Von Datenbriefen und Internet-Führerscheinen - Montag, 1. März 2010
Bundesinnenminister De Maizière hat im Tagesspiegel vom 28.02.2010 den Gastbeitrag Digitaler Datenverkehr veröffentlicht, den man – da als Meinung und Kommentar deklariert – wie andere Statements zuvor, als seine persönlichen "Eckpfeiler der Internet- und Netzpolitik" bezeichnen kann oder in Anlehnung an die Arbeitsliste, die der CCC vor den Koalitionsverhandlungen ausgestellt hatte, als aktuelle Sammlung der Punkte, die er gerade auf seinem "Spickzettel" notiert hat.
Was davon in die tatsächliche Internet- und Netzpolitik der Bundesregierung einfließen wird, steht noch auf einem anderen Blatt, denn dazu wird der Koalitionspartner FDP auch ein Wörtchen mitreden wollen, es gibt jenseits von De Maizière in der CDU auch noch andere Leute wie Uhl und Bosbach und die Realpolitik sieht dann auch wieder anders aus, wie zum Beispiel De Maizière Abstimmungsverhalten zur SWIFT-Geschichte zeigte.
"Ich hätte mir ein anderes Urteil gewünscht, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt. Das Gericht hat gesagt: So geht es nicht, aber anders geht es. Und ich füge hinzu: Und so muss es dann auch gehen."
Aber wenn wir mal davon absehen und uns an den reinen Wortlaut dieser Veröffentlichung halten, was steht denn so in diesem Spickzettel?Bundesinnenminister De Maizière in seiner Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung am 02.03.2010. Zuerst einmal, dass der Bundesinnenminister nichts von "Internet-Führerscheinen" und einem "Internet-TÜV" hält. Der Begriff des "Internet-Führerscheins" hat aus meiner Sicht zwei Ausformungen: Im Zusammenhang mit einem "Internet-TÜV" eine zwingend vorgeschriebene oder freiwillige Ausbildung "am Gerät", sprich die Erlernung des Umgangs mit dem Computer, der Software im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetanwendungen und -diensten, mit anschließender Prüfung und Auffrischungen erworbener Kenntnisse und Ausstellung einer "Nutzungs- und Betriebserlaubnis". Auf Anbieter von Internetinhalten bezogen, könnten das Kennzeichnungspflichten oder gar Anmeldepflichten wie in China sein, mit Kontrolle durch staatliche Behörden, die regelmäßig nachschauen, ob auch alles seine Richtigkeit hat. Über die erste Ausformung könnte man sogar in anderer Gestalt nachdenken. An einigen Schulen laufen ja bereits Projekte, um Schülern die nötige Kompetenz im Umgang mit dem Computer, dem Internet, den Medien und den eigenen Daten zu vermitteln, besonders auf "Silver Surfer" abgestellte Kurse oder Kurse für interessierte Bürger an Volkshochschulen vermitteln "Senioren" und "Newbies" Kenntnisse und Tipps für den Umgang mit dem Internet. Das kann man ruhig ausbauen und wenn Teilnehmer am Ende ein nett gestaltetes Zertifikat mit dem Titel "Internet-Führerschein" erhalten, dass sie sich an die Wand pinnen oder abheften können, warum nicht. Da man es in Deutschland gerne mit Zwängen, Verordnungen, Prüfung und Kontrolle hat, verbunden mit der Absage, auch daraus wieder ein Fach zu machen, für das es Noten, Bestrafung oder staatliche Sanktionen und Kontrolle für diejenigen gibt, die nicht in das Bild des korrekten Internetnutzers passen. Es wäre auch absurd und nicht umsetzbar, die Internetnutzung jedes Bürgers vom Erhalt eines staatlichen "Internet-Führerscheins" oder "Internet-Zeugnisses" abhängig zu machen. Das wären mit den Worten des Innenministers gesprochen die "Karten", "Navigationssysteme", "Orintierungshilfen" und "Aufklärung", die sich die Bürger "selbtbestimmt" in "Privatautonomie" aneignen können. Über die zweite Ausformung denke ich gar nicht nach, sondern lehne es ab, bis vielleicht auf die bekannten und expliziten "ab 18 Bereiche". Zwangskennzeichnungen, Anmeldepflichten wie in China und Betriebsprüfungen von Inhalteanbietern wären auch in Deutschland entweder Vorstufen und Vorbereitungen oder Bestandteile von Zensur-Infrastrukturen. Die zweite Form des "Internet-Führerscheins", so wie er zum Beispiel auch von Leuten aus den Branchen für Biometrie- und Netzwerksicherheit-Lösungen oder Bereichen der Cyber-Kriminalitätsbekämpfung immer wieder angedacht wird, wäre die technische Umsetzung