"Wunschliste" für den Präventionsstaat Deutschland - 07.02.2009
Im Rahmen der Debatten um das BKA-Gesetz im vorigen Jahr und der damals bevorstehenden zweiten Stufe der Vorratsdatenspeicherung hatte ich schon vermutet, dass man sich im Bundesinnenministerium und der Großen Koaltionen getreu der Salami-Taktik einem anderen Überwachungsprojekt wieder zuwenden wird, was 2008 zunächst wieder in der Schublade verschwand, um es 2009 auf die Agenda der deutschen Sicherheitspolitik zu setzen.
Die Rede ist von dem auf "Bundesabhörzentrale" getauften Komplex aus verschiedenen "Zentren" für alle deutschen Geheimdienste und die Kriminalämter, die beim Bundesverwaltungsamt installiert werden soll. Wie aus dem Bundesinnenministerium damals zu hören war, empfehle sich dafür aufgrund der "politischen Sensibilität" ein "schrittweises Vorgehen". Nun, die nächsten "Schritte" scheinen auf einer "Wunschliste der Sicherheitspolitiker der Unionsfraktion" zu stehen, über die der Spiegel Artikel Unionspläne für Daten-Großregister provozieren Widerstand vom 07.02.2009 berichtet, auf den Heise mit der Meldung Magazin: Streit um erweiterte Befugnisse für deutsche Geheimdienste hinwies. Begleitet wird die neuere "Wunschliste" jedenfalls von einer deutlich wahrnehmbaren und gestiegenen Frequenz von Bedrohungsmeldungen, Alarmrufen und Terrorvideos, was man mittlerweile eigentlich schon als Indiz werten kann, dass wieder etwas im Gange ist. Neben zusätzlichen Abhörkompetenzen für den BND wollen die CDU / CSU Politiker laut des Spiegels, dass dem BND zur Analyse der Resultate aus Lauschangriffen, die man sich entweder punktuell oder gefächert per strategischer Fermeldeaufklärung verschafft, die Datenbanken der Kriminalämter und des Verfassungsschutzes für automatische Zugriffe zur Verfügung stehen, während die Verfassungsschutzbehörden die Datenbank ihres Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) so aufrüsten sollen, dass es nicht mehr nur einen Personen-Index enthält, sondern möglichst alles, was die Verfassungsschutzbehörden über Personen zusammengetragen haben. Eben auch Erkenntnisse aus Lauschangriffen der Verfassungsschutzbehörden...und in einem weiteren Schritt auch der Kriminalämter. Es liegt nahe, dass die Sicherheitspolitiker bereits jetzt auch an die umgekehrte Verknüpfung denken, also automatische Zugriffe der Verfassungsschutzbehörden oder auch des BKA auf Datenbanken und Erkenntnisse des BNA, ganz der vom Bundesinnenministerium ausgegeben Doktrin folgend, dass sich Bedrohungen aus dem Inneren mit denen aus dem Ausland vermischen und es deshalb auch keine Trennung mehr zwischen den Organen zur Aufrechterhaltung der inneren und äußerer Sicherheit zu geben habe. Wer erheblich etwas gegen diese mögliche zweite Seite der Medaille einzuwenden haben dürfte, wäre der BND selbst, dem immer daran gelegen ist, seinen ausländischen Partnern den Geheimnisschutz der an ihn herangetragenen Informationen und Maßnahmen gegen unerwünschte Abflüsse und Lecks ins "Innere" garantieren zu können. So einfach ist die angepeilte Verschmelzung aller Sicherheitsbehörden des Innern und Äußeren dann doch nicht. Aber eine "Klärungsstelle" in Gestalt einer gemeinsamen Zentrale wäre da schon verdammt nützlich. Auch über "eine gesetzliche Regelung der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung" von E-Mails und VoIP-Gesprächen, die laut des Spiegels strittig sei, lässt sich trefflich spekulieren. Stoßen die Sicherheitspolitiker der Union wieder in Sachen heimlicher Wohnungsbetretung zwecks Verwanzung vor? Wäre es ihnen lieb und teuer, wenn auch der BND im Inland ähnliche Aktionen durchführen dürfte wie das BKA? Oder soll das BKA Inhalte der Quellen-TKÜ Maßnahmen schleunigst an den BND weitergeben dürfen, wenn sich für die Abwendung einer terroristischen Bedrohung aus dem Ausland der "Eilfall" einstellt? Ein paar der obigen Fragen versucht der Artikel Weitere Kompetenzen für die Geheimdienste des Tagesspiegels vom 09.02.2009 zu beantworten. In dem Artikel heißt es: "Bei der Überwachung von Menschenhandel und von terroristischer Anschlagsplanung aus dem Ausland würde es dem BND zudem erlaubt sein, per Stichwortsuche den Äther zu erforschen – wenn es kein konkret zu überwachendes Telefon gibt." Das darf der BND aber bereits im Rahmen der Strategischen Beschränkungen bzw. "Strategischen Fernmeldeaufklärung" nach § 5 G 10 Gesetz – auf Antrag und mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums und des Parlamentarischen Kontrollgremiums, wobei der "Menschenhandel" noch nicht im G 10 Gesetz benannt ist. In der Begründung zur Änderungsverordnung der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) wurde das damals ganz gut beschrieben:
Diese Maßnahmen [Anm.: §§ 5 und 8 des G 10] unterscheiden sich grundlegend von den Überwachungsmaßnahmen nach StPO, AWG und § 3 des G 10 dadurch, dass kein Personen- oder Anschlussbezug gegeben ist (...) Die Überwachungsmaßnahmen nach den §§ 5 und 8 des G 10 zielen auf ein regional begrenztes Gebiet ab, über das Informationen gesammelt werden sollen. Sie beziehen sich auf internationale Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt. Das Besondere an der strategischen Fernmeldekontrolle ist dabei, dass aus einer großen Menge verschiedenster Sachverhalte einzelne ausgewertet werden, die sich hierfür aufgrund bestimmter Merkmale qualifizieren. Die maschinelle Selektion an einer Wortbank ist dabei nur eines von mehreren Filtern.
Deshalb muss man weiter spekulieren und sich fragen, worauf die Änderungen abzielen. Nun, man könnte dem BND eine Eilfallbefugnis einräumen, um ohne Antrag und Bestätigung abhören zu können oder das BND ähnlich wie beim BKA weiter im Vorfeld eines terroristischen Akts abhören lassen. Also nicht nur bei der "Gefahr" der "Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland", wie es im G 10 heißt, sondern bereits bei "Planungs- und Vorbereitshandlungen", die nach Auffassung der Sicherheitspolitiker und Geheimdienste als Terrorismus zu gelten haben. Das "Terrorcamp" Gesetz lässt grüßen.Zur Frage "Quellen-TKÜ auch für den BND im Inland?" zitiere ich einfach mal den Satz: "Mit der sogenannten Quellen-TKÜ will der Geheimdienst auch auf Internettelefonate zugreifen können, wofür es technischer Eingriffe an betroffenen Computern bedürfte". Na das kann ja heiter werden. Zur Frage der Datensammlungen beim Bundesverfassungsschutz will der Artikel wissen, dass dem Bundesverfassungsschutz eigentlich eine Generalvollmacht zum Sammeln personenbezogener Daten ausgestellt werden soll, denn statt gesetzlicher Beschränkungen soll der Bundesverfassungsschutz schon dann sammeln und auswerten, "soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist", was auch die Ausforschung und Speicherung von Informationen über Kinder mit einschließt, denn künftig soll es schon mit 14 Jahren ab in die Geheimdienst-Datenbanken gehen können. Warten wir ab, wie es mit dem Präventionsstaat Deutschland weiter geht. Die SPD scheint gegen die neuen Angriffe aus der Union zur Stärkung der Sicherheit zu protestieren (oder protestieren zu wollen), wenn der Spiegel die Wahrheit spricht – bis September hat sie dazu ja noch Gelegenheit.
