Secrecy - der Film zur US-Geheimstaatspolitik - Freitag, 5. September 2008
Per Secrecy News von der FAS ("Federation of American Scientists") bin ich auf den Film "SECRECY" von Peter Galison and Robb Moss über die Geheimstaatspolitik der Bush-Administration aufmerksam geworden. Eine der letzten markanten Auswirkungen war die gesetzliche Verankerung der Immunität für US-Telkos im ergänzten FISA, die gemeinsame Sache mit der NSA machen und die permanente Durchsetzung des Geheimhaltungsprivilegs in allen Gerichtsverfahren gegen die Telkos und die NSA. Da sich ähnliche Tendenzen und Auswirkungen überall zeigen, könnte der Film auch für Deutsche interessant sein.
![]() So gehörten zur "Besetzung" Mike Levin, während der Anfänge der NSA mit dabei, später Berater der US-Geheimdienste und Mitglied der Vereinigung ehemaliger Geheimdienstoffiziere, Melissa Boyle Mahle, ehemalige CIA Agentin und u. a. Spezialistin für Antiterrormissionen, James B. Bruce, bis 2005 bei der CIA, danach als Politikwissenschaftler bei der geheimdienst- und regierungsnahen RAND Corporation. Für die Kritiker und Gegner sprechen u. a. Tom Blanton, Direktor des National Security Archive, das immer wieder Dokumente zur Nationalen Sicherheit und der NSA aus der Vergangenheit loseist, Ben Wizner, Anwalt bei der Bürgerrechtsorganisation ACLU, der u. a. an den Verfahren von El-Masri in den USA beteiligt war oder Steven Aftergood, Wissenschaftler und treibende Kraft in der FAS. ![]() Siehe auch: U.S. Army - Memorandum: Practical Guidelines for Invoking the State Secrets Privilege (24.04.2001)
Geschrieben von Kai Raven
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17:50
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Europa - Ein Raum für Geheimdienstler, Polizisten und Soldaten - Samstag, 9. August 2008
Seit fast zwei Jahren fanden sich auf Anregung von Bundesinnenminister Schäuble und dem Ex-Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und verantwortlichen Kommissar für Justiz und Inneres Frattini im Januar 2007 immer wieder die Innen- und Justizminister der EU-Mitgliedsstaaten zu Treffen der informell tagenden Beratungsgruppe zur Zukunft der Europäischen Innen-, Justiz- und Sicherheitspolitik ("The Future Group") zusammen. Weitestgehend unbeachtet seitens der europäischen und deutschen Medien und Presse, obwohl es im Anschluss aller Treffen jedes Mal Pressekonferenzen gab.
Dabei ging es auf den Treffen der "Future Group" um nichts Geringeres als die Erstellung eines Katalogs von Ideen, Analyseresultaten und Empfehlungen, die als Vorlage für das Nachfolgeprogramm des Haager Programms dienen werden, das 2009 ausläuft. Das noch nicht benannte Nachfolgeprogramm wird von 2009/2010 bis 2014 die Grundlagen und Richtlinien der gesamten Innen- und Sicherheitspolitik der EU und ihrer Mitgliedsstaaten bestimmen und damit auch die Zukunft unserer Grundrechte wie des Schutzes unserer Daten und unserer Privatsphäre. Der (Nicht-)Beteiligung der Öffentlichkeit war zugegeben nicht förderlich, dass die Treffen der Minister abgeschottet verliefen, außer allgemein gehaltenen Verlautbarungen zum Stand der Verhandlungen nichts nach außen drang und die Resultate der "Future Group" in Gestalt zweier Berichte bis vor kurzem als vertraulich ge- und behandelt wurden.
Viele Empfehlungen und Vorschläge lassen deutlich den Einfluß und die Handschrift von Bundesinnenminister Schäuble erkennen und weisen große Übereinstimmungen mit Vorschlägen und Programmatiken der Innen- und Sicherheitspolitik der Großen Koalition auf. Nicht nur der Tod ist ein Meister aus Deutschland. Polizeiliche Zusammenarbeit
It is not just a case of "sleepwalking into" or "waking up to" a "surveillance society", as the UK's Information Commissioner famously warned, it feels more like turning a blind eye to the start of a new kind of arms race, one in which all the weapons are pointing inwards. Welcome to the NeoConOpticon."