einer Identifizierungs- und Authentifizierungs-Infrastruktur, die vor jedem Internet-Zugang und bei jeder Nutzung von Internet-Diensten den permanenten Identitäts-Nachweis und die Möglichkeit der jederzeitigen Rückverfolgbarkeit und Aufdeckung der Identität zwingend voraussetzt – u. a. mittels eines "Identitäts-Token" wie dem auch vom Bundesinnenministerium geförderten elektronisch-biometrischen Personalausweises (ePA) oder "neuen Personalausweises" (nPA), wie er jetzt im Neusprech-Sprachgebrauch heißt und kontrollierter Internet-Dienste wie der De-Mail. Ob sich der Einzug biometrischer Identifizierungsmittel und elektronischer Identitäts-Dokumente nicht in diese Richtung mit den möglichen Kollateralschäden in Gestalt weiterer Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis und Aushebelung anonymisierter Nutzungsmöglichkeiten des Internets auswirken wird, kann auch der aktuelle Bundesinnenminister weder garantieren, noch ausschließen. Es bleibt auf lange Sicht gesehen fraglich, ob es in Zukunft dabei bleiben wird, dass "die Bürger selbstbestimmen, ob und in welchem Umfang sie diesen elektronischen Identitätsnachweis nutzen" und ob staatlich kontrollierte und reglementierte Dienste, wie es die De-Mail nun mal ist, langfristig nur "zusätzlichen Möglichkeiten" bleiben. Zum Komplex Datenschutz, Rechtsschutz Datenkontrolle nehme ich mal die Diskussion um den Datenbrief heraus, einer Idee des CCC, die De Maizière nach seinem "Dialog mit der Netz-Community" auch in diesem Spickzettel aufgreift. Zuerst einmal ist positiv zu vermerken, dass der Bundesinnenminister feststellt, dass "die Nutzer eine echte Wahl haben müssen, ob sie etwa die Weitergabe ihrer Daten akzeptieren oder nicht", denn wenn dieser Feststellung gefolgt wird, bedeutet sie die grundsätzliche Absage an jede Opt-Out Stategie und das grundsätzliche Opt-In, sprich es können Daten nicht erst erhoben, gesammelt und weitergegeben werden und der Kunde, Nutzer muss seine Verneinung äußern, sondern es ist immer die Einwilligung des Kunden und Nutzers nötig. Würde aber auch bedeuten, dass Opt-In in vollem Umfang gilt und man keine Ausnahmen gewährt, wodurch sich wieder Schutzlücken auftun und Datenschutz verwässert wird. Das kennen wir ja bereits. Ob er sich damit immer gegen Lobbys wie die der Werbeindustrie und die Kollegen der eigenen Partei und des Koalitionspartners durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Ich würde auch nicht defensiv darauf warten und setzen, dass sich auf Seiten der Datensammler aller Art "freiwillig" und "selbstverpflichtend" in der Hinsicht etwas bewegt. Das mag dem eigentlich positiven Grundtenor entsprechen, zuerst den Dialog zu suchen und Überlegungen anzustellen, anstatt alles sofort mit Gesetzen und Verordnungen regeln zu wollen und es entspricht auch den politischen Prinzipien der CDU und FDP, den privatwirtschaftlichen Bereich möglichst nicht zu behelligen und erst einmal selbst wurschteln zu lassen. Aber ich kann mich leider nicht an positive Entwicklungen und Resultate erinnern, die auf Selbstverpflichtungen und den Willen basierten, sich freiwillig zu reglementieren und zu beschränken. Das bleibt nicht zielführend und erfolgversprechend. Was mir zu diesem Punkt, wie auch zum Punkt der nachträglichen Datenschutzkontrolle per Datenbrief in den Ausführungen De Maizières fehlen, sind eindeutige Positionen zur staatlichen Datensammelei und Kontrolle der Daten, die staatliche Stellen gesammelt haben. Die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden zwar angetippt, aber sie zu Eckpfeilern staatlichen Handelns zu machen und darzustellen, wo und wie sie umgesetzt werden sollen, war für mich nicht erkennbar. Dabei wäre es gerade im Angesicht der SWIFT-Debatten, dem Flugpassagierdatenaustausch, der Vorratsdatenspeicherung und auch dem von De Maizière verfolgtem Ziel, den europäischen und internationalen Datenaustausch und Vernetzungsgrad der Sicherheitsbehörden weiter voranzutreiben, äußerst interessant gewesen, wie dazu De Maizières Positionen aussehen. Was den Datenbrief angeht, zeichnen sich De Maizières Ausführungen wiederum dadurch aus, dass er zu gleichartigen Verpflichtungen