Geschrieben von Kai Raven
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Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung - 03.02.2009
In Australien stockt das "Cleanfeed" Projekt der Regierung, die den Internetzugang-Providern die Verpflichtung bringen soll, zwei Filterlisten der Regierung zu implementieren, mit denen Internetnutzern über eine Filterliste zwingend die Verbindung zu Rechnern blockiert wird, während sie die andere Filterliste freiwillig nutzen können. Wie The Age im Artikel Labor's 'deafening silence' as web censorship trials delayed berichtete, herrscht zum Testeinsatz der zweistufigen Filterlisten, der bereits im Dezember 2008 mit teilnehmenden Internetzugang-Providern starten sollte, Stille vor. Bekannt ist nur, dass sich 16 Provider für den Testlauf beworben hatten. Auch eine für Mitte Januar angekündigte Mitteilung zum weiteren Prozedere seitens des federführenden Kommunikationsministeriums blieb aus. Mit kooperierenden Providern sieht es eh nicht gut aus. Der Provider iiNet hatte sich nur zum Test der Zwangsliste gemeldet, aber um der Regierung zu zeigen, dass ihr Filterplan totaler Schwachsinn ist, während zwei weitere große Provider in Australien – Telstra und Internode – von den Plänen der Regierung überhaupt nichts wissen wollen und sich einer Teilnahme am Test enthalten. Damit fällt die Unterstützung für die Pläne von Kommunikationsminister Conroy durch die drei größten Provider in Australien aus, was für ihn bedeuten würde, nicht mit aussagekräftigen Daten aufwarten und die Provider für seine Zwecke benutzen zu können.
Die Hersteller für Filterprodukte in Hard- und Software, die angesichts der Cleanfeed Pläne neue Absatzmöglichkeiten wittern, betreiben laut des Vorsitzenden des australischen Verbands der Internetwirtschaft Peter Coroneos derweil intensives Lobbying bei den Providern, doch an dem Test teilzunehmen, wofür man ihnen gerne kostenlos mit Support, Soft- und Hardware zur Seite stehen würde. Am 12. Februar lieferte The Age im Artikel Web censorship trials to exclude large ISPs die Liste der Provider, die von der Regierung für die Filter "Tests" ausgewählt wurden: Primus Telecommunications, Tech 2U, Webshield, OMNIconnect, Netforce und Highway 1. Die beiden großen Provider Optus und iiNet wurden laut The Age wegen ihrer kritischen Position vom Test ausgeschlossen. Bezüglich der Filter- und Blockierpläne in Deutschland, die vom Familienministerium in die Welt gesetzt wurden, obwohl sie für das Erreichen des vorgeblichen Ziels, den Zugang zu Websites zu verhindern, über die kinderpornografische Inhalte angeboten, getauscht oder verteilt werden sollen, weder effektiv noch praktikabel sind, hatte das deutsche Pendant zum australischen Verband, der eco e. V., im Namen seiner Mitglieder seine Bereitschaft erklärt, Filter- und Blockiermaßnahmen umzusetzen, solange ihm die Regierung das passende Gesetz vor die Nase setzt, das den Internetzugang-Providern "Rechtssicherheit" garantiert, sprich sie von jeglicher Haftung befreit, wenn es aufgrund der Anwendung der Maßnahmen zu Klagen und Beschwerden von Inhalteanbietern und Websitebetreiber kommt, die ungerechtfertig durch die Maßnahmen in Mitleidenschaft gezogen werden und aufgrund der Tatsache, dass sie gegen das Telekommunikationsgeheimnis verstoßen, da sie sich zuerst alle Anfragen ihrer Kunden anschauen und gegen die Filterliste abgleichen müssen, um danach überhaupt blockieren zu können. Was übrigens das zentrale Merkmal aller Mechanismen ist - jeder Mechanismus beinhaltet zwingend die Verletzung des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses wegen der Überwachung der Internetnutzung aller Kunden durch den Internetzugang-Provider selbst, denn der muss je nach Ausgestaltung der Filterlisten und technischen Lösungen die Datenpakete, URLs und Protokolle inspizieren, die der Kunde mit seinen Anfragen aussendet und nutzt. Das lässt sich auch für das Erkennen und Blockieren von Anfragen zu allen Webseiten und -sites, Newsgroups, IRC Channeln, BitTorrent-Trackern, P2P-Netzen usw. nutzen, die Dienste und Inhalte anbieten, von denen nach Auffassung der Interessenkreise die Internetnutzer ihre Finger zu lassen haben und damit auch für technische Zensur-Versuche, um den Zugang zu politischen Inhalten zu erschweren, die man auf den "Index" der Filterlisten und technischen Zensur-Infrastruktur setzt. Genau das geschieht in Ländern wie China. Bis zur Inspektion zwecks Erkennung und Blockierung von Anonymisierungs- und Umgehungslösungen bleibt es freilich wie bisher bei der Ausblendung aller indizierten Ziele für die Mehrheit der Internetnutzer, die sich keiner alternativer DNS Server, Anonymisierungsnetze und VPNs bedienen. Der Rest routet wie bisher drumherum. Eine Änderung der Positionierung des eco e. V. war auch nicht anlässlich der öffentlichen Expertenbefragung des Unterausschusses Neue Medien des Deutschen Bundestages am 12.02.2009 mit dem Motto "Kinderpornographisches Angebot im Netz per Verfügung sperren?" erkennbar, wie sich der Pressemitteilung zur eco-Stellungnahme Zugangserschwerung zu Kinderpornografie im Internet vom 12.02.2009 entnehmen lässt. Der Bereitschaftserklärung der Internetzugang-Provider werden wohl ähnlich wie in Australien Besuche der Hersteller für Filterlösungen, deren Sichtung durch "Experten" der Provider und Bundesregierung mit anschließenden Feldversuchen und einer "freiwilligen Selbstverpflichtung" zur Filterung folgen, bevor durch eine Änderung des Telemediengesetzes der gesetzliche Zwang für alle Internetzugang-Provider kommt, Filter- und Blockiermechanismen zu implementieren und ihre Kunden zu scannen. Daher ist zum einen festzuhalten, dass Sperrungen durch die Access-Provider zwar technisch möglich sind, jedoch kann jede der drei aufgeführten Sperrtechniken [Anm.: DNS-Manipulation, Zwangs-Proxy, IP-Sperre] mit einem vergleichsweise geringen Aufwand von dem Nutzer oder den Anbietern der Inhalte umgangen werden. Zum anderen bleibt bezüglich der Verhinderung des Zugangs zu bestimmten Webseiten festzuhalten, dass eine dauerhafte, zielgerichtete Sperrung ohne erhebliche Nebenwirkungen auf der Grundlage der gegebenen Internetstruktur nahezu unmöglich ist. Um im Internet Sperrverfügungen sinnvoll und effektiv umsetzen zu können, müsste die Struktur des Internets komplett neu gestaltet werden. Aus den genannten Gründen ist auch die Erforderlichkeit einer Sperrungsanordnung fraglich.
