Von Datenbriefen und Internet-Führerscheinen - 01.03.2010
Bundesinnenminister De Maizière hat im Tagesspiegel vom 28.02.2010 den Gastbeitrag Digitaler Datenverkehr veröffentlicht, den man – da als Meinung und Kommentar deklariert – wie andere Statements zuvor, als seine persönlichen "Eckpfeiler der Internet- und Netzpolitik" bezeichnen kann oder in Anlehnung an die Arbeitsliste, die der CCC vor den Koalitionsverhandlungen ausgestellt hatte, als aktuelle Sammlung der Punkte, die er gerade auf seinem "Spickzettel" notiert hat.
Was davon in die tatsächliche Internet- und Netzpolitik der Bundesregierung einfließen wird, steht noch auf einem anderen Blatt, denn dazu wird der Koalitionspartner FDP auch ein Wörtchen mitreden wollen, es gibt jenseits von De Maizière in der CDU auch noch andere Leute wie Uhl und Bosbach und die Realpolitik sieht dann auch wieder anders aus, wie zum Beispiel De Maizière Abstimmungsverhalten zur SWIFT-Geschichte zeigte.
"Ich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt. Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen."
Aber wenn wir mal davon absehen und uns an den reinen Wortlaut dieser Veröffentlichung halten, was steht denn so in diesem Spickzettel?Bundesinnenminister De Maizière in seiner Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung am 02.03.2010. Zuerst einmal, dass der Bundesinnenminister nichts von "Internet-Führerscheinen" und einem "Internet-TÜV" hält. Der Begriff des "Internet-Führerscheins" hat aus meiner Sicht zwei Ausformungen: Im Zusammenhang mit einem "Internet-TÜV" eine zwingend vorgeschriebene oder freiwillige Ausbildung "am Gerät", sprich die Erlernung des Umgangs mit dem Computer, der Software im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetanwendungen und -diensten, mit anschließender Prüfung und Auffrischungen erworbener Kenntnisse und Ausstellung einer "Nutzungs- und Betriebserlaubnis". Auf Anbieter von Internetinhalten bezogen, könnten das Kennzeichnungspflichten oder gar Anmeldepflichten wie in China sein, mit Kontrolle durch staatliche Behörden, die regelmäßig nachschauen, ob auch alles seine Richtigkeit hat. Über die erste Ausformung könnte man sogar in anderer Gestalt nachdenken. An einigen Schulen laufen ja bereits Projekte, um Schülern die nötige Kompetenz im Umgang mit dem Computer, dem Internet, den Medien und den eigenen Daten zu vermitteln, besonders auf "Silver Surfer" abgestellte Kurse oder Kurse für interessierte Bürger an Volkshochschulen vermitteln "Senioren" und "Newbies" Kenntnisse und Tipps für den Umgang mit dem Internet. Das kann man ruhig ausbauen und wenn Teilnehmer am Ende ein nett gestaltetes Zertifikat mit dem Titel "Internet-Führerschein" erhalten, dass sie sich an die Wand pinnen oder abheften können, warum nicht. Da man es in Deutschland gerne mit Zwängen, Verordnungen, Prüfung und Kontrolle hat, verbunden mit der Absage, auch daraus wieder ein Fach zu machen, für das es Noten, Bestrafung oder staatliche Sanktionen und Kontrolle für diejenigen gibt, die nicht in das Bild des korrekten Internetnutzers passen. Es wäre auch absurd und nicht umsetzbar, die Internetnutzung jedes Bürgers vom Erhalt eines staatlichen "Internet-Führerscheins" oder "Internet-Zeugnisses" abhängig zu machen. Das wären mit den Worten des Innenministers gesprochen die "Karten", "Navigationssysteme", "Orintierungshilfen" und "Aufklärung", die sich die Bürger "selbtbestimmt" in "Privatautonomie" aneignen können. Über die zweite Ausformung denke ich gar nicht nach, sondern lehne es ab, bis vielleicht auf die bekannten und expliziten "ab 18 Bereiche". Zwangskennzeichnungen, Anmeldepflichten wie in China und Betriebsprüfungen von Inhalteanbietern wären auch in Deutschland entweder Vorstufen und Vorbereitungen oder Bestandteile von Zensur-Infrastrukturen. Die zweite Form des "Internet-Führerscheins", so wie er zum Beispiel auch von Leuten aus den Branchen für Biometrie- und Netzwerksicherheit-Lösungen oder Bereichen der Cyber-Kriminalitätsbekämpfung immer wieder angedacht wird, wäre die technische Umsetzung einer Identifizierungs- und Authentifizierungs-Infrastruktur, die vor jedem Internet-Zugang und bei jeder Nutzung von Internet-Diensten den permanenten Identitäts-Nachweis und die Möglichkeit der jederzeitigen Rückverfolgbarkeit und Aufdeckung der Identität zwingend voraussetzt – u. a. mittels eines "Identitäts-Token" wie dem auch vom Bundesinnenministerium geförderten elektronisch-biometrischen Personalausweises (ePA) oder "neuen Personalausweises" (nPA), wie er jetzt im Neusprech-Sprachgebrauch heißt und kontrollierter Internet-Dienste wie der De-Mail. Ob sich der Einzug biometrischer Identifizierungsmittel und elektronischer Identitäts-Dokumente nicht in diese Richtung mit den möglichen Kollateralschäden in Gestalt weiterer Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis und Aushebelung anonymisierter Nutzungsmöglichkeiten des Internets auswirken wird, kann auch der aktuelle Bundesinnenminister weder garantieren, noch ausschließen. Es bleibt auf lange Sicht gesehen fraglich, ob es in Zukunft dabei bleiben wird, dass "die Bürger selbstbestimmen, ob und in welchem Umfang sie diesen elektronischen Identitätsnachweis nutzen" und ob staatlich kontrollierte und reglementierte Dienste, wie es die De-Mail nun mal ist, langfristig nur "zusätzlichen Möglichkeiten" bleiben. Zum Komplex Datenschutz, Rechtsschutz Datenkontrolle nehme ich mal die Diskussion um den Datenbrief heraus, einer Idee des CCC, die De Maizière nach seinem "Dialog mit der Netz-Community" auch in diesem Spickzettel aufgreift. Zuerst einmal ist positiv zu vermerken, dass der Bundesinnenminister feststellt, dass "die Nutzer eine echte Wahl haben müssen, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht", denn wenn dieser Feststellung gefolgt wird, bedeutet sie die grundsätzliche Absage an jede Opt-Out Stategie und das grundsätzliche Opt-In, sprich es können Daten nicht erst erhoben, gesammelt und weitergegeben werden und der Kunde, Nutzer muss seine Verneinung äußern, sondern es ist immer die Einwilligung des Kunden und Nutzers nötig. Würde aber auch bedeuten, dass