzung aller biometrischen Merkmale, deren man habhaft werden kann, denn beide System sollen aufgrund der gleichen Datenbanken, Protokolle und Formate vollständig komplementär zueinander funktionieren. Langfristig sollen die beiden Systeme mit weiteren Datenbanken in einer gigantischen Plattform fusionieren, an die dann in einem weiteren Schritt Biometrie-Datenbanken von Staaten oder Gemeinschaften wie der EU angebunden werden, um so zu einem verteilten, den Globus umspannenden Biometrie Datenbank-Verbund zu mutieren, der sich dann zum Beispiel für Identifizierungs- und Authentifizierungszwecke über biometrische Erkennungssysteme in Videoüberwachungskameras, mit mobilen Überprüfungsgeräten, in Kontroll-Stellen an Grenzübergängen, Sicherheits-Schleusen in Gebäuden und dem Abgleich biometrischer Merkmale, die in elektronischen ID-Dokumenten gespeichert sind, von jedem angeschlossenen Staat und Streitkräften nach der Okkupation eines Landes nutzen ließe. Bedingung und Unterstützung der ehrgeizigen Langzeit-Pläne stellt die Angleichung und Harmonsierung der eingesetzten Datenbankstrukturen, Datenformate und Protokolle in allen Staaten und Staatengemeinschaften dar, die sich eines Tages in der Form zusammenschließen wollen. Ein Prozess, der zum Beispiel in der Europäischen Union mit dem Vetrag von Prüm und bilateralen Austausch-Abkommen eingesetzt hat. Zum jetzigen Anwerfen der ABIS NGA Maschinerie heißt es im Next Generation ABIS Improves Biometric Response to Warfighter Beitrag der Biometrics Task Force, dass das alte ABIS ausgelegt war, 2 Millionen Einträge zu speichern und 2000 Datentransaktionen pro Tag zu bewältigen. Die ABIS Datenbanken verzeichnen aber bereits jetzt 3 Millionen Einträge, die für zu lange Antwortzeiten bei Abfragen sorgten. Demgegenüber wird ABIS NGA 4,2 Millionen Einträge speichern und 8000 Datentransaktionen pro Tag handeln können bei einer erwarteten Antwortzeit von 2 - 10 Minuten, auch wenn eine Abfrage zum Abgleich oder zur Speicherung im Irak oder in Afghanistan erfolgt, mit deren Bevölkerung die biometrische Erfassung und der Abgleich gegen das militärische Biometrie-System durchexerziert wird. Anders als das alte ABIS ist das ABIS NGA von Anfang an multimodal und modular ausgelegt. Das heißt, es speichert und verarbeitet neben den biografischen persönlichen Daten biometrische Fingerabdrücke, Gesichtsbilder, Irismuster und Handabdrücke parallel nebeneinander – mit der Option weitere biometrische Merkmaldaten in den Prozess einzufügen und das ABIS NGA Netzwerk mit seinen Datenbanken beliebig zu erweitern. Daneben heben die am Projekt beteiligten Techniker und Offiziere hervor, dass man neue "Fusions"-Algorithmen integriert habe, die zu einer geringeren Sichtung und Nachbearbeitung der biometrischen Daten durch menschliche Experten führen und den Vorgang der Durchsuchung aller biometrischer Merkmale, des Abgleichs über alle Merkmale und der Zuordnung zu einer Person drastisch automatisiert. In der Mitteilung drückte das der Produkt-Direktor für die "Biometric Enterprise Core Capability (BECC)" Greg Fritz so aus: "The new technology and the fusion algorithm are the kickers, not only does the new system provide better matching algorithms against four distinct biometric modalities, it is also able to synthesize what would formerly be 'maybe' matches (yellow resolves) in a single modality into automatic matches across multiple modalities. This means that, around the clock, NGA will make more 'lights out' automatic identifications, dramatically improving biometric support to Warfighters around the globe."