Den Überwachungs- und Filterplänen der Familienministerin als angeblich "scharfem Schwert" zur Bekämpfung der Kinderpornografie "auf allen Ebenen", die nach dem Willen des Bundesinnenministers mit den gleichen Mitteln internationalisiert werden sollte, gesellt sich das "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" zur Seite, zu dem Heribert Prantl nicht umsonst "Per Mausklick zum Terrorist" titelte, denn die diffus ausgelegten Bestimmungen zur Bekämpfung von Verhaltenweisen, von denen die Sicherheitsbehörden mutmaßen, sie könnten Vorbereitungs- und Unterweisungshandlungen darstellen, die möglicherweise zur praktischen Begehung von Terrorakten führen könnten, lassen erwarten, dass es bald auch vom BKA verwaltete Filterlisten zu Zielrechnern und Adressen geben wird, die man als "terroristisch" einstuft und die Internetzugang-Provider auch dazu verpflichtet werden, die Anfragen und Internetnutzer dahingehend zu durchleuchten, ob sie nun angehende Djihadisten sind oder nicht.Denn selbst wenn die Sperrungen geeignet sind, den Zugang von 70 bis 80 Prozent der Nutzer zu den gesperrten Inhalten zu verhindern, so befinden sich noch zahlreiche weitere vergleichbare Inhalte im Netz, so dass die Chancen, den Schutz der deutschen Bevölkerung vor der Verbreitung von kinderpornographischen Inhalten, illegalem Glücksspiel, Werbung für terroristische Ziele, Volksverhetzung oder Betrug durchzusetzen, durch die Sperrung von einigen Internetseiten nur unwesentlich vergrößert werden dürften. Denn wenn auch zuzugeben ist, dass Belange des Jugendschutzes im Allgemeinen und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit legitimieren können, muss dennoch berücksichtigt werden, dass die Gefahr weitergehender Beeinträchtigungen besteht, wenn Access-Provider Geldbußen befürchten müssen, weil sie bestimmte Inhalte nicht hinreichend ausfiltern können. Dann nämlich besteht die Gefahr, dass diese Provider zur Vermeidung möglicher Nachteile auch Inhalte sperren, die an sich unbedenklich sind. Im Ergebnis würden dadurch private Unternehmen zu einer Art Zensurstelle, die darüber entscheidet, welche Informationen zu den Bürgern gelangen können und welche nicht, ohne dass die gleichen rechtsstaatlichen Vorkehrungen gegen einen Missbrauch dieser Macht bestehen würden wie gegenüber staatlichen Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit. Hält man sich das große Missbrauchspotenzial, das gerade bei zentralen technischen Filtersystemen besteht, und die Bedeutung der Kommunikationsfreiheit für eine freiheitliche Demokratie vor Augen, so muss diese Gefahr als besonders schwerwiegend angesehen werden. Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden. Auszüge aus der Ausarbeitung "Sperrverfügungen gegen Internet-Provider" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 27.01.2009 – zurückgehalten, bis sie über den Beitrag Wir präsentieren: Das Bundestag-Gutachten zur Netzzensur auf netzpolitik.org zugänglich wurde. Mit den Hintergründen, Konsequenzen und Bewertung der Filter-Pläne der beiden Bundesministerien beschäftigte sich auch Alvar anlässlich eines Seminars der Friedrich-Naumann-Stiftung zum Thema "Internet-Sperren und Internet-Filter". Die Inhalte und Ergebnisse seines dort abgehaltenen Workshops – denen ich nur zustimmen kann – kann man im Beitrag Internet-Sperren: die Fehleinschätzungen der Befürworter des Odem Weblogs vom 12.02.2009 nachlesen. Das Web ist eine ideale Plattform für extremistische Kräfte, die den status quo gegen den Willen einer Mehrheit verändern wollen. Ob Rechtsextremisten, Linksextremisten oder Islamisten, ob gewalttätig, gewaltbejahend oder gewaltlos: sie alle sind im Netz aktiv.
In Großbritannien sorgte derweil der "Digital Britain" Zwischenbericht des britischen Medien- und Kulturministers Lord Carter of Barnes für Schlagzeilen und Befürchtungen. Im 3. Teil über "Digitale Inhalte" wird angekündigt, was die britische Regierung für kommende Gesetzesvorhaben zur Bekämpfung von Cybercrime, des File-Sharings und der P2P-Netze im Interesse der Urheberrechteverwalter und -verwerter plant. Generell schwebt den Verfassern des Berichts ein "effektives und durchsetzbares Rahmenwerk zum Schutz digitaler Inhalte" vor, das abgestuft international, auf nationaler und EU-Ebene um- und durchgesetzt wird. Mehr dazu später.Wir dürfen eben nicht zulassen, dass sich das Netz zu einer radikalen Gegenwelt entwickelt (...) Also stehen wir in einem doppelten Wettbewerb: in einem technischen und rechtlichen um den Schutz unserer Informations- und Kommunikationsinfrastruktur gegen Missbrauch (...) Dort, wo das Netz rechtsfreie Räume schafft, müssen wir neue Instrumente suchen. Das gilt für das nationale Recht, aber auch darüber hinaus. Vielleicht sollten wir uns auch grundsätzliche Gedanken darüber machen, ob nationalstaatliches Recht noch ausreicht. Ich bin mir gar nicht sicher, ob wir uns mit dem Internet überhaupt noch im nationalen Rechtsrahmen bewegen (...) So brauchen wir zum Beispiel auch eine enge und professionelle Zusammenarbeit mit den Internet-Providern. Wir müssen gemeinsam Wege finden, wie wir ihre Netze und Web-Hosts besser gegen Missbrauch schützen. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass Suchmaschinen dazu genutzt werden, extremistische Seiten prominenter zu platzieren. Wir müssen den Zugang zu gefährlichen, in Deutschland verbotenen Inhalten erschweren. Aus der Rede "Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft" von Bundesinnenminister Schäuble, gehalten am 11.02.2009 anlässlich des Symposiums "Bekämpfung des Islamistischen Extremismus", die man auch mit einer Frage betiteln könnte: "Wie schaffen wir einen internationalen Rechtsrahmen für die Verpflichtung aller Internetzugang-Provider und eine internationale Monitoring-, Filter- und Zensurinfrastruktur herbei?" Für die nationale Ebene – in Großbritannien – spricht der Zwischenbericht das angekündigte und zum Ende des Jahres 2009 seinen Betrieb aufnehmende "National Centre for IP Crime" an, das sich auf die Cybercrime-Bekämpfung konzentriert, wozu auch das kommerziell betriebene File-Sharing im großen Stil gehört. Die "kleinen Fische", sprich den einzelnen Internetnutzer, der sich für private Zwecke Daten per File-Sharing an Land zieht, wird sich parallel dazu die neue "Rechte-Agentur" Behörde vornehmen. In ihr sitzen britische Internetzugang-Provider, Netzwerk-Betreiber, Suchmaschinen-Anbieter, Urheberrechteverwalter und -verwerter, die Medienindustrie, Sender und Verlage zusammen mit Vertretern der britischen Regierung an einem Tisch, um sich rechtliche und technische Maßnahmen zur File-Sharing Bekämpfung und Wege zur Kompensation und Verteilung der anfallenden Kosten zu überlegen. Neben der Verwendung von Digital Rights Management (DRM) Techniken und des "Automated Content Access Protocol" heißt das die Anwendung der Strategie der "abgestuften Reaktion", wie sie ähnlich unter dem Begriff "Three Strikes Out" in Frankreich und in den EU-Institutionen im Gespräch ist bzw. angewendet wird. Im Bericht sieht die "Reaktion" so aus, dass die Urherberrechte- und Medienindustrie wie bisher direkt oder über entsprechende Dienstleister in gängigen File-Sharing Netzen, Binary-Newsgroups usw. die IP-Adressen und das Nutzungsverhalten von File-Sharern