Opt-In in vollem Umfang gilt und man keine Ausnahmen gewährt, wodurch sich wieder Schutzlücken auftun und Datenschutz verwässert wird. Das kennen wir ja bereits. Ob er sich damit immer gegen Lobbys wie die der Werbeindustrie und die Kollegen der eigenen Partei und des Koalitionspartners durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Ich würde auch nicht defensiv darauf warten und setzen, dass sich auf Seiten der Datensammler aller Art "freiwillig" und "selbstverpflichtend" in der Hinsicht etwas bewegt. Das mag dem eigentlich positiven Grundtenor entsprechen, zuerst den Dialog zu suchen und Überlegungen anzustellen, anstatt alles sofort mit Gesetzen und Verordnungen regeln zu wollen und es entspricht auch den politischen Prinzipien der CDU und FDP, den privatwirtschaftlichen Bereich möglichst nicht zu behelligen und erst einmal selbst wurschteln zu lassen. Aber ich kann mich leider nicht an positive Entwicklungen und Resultate erinnern, die auf Selbstverpflichtungen und den Willen basierten, sich freiwillig zu reglementieren und zu beschränken. Das bleibt nicht zielführend und erfolgversprechend. Was mir zu diesem Punkt, wie auch zum Punkt der nachträglichen Datenschutzkontrolle per Datenbrief in den Ausführungen De Maizières fehlen, sind eindeutige Positionen zur staatlichen Datensammelei und Kontrolle der Daten, die staatliche Stellen gesammelt haben. Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden zwar angetippt, aber sie zu Eckpfeilern staatlichen Handelns zu machen und darzustellen, wo und wie sie umgesetzt werden sollen, war für mich nicht erkennbar. Dabei wäre es gerade im Angesicht der SWIFT-Debatten, dem Flugpassagierdatenaustausch, der Vorratsdatenspeicherung und auch dem von De Maizière verfolgtem Ziel, den europäischen und internationalen Datenaustausch und Vernetzungsgrad der Sicherheitsbehörden weiter voranzutreiben, äußerst interessant gewesen, wie dazu De Maizières Positionen aussehen. Was den Datenbrief angeht, zeichnen sich De Maizières Ausführungen wiederum dadurch aus, dass er zu gleichartigen Verpflichtungen von Stellen und Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen nichts ausführt. Ich kann mich an die Veröffentlichungen von Datenschutz-Checkheften der Landesdatenschutzbehörden erinnern, in denen der Bürger Karten finden kann, mit denen er bei einzelnen Stellen manuell anfordern muss, welche Daten von ihm gespeichert wurden. So sollte es nicht weitergehen, sondern die staatliche Sektoren müssen auch in das Datenbrief-Konzept integriert sein – wenn es zu einer Umsetzung des Datenbrief-Konzeptes kommen würde. Generell finde ich die Idee des Datenbriefs positiv. Schon alleine deshalb, weil an die Stelle der Holschuld des Bürgers und Kunden, um an die Auskunft zu den Daten zu gelangen, die erhoben, gespeichert, gesammelt und weitergegeben wurden, die Bringschuld des Staates und der Wirtschaft gesetzt würde. Das betrifft zum Beispiel auch die Daten einer Schufa, die man sich ab dem 1. April einmal im Jahr selbst abholen muss. Beim Datenbrief steckt laut De Maizière "der Teufel im Detail". Es werden mehrere Teufel sein. Ein Teufel wäre die Frage, wie ich an den oder die Datenbriefe komme? Ein zentraler Datenbrief, der alle Datensätze, Quellen und Ziele von der Datenerhebung bis zur Datenweitergabe in sich vereinigen würde, verbietet sich schon von selbst, denn ein besseres Gesamtprofil könnte man sich nicht vorstellen. Datenbriefe dürften nicht zu neuen Möglichkeiten führen, direkt oder über Verknüpfungen Gesamtprofile zu erstellen. Ein zentraler Datenbrief-Index, ähnlich wie man es uns bei den Antiterrordatenbanken vorgemacht hat, der Querverweise zu den eigentlichen Datenbriefen oder Meldungen zu neuen Datenbriefen enthält, die aber so gestaltet wären, dass sich trotzdem ein Dritter, der Einsicht haben könnte, kein Gesamtprofil erschließen kann, sondern nur der eigentliche Datenbriefempfänger (pseudonyme Kennungen, die der Datenbrief-Empfänger zu Klartext-Verweisen entschlüsselt?), schon eher, wenn dieser Index technisch so abgesichert werden kann, dass er nur dem Datenschutz-Empfänger zugänglich ist. Oder setzt man sofort oder besser auf vollständige Dezentralisierung? Dann würde man entweder von jedem Unternehmen und jeder staatlichen Stelle entweder postalisch per Brief oder per signierter und verschlüsselter E-Mail die jeweiligen Datenbriefe zugestellt bekommen. Eigentlich eine der möglichen "Killer-Anwendungen" für die De-Mail und De-Datentresore, wenn man denn vom nPA und den De-Mail und De-Datentresor Konzepten überzeugt ist. Daraus dann aber die Wege und Weitergaben wirklich nachzuvollziehen, was ja auch ein Anstoß des Datenbriefs war, dürfte sich schwierig gestalten, genauso wie das Management aller erhaltenen Datenbriefe. Geht man den elektronischen Weg, wären dafür neue Anwendungen nötig, aber aus meiner Sicht auch möglich. Geht man den Papierweg, sind volle Aktenordner und Aktenwälzen angesagt. Für den Staat, aber auch für den Bürger, ist auch hier die Frage der Ausnahmen von Interesse. In den Sicherheitsgesetzen und innerhalb der politischen Kontrollstrukturen gibt es ja Regelungen, die für den Erfolg von Ermittlungen und nationalen Sicherheitsinteressen, Geheimhaltungspflichten und -möglichkeiten den Zugang zu Daten behindern, einschränken oder versagen. Hier den Ausgleich zwischen legitimen Sicherheitsinteressen des Staates und der Gefahr, dass sich der Staat zu sehr von einer Datenbrief-Pflicht herausnimmt, zu finden, wäre ein weiteres Teufelchen. Das war nur eine kleine Auswahl von Teufeln, die mir auf Anhieb einfielen. Es gibt mit Sicherheit mehr davon, aber keine Teufel, die man aus meiner Sicht nicht im Dialog, mit den vom CCC angesprochenen Beratungen mit Datenschutz- und Datensicherheitsexperten, politisch wie auch praktisch-technisch bewältigen könnte. Doch, einen dicken "Teufel" in Sachen Datenbrief gibt es noch und das ist die sogenannte "Bürgerrechtspartei" FDP. Deren innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, ist im Ergänzungsartikel CDU: Mehr Kontrolle von Internetdaten (warum hat man ihr nicht die Gelegenheit einer ausführlichen