Nachdem die Zukunftgruppe bereits die Weichenstellungen für die zukünftige Innen- und Sicherheitspolitik in der Europäischen Union von 2010 - 2014 vollständig intransparent vorgenommen hat und sich die weiteren Prozesse, die wirklich wichtig sind, im Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Kommission, in den Innen- und Justizministerien der Mitgliedsstaaten und vielleicht noch im Ausschuss des Europäischen Parlements für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres abspielen werden, überreichte die Europäische Kommission, vertreten durch den für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Jacques Barrot, der Öffentlichkeit am 25. September das Feigenblatt politischer Mitwirkung und Gestaltung mit der Ankündigung der Durchführung eines öffentlichen Anhörungsprozesses unter der Fragestellung "Freiheit, Sicherheit und Recht: Wie geht es weiter?" In der Ankündigung von Herrn Barrot heißt es:
Es sind somit viele unterschiedliche Aspekte zu berücksichtigen: Wahrung der Grundrechte, Unionsbürgerschaft mit der Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen, freier Personenverkehr, Datenschutz, justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Drogenbekämpfung, polizeiliche Zusammenarbeit, Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, legale und illegale Einwanderung, Integration, Asylpolitik, Visapolitik und Außengrenzen.
Wer auf diesen Schmonzes hereinfallen und sich an dem politischen Feigenblatt abarbeiten möchte, kann seine bestimmt berücksichtigten Beiträge bis zum 20. November 2008 an die Europäische Kommission einschicken.Deswegen möchte die Kommission den Blick nach vorne richten und die künftigen Prioritäten der Europäischen Union in diesem Bereich definieren. Die Kommission hat beschlossen, diese umfassende öffentliche Anhörung im Rahmen der Überlegungen zur Festlegung der Prioritäten für die nächsten fünf Jahre (2010-2014) einzuleiten. "Diese Anhörung und die Einbeziehung der Bürger in die Gestaltung dieses noch auszubauenden Raumes sind mir sehr wichtig", sagte Vizepräsident Barrot. "Inzwischen ist der freie Personenverkehr Realität: mehr als acht Millionen Bürger arbeiten und wohnen in einem anderen Mitgliedstaat. Aber noch immer bestehen Hindernisse für die Anerkennung ihrer Rechte und die Zusammenarbeit der Behörden." Siehe auch: Guardian - Secret EU security draft risks uproar with call to pool policing and give US personal data Open Europe - EU sets out plans for future justice & home affairs policies - EU to get "central intelligence unit" Telepolis - Die Wünsche der EU-Innenminister Daten-Speicherung - Agenda der EU-Innenminister veröffentlicht ("future group") Gipfelsoli - Soziale Bewegungen gegen die "globale Sicherheitsarchitektur"! - Eine Kritik der Militarisierung sozialer Konflikte futureZone - Datenschutz für EU-Polizeinetz angemahnt futureZone - EU: Datenschutz und Terrorbekämpfung Heute im Bundestag Meldung Schäuble präsentiert Zukunftsbericht für europäische Innenpolitik und BMI-Pressemitteilung Schäuble diskutiert mit Bundestag über Zukunft der europäischen Innenpolitik zur nichtöffentlichen "frühzeitigen Unterrichtung" des Innen- und EU-Ausschusses des Bundestages über den Future Group Abschlussbericht durch den Bundesinnenminister am 24.09.2008
Geschrieben von Kai Raven
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Eine EU-Abgeordnete gegen das Spinnennetz der US-Sicherheit - Mittwoch, 2. Juli 2008
Wenn es um neue Sicherheits-Abkommen und -Kooperationen zwischen den USA und der EU oder einzelnen Mitgliedsstaaten der EU geht, die auf die Ausweitung der Übermittlung persönlicher Daten von EU-Bürgern an die US-Sicherheitsbehörden abzielen oder die US-Sicherheitsbehörden ein neues System zur Erhebung und Auswertung persönlicher Daten in Betrieb nehmen, heißt es von allen politisch Verantwortlichen immer wieder unisono, dass dabei nationale und internationale Datenschutz-Standards eingehalten werden, mit den Maßnahmen zusätzliche Datenschutzverpflichtungen einhergehen und man sich an Versprechen zur Einhaltung des Datenschutzes halten würde. Außerdem bleibe Betroffenen der Rechtsweg offen und er könne Informationsrechte nutzen, um Auskunft über seine Daten zu erhalten.