von Stellen und Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen nichts ausführt. Ich kann mich an die Veröffentlichungen von Datenschutz-Checkheften der Landesdatenschutzbehörden erinnern, in denen der Bürger Karten finden kann, mit denen er bei einzelnen Stellen manuell anfordern muss, welche Daten von ihm gespeichert wurden. So sollte es nicht weitergehen, sondern die staatliche Sektoren müssen auch in das Datenbrief-Konzept integriert sein – wenn es zu einer Umsetzung des Datenbrief-Konzeptes kommen würde. Generell finde ich die Idee des Datenbriefs positiv. Schon alleine deshalb, weil an die Stelle der Holschuld des Bürgers und Kunden, um an die Auskunft zu den Daten zu gelangen, die erhoben, gespeichert, gesammelt und weitergegeben wurden, die Bringschuld des Staates und der Wirtschaft gesetzt würde. Das betrifft zum Beispiel auch die Daten einer Schufa, die man sich ab dem 1. April einmal im Jahr selbst abholen muss. Beim Datenbrief steckt laut De Maizière "der Teufel im Detail". Es werden mehrere Teufel sein. Ein Teufel wäre die Frage, wie ich an den oder die Datenbriefe komme? Ein zentraler Datenbrief, der alle Datensätze, Quellen und Ziele von der Datenerhebung bis zur Datenweitergabe in sich vereinigen würde, verbietet sich schon von selbst, denn ein besseres Gesamtprofil könnte man sich nicht vorstellen. Datenbriefe dürften nicht zu neuen Möglichkeiten führen, direkt oder über Verknüpfungen Gesamtprofile zu erstellen. Ein zentraler Datenbrief-Index, ähnlich wie man es uns bei den Antiterrordatenbanken vorgemacht hat, der Querverweise zu den eigentlichen Datenbriefen oder Meldungen zu neuen Datenbriefen enthält, die aber so gestaltet wären, dass sich trotzdem ein Dritter, der Einsicht haben könnte, kein Gesamtprofil erschließen kann, sondern nur der eigentliche Datenbriefempfänger (pseudonyme Kennungen, die der Datenbrief-Empfänger zu Klartext-Verweisen entschlüsselt?), schon eher, wenn dieser Index technisch so abgesichert werden kann, dass er nur dem Datenschutz-Empfänger zugänglich ist. Oder setzt man sofort oder besser auf vollständige Dezentralisierung? Dann würde man entweder von jedem Unternehmen und jeder staatlichen Stelle entweder postalisch per Brief oder per signierter und verschlüsselter E-Mail die jeweiligen Datenbriefe zugestellt bekommen. Eigentlich eine der möglichen "Killer-Anwendungen" für die De-Mail und De-Datentresore, wenn man denn vom nPA und den De-Mail und De-Datentresor Konzepten überzeugt ist. Daraus dann aber die Wege und Weitergaben wirklich nachzuvollziehen, was ja auch ein Anstoß des Datenbriefs war, dürfte sich schwierig gestalten, genauso wie das Management aller erhaltenen Datenbriefe. Geht man den elektronischen Weg, wären dafür neue Anwendungen nötig, aber aus meiner Sicht auch möglich. Geht man den Papierweg, sind volle Aktenordner und Aktenwälzen angesagt. Für den Staat, aber auch für den Bürger, ist auch hier die Frage der Ausnahmen von Interesse. In den Sicherheitsgesetzen und innerhalb der politischen Kontrollstrukturen gibt es ja Regelungen, die für den Erfolg von Ermittlungen und nationalen Sicherheitsinteressen, Geheimhaltungspflichten und -möglichkeiten den Zugang zu Daten behindern, einschränken oder versagen. Hier den Ausgleich zwischen legitimen Sicherheitsinteressen des Staates und der Gefahr, dass sich der Staat zu sehr von einer Datenbrief-Pflicht herausnimmt, zu finden, wäre ein weiteres Teufelchen. Das war nur eine kleine Auswahl von Teufeln, die mir auf Anhieb einfielen. Es gibt mit Sicherheit mehr davon, aber keine Teufel, die man aus meiner Sicht nicht im Dialog, mit den vom CCC angesprochenen Beratungen mit Datenschutz- und Datensicherheitsexperten, politisch wie auch praktisch-technisch bewältigen könnte. Doch, einen dicken "Teufel" in Sachen Datenbrief gibt es noch und das ist die sogenannte "Bürgerrechtspartei" FDP. Deren innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, ist im Ergänzungsartikel CDU: Mehr Kontrolle von Internetdaten (warum hat man ihr nicht die Gelegenheit einer ausführlichen und differenzierten Gegen-Meinung gegeben?) mit den Statements zu vernehmen, dass "'ein solcher bürokratischer