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Biometrie, CCTV / Video, Chips, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Politik, Rüstung, Terror
um
14:13
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Final Countdown Startschuss für biometrische Vollerfassung und Elektro-Perso - 13.02.2009
Rein nach Datum hat jeder Bundesbürger nur noch bis zum 31. Oktober 2010 Zeit, den alten Personalausweis zu beantragen. Nach der heutigen Billigung des Gesetzentwurfs über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis durch den Bundesrat, gibt es ab dem 1. November 2010 nur noch den elektronischen Personalausweis (ePA) mit elektronischer Identifizierungsfunktion (eID), RFID Funkchip, zwingend vorgeschriebener Erfassung eines biometrischen Gesichtsbildes, zunächst freiwilliger Erfassung biometrischer Fingerabdrücke mit Speicherung und Nutzung der biometrischen Mermale über den Chip des neuen ePA. Auch mit allen langfristigen Konsequenzen.
Rein nach Datum verlieren somit am 31. Oktober 2020 die letzten Pesonalausweise herkömmlicher Art ihre Gültigkeit und am 1. November 2020 beginnt die letzte Phase der biometrischen Totalerfassung der Bevölkerung und ihre Ausstattung mit elektronisch-funkenden ID-Dokumenten. Unter Berücksichtigung von Verzögerungen und vergesslichen Bundesbürgern dürfte diese Phase spätestens 2025 abgeschlossen sein – viel Zeit, um noch einige "Änderungen" am ePA selbst, am Gesetz und zur Erfassung, Speicherung und Nutzung der biometrischen und elektronischen Identitäts-Daten zu erreichen. Siehe auch: IT-Beauftragter der Bundesregierung - Finales Muster des neuen Personalausweises vorgestellt (17.12.2009) heise Newsticker - Sicherheitsbeweis zum elektronischen Personalausweis veröffentlicht (14.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Biometrie, Chips, Datenschutz, Gesellschaft, Grundrecht, In Kürze, Politik
um
12:03
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Die Expertenbefragung zur Zensur- und Filter-Infrastruktur am "Tag danach" - 13.02.2009
Die im Beitrag Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung und in anderen Weblogs geäußerten Kritikpunkte an den Filter-Plänen der Bundesfamilienministerin Von der Leyen brachten auch die Experten in der Befragung des Bundestagausschusses für Neue Medien am 12.02.2009 vor. Über die Befragung und ihre Ergebnisse berichteten die Welt in Machtlos im Kampf gegen Kinderpornografie, die taz in Keine Web-Sperrung ohne Gesetz, der Tagesspiegel in Von der Leyen kämpft gegen Kinderpornographie im Netz Heise in Experten betrachten geplante Kinderporno-Sperrmaßnahmen als wirkungslos, Andre Meister im netzpolitik Beitrag Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz? und die Heute im Bundestag Redaktion in Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme.
Ob sich Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium von den Aussagen der Experten beeindrucken lassen, bleibt ungewiss, wie die Expertenbefragung zum BKA-Gesetz zeigte, aus der letztendlich nur die Aussagen in geringem Ausmaß Beachtung fanden, die sich für die Verabschiedung des BKA-Gesetzes nutzen ließen. Laut der Presseberichte und bei "Berücksichtigung" der Aussagen der Experten würde die "Roadmap" der Ministerien trotz aller Kritik so aussehen, dass die dem eco e. V. angeschlossenen Provider eine mit den Ministerien ausgearbeitete Vereinbarung mit Absichtserklärungen und unverbindlichen Selbstverpflichtungen unterschreiben. Da die technischen Maßnahmen wie bereits erwähnt neben zusätzlichen Aufwendungen für die Provider, die bereits durch die Vorratsdatenspeicherung belastet werden, unweigerlich mit Eingriffen in Grundrechte und das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, werden die Ministerien die Absichten und Selbstverpflichtungen der Vereinbarung auf eine gesetzliche Grundlage stellen, was die Provider und Experten forderten und bereits vom Familienministerium angekündigt wurde. Im Sprachgebrauch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nennt sich das "den Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren". Wie die "rechtsstaatliche" Ummantelung aussieht, kann man seit Jahren bei den "Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001" verfolgen. Nicht die Rechtsstaatlichkeit steht im Zentrum, sondern rechtsstaatliche Rechtssetzung dient, wie