und differenzierten Gegen-Meinung gegeben?) mit den Statements zu vernehmen, dass "'ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, durch nichts gerechtfertigt ist.' Zwar teile sie die Forderung des Innenministers nach mehr Transparenz, aber 'man muss prüfen, ob es nicht weniger bürokratische und effektivere Wege als den Datenbrief gibt'. Piltz forderte, in erster Linie müssten die Unternehmen möglichst kostenlos Daten zur Verfügung stellen, diese sollten aber von den Firmen nicht ungefragt und automatisch versendet werden müssen." Es überrascht mich natürlich nicht, dass die FDP dort mit Bürgerrechten und Datenschutz Halt macht, wo die Interessen ihrer Klienten anfangen. Zu den Statements von Gisela Piltz ist zu sagen, dass "Unternehmen" auch keine Kosten und keinen bürokratischen Aufwand scheuen, wenn es darum geht, für Werbezwecke, Kundenprofile, Verbesserungen der Marktpositionen und Erhöhung des Profits Daten zu erheben, zu speichern, zu sammeln, weiterzugeben oder zu verschachern. Und ohne vorherige Klärung des tatsächlichen Umsetzungaufwandes eines Datenbriefes oder den Möglichkeiten, Datenbrief-Funktionen in bestehende Strukturen zu integrieren, sofort von einem ungerechtfertigten Aufwand loszuplärren, spricht genauso eine deutliche Sprache wie ihr Bild vom Bürger und Kunden, der weiterhin als Bittsteller mit Holschuld seiner Daten habhaft werden soll. Und wo sie gerade von Transparenz spricht, sei an dieser Stelle an den von ihr eingebrachten Bundesparteitagsbeschluss Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich verbessern der FDP von Mitte 2008 erinnert. Wie heißt es dort so schön:
Die FDP fordert, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem Ziel zu überarbeiten, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu stärken und seine Achtung zu gewährleisten, die Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich zu erhöhen und somit mehr eigenverantwortliches Handeln der
betroffenen Personen zu fördern.
Ich denke, eine Umsetzung des Datenbrief-Konzepts würde gehörig zu einer "größtmöglichen Transparenz der Datenverarbeitung" beitragen und "zentral" für die Information der Verbraucher sein. Aber schöne Worte und Forderungen kann man für die Profilierung als "Bürgerrechtspartei" vor Wahlen und Teilhabe an der politischen Macht immer aufstellen, danach gelten das Gegenteil und die Interessen anderer Kreise.Datenschutzrechtliche Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich sollen vor allem das Fundament für Transparenz und Überprüfbarkeit der Verarbeitungsprozesse legen. Nur dann können die Beteiligten eigenverantwortlich über ihre Daten bestimmen. Für die FDP ist daher insbesondere zentral, dass die Verbraucher darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verwendet werden, wie sie diese einsehen und ggf. korrigieren können und wer die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist. Siehe auch: tageszeitung (CCC) - Denn sie sagen nicht, was sie tun (12.03.2010) FDP-Bundestagsfraktion - Piltz: Klares "Ja" für mehr Transparenz (01.03.2010) tageszeitung - Kritik aus Wirtschaftsflügeln, vier Minister für Datenbrief (04.03.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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15:39
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ACTA - Du sollst nicht wissen - 26.01.2010
Der Feedreeader spülte mir heute Morgen vom Rat der Europäischen Union / Justiz und Inneres eine Reihe von Links zum ACTA herein:
![]() oder der Inhalt in allen PDF-Dateien ist zensiert: ![]() Das, was trotzdem bis jetzt zu wissen und nachzulesen ist, kann man dem ACTA Beitrag im AK-Zensur Wiki entnehmen. Siehe auch: Deutschlandradio Breitband - ACTA – Eine undurchsichtige internationale Antipiraterieallianz (MP3) (15.02.2010) heise - Nächste Verhandlungsrunde zum Urheberrechtsabkommen ACTA steht an (26.01.2010) Out-Law - Government refuses to publish ACTA documents (26.01.2010) Michael Geist - ACTA Guide: Part Four: What Will ACTA Mean To My Domestic Law? (28.01.2010) Michael Geist - ACTA Guide, Part Three: Transparency and ACTA Secrecy (27.01.2010) Michael Geist - ACTA Guide, Part Two: The Documents (Official and Leaked) (26.01.2010) Michael Geist - The ACTA Guide, Part One: The Talks To-Date (25.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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Bushs geheimes "Anti-Terror Gesetzbuch" - 28.01.2009
Die von Journalisten betriebene NGO ProPublica hat eine beeindruckende und erschreckende Liste der Bush-Administration kompiliert, die alle Anweisungen, Richtlinien, Memos enthält, die sich auf die Behandlung, besser Misshandlung und Folter von Personen beziehen, die als "Terroristen" oder "feindliche Kombattanten" von Angehörigen der US-Geheimdienste und -Streitkräfte verhaftet, entführt und verschleppt wurden. Daneben sind auch die internen Memos enthalten, mit denen sich Bush nach 9/11 eigenmächtig die Exekutivrechte zubilligte, die er nach der Verfassung nicht hatte und alle Anweisungen, die sich auf den Aufbau und die Anwendung der geheimen NSA Abhörprogramme beziehen.
![]() Secret Memos Liste mit interaktiver Timeline. Ob sie der Öffentlichkeit in Gänze bekannt gemacht werden, ist nun Sache von Obama, der ja der amerikanischen Bevölkerung eine neue Transparenz und Offenheit versprochen hat. Ihn an seine Versprechen und die Öffentlichkeit in den USA an die vielen Leichen in den Tresoren und Kellern der Bush-Administration zu erinnern, ist ebenfalls Zweck der Missing Memos. Via: Democracy Now! - Bush's Secret Counterterrorism Law Book – and the Demands to Release It (28.01.2009)
Geschrieben von Kai Raven
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Die Wikipedia trifft auf die Net Nannies - 07.12.2008
Die Einführung von Filter- und Zensurmechanismen, die nach Staaten wie China, Malaysia oder Saudi Arabien auch in Deutschland, den USA und anderen europäischen Staaten vor der Tür stehen und in Australien zum 24. Dezember in einem großen Feldversuch getestet werden sollen, kann man dieser Tage bereits praktisch testen, wenn man Internetnutzer in Großbritannien ist.