Aufwand, der mit hohen Kosten für die Unternehmen verbunden ist, durch nichts gerechtfertigt ist.' Zwar teile sie die Forderung des Innenministers nach mehr Transparenz, aber 'man muss prüfen, ob es nicht weniger bürokratische und effektivere Wege als den Datenbrief gibt'. Piltz forderte, in erster Linie müssten die Unternehmen möglichst kostenlos Daten zur Verfügung stellen, diese sollten aber von den Firmen nicht ungefragt und automatisch versendet werden müssen." Es überrascht mich natürlich nicht, dass die FDP dort mit Bürgerrechten und Datenschutz Halt macht, wo die Interessen ihrer Klienten anfangen. Zu den Statements von Gisela Piltz ist zu sagen, dass "Unternehmen" auch keine Kosten und keinen bürokratischen Aufwand scheuen, wenn es darum geht, für Werbezwecke, Kundenprofile, Verbesserungen der Marktpositionen und Erhöhung des Profits Daten zu erheben, zu speichern, zu sammeln, weiterzugeben oder zu verschachern. Und ohne vorherige Klärung des tatsächlichen Umsetzungaufwandes eines Datenbriefes oder den Möglichkeiten, Datenbrief-Funktionen in bestehende Strukturen zu integrieren, sofort von einem ungerechtfertigten Aufwand loszuplärren, spricht genauso eine deutliche Sprache wie ihr Bild vom Bürger und Kunden, der weiterhin als Bittsteller mit Holschuld seiner Daten habhaft werden soll. Und wo sie gerade von Transparenz spricht, sei an dieser Stelle an den von ihr eingebrachten Bundesparteitagsbeschluss Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich verbessern der FDP von Mitte 2008 erinnert. Wie heißt es dort so schön:
Die FDP fordert, die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dem Ziel zu überarbeiten, den Grundsatz der Datensparsamkeit zu stärken und seine Achtung zu gewährleisten, die Transparenz der Datenverarbeitung größtmöglich zu erhöhen und somit mehr eigenverantwortliches Handeln der
betroffenen Personen zu fördern.
Ich denke, eine Umsetzung des Datenbrief-Konzepts würde gehörig zu einer "größtmöglichen Transparenz der Datenverarbeitung" beitragen und "zentral" für die Information der Verbraucher sein. Aber schöne Worte und Forderungen kann man für die Profilierung als "Bürgerrechtspartei" vor Wahlen und Teilhabe an der politischen Macht immer aufstellen, danach gelten das Gegenteil und die Interessen anderer Kreise.Datenschutzrechtliche Regelungen im nicht-öffentlichen Bereich sollen vor allem das Fundament für Transparenz und Überprüfbarkeit der Verarbeitungsprozesse legen. Nur dann können die Beteiligten eigenverantwortlich über ihre Daten bestimmen. Für die FDP ist daher insbesondere zentral, dass die Verbraucher darüber informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verwendet werden, wie sie diese einsehen und ggf. korrigieren können und wer die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist. Siehe auch: tageszeitung (CCC) - Denn sie sagen nicht, was sie tun (12.03.2010) FDP-Bundestagsfraktion - Piltz: Klares "Ja" für mehr Transparenz (01.03.2010) tageszeitung - Kritik aus Wirtschaftsflügeln, vier Minister für Datenbrief (04.03.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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Zukunftsreport Ubiquitäres Computing - Montag, 15. Februar 2010
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Bundestages hat den informativen und mit 128 Seiten umfangreichen Zukunftsreport Ubiquitäres Computing veröffentlicht, der sich mit der Geschichte, dem aktuellen Stand der Technik und Diskussionen und den möglichen zukünftigen Entwicklungen der Techniken befasst, die mit den Begriffen des "Ubiquitären Computing" (UbiComp), "Pervasive Computing", "Ambient Intelligence" und dem "Internet der Dinge" verbunden sind. Eines der "Icons" dieser Techniken ist der mittlerweile allseits bekannte RFID Funkchip. Aus dem Bericht:
Unter dem Begriff "Ubiquitäres Computing" (UbiComp) wird die Allgegenwärtigkeit von Informationstechnik und Computerleistung verstanden, die in prinzipiell alle Alltagsgegenstände eindringen. Computerleistung und Informationstechnik können damit auf einem neuen Niveau gesellschaftliche Bereiche erfassen – von der industriellen Produktion bis in den privaten Alltag.