ermittelt. Über die abgeschöpften Informationen wird der zuständige Internetzugang-Provider ermittelt und ihm die Informationen als "Beweise" übergeben. Andere Daten und Informationen stehen den Copyright-Schnüfflern auch nicht zur Verfügung. Der Provider versendet daraufhin an den angeblichen Nutzer der IP-Adresse eine Verwarnung. Präsentieren die Vetreter der Urheberrechte- und Medienindustrie dem Internetzugang-Provider eine richterliche Anordnung, die sie sich zum Beispiel nach Auswertung der vom Provider übermittelten Informationen besorgen, muss der Provider die Anonymisierung der Daten aufheben und zusätzlich die persönlichen Daten des Internetnutzers zusammen mit den Nutzungs- und Verkehrsdaten übermitteln. Was anscheinend (noch) nicht in Großbritannien im Gegensatz zu Frankreich oder Italien, Neuseeland auf der Agenda steht, ist die Verweigerung des Internetzugangs. Alle geplanten Maßnahmen setzen die Anwendung und Verwendung der Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung aller File-Sharing Nutzer voraus. Da die Provider zugleich gesetzlich verpflichtet werden sollen, Nutzungs- und Verkehrsdaten der Nutzer mit wiederholter File-Sharing Nutzung in anonymsierter Form nach erfolgten Verwarnungen zur Verfügung zu stellen, bedeutet das die Nutzung zukünftig erhobener Vorratsdaten, sowie die Überwachung und Kontrolle auffällig gewordener Internetnutzer durch den Internetzugang-Provider. Vorratsdatenspeicherung zur "Terrorbekämpfung" und der schweren Organisierten Kriminalität war gestern. Wie man sieht, resultieren aus den Mechanismen und Gesetzen unter dem Vorzeichen der "File-Sharing Bekämpfung" wie die zur "Blockierung" von "Kinderpornografie" und "unerwünschter Inhalte" ebenfalls Eingriffe in Datenschutzrechte und das Fernmeldegeheimnis, sprich Überwachung und Kontrolle der Internetnutzer und ihrer Internetnutzung, zuzüglich einer ausgeweiteten Verwendung der Vorratsdatenspeicherung. Ein Beispiel für den Stellenwert der Vorratsdatenspeicherung für zukünftige Überwachungszwecke und ihre Ausweitung, das zugleich ein Beispiel für die wechselseitigen Abstimmungsprozesse der verschiedenen politischen Ebenen ist, stellt der geplante Artikel 6 (6a) der "ePrivacy" Richtlinie des "Telekom-Pakets" der EU und der geplante Artikel 3 des Gesetzes zur Errichtung eines Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Deutschland dar. In beiden Rechtstexten werden Dienste- und Inhalteanbietern, Netzwerkbetreibern und Providern neue Befugnisse zur Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Nutzungsdaten eingeräumt – "zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen" wie im BSI Gesetz bzw. "um technische Maßnahmen für Netz- und Informationssicherheit durchzuführen" wie in der "ePrivacy" Richtlinie des EU "Telekom-Pakets". Die Begriffe der "Sicherheit" und "Störung" werden dabei bewußt diffus gehalten oder überhaupt nicht näher eingegrenzt, um die weitestgehende Nutzung von Vorratsdaten mit der Option, sie später noch weiter auszuweiten, gesetzlich zu verankern, während die Voraussetzungen und Speicherzeiträume mal enger, mal weiter gefasst sind. Zum Beispiel heißt es in der Begründung des BSI-Gesetzes, "der Begriff der Störung ist umfassend zu verstehen als jede vom Diensteanbieter nicht gewollte Veränderung der von ihm für sein Telemedienangebot genutzten technischen Einrichtungen". Grund und Anlass genug, dass Datenschutzorganisationen wie EDRi, der AK VDS und La Quadrature du Net auf diese versteckten Angriffe gegen die Privatsphäre der Internetnutzer besonders in den Mitteilungen EU Antrag gefährdet vertrauliche Kommunikationsdaten bzw. Kampagne gegen verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet gestartet hinwiesen und alle Internetnutzer zum verstärkten Protest aufrufen. In Irland ist man mit der "abgestuften Reaktion" beim irischen Provider Eircom schon weiter und hat auch die letzte "Reaktiosstufe" – die Kappung des Internetzugangs bzw. Kündigung des Vetragsverhältnisses durch den Internetzugang-Provider – in die Tat (und kein Gesetz) umgesetzt, wie TechWire im Beitrag Eircom settles with Big Music: will cut off file-sharers und die Irish Times im Artikel Downloaders face disconnection following Eircom settlement berichteten. Das Resultat eines Deals, der zum vorzeitigen Abschluss einer Gerichtsverhandlung zwischen Eircom und EMI, Sony, Universal und Warner führte, sieht die gleichen Verfahren vor wie im Digital Britain Bericht angedeutet, nur das an keiner Stelle ein Gericht die "Beweise" der Copyright-Schnüffler auf Stichhaltigkeit überprüft oder die Herausgabe der personenbezogenen Daten durch Eircom kontrolliert und genehmigen muss. Stattdessen übernimmt Eircom die Rolle des Gerichts, kooperiert zum Beispiel direkt mit einem der Medienkonzerne oder der Irish Recorded Music Association (IRMA) als Produzenten und Lieferanten der "Beweise", erlässt die Warnungen und die vielleicht auch dort stattfindende Internetüberwachung gegen Kunden. Als "Strafvollzugsorgan" kann Eircom zusätzlich aktiv werden, wenn er Kunden den Internetzugang sperrt, weil diese auf angeblich berechtigte Warnungen nicht so reagieren, wie es die IMRA fordert und durch Eircom dem Kunden ausrichten lässt. Ein Traum der Medienkonzerne wird dank Eircom in Irland wahr, der sich zum Selbstläufer und Vorbild entwickeln könnte, auch wenn in Deutschland ähnliche Vorstöße seitens der Medienkonzerne und Organen wie der IFPI bisher politisch nicht durchsetzbar waren. Über die Vorstöße in Deutschland und die aktuelle Reaktion von Bundesjustizministerin Zypries berichtete das Handelsblatt am 29.01.2009 im Artikel Illegale Internet-Downloads - Internet-Anbieter bleiben ungeschoren. Wenn man dem Artikel folgt, muss es auf dem Gipfeltreffen der sechs größten Internetzugang-Provider in Deutschland mit dem Börsenverein und der Medienindustrie im Bundesjustizministerium hoch hergegangen sein. Der Börsenverein und die Medienindustrie dürften ihre Forderungen nach direkter Beauskunftung der Internetzugang-Provider zum Erhalt der personenbezogenen Daten ohne Richtervorbehalt, Verpflichtung der Provider zur kontrollierenden Überwachung und Verwarnung von angeblichen File-Sharern bis hin zur Internetzugangskappung wiederholt haben, also dem gesamten Paket, das man sich in Irland einheimsen konnte. Wie zu lesen ist, lehnt Bundesjustizministerin Zypries solche gesetzlich verankerten Verpflichtungen für die Internetzugang-Provider derzeit ab. Allerdings – wie wankelmütig die Bundesministerin zuweilen ist, wenn es um neue Überwachungs- und Sicherheitsgesetze geht, weiß jeder, der sich damit beschäftigt. Ob die jetzt geäußerte ablehnende Haltung Bestand haben wird, sobald sich die zu erwartende und zu befürchtende schwarz-gelbe Koaltion einstellen wird, ist aus meiner Sicht mehr als zweifelhaft, denn in der CDU ist man eh auf "Three Strikes Out" Linie und die FDP wird in der Frage der "Pirateriebekämpfung" zum Wohle der Profitinteressen von Medienunternehmen nicht als "Bürgerrechts- und Datenschutzpartei" agieren, wie sie es sonst so gerne macht. Deshalb ist die naive und blauäugige Freude, die einige Leute angesichts der Position von Zypries akut an den Tag legen, unangebracht und vollkommen verfrüht. Wie Gerüchte besagen, die den CNET News