Laut der UK ZDNet Meldung UK ISPs switch on mass Wikipedia censorship und der Meldung ISPs filtern Wikipedia wegen Kinderporno-Verdacht von Annika, die sich auf die Untersuchungen und Diskussionen der Administratoren der englischsprachigen Wikipedia beziehen, wurde die Seite über das Album Virgin Killer von den Scorpions aus dem Jahr 1976 und die Seite zum Coverbild auf den Index und die Blacklist der Internet Watch Foundation gesetzt, die von den britischen Providern Virgin Media, Be/O2/Telefonica, EasyNet/UK Online, PlusNet, Demon und TalkTalk (Opal Telecom) übernommen wird. Danach werden die Verbindungen der britischen Internetnutzer dieser Provider, die die als "sexuell anstößig" bzw. als "Kinderpornografie" kategorisierten Wikipediaseiten ansurfen wollen, an eine Handvoll transparenter Zangsproxys umgeleitet, die den Seitenabruf blockieren. Ein Weg unter vielen Methoden, die Rezipientenfreiheit einzuschränken, die mit entsprechenden Methoden (VPN, SSL-Verschlüsselung, Webproxys mit SSL-Verschlüsselung, SSH-Tunnels, Anon-Proxys usw.) zu unterlaufen sind. Der Punkt ist, dass man sich nicht nur darüber streiten kann, wo die nötige Bekämpfung von Kinderpornografie (oder Terrorismus) anfängt und aufzuhören hat, was bereits mit der Frage beginnt, was alles als "terroristisch" oder "kinderpornografisch" zu definieren ist, sondern dass man es mit nicht transparenten Konstellation aus Herstellern für Filterprogramme und -listen, sich selbst kontrollierenden oder unter staatlichem Einfluß stehenden Internetkontrollinstanzen und Providern zu tun hat, die von ihren Kunden unbemerkt oder nicht nachvollziehbar den Zugang zu Informationen steuern und blockieren. Ein weiterer Punkt, der immer bei der Diskussion um die Einführung von Filter- und Zensurmechanismen jenseits der Computer der Internetnutzer zu "ihrem Wohl" mitbedacht sein will, ist das Potential, dass die Infrastrukturen zu Systemen pervertieren, wie man sie in den oben genannten Ländern wiederfindet, wozu die Ausweitung und Verwässerung von Begriffen wie "Cybercrime", "Terrorismus" oder "Pornografie" und ihre Anwendung auf Internetinhalte zur Kategorisierung für die Aufnahme in Filter Blacklists beiträgt. Siehe auch: EDRi - Britische Anbieter sperren wegen eines Albumcovers den Zugriff auf Wikipedia (17.12.2008) EFF - Internet Censors Must Be Accountable For The Things They Break (09.12.2008) Out-Law - Why the IWF was right to ban a Wikipedia page (08.12.2008) Seth Finkelstein - Reflections on Wikipedia vs CleanFeed, Censorship and British ISP's (07.12.2008) tagesschau - Internetzensur in der Türkei - "Es wird schlimmer und schlimmer" (07.12.08) The Register - IWF confirms Wayback Machine porn blacklisting (14.01.2009)
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Infofreiheit, Internet / TeKo, Netz, Politik, Zensur / Filter
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Smarte Videobeobachtung für die Bürger von Portsmouth - 29.11.2008
In der RINF Meldung CCTV Judges Your Behaviour und im Register Beitrag Portsmouth gets crime-predicting CCTV kann man über den Artikel Smart CCTV could put criminals in the frame even before they strike der Tageszeitung "The News" lesen, der über ein neues Projekt der Stadtverwaltung zur Aufrüstung der Videoüberwachung in Portsmouth berichtet. An der Uni von Portsmouth wird, wie im Beitrag Aufmerksam lauschende Überwachungskameras berichtet, derweil an den Kapazitäten zur Geräusch- und Lauterkennung gearbeitet, die mit beweglichen Videoüberwachungskameras koordiniert wird.
Wie die Titel schon andeuten, geht es um die Einführung der sogenannten "intelligenten" oder "smarten" Videoüberwachung, also um die automatische Einstufung und Erkennung von Verhaltensweisen und die Bewertung des Aufenthaltsortes und der Bewegung eines Objekts oder von Personen. Wie zum Beispiel beim "Smart Surveillance System" (S3) von IBM oder ActiveEye und Active Alert. Die Artikel der Tageszeitung und des Register schießen mit ihren Aussagen übers Ziel hinaus und nehmen die Argumentation der Videoüberwachungsbefürworter auf, da sie behaupten, mit dem eingesetzten Perceptrak System, das diesmal nicht von IBM oder einem anderen bekannten Hersteller stammt, sondern von Cernium, ließen sich Straftaten und Ordnungswidrigkeiten voraussagen und damit verhindern. Es wäre natürlich aus Sicht der Hersteller und Behörden schön, wenn das die Bürger glauben. ![]() Konfiguration der Verhaltensweisen, die unter Beobachtung der Videoüberwachungskameras stehen sollen aus der Webdemo. Für das neue Projekt ist die Stadtverwaltung von Portsmouth gut vorbereitet. Im Juni machte die Stadt 100000 £ locker, mit denen das Kontrollzentrum modernisiert, neue Videoüberwachungskameras angeschafft und schrittweise die Kontrolltechnik digitalisiert, das Netzwerk optimiert und auf IP-Kameras umgestellt wird, denn damit lassen sich digitale Analysesystem wie das von Cernium noch effizienter nutzen, größere Aufnahmemengen digital verarbeiten, aufzeichnen und speichern. Wie zig andere Städte und Gemeinden in der "One Nation Under CCTV" verfügt auch Portsmouth bereits über ein Videoüberwachungsnetzwerk mit 127 Videoüberwachungskameras, die sich für Perceptrak nutzen lassen und die stolz in einer Karte präsentiert werden. ![]() Ausschnitt aus der CCTV Karte von Portsmouth.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, CCTV / Video, Grundrecht, Infofreiheit, Politik
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Polizei durchsucht und beschlagnahmt bei Burks - 11.11.2008
Burkhard Schröder hat heute, wie er im Beitrag Wohnungsdurchsuchung bei mir heute früh mitteilt, Besuch von der Polizei bekommen, die seine Wohnung durchsuchte und seinen Rechner beschlagnahmte, nur weil er in seinem Forum vor drei Jahren einen vor fünf Jahren verfassten Beitrag zur "Einführung in die Sprengchemie" eingestellt hatte und er sich damit nach Ansicht der Polizei / Staatsanwaltschaft des Verstoßes gegen §§ 40 WaffG (Waffengesetz), § 52 WaffG in Verbindung mit der Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG schuldig gemacht habe.