Auf den ersten Blick fehlt mir die Einbeziehung von "UbiComp" Techniken, Projekten und Anwendungen in militärischen Bereichen oder die Einbeziehung experimenteller Projekte an Unis, von denen neue Anstöße in Richtung "UbiComp" ausgehen und die Auswertung der Presselandschaft reduziert sich auf die gängigen Publikationsorgane, während z. B. Heise Newsletter und Telepolis überhaupt nicht vorkommen, obwohl dort "UbiComp" öfters und detaillierter Thema war, als in eher oberflächlichen Artikeln der anderen Zeitungen, aber als Einstieg, zur Übersicht und zum Nachschlagen kann man die Technikfolgenabschätzung dennoch gut verwenden.Der vorgelegte TAB-Bericht konzentriert sich auf wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders wichtige und zukunftsweisende Anwendungen in Handel, Logistik, Industrie, Verkehr, Gesundheitsversorgung sowie der Personenidentifikation. Dabei wurden jeweils die Entwicklungspotenziale des Ubiquitären Computings aufgezeigt, Bedingungen für ihre Realisierung herausgestellt sowie untersucht, wo Handlungsbedarf mit Blick auf sich bietende Chancen aber auch Fragen der informationellen Selbstbestimmung, Daten- und Verbraucherschutz besteht. Aktuell und passend dazu will Vodafone laut einem Financial Times Artikel die gleiche RFID Chiptechnik wie im ePA und ePass mit SIM-Karten im Handy verbandeln, um auch das "Handy zum Ausweis zu machen". Die Idee ist nicht neu, sondern war absehbar und korrespondiert mit den zahlreichen Vorschlägen, uns allen irgendwann und irgendwie einen "Internetausweis" verpassen zu wollen.
Geschrieben von Kai Raven
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de Maizière über Abhörzentralen, Sicherheitsgesetze und Europol - Samstag, 6. Februar 2010
In dem Interview Innenminister geht auch anders (MP3) mit Ingo Kahle in der RBB Inforadio Sendung Zwölfzweiundzwanzig machte Bundesinnenminister de Maizière neben ein paar generellen Aussagen zu seinem Sicherheitspolitikverständnis auch Anmerkungen zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Abhörzentrale aller Polizei- und Geheimdienstbehörden im Bundesverwaltungsamt, die sein Amtsvorgänger Schäuble gestartet hatte:
"Sie sprechen das sogenannte TKÜ-Zentrum an. Eine nationale Abhörzentrale nach britischem Vorbild wird es nicht geben. In welcher Weise ich die bisherigen Planungen fortsetze oder korrigiere, habe ich noch nicht endgültig festgelegt. Ich halte es aber prinzipiell für richtig, das nach anderen Regeln funktionierende Abhören des Bundesamtes für Verfassungsschutz von dem Abhören von Bundespolizei und Bundeskriminalamt auch räumlich zu trennen. Das ist eine gewisse Grundentscheidung, die ich hier mitteile. Wie genau das geht, das werde ich sehr bald entscheiden."