zugetragen wurden, versucht laut des CNET Beitrags Sources: AT&T, Comcast may help RIAA foil piracy die Recording Industry Association of America (RIAA) in den USA ähnlich wie ihre Schwester IMRA in Irland die größten Provider in den USA zu einem Deal zu bewegen mit dem Ziel, auch bei den dortigen Providern die Strategie der "abgestuften Reaktion" bis hin zum "Three Strikes Out" unterzubringen. Der Beitrag hebt besonders auf AT&T und Comcast ab, die unter den Providern wären, mit denen ein Abkommen mit der RIAA geschlossen wird, wenn es denn zustande kommt. Wir haben es hier also mit einer abgetimmten Strategie der Lobbys der Medienindustrie und Copyrightverwerter zu tun, die bereits seit einigen Jahren auf verschiedenen Ebenen gefahren wird. Ihr Ziel, möglichst unter Umgehung oder Aufweichung von rechtsstaatlichen Kontrollfunktionen wie dem Richtervorbehalt und Datenschutzgesetzen von Netzwerkbetreibern und Internetzugang-Providern den direkten Daten- und Informationstransfer zu erreichen und sie zu Überwachungs-, Kontroll- und Sanktionsverpflichtungen zu zwingen – über direkte Abkommen mit einzelnen Providern oder deren Branchenverbänden, über gerichtliche Klagen gegen Provider und Netzwerkbetreiber und über die politische Einflußnahme auf rechtsetzende und exekutive Institutionen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, um die Ziele in Gesetze verankern zu lassen. Interessant sind die beiden Provider und Netzwerkbetreiber AT&T und Comcast auch deshalb, weil AT&T und Comcast (neben weiteren Providern wie zum Beispiel Cox Cable) für die Erprobung und den Einsatz von Techniken zur Analyse, Filterung und Regulierung des Datenverkehrs und seiner Datenpakete bekannt wurden. Diese Techniken haben wiederum mit einem anderen Kampf zu tun, der unter dem Schlagwort "Netzneutralität" geführt wird. Was Provider und Netzwerkbetreiber mit dem Einsatz der Techniken jenseits der "normalen" Analyse und des Management des Traffics zur Garantierung der Stabilität, Verfügbarkeit, Sicherheit und Nutzungsmöglichkeiten aller Protokolle und Dienste erreichen wollen, lässt sich so zusammenfassen: Erkennen, Drosseln oder Blockieren von netzwerklastigen Diensten und Datentransfers, für die man sich Anfeindungen seitens des kommerziellen Sektors (siehe Medienindustrie) oder politischen Sektors ("Bombenbauanleitungen", "KiPo-Seiten" usw.) einheimst oder aus denen zusätzliche Kosten ohne gleichzeitige Profiterzielung resultieren, Erschließung des Datenverkehrs der Nutzer für zusätzliche Einnahmen (siehe Phorm, Deep Packet Inspection), künstliche Zergliederung und Priorisierung von Diensten und Anwendungen mit dem Ziel, sich deren Nutzung und Angebot mit höherer Bandbreite und Qualität durch Kunden und Inhalte-/Dienste-Anbieter vergüten zu lassen. Bei AT&T kommt hinzu, dass das Unternehmen zu denjenigen gehört, die für die geheimen NSA Abhörprogramme eine enge Kooperation mit der US-Regierung und der NSA eingingen und die gleichen Techniken für solche Zwecke nutzen können – wie auch für die Analyse der Internetnutzung zur Erkennung der Nutzer-Anfragen, die auf unerwünschte Ziele verweisen, um sie anschließend umzuleiten oder zu blockieren. Dann haben wir es außerdem mit einer Reihe politischer Abstimmungsprozesse und Verhandlungen zur Rechtsharmonisierung auf internationaler Ebene zu tun, die alle dazu führen können, dass sich die Rolle der Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider auf neuen rechtlichen Grundlagend basierend weiter entscheidend verändern wird, sprich für sie Rechte und / oder Zwänge eingeführt werden, die oben angeführten Techniken und Funktionen zur Kontrolle, Überwachung und Regulierung der Internetnutzung für eigene Zwecke oder für Zwecke der Strafverfolgung und im Interesse der Medienindustrie und Rechteverwerter umzusetzen. Zu nennen sind hier die Verhandlungen und Kämpfe um das "Telekom-Paket" in der EU oder die unter Geheimhaltung und Abschottung laufenden Vorbereitungen und Verhandlungen zwischen den USA, der EU-Kommission und weiteren Staaten zur Verabschiedung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) Anti-Piraterie Handelabkommens. Die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider stehen also unter schwerstem Beschuss – von allen Seiten. Mal ist es der "Kampf gegen den Terror", der "Kampf gegen Kinderpornografie", der "Kampf gegen Cybercrime", der "Kampf gegen File-Sharer und Internetpiraten", mal die "Interessen der Nationalen Sicherheit" oder die "Interessen der Urheberrechteinhaber" die vorgeschoben und angeführt werden, um sich endlich die Netzwerkbetreiber und Internetzugang-Provider als Hilfssheriffs, Zensoren und erste Überwachungsinstanz gründlich verfügbar zu machen, wenn diese nicht selbst dem Druck nachgeben oder aus eigenen Profitinteressen ohne eingedenk der Spätfolgen und Konsequenzen die Position der "Netzneutralität" aufgeben. Denn wer aus niederen Beweggründen nicht mehr neutral handelt, kann das auch für die Beweggründe anderer Interessengruppierungen tun. Besonders, wenn er mit ausreichenden Entschädigungszahlungen zufrieden gestellt wird. Den Rest besorgen Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung, Befugnisse zur Beauskunftung der Provider, Telekommunikations- und Internet-Überwachung. So langsam komplettiert sich "das Paket". Die großen Looser dieser Prozesse und Machtspiele, liebe Freunde, das werden wir sein – die Bürger und Internetnutzer, wenn sich weiter wie bisher nur ein Bruchteil der Öffentlichkeit mit Wort und Tat dagegenstemmt. Siehe auch: Der Spiegel - Geplante Sperrung von Internet-Seiten laut Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unwirksam und unverhältnismäßig (07.02.2009) taz - Kinderpornoseiten-Filter mangelhaft - Sperren verhindern Missbrauch nicht (09.02.2009) Deutschlandradio Kultur - Zensur oder gut gegen Kinderpornographie? Streitgespräch über Web-Blockiersystem und die dazugehörige Pressemitteilung Ausblendung von problematischen Inhalten schützt nur die Täter des CCC (12.02.2009) Propaganda der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Das Internet darf kein moral- und rechtsfreier Raum sein - Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren (12.02.2009) Störfeuer gegen access blocking verantwortungslos und Deutschland darf bei Kampf gegen Kinderpornografie nicht Nachzügler sein (16.02.2009)
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Internet / TeKo, Netz, Ökonomie, Politik, Recht, Terror, VDS, Zensur / Filter
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Bushs geheimes "Anti-Terror Gesetzbuch" - 28.01.2009
Die von Journalisten betriebene NGO ProPublica hat eine beeindruckende und erschreckende Liste der Bush-Administration kompiliert, die alle Anweisungen, Richtlinien, Memos enthält, die sich auf die Behandlung, besser Misshandlung und Folter von Personen beziehen, die als "Terroristen" oder "feindliche Kombattanten" von Angehörigen der US-Geheimdienste und -Streitkräfte verhaftet, entführt und verschleppt wurden. Daneben sind auch die internen Memos enthalten, mit denen sich Bush nach 9/11 eigenmächtig die Exekutivrechte zubilligte, die er nach der Verfassung nicht hatte und alle Anweisungen, die sich auf den Aufbau und die Anwendung der geheimen NSA Abhörprogramme beziehen.