Von hinten aufgerollt, wird in der Anlage als Waffe ein "Gegenstand definiert, bei dem leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann". In § 40 Abs. 1 WaffG wird jede Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung dieser Gegenstände zum "verbotenen Umgang mit einer Waffe" erklärt, der laut § 52 Abs. 1 Nr. 4 WaffG mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Es geht also um das, was landläufig und in Verlautbarungen der Sicherheitspolitiker und Vetreter des BKA und BND immer als "Bombenbauanleitungen von Terroristen im Internet" bezeichnet wird, wofür die gleichen Damen und Herren dauernd populistisch neue Gesetze forderten ("Bombenbauanleitungen müssen unter Strafe gestellt werden"), obwohl dafür offensichtlich kein Bedarf besteht. Nun ist Burkhard kein Terrorist, sondern freier Journalist und Blogger. Aber es wird mit immer weiteren Beschränkungen der Meinungsfreiheit und Handlungen, die als repressionsfähig definiert werden, schneller und leichter, Personen zu Kriminellen oder Terroristen zu erklären und zu verfolgen. Ein Beitrag über militante und terroristische Organisationen und Aktionsformen oder Militanz mit zu wenig Distanz, ein Beitrag oder eine Reise in das falsche Gebiet eines Landes, das zum terroristischen Rückzugs- und Ausbildungsraum erklärt wurde oder auch – wie wir wissen – das Zurverfügenstellen von Anonymisierungsdiensten, Benutzen von Wörtern in Suchmaschinen und Texten und Weitergeben von dem Sicherheitsstaat ungenehmen Dokumenten könnte in Zukunft auch zu Wohnungsdurchsuchungen (nach BKAG-E Gesetz auch heimlich), Beschlagnahmungen, Observationen und präventiver Internet- und Telekommunikationsüberwachung führen. Da wird die Schere im Kopf schneller und öfters anfangen zu klappern, was dem präventiven Sicherheitsstaat nur (Un)recht sein kann. Das dies sich beim Vorgehen gegen Burkhard schon andeutet, zeigt sich daran, dass man ihn noch nicht einmal speziell und nur wegen des Forenbeitrags vorgeladen und befragt hat, obwohl er öffentlich und identifizierbar in Weblog und Forum publiziert, sondern direkt die große Keule der Wohnungsdruchsuchung und Beschlagnahmung schwingt, hinter der die präventive Vorverdächtigung steht, dass sich ganze Bibliotheken von "Bombenbauanleitungen" und ein Raum finden lassen könnte, der mit Kanistern voller Grundstoffe für explosive Gegenstände vollgestellt ist. Ein anderer Verdacht tut sich auf, wenn man sich anschaut, dass sich Burkhard in Buch, Artikel und Weblog desöfteren sehr kritisch mit dem BKA, seinen Vetretern, dem Bundesinnenministerium und der Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ befasst hat. Die erst jetzt und zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Aktion stinkt jedenfalls nach politisch motivierter "Strafverfolgung" und dem Versuch der Einschüchterung. Burkhard gehört auch nicht zu den ausgebildeten oder Hobby-Chemikern oder Sprengstoffexperten, die sich im Gegensatz zu ihm unbehelligt und seit Jahren in Webforen, Wikis, Webseiten und Büchern über diese Materie informieren und dort publizieren. Oft mit mehr Details, als es der beanstandete Forenbeitrag macht, der ja gerade mit den Verweisen deutlich macht, dass wir es nur mit einer Zusammenfassung genau solcher Quellen und akademischer Beiträge zu tun haben. Vielleicht folgt zukünftig noch eine Verbots- und Säuberungswelle, die sich auch gegen diese Personenkreise, den Chemieunterricht an Schulen und Universitäten und die akademische Behandlung des Themas "Sprengchemie" richtet. Richtige Bombenbastler oder Sprengstoffexperten in militanten Organisationen benötigen solche Informationen wie im Forumsbeitrag eh nicht und es wird bestimmt nicht weniger Sprengstoffexperimente in Kellern und Sprengstoffanschläge geben, weil man entweder per Waffengesetz oder neuen Antiterrorgesetzen Beiträge wie den Foreneintrag aufspürt oder verfolgt.
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Bürgerrecht, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Infofreiheit, Medien / Kultur, Politik, Terror
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10:22
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Will die britische Regierung die Internetüberwachung ausbauen? - 15.10.2008
Heise berichtet im Beitrag Britische Regierung will Internetüberwachung ausbauen über einen Artikel im Guardian, der wiederum über weitergehende Internetüberwachungspläne der britischen Regierung berichtet, die heute laut des Guardian von der britischen Innenministerin Jacqui Smith in einer Rede angekündigt wurden. Die Pläne sollen laut des Guardian vorsehen, dass Polizeibehörden und Geheimdienste wie der MI5 und die GCHQ Zugriff auf die persönlichen Daten der Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook und Bebo erhalten sollen.
Ich weiß ja nicht, auf welche Rede sich Heise und der Guardian beziehen, aber mir sind bis jetzt nur zwei Reden von Smith in den letzten Tagen bekannt. Die eine wurde im Oberhaus gehalten, nachdem Smith eine Niederlage mit ihren Erweiterungen für die britische Antiterrorgesetzgebung erlitten hatte und die andere heute Morgen im Rahmen der "Security Lectures" des Think Tanks Institute for Public Policy Research (IPPR). In keiner der beiden Reden kündigte Smith die Pläne an, von denen der Guardian berichtet. Was die Innenministerin aber in ihrer Rede im Oberhaus am 13. Oktober – wie im Beitrag Schlappe für den britischen Polizeistaat - Keine 42 Tage berichtet – ankündigte, war ein Gesetz für die Schublade zur Ermächtigung der 42-tägigen Verhaftung von Terrorverdächtigen ohne Anklageerhebung, das ad hoc nach dem nächsten Terroranschlag in Kraft treten kann. Zu welchen Punkten sie bei der weiteren Novellierung der Antiterrorgesetzgebung ebenfalls Druck machen möchte, schildert sie dort auch:
And I will continue to press forward with the other important and necessary measures in the current Bill:
In ihrer heutigen Rede How the Government is responding to the evolving threat from international terrorism ging die Innenministerin dagegen mehr auf die Antiterror-Strategie mit der Bezeichnung "CONTEST", die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und die Pläne zur Einrichtung einer zentralen Datenbank für die gespeicherten Verkehrsdaten ein.- tougher sentencing for terrorists - stronger powers to seize terrorists' assets - stronger powers to allow the police to remove material they think is terrorist-related during searches - the power to take DNA and fingerprints from people on control orders - the ability to question terrorist suspects after charge. CONTEST beinhaltet u. a. den Ausbau der polizeilich-geheimdienslichen Antiterrorzentren, deren Aufbau unter Blair angestoßen wurde. Dazu zählt laut Smith neben vier bereits bestehenden Antiterror-Knotenpunkten in London, Manchester, Birmingham und Leeds die Einrichtung von fünf weiteren Zentren:
"Secondly, we have provided more resources to do this, significantly increasing numbers in both the police and the Security Service. And they have also, importantly, changed the way they work – both together and separately.