Als "unproblematisch" sah de Maizière mögliche "technische Verknüpfungen" zwischen BKA, Bundespolizei und Bundesgrenzschutz im Rahmen des "TKÜ-Zentrums" und die "Bündelung der theoretischen Kompetenzen und technischen Entwicklungen" an, während "Abhören zwischen Polizei und Verfassungsschutz getrennt stattfinden sollte".Was seine Positionen zur abgeschlossenen und zukünftigen Sicherheitsgesetzgebung angeht, sagte de Maizière u. a., dass er eine abwägende Haltung einnehme, der Gesetzgeber den Beweis für die Erforderlichkeit neuer Sicherheitsgetze zu erbringen habe, anstatt von ihren Kritikern abzuverlangen, Beweise für ihre Nichterforderlichkeit zu erbringen. Da die grundlegenden Sicherheitsgesetze gemacht wurden, gelte für ihn das Prinzip der Anwendung bestehender Sicherheitsgesetze statt neuer Sicherheitsgesetze, aber auch, dass keine "Rückabwicklung" bestehender Sicherheitsgesetze stattfinden würde. Interessant ist auch das Interview Kooperationsformen polizeilicher Zusammenarbeit (PDF) des Behördenspiegels mit de Maizière vom 04.02.2010, in dem es u. a. um gemeinsame Sicherheitszentren auf EU-Ebene und die Rolle von Europol geht.
Geschrieben von Kai Raven
in Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Politik, Radio, Recht
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US-Geheimdienstchef bestätigt Shoot-to-Kill Praxis - Donnerstag, 4. Februar 2010
Der Chef der US-Geheimdienste, Dennis Blair, hat im Rahmen einer Anhörung vor dem House Permanent Select Committee on Intelligence offiziell eine Praxis bestätigt, die bereits 2008 in einem Artikel der New York Times aufgegriffen wurde und die mit der versuchten Ermordung von Darkazanli durch CIA/Blackwater in Hamburg zu tun hat, mit der sich die Bundesanwaltschaft und der Innenausschuss des Bundestags beschäftigen soll(te).
Laut des Artikels Intelligence chief acknowledges U.S. may target Americans involved in terrorism der Washington Post und der Meldung US may target American extremists abroad der AFP teilte Blair auf Nachfragen des Ausschussvorsitzenden Hoekstra mit: "We take direct action against terrorists in the intelligence community. If that direct action, we think that direct action will involve killing an American, we get specific permission to do that". Laut des erwähnten Artikels der New York Times erhalten die Killer-Kommandos der CIA oder des Special Operations Kommandos die spezielle Genehmigung, auch US-Bürger ohne Rechtsbelehrung und Gerichtsverfahren im Ausland in "Shoot-to-Kill" Manier zu exekutieren, direkt vom US-Präsidenten oder dem US-Verteidigungsminister. Blair meinte dazu, man gehe unter seiner Führung jedenfalls nicht "leichtsinnig" und "rücksichtlos" bei der Tötung von US-Bürgern vor, sondern "folge einer Reihe festgelegter Richtlinien und rechtmäßiger Verfahrensweisen, die sehr sorgfältig überwacht werden". Na dann kann man ja beruhigt sein, dass die Killer-Kommandos zumindest beim Töten von US-Bürgern den Vorstellungen von "Rechtsstaatlichkeit" folgen, die auch unter Obama in der US-Administration vorherrschen. Ob der "Auftrag" direkt durch Agenten der CIA oder des SOCOM ausgeführt wird, oder der Auftrag an Angehörige der Schattenarmee der US-Geheimdienste und des US-Militärs namens "Blackwater" weitergereicht wird, wie vermutlich in Hamburg, dürfte für die Amerikaner nebensächlich sein. In Pakistan, im Irak und in Afghanistan lassen CIA und US-Militär Blackwatereinheiten ja auch Killer-Drohnen fliegen und auf Tötungsmissionen gehen. Also, wenn jemand gerade in Hamburg, München oder sonstwo mit einem Loch im Kopf oder im Rücken neben Euch zu Boden fällt – keine Sorge, das sind nur CIA/SOCOM/Blackwater Agenten, die gerade rüchsichtsvoll und sorgsam ihren Auftrag erfüllen, das "Homeland" zu schützen. Und bloß nicht anfangen in Panik wegzurennen, sonst kann es auch mal zu "Fehlschüssen" kommen wie damals in London, als man de Menezes tötete. Siehe auch: The Atlantic - No Americans on CIA "Kill List" -- Just JSOC's (17.02.2010) Democracy Now! - Obama Administration: US Forces Can Assassinate Americans Believed to Be Involved in Terrorist Activity (09.02.2010) ACLU - Intelligence Official Acknowledges Policy Allowing Targeted Killings Of Americans (04.02.2010) ACLU Blog of Rights - Drones, Targeted Killings and the Fifth Amendment (04.02.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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13:04