die CDU/CSU richtig sagt, nur noch dem Durchsetzen von Sicherheitsgesetzen. Ob die "rechtsstaatliche Absicherng" über die reine Änderung des Telemediengesetzes durchgezogen wird, wie vom Familienministerium angekündigt oder über eine eigengesetzliche Lösung, wie vom eco e. V. gefordert, stand nach der Expterenbefragung im Raum. Auf die absurde und naive Vorstellung des BKA-Direktors Jürgen Maurers, die Analyse aller Anfragen mit anschließender Filterung einfach durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu legitmieren und sie von den Kunden abklicken zu lassen, werden sich sowohl die Ministerien, als auch die Provider nicht einlassen (können). Als technische Lösung zur Zensur von Verbindungsanfragen wird vom Familienministerium laut der Berichte zur Expertenbefragung die Methode der "DNS-Manipulation" beim Provider favorisiert, die auch zum Instrumentarium der Sperrverfügungen in Nordrhein-Westfalen gehört. Neben der Verwendung alternativer Nameserver und direkter Einagbe von IP-Adressen kann dieser Eingriff auch durch die Weiterleitung aller Anfragen zur Namensauflösung über das Anonymisierungsnetzwerk Tor umgangen werden, was noch effektiver ist, da der Vorgang der Anfrage zur Namensauflösung selbst und natürlich jede angegebene IP-Adresse oder Hostnamen durch Provider nicht aufzuspüren ist, was die Relevanz der Existenz effizienter Anonymisierungslösungen unterstreicht. Daneben möchte das Familienministerium eine informative "Stopp-Anzeige", wenn die Anfrage eines Internetnutzers auf die Filter-Infrastruktur beim Provider aufschlägt, was aber mit Weiterleitungen über Proxys und damit der Zwischenspeicherung und Protokollierung der IP-Adresse des Internetnutzers verbunden ist – sozusagen eine "kleine Vorratsdatenspeicherng" zur Zensur, für die von den Providern ebenfalls eine rechtliche Absicherung eingefordert wird. Beide Maßnahmen stehen deshalb auf dem Pogramm, weil sie am schnellsten und am billigsten zu haben wären, ohne allzu große Belastungen auf Provider- und Nutzerseite hervorzurufen, während ihre Effizienz am gerinsten ist. Eine weiter aufgerüstete Zensur- und Filter-Infrastruktur mit Deep Packet Inspektion aller Datenpakete, Analyse und Abgleich der Zusammensetzung von URLs und angefragter Dateien, Inhaltsanalysen, Wortfilter und den anderen bereits in NRW angetesteten und in China umgesetzten Mechanismen würde dagegen längere Planungs-, Test- und Umsetzungsphasen, höhrere Investitionskosten (und damit eventuelle Entschädigungszahlungen) mit noch tieferen Eingriffen in Grundrechte und größeren Belastungen der Netzwerkbetreiber, Internet-Provider und Internetnutzer bedeuten. Neben dem persönlichen Anliegen, aktiver etwas gegen die Produktion, die Verbreitung, den Austausch und Handel von Kinderpronografie unternehmen zu wollen, was ich Frau von der Leyen sogar abnehme und abseits der verfolgten falschen Ansätze und falschen Umsetzungsstrategie teile, handelt es sich bei den derzeitigen Filter-Plänen auch um ein politisch kalkuliertes Projekt zur Profilierung in Zeiten des Wahlkampfs, Erlangung politischen Prestiges und zum Anschub eines Abstimmungsprozesses zwischen Deutschland und der EU – eben nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene, worauf die Äußerung des EUROPOL Direktors Max-Peter Ratzels, "die anderen Länder warteten auf einen Beitrag von Deutschland", die im Artikel des Tagesspiegels wiedergegeben wird und die Aussagen in der Rede "Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft" des Bundesinnenministers eindeutig hinweisen. Was man zur Zeit – ähnlich wie im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und zur Erweiterung der BKA-Befugnisse – schmerzlich vermissen kann, ist die Stille und das Ausbleiben eindeutiger Reaktionen seitens der Presse- und Journalistenverbände, die anscheinend noch nicht begriffen haben, dass eine Umsetzung und Ausweitung der Filter-Pläne auch zu handfesten Einschnitten und Eingriffen in die Pressefreiheit führt, wenn die nächste Internet-Recherche beim Provider abprallt und man sich als Journalist nicht mehr sicher sein kann, dass einem bei der Recherche nicht das Filter-System "über die Schulter" schaut.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Medien / Kultur, Politik, Recht, VDS, Zensur / Filter
um
11:12
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