So war es zum Beispiel bei den Abkommen zur Übermittlung von Flugpassagierdaten und so ist es auch jetzt wieder beim sich abzeichnenden Datenaustauschabkommen zwischen den USA und der EU. Das die Inanspruchnahme rechtlicher Wege mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden ist, wenn nicht alle Datenschutzklauseln und -versprechen eh Schall und Rauch sind und am Ende nur der Glaube übrigbleibt, dass man nicht in der einen oder anderen Sicherheits-Datenbank gespeichert ist und bleibt, zeigt das Bemühen der liberalen Abgeordneten Sophie in't Veld im Europäischen Parlament, an Informationen zu gelangen, die von den US-Behörden und -Ministerien im Laufe der Jahre, in denen sie in die USA gereist ist, gesammelt wurden. Sophie in't Veld, die eine der wenigen EU-Politiker ist, die zum schwunghaften Daten-Tourismus im Namen der Sicherheit klare Worte findet, hatte am 17. Oktober 2007 Anfragen nach dem US-Informationsfreiheitsgesetz an das US-Heimatschutzministerium, das FBI, die Zoll- und Grenzschutzbehörde, am 15. Mai 2008 an die US-Behörde für Verkehrssicherheit und am 22. Februar 2008 an das US-Außenministerium gerichtet. Ihr Ziel war es, Informationen über alle Daten zu gewinnen, die in den verschiedenen Data Mining und Durchleuchtungs-Systemen über sie gespeichert sind – von denen gibt es mehr, als wir wissen und uns vorstellen können. In't Veld fragte insbesondere (aber nicht nur) nach Daten im "Non Immigrant Information System" (NIIS), in den "Suspect and Violator Indices" (SAVI) und im "Treasury Enforcement Communications System" (TECS). Beim US-Grenzschutz waren es das "Automated Targeting System" (ATS-P) und das "Advanced Passenger Information System" (APIS), beim FBI die große "terrorist watch list" des Terrorist Screening Center, in der alle Terroristen-Beobachtungslisten der anderen Behörden zusammenlaufen und beim US-Außenministerium die Visa-Datenbank. Man muss bedenken, dass es neben den genannten Systemen noch zig weitere Datenbanken und Programme gibt und sicherheitsrelevante Daten, die eine Behörde mit ihrem System erhebt und auswertet, nicht nur im System der Behörde verbleiben, sondern über Dutzende Querverbindungen und Netzwerke mit anderen Behörden ausgetauscht werden oder "Produkte" einer Behörde in Programme bei anderen Behörden einfließen. Insofern halte ich es für unmöglich, überhaupt eine kompletten Überblick zu gewinnen, geschweige denn per Informatiosnfreiheitsanfragen an wirklich alle gespeicherten Informationen zu gelangen. Die Anfragen sollten gleichzeitig auch ein Test sein, welchen Wert die ganzen "Versprechen" und "Verpflichtungen" zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit tatsächlich besitzen. Das Ergebnis sieht bis heute so aus: Das US-Heimatschutzministerium beantwortete die Anfrage mit dem Hinweis, sie hätten in ihren Systemen nichts finden können, aber die US-Grenzschutzbehörde könnte etwas haben. Die US-Grenzschutzbehörde, die US-Behörde für Verkehrssicherheit, FBI und US-Justizministerium und das US-Außenministerium haben bis heute – über ein halbes Jahr später – in't Veld weder mitgeteilt, dass gesucht und ob etwas gefunden oder nicht gefunden wurde, noch in't Veld irgendwelche amtlichen Auszüge über die Daten und Informationen übermittelt. Die ausbleibenden Reaktionen und ungenügenden Auskünfte haben in't Veld nun veranlasst, mit Vertretung durch die Electronic Frontier Foundation (EFF) Klage zu erheben, aus der die bisherigen Erlebnisse von in't Veld mit Informationsfreiheit und Datenschutz hervorgehen. Sollte Sophie in't Veld über die Klage mehr erhalten, dann nur nach längerem Gerichtsverfahren. Fazit: Beim Austausch und Übermittlungen von persönlichen Daten an Sicherheitsbehörden in den USA hören Datenschutz und Informationsfreiheit spätestens dann auf, wenn die Daten in Europa auf die Reise gehen, egal, was ein Schäuble, eine Zypries oder ein EU-Kommissar für "Freiheit, Sicherheit und Recht" versprechen. Via: EFF - European Lawmaker Sues U.S. Agencies to Obtain Travel-Related and Other Personal Information Siehe auch: USA Today/AP - Congressman still faces airport screening problem
Geschrieben von Kai Raven
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Ein deutscher Tor Router Admin und die deutsche Justiz - Donnerstag, 15. November 2007
Auf der Mailingliste "or-talk" der Anon-Plattform Tor wurde wieder ein Fall bekannt, der einen Tor Ausgangsrouter Betreiber aus Deutschland betrifft.