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ACTA - Du sollst nicht wissen - Dienstag, 26. Januar 2010
Der Feedreeader spülte mir heute Morgen vom Rat der Europäischen Union / Justiz und Inneres eine Reihe von Links zum ACTA herein:
![]() oder der Inhalt in allen PDF-Dateien ist zensiert: ![]() Das, was trotzdem bis jetzt zu wissen und nachzulesen ist, kann man dem ACTA Beitrag im AK-Zensur Wiki entnehmen. Siehe auch: Deutschlandradio Breitband - ACTA – Eine undurchsichtige internationale Antipiraterieallianz (MP3) (15.02.2010) heise - Nächste Verhandlungsrunde zum Urheberrechtsabkommen ACTA steht an (26.01.2010) Out-Law - Government refuses to publish ACTA documents (26.01.2010) Michael Geist - ACTA Guide: Part Four: What Will ACTA Mean To My Domestic Law? (28.01.2010) Michael Geist - ACTA Guide, Part Three: Transparency and ACTA Secrecy (27.01.2010) Michael Geist - ACTA Guide, Part Two: The Documents (Official and Leaked) (26.01.2010) Michael Geist - The ACTA Guide, Part One: The Talks To-Date (25.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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09:33
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Peers - Montag, 26. Oktober 2009![]()
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Internet / TeKo, Kryptografie, Politik, Zensur / Filter
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19:49
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Vor der Koalitionseinigung zur Inneren Sicherheit - Donnerstag, 15. Oktober 2009
Aktuell zeigen sich ja erste Ergebnisse aus den Verhandlungen der Koalitionsarbeitsgruppe Inneres - Justiz - Informationsgesellschaft in Meldungen der Presseagenturen dpa, AP und ddp, bei denen Max Stadler von der FDP davon ausgeht, "dass sie auch von der großen Verhandlungsrunde so akzeptiert" werden, während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU dem Münchner Merkur bereits zu Protokoll gab, auf Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten zu wollen.
Zusammengefasst heißt das für... die Vorratsdatenspeicherung: Die Nutzung der Daten soll laut dpa und Schäuble auf "schwere Gefahrensituationen" beschränkt werden, laut AP bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gar ausgesetzt werden. Ich denke, dass man sich damit auf den kommenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einstellt, der meiner Ansicht nach und wie bereits hier im Blog geäußert, die Vorratsdatenspeicherung nicht in Bausch und Bogen absägen, sondern sie mit Einschränkungen und Konkretisierungen der noch in Gummiform gehaltenen "schweren Gefahrensituationen" bewehren wird. Etwas, was sich bereits in den ergangenen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung abzeichnete und so auch von allen Parteien erwartet wird. Wir leben bereits seit 2008 mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeschränkten Vorratsdatenspeicherung und ich denke, jeder, den es interessiert, wird sich darauf eingestellt haben. Deshalb ist eine Aussetzung bis zum Gerichtsbeschluss und eine spätere Einschränkung auch Jacke wie Hose. Nur eine völlige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und dafür Quick-and-Freeze im Verdachtsfall wäre halbwegs akzeptabel, aber dafür hat sich das Rad – auch über die europäische Ebene – bereits zu weit gedreht. die Online-Durchsuchung: Sie soll weiteren Geheimdiensten wie dem Bundesverfassungsschutz nicht zur Verfügung stehen, was natürlich auch heißt, dass sie weiterhin dem BKA zur Verfügung stehen soll. Dann aber nur nach Antrag der Bundesanwaltschaft und Genehmigung durch Richter am Bundesgerichtshof. Laut Stadler soll der Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung bei einer Online-Durchsuchung aufgewertet werden. Zu den geschützten Berufsgeheimnisträgern zählen alle Anwälte und nicht mehr nur Strafverteidiger, während es bei weiteren umstrittenen Berufsgruppen wie Jounalisten wohl erst eine Online-Durchsuchung