Zur Vorratsdatenspeicherung der Internet-Verkehrsdaten und der zentralen Datenbank sagte sie das Übliche: Dass das Abhören und der Zugriff auf Verkehrsdaten für die Terrorbekämpfung notwendig sei, dass es sich ja "nur" um Verkehrsdaten handele und nicht um die Kommunikationsinhalte, man mit der Kommunikationsrevolution durch das Internet Schritt halten müsse und das es keine zentrale Datenbank für abgefangene Kommunikationsinhalte geben wird:
We have established four regional counter-terrorism policing hubs, in London, Manchester, Birmingham and Leeds. And we are about to add a fifth on the M4 corridor. These units extend our reach, connect very clearly to the wider capabilities of our police forces across the country, and are guided by a national command structure. And they are tasked not only to investigate conspiracies and terrorist operations but to understand radicalisation and radicalisers and to tackle them effectively."
"Our ability to intercept communications and obtain communications data is vital to fighting terrorism and combating serious crime, including child sex abuse, murder and drugs trafficking. Communications Data – that is, data about calls, such as the location and identity of the caller, not the content of the calls themselves – is used as important evidence in 95% of serious crime cases and in almost all Security Service operations since 2004.
Außerdem kündigte sie einen "offenen Beratungsprozess" zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für den Internetbereich an, der Anfang 2009 starten soll, denn die Vorratsdatenspeicherung für den Telekommunikationsbereich läuft ja bereits wie in Deutschland. Das bedeutet, die Internet-Vorratsdatenspeicherung und mit ihr die mögliche Einrichtung einer zentralen Datenbank wurde vorerst verschoben, wie auch die Vertreterin der britischen Regierung im Unterhaus Harriet Harman der BBC bestätigte.But the communications revolution has been rapid in this country and the way in which we intercept communications and collect communications data needs to change too. There are no plans for an enormous database which will contain the content of your emails, the texts that you send or the chats you have on the phone or online. Nor are we going to give local authorities the power to trawl through such a database in the interest of investigating lower level criminality under the spurious cover of counter terrorist legislation." Wohlgemerkt sagte sie nicht, dass es keine zentrale Datenbank für die auf Vorrat gespeicherten Verkehrsdaten geben wird und über die schon laufenden Pläne zur flächendeckenden "Verwanzung" aller großen ITK-Provider mit Black-Boxes der Geheimdienste im Rahmen des "Interception Modernisation Programme" (IMP) verlor sie auch kein Wort. Wie die Times am 19. Oktober im Artikel Government faces fight from within for spy database mutmaßte, beruht der Rückzieher von Innenministerin Smith auf scharfe Kritik seitens der Vereinigung britischer Polizeichefs (ACPO) und vermutlich hochrangiger Mitglieder der geheimdienstlich arbeitenden, aber auf die Bekämpfung der Computer- und Organisierten Kriminalität spezialisierten Serious Organised Crime Agency (SOCA), denn die Times zitiert aus einem zur Times gelangten Memo, dass es sich bei den Kritikern um "ein bedeutendes Organ von Beamten aus dem Innenministerium handelt, die mit der Schwerst- und Organisierten Kriminalität befasst sind". Die sich gegen die Pusher aus den GCHQ positionierenden SOCA Mitglieder bezeichneten die zentrale Datenbank für die Vorratsdaten als "unmöglich, unverhältnismäßig, politisch unattraktiv und aus der Perspektive der Menschenrechte möglicherweise als illegal", während der ACPO Vertreter Smiths Pläne als "schleichenden Ausweitung" bezeichnete und die Befürchtung ansprach, dass die so gesammelten Daten zur Bedrohung werden könnten, wenn sie in die falschen Hände geraten. Laut des Artikels erwägt Smith noch andere Optionen für die Ausgestaltung des Modernisierungsprogramms für die Überwachungskapazitäten der britischen Sicherheitsbehörden und die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Eine Option wäre statt einer zentralen staatlichen Datenbank die Speicherung und Vorhaltung der Vekehrsdaten bei den Providern wie in Deutschland, die automatisiert von berechtigten Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen. Eine neue Ausweitung sieht die hierzulande bereits bekannte Registrierung und Identifizierung der Käufer von Prepaid-Handys vor, deren Daten neben den Daten von Kunden mit Festverträgen in eine eigene staatliche Datenbank gespeichert werden. Eine zusätzliche Option erwägt wohl die Verknüpfung dieser Datenbank mit den Datenbanken der Provider und Videoüberwachungskameras, speziell dem Netz der behördlichen Videokameras zur Kennzeichenerkennung. Die Sicherheitsbehörden könnten dann über die eigene Datenbank die Kunden- und Provider-Daten einer zu überwachenden Person feststellen, dann von den Providern die Funkzellendaten des eingebuchten Handys abfragen und mit den Ortsangaben die Videoüberwachungskameras zusätzlich für die zeitnahe optische Überwachung des Handyträgers benutzen. Simon Davis von Privacy International kommentierte: "Wenn Du das in Echtzeit machen kannst, mit all den Datenbanken, die miteinander zusammenarbeiten, hast Du die absolut perfekte Überwachung." So sieht es aus, zumal verteilte Datenbanken eh kein Argument mehr sind. Die Quelle des Guardian war auch nicht die Innenministerin, sondern Beamte aus dem Bereich der Sicherheitspolitk im Dunstkreis der britischen Regierung, die laut des Guardian zwei Dinge planen: Das nicht nur die ITK-Provider zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden, sondern auch die großen Anbieter sozialer Netzwerkdienste und sie auch Logs über die Aktivitäten ihrer Nutzer für die Sicherheitsbehörden vorhalten, falls sich einer der Nutzer aus Sicht der Geheimdienste als potentieller Terrorist entpuppt. Das Zweite ist die angesprochene Verwanzung der britischen Telekommunikationsnetze durch die GCHQ nach dem Vorbild des "Terrorist Surveillance Program" für die NSA in den USA und dem Beispiel der neuen Überwachungsbefugnisse für den schwedischen Geheimdienst FRA, wozu auch die stärkere Überwachung der Kommunikationströme, die von sozialen Netzwerken ausgehen, gehören könnte. Eigentlich nur eine weitere Anwendung der Datenanalyse, die sich hinter dem Satz im Guardian verbirgt, dass "die britische Regierung mit der Hilfe der GCHQ nach verschiedenen Optionen Ausschau hält, die Gegenstand für Beratungen sein werden." Auch wenn Smith das nicht gesagt hat und es sich vielleicht nur um typische Bedarfsanmeldungen aus Richtung der britischen Geheimdienst-Community handelt, machen solche Äußerung die Bedrohung einer Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung und Errichtung flächendeckender "always-on" Überwachungsnetze nicht abwegig. Im Gegenteil, nach dem, was in den USA von 2001 - 2008 vorgegangen ist und der Vielzahl geheimdienstlicher Programmen zur Auswertung und Überwachung sozialer Netzwerke und Weblogs, ist es eher realistisch anzunehmen, dass weitere Stufen der Internetüberwachung geschaltet werden sollen. Die Frage im Titel kann also trotz allem mit einem "Ja" beantwortet werden. Siehe auch: Die Anfrage von Open Rights Group zum Interception Modernisation Programme nach dem britischen Informationsfreiheitsgesetz vom 27. August 2008, die bis heute nicht beantwortet wurde.