Gegen den Betreiber wurde zuerst wegen "Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten gemäß Paragrafen 263a, 269, 52 StGB" seitens lokaler Polizeibehörden ermittelt, anschließend ein gerichtlicher Strafbefehl erlassen und im September eine Gerichtsverhandlung durchgeführt, in dem das Gericht ihn zuerst wegen Beihilfe verurteilen wollte und schließlich das Verfahren nach § 153 StPO einstellte. Einen Freispruch gab es jedoch nicht. Besonders interessant an diesem Fall sind die Argumente und Positionen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft, während bei den anderen bekannt gewordenen Fällen die Unkenntnis über Tor und die Vorgehensweisen der Strafverfolgungsbehörden im Mittelpunkt standen. Die Zahl betroffener Betreiber von Tor Ausgangsroutern dürfte höher liegen, da nicht jeder Betreiber öffentlich berichtet, was ihm widerfahren ist. Es fällt jedoch auf, dass sich zumeist Betreiber aus Deutschland zu Wort melden. Was Mirko Thiesen, der als Netzwerk-Administrator am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik beschäftigt ist und seit mehreren Jahren den Tor Ausgangsrouter "NetWorkXXIII" betreibt, als Tor Administrator mit deutschen Justizbehörden erlebt hat, schildert er am besten – wie ich finde – mit seinen eigenen Worten:
Seit mehreren Jahren betreibe ich, abgesehen von einer mehrmonatigen Unterbrechung in diesem Jahr aufgrund von wiederholten DDoS-Attacken, einen Knoten im Tor-Netzwerk (NetWorkXXIII).
Als Anmerkung und weil die zwei Punkte den einen oder anderen interessieren dürften: Mirko betreibt den Tor Ausgangsrouter NetWorkXXIII privat auf eigene Kosten bei EUserv/ISPpro Internet und nicht im RZ des Instituts. Er gedenkt, NetWorkXXIII auch weiterhin als Ausgangsrouter zu betreiben.Im Juni erhielt ich einen Brief der örtlichen Polizei, in dem man mir mitteilte, dass gegen mich ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten im Gange sei. Man gab mir als Beschuldigtem die Möglichkeit, mich dazu persönlich bei einem Gespräch in den Räumlichkeiten der Polizei zu äußern. Da ich mir nichts vorzuwerfen hatte, beschloss ich, diese Gelegenheit nicht wahrzunehmen – jemand so Redseliges wie ich würde sich sicher nur in (zusätzliche) Schwierigkeiten reden. Zudem war schon klar, dass ich zum fraglichen Termin gar nicht in meinem Wohnort sein würde. Im September wurde mir per Postzustellungsurkunde ein Strafbefehl des örtlichen Amtsgerichts zugestellt. So erfuhr ich zum ersten Mal von den konkreten Vorwürfen, die man mir machte. Eine Richterin hatte mich für schuldig befunden, einen Gutschein über 51 EUR unter Angabe fremder Adressdaten bei amazon.de bestellt und mir diesen an eine eigens dafür bei Web.de eingerichtete Emaillenadresse geschickt lassen zu haben. Ich sollte eine Strafe in Höhe von 500 EUR zahlen. Da ich den Gutschein nicht bestellt hatte, legte ich form- und fristgerecht Einspruch gegen den Strafbefehl ein, was nach deutschem Recht zu einer Hauptverhandlung führte. Diese Hauptverhandlung fand am 15. November statt. Der Strafbefehl listete vier Zeuginnen und Zeugen (die Person, deren Adressdaten verwendet worden waren, einen Polizeibeamten aus dem Nachbarort dieser Person, einen Polizeibeamten aus meinem Wohnort und eine Angestellte von amazon.de) auf, von denen allerdings niemand zur Hauptverhandlung geladen wurde. Ich war selbst mal Schöffe (allerdings in einem anderen Teil der Republik), und aus meiner Erfahrung heraus würde ich sagen, dass es ein positives Zeichen ist, wenn zur Hauptverhandlung keine Zeuginnen und Zeugen geladen werden. Immerhin hat das Gericht dann ja neben der Akte nur die Aussage der/des Angeklagten, auf die es sich stützen kann. Was soll ich sagen – erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Nach der obligatorischen Feststellung der Personalien sagte die Richterin sofort, dass sie überhaupt keine Zweifel habe, dass ich den Gutschein bestellt hätte. Ich erklärte daraufhin, was das Tor-Netzwerk ist und wie es funktioniert. Ihre Reaktion darauf war die Frage: "Ist das illegal?" Und spätestens ab da war mir klar, dass die Richterin nicht nur keine Ahnung von Technik hatte, sondern auch, dass sie mich für dumm hielt. Wenn es denn wirklich illegal wäre, würde ich das ihr gegenüber zugeben? Ich antwortete ihr, dass es nicht illegal sei, einen Tor-Knoten zu betreiben, da ich es sonst ja nicht tun würde. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin haben, denke ich, relativ schnell erkannt, dass ich wohl tatsächlich nicht der Besteller des Gutscheins war. Was dann aber folgte, ist beinahe schon absurd: Anstatt einfach zuzugeben, dass hier wohl ein Ermittlungsfehler vorliege (immerhin sind Staatsanwaltschaft und Polizei gehalten, alle Aspekte einer Straftat aufzuklären und nicht einfach irgendeiner Person, die vielleicht auf den ersten Blick schuldig sein könnte, den Prozess zu machen), fiel auf einmal der Begriff der "Beihilfe". Ich merkte an, dass (Computer-)Betrug doch ein Vorsatzdelikt sei – man könne niemanden fahrlässig betrügen. Daraufhin sagte die Richterin, dass man prüfen müsse, ob ich meinen Tor-Knoten nicht vielleicht gerade deshalb betreibe, um aktive Beihilfe zu solchen Betrugsdelikten zu leisten. Mal ganz direkt gesagt: Eine solche geistige Tiefflugleistung habe ich selten in meinem Leben erlebt. Wer bitte würde wissentlich und vorsätzlich irgendwelchen wildfremden Leuten helfen, wen anders zu betrügen, ohne dadurch selbst den geringsten Vorteil zu haben – das Risiko eines Strafverfahrens jetzt mal nicht als Vorteil gezählt? In der Hoffnung, ihr die Widersinnigkeit ihrer Argumentation vor Augen zu halten, fragte ich, wie es sich denn mit der Post verhalte, wenn diese eine Briefbombe oder einen Erpresserbrief zustelle. Mache diese sich dann auch der Beihilfe oder gar einer Mittäterschaft oder so schuldig? Ihre Antwort war, dass man diese beiden Dinge nicht vergleichen könne – die Post erbringe eine Transport-, ich hingegen eine Anonymisierungsdienstleistung. Um die Geschichte kurz zu machen: Man bot mir eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO an. Das ist kein Freispruch, nur eine Einstellung des Verfahrens. Meine Frage, was denn geschehen müsse, damit das Gericht zu einem Freispruch gelange, stieß auf wenig fruchtbaren, ich würde sogar beinahe unfruchtbaren Boden sagen wollen. Der Staatsanwalt sagte, wenn ich "hier den dicken Maxen machen" wolle, dann könne ich das gerne haben. Dann "könnten wir die "Dame von amazon.de und die anderen alle laden. Mir soll's recht sein!'". Die Richterin stimmte ein: Man werde schon was finden, um mir Beihilfe nachzuweisen. Aufgrund der geschilderten Ereignisse hatte ich hatte nicht den Eindruck, dass irgendjemand außer mir an einem fairen Verfahren interessiert war, weshalb ich schließlich der Einstellung zustimmte. Richterin und Staatsanwalt ließen es sich nicht nehmen, wiederholt darauf hinzuweisen, dass ich beim nächsten Mal sicher nicht so billig davonkommen würde. Und da bin ich nun – so halb für schuldig befunden worden, zu Lasten einer Person, die ich überhaupt nicht kenne, amazon.de, deren Website ich in meinem ganzen Leben sicher nicht öfter als fünfmal und in den letzten bestimmt drei Jahren überhaupt nicht aufgerufen habe, um einen 51-EUR-Gutschein betrogen zu haben, unter Zuhilfenahme eines Rechners, dessen Miete mich jeden Monat 69 EUR kostet. Ganz ehrlich: Ich bin absolut enttäuscht von der Art und Weise, wie diese Gerichtsverhandlung abgehalten wurde. Auch weiß ich nicht, ob das typisch für Süddeutschland ist. Aber ich meine mich zu erinnern, dass zumindest in den Gerichtsverhandlungen, denen ich als Schöffe beiwohnte, die Angeklagten mit Respekt behandelt wurden. Vor allem dann, wenn ihre Schuld alles andere als erwiesen war. Die Richterin und der Staatsanwalt an diesem Amtsgericht ließen ganz klar durchblicken, wie sehr sie mich verachten – weil ich nicht geständig und nicht dankbar für das Angebot der Verfahrenseinstellung war, und weil ich weiterhin dieses komische kriminelle Ding betreibe, wovon sie nichts verstehen. Mit dem neuerlichen Vorfall wurde auf der or-talk Mailingliste auch wieder stärker über eine Vereinigung aller deutschen Tor Router Betreiber diskutiert, die finanzielle Mittel sowie Rat und Tat für Auseinandersetzungen mit Ermittlungsbehörden bereitstellen will. In dieser Hinsicht, aber auch auf andere Anon-Plattformen bezogen, will sich vielleicht auch der German Privacy Foundation Verein engagieren, der sich gerade im Gründungsprozess befindet. Da die Diskussionsvorgänge in der Foundation noch nicht abgeschlossen sind, steht die genaue Ausrichtung noch aus. Roger Dingledine, einer der Projektleiter des Tor Projekts wies darauf hin, dass es wichtig und nützlich sei, mehr Journalisten und Medienvertretern die Hintergründe des Tor Projekts zu erklären und wies in dem Zusammenhang auf die Erfolge hin, die man in den USA erzielt habe, die