![]() Secret Memos Liste mit interaktiver Timeline. Ob sie der Öffentlichkeit in Gänze bekannt gemacht werden, ist nun Sache von Obama, der ja der amerikanischen Bevölkerung eine neue Transparenz und Offenheit versprochen hat. Ihn an seine Versprechen und die Öffentlichkeit in den USA an die vielen Leichen in den Tresoren und Kellern der Bush-Administration zu erinnern, ist ebenfalls Zweck der Missing Memos. Via: Democracy Now! - Bush's Secret Counterterrorism Law Book – and the Demands to Release It (28.01.2009)
Geschrieben von Kai Raven
in Bürgerrecht, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Infofreiheit, Medien / Kultur, Menschenrecht, Politik, Terror
um
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Erste "Rückrufaktion" gegen das BKA-Gesetz - 27.01.2009
Wie die Humanistische Union (HU) heute mitteilte, habe man heute eine "Rückrufaktion" für das verabschiedete und ab 1. Januar 2009 in Kraft getretene BKA-Gesetz in Karlsruhe gestartet.
Dafür hat heute der stellvertretende Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Prof. Dr. Fredrik Roggan, wie zuvor angekündigt im Auftrag der Beschwerdeführerin Bettina Winsemann, Verfassungsbeschwerde eingereicht. Zur Begründung der Verfassungsbeschwerde führte Prof. Dr. Roggan in der Mitteilung der HU aus:
Das im Dezember verabschiedete BKA-Gesetz geht in vielen Überwachungsbefugnissen über das
hinaus, was das Bundesverfassungsgericht unter freiheitlichen Gesichtspunkten gerade noch als zulässig einstuft." Der Gesetzgeber könne sich dabei nicht auf Unkenntnis berufen, alle in der Beschwerde vorgetragenen Kritiken wurden bereits in der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs von Sachverständigen vorgetragen. "Es ist schon bemerkenswert, wie sich der Gesetzgeber immer wieder vorsätzlich über die Maßgaben aus Karlsruhe hinwegsetzt und versucht, verfassungsrechtliche Grenzen der Überwachung seiner Bürger zu umgehen. Das ist deswegen so bedenklich, da die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts den Gesetzgeber binden."
Viel Erfolg – auch den weiteren Beschwerdeführern, die ebenfalls Verfassungsbeschwerde erheben.
Nach dem Wortlaut des jetzt angegriffenen Gesetzes sei die Online-Durchsuchung unter bestimmten Umständen bereits zulässig, wenn eine einfache Körperverletzung drohe, so Roggan. Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Grundsatzentscheidung vom 27.2.2008 jedoch erklärt, dass Eingriffe in die digitale Privatsphäre nur zulässig sind, wenn existentielle Notlagen bestehen. Überdies gewährleiste das jetzt beschlossene Verfahren der Online-Durchsuchung keinen ausreichenden Schutz der Intimsphäre, des so genannten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. In der Kritik stehen auch die verfassungswidrigen Regeln der Telekommunikationsüberwachung und der Rasterfahndungen: "Das Verfassungsgericht hat bereits 2006 ausdrücklich entschieden, dass Rasterfahndungen nur eingesetzt werden dürfen, um damit konkrete Gefahren abzuwehren. Im neuen BKA-Gesetz hat sich der Gesetzgeber über diese Vorgabe einfach hinweg gesetzt, indem er schlicht den gängigen Gefahrenbegriff umdefinierte. Diese abenteuerliche Gesetzgebung wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde wieder auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen."
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik, Recht, Terror
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13:42
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Ab heute ab durch die ESTA Schleuse - 12.01.2009
Zum elektronischen ESTA Abfragebogen, den ich bereits 2007 "präventiv" und satirisch gewürdig hatte, gibt es zwei kleine Infosendungen im Radio: hr-info lässt im Beitrag Neuer Einreiseantrag für die USA die Vize-Konsulin des US-Konsulats Rebecca Owen über ESTA plaudern, trocken und knapp gibt der MDR-info Beitrag US-Besucher müssen sich elektronisch voranmelden Hinweise zu ESTA.
Also, erst die unverschämte Befragung elektronisch absolvieren, die persönlichen und Buchungsdaten gehen dank der Europäischen Union eh von selbst über den großen Teich und wenn man angekommen ist, folgt nur noch die US-VISIT Anti-Terror Durchleuchtung, wenn das nicht schon per ESTA Auswertung erfolgte, die biometrischen Abgleiche und eventuell ein Verhör, wenn es nicht ganz so toll klappt. So sieht dann die ESTA Antwort aus, wenn man ein ganz schlimmer Finger ist und wahrheitsgemäß angibt, dass man zum Beispiel Agent einer feindlichen Macht, Terrorist oder Ex-Mafiosi wäre, wovon das US-Heimatschutzministerium ja absurderweise ausgeht: ![]() Leider verloren und ab in die nächste Geheimdienstdatenbank.
Laut Regierungsantwort werden die Daten des ESTA-Antrags derzeit 15 Jahre lang gespeichert. Sobald das System vollständig das bislang für visumfreie Reisen genutzte Formular I-94 W ersetze, würden die ESTA-Antragsdaten für die Dauer von 75 Jahren gespeichert.
Wir wünschen einen guten Flug in die USA und einen schönen Aufenthalt im Land der Paranoiker.Siehe auch: Budget Travel Blog - A rare peek at Homeland Security's files on travelers (22.12.2008)
Geschrieben von Kai Raven
in Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Politik, Radio, Terror
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16:56
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Das BKA-Gesetz bei Kosmetikern und Schauspielern - 03.12.2008
Die Ausloterei zum BKA-Gesetz Handel im kleinen Kreis am 2. Dezember fand schon einen Tag später ihr Ende, denn the Show must go on.
Ihr Ergebnis sind ein paar kosmetische Korrekturen, die bereits von vornherein feststanden: Für verschiedene Maßnahmen bleiben die Eilfallkompetenzen für den BKA-Präsidenten bestehen – nur bei der Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ holt er sich die Erlaubnis eines Richters, der neben den BKA-Beamten und dem BKA-Datenschutzbeauftragten die Sachleitung bei der Ausfilterung der Inhalte übernimmt, die dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zuzurechnen sind, nachdem das BKA per Video- und Mikrofon-Überwachung oder Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ erst einmal alles durchsucht, abgehört und beobachtet hat, sprich es ist die Umsetzung der alten "Richterband" Idee, die einmal mehr den Charakter eines Verhandlungspfandes annimmt. Der Kernbereich wird natürlich immer betroffen, denn selbstdenkende, intelligente Überwachungstechniken gibt es (noch) nicht. Aus dem gleichen Grund werden mit den Kernbereichsdaten immer andere, relevante und nicht relevante Daten miterfasst, so dass laut BKAG-E immer alle Kernbereichsdaten abgegriffen werden dürfen. Von einer zusätzlichen Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium oder eine neue Kontrollinstanz war natürlich nicht mehr die Rede. Das Zwei-Klassen System beim Schutz der Berufsgeheimnisträger und die schärfere Aussagepflicht für Verwandte und Lebenspartner bleiben weiter bestehen. Ärzte, Anwälte und Journalisten müssen dem BKA also Rede und Antwort stehen über das, was man ihnen als Patient, Mandant und Informant anvertraut hat. Zudem wurde ausgekungelt, dass das BKA nicht mehr bei allen schweren Gefahren immer initiativ aktiv wird, sondern nur, wenn die LKAs Unterstützung "anfordern", bei länderübergreifenden Gefahren und – als Hintertür für das BKA, es trotzdem zu tun – wenn die Zuständigkeit der LKAs "unklar" ist. Das hört sich nach einer Mischung aus Sich-Dummstellen an und nach den Panzern der Sowjets, die damals von den ehemaligen Bruderstaaten "zur Hilfe" gerufen wurden, weil man sich "bedroht" sah. Die weitere Choreografie der Politshow um das BKA-Gesetz sieht vor, dass das BKAG-E zu X-mas und im Happy New Year kommt: Bis zum 17. Dezember trinkt man im Vermittlungsausschuss Kaffee und genießt Weihnachtsplätzchen, dann wird großartig das "Verhandlungsergebnis" verkündet. Das ich mit dem Kaffeekränzchen der Schauspieler aus der Großen Koalition im Vermittlungsausschuss goldrichtig lag, zeigte sich am 17. Dezember im verlautbarten "Vermittlungsergebnis", das die dpa lapidar und treffend mit dem Satz "bei den umstrittenen neuen Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Bekämpfung von Terrorismus blieb es bei dem von der großen Koalition ausgehandelten Kompromiss" zusammenfasste. Dem 0-Inhalt-Satz: "Außerdem werden die Kompetenzen von Bund und Ländern klarer abgegrenzt" stelle ich dagegen die nähere Erläuterung von Ulla Jelpke von der Linken entgegen, die wohl mehr die Ermittlungswirklichkeit trifft: "Die angebliche Präzisierung der Kompetenzverteilung von Bund und Ländern ist eine Farce. Das BKA muss die Länder weiterhin lediglich von seinen Plänen unterrichten". Wer mal wieder überhaupt nichts kapiert bzw. sich wieder einmal wohltuend staatstragend gebärdet, ist der BITKOM Verband. Der sich selbst als "Hightech-Verband" bezeichnende Branchenverband "begrüßte die Klarstellung bei der Online-Durchsuchung". Der Branchenverband der Internetwirtschaft, eco e. V., meinte hingegen zur Online-Durchsuchung, dass ihre Kollateralschäden und Risiken nicht ernst genommen werden. Danach folgte am 18. Dezember der zustimmende Beschluss der Großen Koalition im Bundestag ohne weitere Aussprache im Plenum und mit Ablehnung durch alle Oppositionsparteien. Der Beschluss des Bundesrates folgte Schlag auf Schlag am 19. Dezember Ach ja, einen Wiefelspütz hätte ich noch aus dem taz Beitrag BKA-Gesetz steht, SPD fällt:
"Nun sieht das BKA-Gesetz so aus, als hätten wir von der SPD es ohne die CDU gemacht."