Geschrieben von Kai Raven
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23:09
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Zur Geschichte von Snoopgate - 17.09.2008
Gestern wies die EFF in ihrem Beitrag New Details of Official Dissent in Spying Scandal auf das Buch "Angler: The Cheney Vice Presidency" von Barton Gellman hin, das die Washington Post in den Artikeln Conflict Over Spying Led White House to Brink und Cheney Shielded Bush From Crisis zusammenfasste. Eine Besprechung brachte die New York Times im Artikel Angler: The Cheney Vice Presidency [Anm.: "Angler" ist einer der Spitznamen für "Dick" Cheney].
Es dürfte niemanden überraschen, dass im Zentrum der illegalen Abhörprogramme für die NSA laut Gellmann Vizepräsident Cheney stand, wurde doch schon immer geargwöhnt, dass Bush nur eine Marionette des Strippenziehers und Kriegstreibers Cheney war und Cheney der "Architekt" der "Terrorist Surveillance" Programme. Laut des Buches von Gellmann haben Cheney und sein engster Berater David Addington die Programme entwickelt und im Büro des Vizepräsidenten entworfen, wo sie bis zur Unterzeichnung als "Direktiven des Präsidenten" unter Verschluss gehalten wurden und zum "president's program" wurden, wie Addington die Überwachungsprogramme nannte. Interessant wäre die Frage, wann die beiden Verschwörer mit ihrer Arbeit begannnen, denn die Überwachungsprogramme sollen nach unterschiedlichen Presseberichten ab 2001 bzw. nach 9/11 oder bereits kurz davor gestartet worden sein. Aufzeichnungen und Kopien der Programmpläne und Direktiven wurden nur in Cheneys Büro verwaltet und tauchten nicht im Sekretariat des White House auf. Mehr noch, wurde nicht nur der Stabschef des White House Andrew H. Card Jr. nicht über die Programme informiert, auch dem damaligen US-Heimatschutzminiter Tom Ridge, der damaligen Nationalen Sicherheitsberaterin Condoleeza Rice und führenden Senatoren der Geheimdienstausschüsse wurden entweder teilweise oder ganz die Details und Ausmaße der Abhörprogramme vorenthalten und sogar den Hausjuristen der NSA Auskünfte verweigert. Einsicht sollen nur Alberto R. Gonzales und John Yoo aus dem Amt für juristische Beratung des US-Justizministeriums gehabt haben. Alberto R. Gonzales wurde später US-Justizminister, John Yoo sein Stellvertreter, der u. a. bereits 2003 den Geheimdiensten und Militärs die Anwendung der Folter "feindlicher Kombattanten" genehmigte und am Patriot Act mitwirkte – so bezahlt man eben willfährige Hunde für ihre treuen Dienste. Aus dem Amt gelangten wohl Informationen zu FBI-Diektor Mueller, der sich zusammen mit dem damaligen US-Justizminister Ashcroft und dessen Stellvertreter James B. Comey wegen erheblicher Bedenken zur Legalität der Programme gegen die Abhörprogramme stellte. Von diesen Bedenken und Widerständen aus dem US-Justizministerium soll Cheney Bush drei Monate in Unkenntnis gehalten haben. Es folgte Anfang 2004 die unrühmliche Episode im George Washington University Hospital, wo Gonzales (und laut eines Artikels der New York Times auch Stabschef Card) versuchten, dem bettlägrigen Ashcroft die Unterschrift für die Verlängerung der Abhör-Direktiven des Präsidenten abzuringen. Da der die Unterschrift verweigerte, unterzeichnete Bush die Direktiven einfach selbst, ohne Zustimmung des US-Justizministeriums. In diesem Zusammenhang steht wohl auch die Legende, auf die sich später die Vertreter der Bush-Administration bezogen, Bush hätte als "Commander in Chief" in Kriegszeiten das Recht, alle angeblich nötigen Maßnahmen selbstherrlich zu autorisieren, um Schaden vom Land abzuwenden. Das rückte ihn in die Nähe von Nixon, mit dem Unterschied, das Nixon mit Watergate "nur" die Demokraten belauschen wollte, während sich mit Bushs "Terrorist Surveillance" und Data Mining Programmen das Abhörnetz über das ganze Land legte.
"The Terrorist Surveillance Program, from everybody I've talked to, was just this umbrella name for all the bad or potentially illegal programs they were doing. And within that program, there were a large variety of programs that ended up growing over the years. There's a whole variety of means to gather information. So I think they all may have had different code names, but they came under this one umbrella ... they had an expansive program to do eavesdropping that was done totally unilaterally, without any oversight. This is NSA being judge, jury and executioner in terms of who gets eavesdropped on and what happens to that information."