dann indirekt auch wieder den Betreibern der Tor Router zugute kommen. Als Beispiel führte er eine nicht namentlich genannte größere Nachrichtenorganisation an, die Anfragen vom US-Außenministerium erhielt, wie sie an neue Informationen aus dem Innern eines Landes in Asien erhalten konnte, worauf das Presseorgan das Außenministerium auf die Nutzung von Tor hinwies. Nebenbei eine Anekdote, die wieder einmal aufzeigt, wie wichtig Anon-Plattformen – neben vielen Anwendungszwecken – für die Presse- und Meinungsfreiheit und die Umgehung staatlicher Zensurmaßnahmen sind. Daneben sei weiterhin auch die Informierung und Aufklärung von Anwälten, Vertretern von Strafverfolgungsbehörden und Richtern über Tor nötig, so Dingledine (wie ich hinzufügen will: auch der Politiker). Zu diesem Zweck wird sich Dingledine nach dem kommenden 24C3 Kongress des Chaos Computer Clubs in der ersten Januarwoche nach dem Jahreswechsel weiter in Deutschland aufhalten und sich dann gerne mit den oben genannten Personenkreisen über Tor austauschen, wofür er noch Gsprächspartner sucht. In den USA habe er einige produktive Gespräche mit FBI Beamten geführt, ebenso mit Strafverfolgungsbehörden in Norwegen und mit einigen Leuten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), jedoch nicht mit Vertretern der "traditionellen Strafverfolgungsbehörden" in Deutschland. Von anderer Seite hörte ich, dass ähnliche Anstrengungen in Deutschland selbst unternommen werden sollen, um deutsche Staatsschutzabteilungen über die Hintergründe und den Zweck von Tor aufzuklären. Der Kampf um den Erhalt anonymer Infra- und Kommunikationstrukturen in Deutschland geht weiter, denn sollte sich die Vorratsdatenspeicherung durchsetzen können und sich die präventive, verdachts- und anhaltslose Überwachung des Internets ausweiten, werden sie wichtiger denn je werden. Siehe auch: Bruce Schneier - Redefining Privacy
Geschrieben von Kai Raven
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19:41
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Friedman erträgt Mahler - Freitag, 2. November 2007
Das wandert ja zur Zeit durch die Blogosphäre. Auch wenn ich kein Friedman Fan bin, ist das zweiteilige Interview So spricht man mit Nazis von Michael Friedmann mit Horst Mahler wirklich zu empfehlen. Respekt an Friedman an dieser Stelle, das ertragen zu können. Gestern Nacht habe ich es bis Seite 6 geschafft, bevor ist geistig kotzen musste. So ein Haufen entlarvender, aber dehalb auch interessanter gequirlter Scheiße, die man dort auf zig Seiten vom Nazi Mahler zu lesen bekommt, gehört gehört zu werden.
Wichtig finde ich auch die Position der Vanity Fair. Die lese ich zwar sonst nicht und denke, dass bei der Äußerung natürlich auch das Wissen um die Aufmerksamkeit und den Effekt eine Rolle spielte:
Wir veröffentlichen dieses Interview, weil wir glauben, dass es eine bessere Bloßstellung der deutschen Rechtsextremen nie gegeben hat – auch wenn er Dinge sagt, die in Deutschland verboten sind: Mahler leugnet den Holocaust und benutzt den Hitler-Gruß.
Zur Position der Vanity Fair sollten sich viele Sicherheits- und Innenpolitiker Gedanken machen, die meinen, Rechtsextremismus oder Terrorismus bekämpfen zu können, wenn sie von unmündigen und für jeden Fanatismus anfälligen Bürgern ausgehen, für die man das Internet auch von solchen kritischen Inhalten mit Sperrverfügungen und technischen Zensurmethoden zu säubern habe, womit man sich gleich der bloßstellenden Wirkung beraubt, die von dem Magazin angesprochen wird.Siehe auch: Süddeutsche - Interview mit Michel Friedman Netzeitung - Mahler-Anwältin glorifiziert Nazis vor Gericht Tagesspiegel - Kritik an Friedmans Interview mit Neonazi Mahler Süddeutsche - "Dafür soll 'Vanity Fair' büßen"
Geschrieben von Kai Raven
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Das 3. Treffen der Strategie-Gruppe zur Europäischen Sicherheitspolitik - Mittwoch, 31. Oktober 2007
Während man in Deutschland anfängt, herbstlich zu zittern, traf sich im malerischen und sonnigen Funchal vom 29. bis 30. Oktober zum dritten Mal die so genannte "Future Group" der Innenminister der vergangenen, aktuellen und zukünftigen Präsidentschaft der Europäischen Union. Mit an Bord war wohl auch wieder der Tross von Experten europäischer und nationaler Sicherheitsbehörden wie dem EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung Gilles de Kerchove und der Vizepräsident der Europäischen Kommission Frattini.