Tja, schlimm genug, aber etwas anderes hätte ich nach den "Otto-Paketen" und dem Abnicken der Vorratsdatenspeicherung auch nicht von den SPD "Genossen" und einem Wiefelspütz erwartet. Den Spruch mit dem "Wer hat uns..." bringe ich jetzt nicht, denn das gilt schon seit 1919. In diesem Sinne als persönliche Anmerkung: Bestimmte Sachen vergesse ich nie und ich verzeihe sie auch nie. Das mag für andere Warmduscher da draußen nicht gelten, was mir aber auch scheißegal ist.Siehe auch BKA-Gesetz kommt: Bundeskriminalamt wird "Schild und Schwert" der BRD vom opponent, der es wenigstens auch mit Galgenhumor aufgreift. Via: SPD-Bundestagsfraktion / AG Inneres - BKA-Gesetz: Verstärkte richterliche Kontrolle ist eine Stärkung der Bürgerrechte dpa - Neuer Kompromiss zum BKA-Gesetz AP - Schärfere Kontrolle der Online-Durchsuchung
Geschrieben von Kai Raven
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18:22
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BKA-Gesetz zu X-mas oder im Happy New Year - 28.11.2008
Wie nach den Bekundungen der "aufständischen Landesregierungen" zu erwarten war, kam das BKA Ermächtigungsgesetz aufgrund der Enthaltungen am 28. November nicht durch den Bundesrat oder wie es der Bundesrat selbst ausdrückte: "Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt nicht zugestimmt." Unter Androhung seitens des Bundesinnenministers, das gesamte BKAG-E scheitern zu lassen, wenn das BKAG-E nicht zum Weihnachtsfest unterm Baum liegt, wird die Bundesregierung den Vermittlungsauschuss anrufen.
Welche Deals und Mauscheleien in ihm stattfinden werden, kann man sich anhand der "strittigen Punkte" (s. o.) an einer Hand abzählen: Die BKA-Beamten und der BKA "Datenschutzbeauftragte" zur "Richterband" Kontrolle des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung werden vielleicht durch einen Ermittlungsrichter selbst ersetzt, die Eilfallbefugnisse für das BKA werden vielleicht an engere Voraussetzungen geknüpft und mit einem Richter auf Abruf für die "Kontrolle" per Richtervorbehalt verknüpft und vielleicht bei einzelnen Maßnahmen stärker eingeschränkt oder gestrichen, vielleicht nimmt man noch die Anwälte oder Journalisten mit ins Boot der Berufgeheimnisträger, die gegenüber dem BKA mehr ihre Klappe halten dürfen und damit die Landeskriminalämter (bzw. Länder) trotz Föderalismusreform zustimmen, muss das BKA vielleicht mehr Absprachen mit den LKAs durchführen oder die LKAs erhalten mehr Mitsprache- und Initiativrechte. Laut einer Meldung der AP vom 02.12.2008 wird die Bundesregierung am Mittwoch, den 3. Dezember 2008 den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Weichenstellungen liefen aber bereits einen Tag vorher ab, denn wie es in der gleichen Meldung heißt, "sind im kleinen Kreis am Dienstagabend in Berlin Experten von Koalition und den Ländern in Berlin zusammengekommen, um die Möglichkeiten eines Kompromisses für das im Bundesrat gescheiterte BKA-Gesetz auszuloten." Wie auch immer, wenn alle Tauschhändel im Vermittlungsausschuss abgewickelt sind, kommt das BKA-Gesetz. Vielleicht schon zu X-Mas als ungeliebtes Präsent auf dem Gabentisch des Präventionsstaats. Und damit der Korb von zusätzlichen Befugnissen und Kompetenzerweiterungen für das "BKA-FBI", die nicht auf dem Verhandlungstisch des Vermittlungsausschusses liegen. Für die technische und personelle Aufrüstung des BKA zur Umsetzung des BKAG-E sind die Mittel mit Verabschiedung des Haushalts des Bundesinnenministeriums am 25. November bereits festgezurrt worden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte:
Zur Umsetzung der hoffentlich alsbald geregelten Präventivbefugnisse stehen dem BKA ab 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 14,580 Mio. € sowie 130 zusätzliche Stellen (davon 80 in 2009, 50 in 2010) zur Verfügung. Die zusätzlichen Stellen stärken insbesondere die operativen Einsatzmöglichkeiten des BKA durch verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen und dienen darüber hinaus dem Ausbau der Analyse- und Bewertungskompetenz. Mit den Sachmitteln soll in erster Linie die Arbeitsfähigkeit der neuen Mitarbeiter hergestellt werden (z.B. durch die Beschaffung von Fahrzeugen und Analysegerät).
Deshalb, Herr Schäuble, wird hier auch das "Gerede vom Überwachungsstaat" weiter fortgeführt, denn so bitter es auch ist, noch ist es möglich und immer wieder nötig, trotz der 50% Plus, die rein gar nichts verstehen.
Geschrieben von Kai Raven
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23:30
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Geheime Deals und Technik für den schmutzigen Drohnen-Krieg in Pakistan - 16.11.2008
Die Washington Post berichtete am 16. November 2008 in ihrem Artikel Pakistan and U.S. Have Tacit Deal On Airstrikes, gestützt auf die Aussagen hochrangiger Amtspersonen, über einen informellen Deal, der im September 2008 zwischen der Bush-Administration und der Regierung Pakistans für den roboterisierten Drohnen-Krieg in Pakistan geschlossen wurde, über den schon lange bezüglich der Drohnen-Angriffe Vermutungen angestellt wurden.