Dieser Akt von Bush führte zur Androhung von Mueller, Ashcroft und Comey, von ihren Ämtern zurückzutreten, wenn die Programme nicht "modifiziert" würden. Am 18. März 2004 wurde von Bush eine geänderte Version der Direktiven unterzeichnet, die die "Rebellen" akzeptierten. Von da ging es weiter mit den Abhörprogrammen in den Ausmaßen, wie wir sie kennen oder nicht kennen.James Bamford, Autor des Titels "The Shadow Factory: The Ultra-Secret NSA From 9/11 To The Eavesdropping On America" im Interview vom 14. Oktober 2008. Für die Washington Post, deren Journalist Bob Woodward nicht nur zum Journalistenteam gehörte, das Watergate mitaufklärte, sondern der erst kürzlich ein kritisches Buch über die Kriegspolitik der Bush-Administration veröffentlichte und für Gellmann vielleicht nur eine weitere Gelegenheit, den Republikanern im Wahlkampf ein Stöckchen zwischen die Beine zu werfen – mögen sie Erfolg haben, denn schlimmer kann es nicht werden. Für uns eigentlich nur noch von historischem Interesse und als weiteres Beispiel, wie pervertiert eine Regierung für die "Nationale Sicherheit" zu handeln bereit ist. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat die Entwicklung der NSA Überwachungsprogramme zum Anlass genommen, um erneut Klage im Auftrag der Kundin des kooperierenden Telko-Unternehmens AT&T Carolyn Jewel und anderer Kunden gegen die Überwachungsprogramme (Jewel vs. NSA) zu erheben, die am 18. September eingereicht wurde. Nur das die EFF dieses Mal neben der NSA direkt den jetzigen Direktor der NSA Keith B. Alexander, seinen Vorgänger und jetzigen Direktor der CIA Michael Hayden, Vizepräsident Richard Cheney und Präsident G. W. Bush, Cheneys Stabschef David S. Addington, die ehemaligen US-Justizminister John D. Ashcroft, Alberto R. Gonzales und ihren Nachfolger Michael B. Mukasey, sowie den Ex-NSA Direktor und amtierenden Direktor der US-Geheimdienste John M. McConnell und dessen Vorgänger John D. Negroponte verklagt. Diese Herren haben eh viel Dreck am Stecken, dass sie schon deswegen auf irgendeine Anklagebank gehörten, aber so hat die EFF zumindest noch einmal den Kreis der politisch Verantwortlichen benannt und verklagt, die an der Spitze des politischen Systems unter Bush für die Transformation der USA in einen Geheimdienststaat gesorgt haben oder wie es der Jurist der EFF Kevin Bankston ausdrückte: "In Ergänzung zur Klage gegen AT&T haben wir jetzt eine zweite Front im Kampf gegen die illegale Überwachung von Millionen normaler Amerikaner durch die NSA eröffnet und ziehen diejenigen persönlich zur Verantwortung, die das Überwachungsprogramm autorisiert haben oder sich daran beteiligten." Nicht nur bezüglich der Rolle Cheneys vor und nach 9/11 und während des Irak-Krieges, sondern auch für die nachträgliche Aufarbeitung seines Einflusses auf die Sicherheitsgesetzgebung und die Spionageprogramme könnte das Urteil der Richterin Colleen Kollar-Kotelly am U. S. Bezirksgericht von Columbia vom 20. September 2008 relevant werden, über das die Los Angeles Times und die New York Times in den Artikeln Cheney must hold his records und Cheney Is Ordered to Preserve Records berichteten. Die Watchdog Organisation Citizens for Responsibility and Ethics (CREW) aus Washington und einige Historiker hatten vor Gericht gewarnt, dass Cheney in der Phase des Amtsübergangs nach den Wahlen wichtige Dokumente vernichten könnte und beantragt, dass Cheney persönlich, das Büro des Vizepräsidenten, das Büro des White House Stabs und auch das Nationalarchiv angewiesen werden, nach dem Gesetz zur Erhaltung der Materialien und Aufzeichnungen des Präsidenten und Vizepräsidenten alle Aufzeichnungen in vollem Umfang zu sichern. Die Richterin folgte dem Antrag und nicht den Argumenten der Anwälte der Bush-Administration und Cheneys. Die hatten wie zuvor Cheneys Stabschef Addington versucht, die Rolle Cheneys herunterzuspielen – Cheney hätte keine Funktionen in den exekutiven und legislativen Abteilungen der Bush-Adminsitration ausgeübt und das Verbot der Aktenvernichtung bzw. Gebot zur Bewahrung von Aufzeichnungen könne sich nur auf dessen Eigenschaft als Präsident des US-Senats und Funktionen, die ihm speziell von Präsident Bush übetragen wurden, beziehen. Auch dem Versuch der White House Anwälte, über einen Deal die enge Auslegung des Gesetzes im richterlichen Beschluss zu erreichen, erteilte die Richterin eine Absage. Ausschlaggebend für Kollar-Kotellys Beschluss mag auch ihr Amt als Vorsitzende am Gericht der Vereinigten Staaten betreffend die Überwachung der Auslandsgeheimdienste sein, dessen Machtbereich durch das FISA Ergänzungsgesetz drastisch eingeschränkt wurde. Die Dame "kennt also ihre Pappenheimer". Ob das Cheney und Konsorten nach der Vorgehensweise um die NSA Abhörprogramme tatsächlich davon abhält, entsprechende Dokumente nicht zu shreddern, ist eher unwahrscheinlich. Nachtrag vom 21.01.2010 Die im Beitrag angesprochene Klage "Jewel v. NSA" wurde laut der EFF Pressemitteilung EFF Plans Appeal of Jewel v. NSA Warrantless Wiretapping Case von Richter Vaughn Walker mit der Begründung verworfen, die Klageführer hätten nicht nachweisen können, dass sie konkret von den NSA Abhörprogrammen betroffen waren und wie konkret sie in welchen Grundrechten verletzt wurden, sondern stattdessen generell eine Maßnahme der Regierung beklagt, die allgemein jeden US-Bürger betreffen könne. Der EFF Anwalt Kevin Bankston bewertete Walkers Beschluss mit dem Kommentar: "the alarming upshot of the court's decision is that so long as the government spies on all Americans, the courts have no power to review or halt such mass surveillance even when it is flatly illegal and unconstitutional", was richtig ist. Andererseits zeigt der Beschluss, dass man ohne konkrete Beweise für die eigene Betroffenheit und eine gute Beweisführung keine Chance vor US-Gerichten bei Fällen zur nationalen Sicherheit hat, was allerdings mit dem generellen Problem verbunden ist, dass sich konkrete Nachweise aufgrund der geheimen Arbeitsweise der Geheimdienste und geheimer Regierungsprogramme vor einer Klageerhebung nur schwer oder überhaupt nicht zu beschaffen sind. Siehe auch: AP - Judge orders wiretap memos to be reviewed - Justice Department must produce communications from White House (01.11.08) Washington Post - Bush E-Mails May Be Secret a Bit Longer (21.12.2008)
Geschrieben von Kai Raven
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