Deren Aufgabe ist die Abstimmung, Festlegung und zukünftige Ausrichtung der Leitlinien der Innenpolitik der Europäischen Union im Hintergrund. Dabei bedeutet für die Future Group wie für die kleinen G-Konferenzen Innenpolitik primär, handfeste Politik zur Absicherung des Innenraumes der EU nach außen und die Verfolgung eines gemeinsamen Sicherheitsprogramms nach innen zu betreiben, statt in Interviews und Reden mit bekannten Versatzstücken zu jonglieren. Drei Themen standen auf dem Programm: Am ersten Tag Migrationspolitik, zu der heute nur die Bundestagsfraktion der Linken die kritische Pressemitteilung Menschenrechtsschutz an den EU-Grenzen sichern veröffentlichte, um auf die drastischen Abschottungsmaßnahmen hinzuweisen, die mit der "Migrationspolitik" der EU verbunden sind. Am zweiten Tag lauteten die Tagesordnungspunkte "Terrorismusbekämpfung und -prävention" sowie "Informationsnetzwerke". Eine Pressekonferenz gab es laut Programm nur am ersten Tag, Presseberichte zum 3. Treffen der Future Group (bis jetzt) keine. Die einzige "längere" Mitteilung gab es von Seiten des Innenministeriums Portugals, das derzeit die EU-Präsidentschaft innehat (in Portugisisch - Portugal ist m. M. nach die schlechteste Präsidentschaft, was Kommunikation und Information angeht):
Der Innenminister Portugals zog die Bilanz der europäischen Kooperation zur Terrorismusbekämpfung. "Positive Schritte hin zur Bekämpfung von vorbereitenden Akten zur Durchführung von Terroranschlägen" und "gegen die Finanzierung terroristischer Aktivitäten" wurden bereits unternommen, aber "es gibt immer noch einige Maßnahmen zu ergreifen" teilte Rui Pereira der Öffentlichkeit mit.
Sehr gehaltvoll und eindeutig sind die Worte des Innenministers Portugals auch nicht, ist man aber in Deutschland von unserem Innenminister gewöhnt. Aber sie zeigen auf, dass die Gemeinschaft der europäischen Präventionsstaaten noch einiges vorhat, um "potentielle Terroristen" in ihren Bevölkerungen präventiv aufzuspüren und sie deuten an, dass die Pläne für eine noch strengeren Kontrolle und Reglementierung des Internets, für die Aufhebung und Bekämpfung der anonymisierten Nutzung des Internets und Frattinis Zensur-Wünsche zur Einschränkung der Rezipientenfreiheit weiter verfolgt werden.Der Minister ist überzeugt, dass sie notwendige Maßnahmen zur Bekämpfung terroristischer Konspiration sind, da immer mehr potentielle Terroristen nicht mehr "beständigen Organisationen" angehören. Auch die "Bestrafung der Rechtfertigung [von Terrorismus]" sollte bestraft werden, aber nicht "um die freie Meinungsäußerung einzuschränken, sondern der Rekrutierung terroristischer Mitglieder vorzubeugen" erklärte er. Das Internet als "Raum der Freiheit" zu bewahren, aber sicherzustellen, dass es ebenso ein "Raum der Verantwortlichkeit" ist, sei eine der anstehenden Herausforderungen" sagte er. Worüber man in Funchal zu "Informationsnetzwerken" debattiert hat, bleibt ebenso im Dunkeln. Damit kann der entstehende europäische Verbund von Zentren und Plattformen zur Internetüberwachunsg gemeint sein, für den auf deutscher Seite das Bundesinnenministerium mit dem Gemeinsamen Informationszentrum (GIZ) nach GTAZ und IMAS ein weiteres Mitglied stellt. Oder sind damit die Datenbank- und Informationsverbünde aller europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden gemeint, die es weiter und immer weiter auszubauen und miteinander zu verknüpfen gilt? Nein, wahrscheinlich eher der Ausbau des Eurojust-Strafverfolgungsnetzwerkes. Oder es ist einfach das gesamte "Netzwerk" aller Zentren, Datenbanken, Plattformen und Institutionen, mit denen nationale und europäische Trennungen zwischen Polizei-, Justiz-, Militär- und Geheimdienstbehörden schlicht und einfach ausradiert werden. Siehe auch: Die Presse - EU will Aufruf zu Terror im Internet bestrafen
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Infofreiheit, Internet / TeKo, Menschenrecht, Politik, Terror, VDS
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Whistleblower aufgepasst! - Sonntag, 28. Oktober 2007
Warum sich Whistleblower (das sind diejenigen, die teilweise unter hohem Eigenrisiko interne Missstände in Unternehmen oder Behörden an staatliche Kontrollinstanzen oder die Presse herantragen) besser nicht direkt an die beabsichtigten Empfänger der Interna wenden sollten, kann man im Beitrag US-Demokraten verraten Whistleblower (kein Wunder, die verraten ja auch zur Zeit die amerikanische Bevölkerung an die US-Geheimdienste und Telkos) des Whistleblower Netzwerks erfahren. In dem geht es darum, dass durchgeknallte Demokraten E-Mail nicht beherrschen und deshalb Informationen über Whistleblower u. a. ausgerechnet an US-Vizepräsident Cheney abgehen ließen.