Nach den Aussagen lautet dem Deal gemäß die Linie der CIA, des US-Militärs und der US-Regierung, keine Angriffe mit Predator, Reaper und Global Hawk Drohnen in den Stammesgebieten zu bestätigen und Stillschweigen zu bewahren, während die Regierung Pakistans die Linie verfolgt, die Angriffe öffentlich für die pakistanische Öffentlichkeit zu missbilligen, die Desinformation zu streuen, die Angriffe würden sich auf die afghanische Seite der pakistanischen Grenzregion richten, aber im Hintergrund den Angriffen genauso stillschweigend zuzustimmen und Militärs wie auch den pakistanischen Geheimdienst mit den Amerikanern koopererieren zu lassen. Für die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung der Drohnen unter dem Kommando der US-Streitkräfte und Geheimdienste spricht auch die Aussage von General David McKierman, Kommandeur der US-Truppen und zur Zeit der ISAF Verbände in Afghanistan, in seiner Rede beim Atlantic Council Think Tank am 18. November zum "Dreier-Ausschuss", der sich aus ihm selbst, ISI-Geheimdienstchef General Pasha (s. u.), seinem Vorgänger und jetzigen Generalstabschef der Pakistanischen Armee General Ashfaq Parvez Kayani und Vertretern der Armee Afghanistans zusammensetzt: "Wir tauschen Frequenzen aus, wir tauschen geheimdienstliche Informationen aus. Wir haben einen Videostream für Predator Drohnen, der im gemeinsamen Grenzkoordinationszentrum am Torkham Gate [Anm.: wichtiger Grenzkontrollpunkt am Chaiber-Pass] von der Pakistanischen Armee, der Afghanischen Armee und der ISAF genutzt wird. Wir koordinieren uns also auf verschiedenen Ebenen." Wie es in dem Artikel weiter heißt, folgten dem geheimen Deal im September ein intensiver Besuchsverkehr hochrangiger Militärs und Geheimdienstler beider Seiten. Pakistans Präsident Zardari war im gleichen Monat des Deals "auf Besuch" bei Bush, General Pasha, Chef des pakistanischen militärischen Geheimdienstes ISI traf Ende Oktober mit seinen amerikanischen Kollegen in Washington zusammen, US-General Petraeus, ab Ende Oktober Chef des Zentralkommandos (CENTCOM), machte Anfang November eine Stippvisite in Pakistan und am 12. November gab es ein informelles Treffen zwischen CIA-Direktor Michael Hayden und Präsident Zardari. Zweck der Gespräche war wohl, die Details des Deals und verdeckten Drohnen-Krieges auszuhandeln und auszuloten, wie es nach der US-Wahl weitergehen würde. Nicht mehr direkt, aber indirekt zwischen den Zeilen wird die Vermutung geäußert, dass die enge Kooperation und Deckung Pakistans neben den 10 Milliarden US$ US-Militärhilfe seit 2001 auch mit den 7,6 Milliarden US$ erkauft wurde, die Pakistan vom IWF zur "Bewältigung der Finanzkrise" erhält. Interessant ist auch ein Gespräch Zardaris mit dem demokratischen US-Senator John F. Kerry, dass an die Washington Post herangetragen wurde. Laut des Gesprächs habe Zardari Kerry darauf hingewiesen, dass die US-Regierung erkennen müsse, dass Pakistan mehr geleistet habe, als die US-Regierung anerkenne und Pakistan ein Opfer des gleichen Aufruhrs sei, den die USA bekämpfe. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass weiter Waffen und Geld nach Pakistan fließen muss, auch unter Obama. In dem Gespräch soll Zardari auch das Interesse Pakistans angemeldet haben, mit den gleichen Waffen beliefert zu werden, mit denen amerikanische Streitkräfte und Geheimdienste ihren Krieg in Afghanistan und Pakistan führen, sprich Killer-Drohnen und weiteres High-Tech Kampfgerät für Pakistans Militär und Geheimdienste – "geben sie [Anm.: die Killer-Drohnen] sie uns, wir sind ihre Verbündete" soll Zardari Kelly gesagt haben. Von dort spannt der Artikel den Bogen zu den neuen militärischen Systemen, die laut Vertretern der Antiterror-Behörden und -Abteilungen der USA in Pakistan verwendet werden und Gegenstand des Beitrags Rätselraten über geheimes Kill-Programm des US-Militärs waren. Neben den Raketen, die von den Predator Drohnen der CIA abgefeuert werden, so der Artikel, habe man laut der Antiterrorvertreter während des Jahres "neue Hardware in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion zum Einsatz gebracht, die es erlaube, die Bewegungen vermuteter Kämpfer sehr genau zu verfolgen". Zur "neuen Hardware" für die "Identifizierung, Aufspürung und Lokalisierung", von der "viel unter Geheimhaltung" stehe, gehöre demnach der konzertierte Einsatz "leistungsfähiger Sensoren an Spionagesatelliten, von Flugzeugen, Luftschiffen und Drohnen jeder Größe verschiedenster Typen." Oder wie es der Staatssekretär für Geheimdienste im Pentagon James R. Clapper Jr., während einer Konferenz (wohl dem Geospatial Intelligence Symposium 2008) umschrieb: "Die neuen Produkte der Kriegsführung sind sehr Laser-ähnlich und präzise geworden. Mit ihnen hat man die Möglichkeit, sobald man weiß, hinter was man her ist, das sehr lückenlos und ununterbrochen zu beobachten und zu überwachen – beharrlich. Und dann, im richtigen, kritischen Augenblick, mit der nötigen Rücksicht zur Reduzierung von Kollateralschäden, dieses Individuum auzuschalten." Das es Unterschiede zwischen der Realität des verdeckten Drohnen-Krieges in Pakistan und den Umschreibungen des Geheimdienstlers gibt, zeigt der steigende Body Count ziviler Opfer mit jedem Drohnen-Angriff. ![]() ![]() Ein Modul zur Zielmarkierung und für die Zielerfassung durch die Raketen der Drohnen aus dem Text Guidance on the Ruling of the Muslim Spy des Al Qaida Führers Abu Yahya al-Libi (Quelle: FAS - Al Quaida: Western Spies Multiply "Like Locusts", 13.07.2009) Wir haben hier also alle Merkmale und Bestandteile eines schmutzigen Krieges, der mit neuen Mitteln der Überwachungs- und Kriegstechnik aufgrund geheimer, stillschweigender Vereinbarungen zwischen den USA und Pakistan geführt wird, bei dem die Bevölkerung auch als Versuchtiere für den Einsatz der Technik herhalten muss, wie sie in Zukunft in anderen Konflikt- und Kriegsgebieten zu sehen sein wird – alles nur, um eine Handvoll zu ersetzender Taliban und Al Qaida Kommandeure auszuschalten? Das es in der restlichen Presse, insbesondere der deutschen Presse, keine ähnlichen Berichte und Artikel gibt, kann ich mir nur noch mit dem stillschweigenden Einverständnis erklären, dass diese Handvoll es wert sind, dass in Pakistan der neue Typ des "Globalen Krieges gegen den Terror" durchexerziert wird und er auch deshalb legitim ist, weil er den Sicherheitsinteressen Deutschlands dient. Siehe auch: C-Span - Videojournalist David Axe Vignette (embedded with the U.S. Air Force at Kandahar Air Base in southern Afghanistan) on Reapers & Predator Drones (23.12.2009) The Nation - Blackwater's Secret War in Pakistan u. a. über den Drohnen-Krieg der US-Söldnerfirma Xe (ehemals Blackwater) im Auftrag des US Joint Special Operations Command (JSOC) in Pakistan (23.11.2009) Washington Post - U.S.-Funded Intelligence Center Struggles in Khyber Region (11.01.2009) New Yorker - The Predator War - What are the risks of the C.I.A.’s covert drone program? (26.10.2009) Washington Post - CIA base attacked in Afghanistan supported airstrikes against al-Qaeda, Taliban (01.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in CCTV / Video, Chips, Drohnen, Geheimdienst / Polizei, Medien / Kultur, Menschenrecht, Politik, Terror, Überwachung
um
20:01
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