nach Einzelfallprüfung gibt. Nun ja, ganz will man die Option zum Einsatz und zur Weiterentwicklung von Techniken und Strategien zur Umsetzung einer "Online-Duchsuchung" nicht aufgeben. Auch nicht bei der FDP. Das die richterliche Kontrolle abseits der gewünchten schnellen Kungelei zwischen BKA-Beamten und überforderten Amtsrichtern verstärken will, war eine Forderung aus der Sachverständigenanhörung zum BKA-Gesetz und ist erst einmal positiv zu werten, wenn man einmal mögliche Sympathien zwischen dem BKA, der Bundesanwaltschaft und Richtern des Bundesgerichtshofs (und deren mögliche Überforderung) außer Acht lässt. Was den Schutz des Kernbereichs angeht, bleibt abzuwarten wie die einzelnen Änderungen ausschauen. Positiv wäre auch die Ausdehnung des Schutzes auf Anwälte, während die jederzeitige Ausnahmemöglichkeit für andere Berufsgruppen wie Jounalisten & Co Augenwischerei ist. die BKA - ISP Zensur-Infrastrukturen aka Zugangserschwerungsgesetz aka "Internet-Sperren": Ein Moratorium im Umfang von einem Jahr, in dem das BKA zunächst versuchen soll, Netz-Präsenzenzen und -Angebote, über die z. B. mit Kinderpornografie gehandelt wird, sperren und entfernen zu lassen. Auch ein halbgarer, wenn nicht fauler Kompromiss, der dazu führen wird, dass man sich ein Jahr lang um weitere Überlegungen und Weiterentwicklungen zu Zensur-Infrastrukturen bemühen kann, während das BKA am Ende des Moratoriums wird berichten können, dass es aufgrund der "Natur des Internets", der "globalen Vernetzung", des "Arbeitspensums" des BKA sowie des "Anstiegs der Internet-Kriminalität" nicht möglich ist, gezielt gegen Angebote vorzugehen und es deshalb "unverzichtbar" sei, die Lösung der "Zugangserschwerung" weiterzuverfolgen. Es gab in Deutschland bereits in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße zum Einsatz von Techniken und Infrastrukturen für die Filterung und Blockierung und das auch von anderen Interessengruppen wie der Medienindustrie, nicht nur aus der Politik und seitens des BKA. Auch hier spielt wieder die EU-Ebene eine Rolle, über die immer noch kommen kann, was vielleicht doch am Ende in Deutschland politisch beerdigt werden soll. Gegen die vollständige Beerdigung hätte ich nichts einzuwenden. Bis dahin gilt auch hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung sich einzustellen und um Zensur und Überwachung hindurch und herumzurouten. Siehe auch (solange existent): AP - Union und FDP einig in Knackpunkten der Sicherheitspolitik dpa - Konkrete Einigungen in Sicherheitsfragen ddp - CSU will an Online-Durchsuchung und Datenspeicherung festhalten und CCC - Spickzettel digitaler Bürgerrechte für die weiteren Koalitionsverhandlungen
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Medien / Kultur, Politik, VDS, Zensur / Filter
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22:40
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TV-Tipp: Phoenix Runde zur Sicherheitsgesetzgebung - Donnerstag, 8. Oktober 2009
Wer sich im TV mal wieder eine der Diskussionsrunden anschauen möchte, die immer dann eingerichtet werden, wenn Fragen zur inneren Sicherheit und Freiheitseinschränkung zur Entscheidung anstehen, hat heute Abend dazu Gelegenheit.
Unter dem Motto "Viel Überwachung, wenig Freiheit? – Der Zank um die Innere Sicherheit" anlässlich des Themas Sicherheitsgesetze in den Koalitionsverhandlungen von FDP, CDU und CSU treffen in der Phoenix Runde ab 22:15 Uhr in einer bis jetzt ungleich besetzten Runde (es sei denn, Frau Dietzen als Jounalistin nimmt die Rolle der Vertreterin des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Rezipientenfreiheit ein) Constanze vom CCC auf Hans-Peter Uhl von der CSU und Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei. Wer dabei welche Standpunkte einnimmt, dürfte bei den in TV-Talks gern genutzten Fragestellungen "Tragen Online-Durchsuchungen oder die Speicherung von Telefondaten zu mehr Sicherheit der Bürger bei? Gibt es keine Freiheit ohne Innere Sicherheit? Oder werden wir zu stark überwacht?" klar sein.
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Geheimdienst / Polizei, Politik, TV-Tipp
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