Whistleblower sollten deshalb eher über nicht-angreifbare Mittelsmänner oder anonymisiert-pseudonym an die Adressaten herantreten. Noch besser wäre eine nichtangreifbare und integre Zwischenstation, eines Austauschknotens, der rechtlichen Schutz genießt und die Aufgabe der Vermittlung und Kommunikation zwischen Whistleblower und Adressat wahrnehmen kann. Das wäre im Interesse des Whistleblowers, der Kontrollinstanzen, der Presse und von uns allen, die wir zuweilen nur über den persönlichen Einsatz eines Whistleblowers von Missständen erfahren, die man sonst unter die Teppiche kehren könnte. Aktueller Veranstaltungshinweis: Im Rahmen der "Public Domain" Reihe des FoeBuD e. V. findet am Sonntag, den 2. Dezember 2007 ab 15 Uhr in Bielefeld die Veranstaltung "Whistleblowing" mit dem Juristen und Mitbegründer des Whistleblower Netzwerks Guido Strack statt. Aus der Ankündigung:
Whistleblower sind Menschen, die illegales Handeln, Missstände oder Gefahren für Mensch und Umwelt nicht schweigend hinnehmen, sondern aufdecken. Sie tun dies intern innerhalb ihres Betriebes, ihrer Dienststelle oder Organisation oder auch extern gegenüber den zuständigen Behörden, Dritten oder auch der Presse - und machen sich damit selten beliebt. Bisher gibt es keine klaren gesetzlichen Regelungen zum Informantenschutz.
Guido Strack gibt eine Einführung ins Thema und berichtet von seinen eigenen Erfahrungen.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Gesellschaft, Infofreiheit, Medien / Kultur, Recht
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Zensor Frattini - Dienstag, 11. September 2007Die Suche nach "Bombe" ergab 17 Treffer
Soviel zu den Suchergebnissen auf diesem Weblog über die interne Suche – bei den Suchmaschinen wird es eher mehr als ähnliche Ergebnisse geben und das – potzblitz, obwohl ich kein Terrorist bin.Die Suche nach "töten" ergab 14 Treffer Die Suche nach "Völkermord" ergab 3 Treffer Die Suche nach "Terrorismus" ergab 88 Treffer Soviel auch zur intelligenten Idee des Schwachmaten von Europas Gnaden Frattini, Internet-Zensur per Schlüsselwortfilter bei Suchmaschinen und Providern durchführen zu wollen, um "Terroristen" von "Bombenbauanleitungen" und "Massenvernichtungswaffen" abzuhalten. Noch schwachsinniger wird seine Idee, wenn man an den Umfang der Synonyme, Slangausdrücke und Sprachvarianten denkt. Was er in Wirklichkeit macht, ist die Terrorbekämpfung als Vehikel für einen weiteren Vorstoß zur Internetregulierung zu missbrauchen, um die Rezipientenfreiheit und die Meinungsfreiheit auszuhöhlen, wie es bereits in der Vergangenheit mit den Vehikeln "Nationalsoazialismus", "Organsisierte Kriminalität", "Kinderpronografie" und "File-Sharing" versucht wurde. Und die Internet-Provider und Suchmaschinenbetreiber werden vollständig in die Rolle versetzt und erhalten den Status, die ihnen vom Präventionsstaat seit langem zugedacht sind: Nicht mehr Zugangsvermittler und Durchleiter zu sein, der reaktiv tätig werden muss, wenn ihm strafwürdige Inhalte "zu Ohren kommt", sondern proaktiven Polizeitruppe im Dienste des Präventionsstaates. Arcor macht es vor. P.S.: Die Suche nach Frattini ergab 6 Treffer (ne Andreas, nicht erst jetzt).
Geschrieben von Kai Raven
in Grundrecht, Infofreiheit, Internet / TeKo, Netz, Politik, Zensur / Filter
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