Der Beschluss des BKA Ermächtigungsgesetzes - Mittwoch, 12. November 2008
Da hier im Weblog Inhalt und Konsequenzen des BKA "Ermächtigungsgesetzes", die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Mikrofon- und Videoüberwachung, heimlicher Einbruch in Wohnungen, Rasterfahndung, der neue geheimdienstliche Charakter des BKA und die weitere Zerstörung des Trennungsgebots, "Richterband" und zweifelhafter Richtervorbehalt, Eilfalleingriffe, präventives Belauschen der Internet- und Telekommunikation, Kernbereichsverletzungen usw. usf. mehr als genug Gegenstand war, verweise ich zum Beschluss des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKAG-E), in das von 549 Bundestagsabgeordneten 375 Abgeordnete mit ihrer Stimme namentlich eingewilligt haben, während 168 Abgeordnete mit Nein stimmten, auf die Ausführungen von ein paar anderen Personen.
![]() Wer will, kann sich die namentliche Abstimmung auch grafisch mit der ZDF Parlamenter Anwendung unter dem Thema "Neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt" anschauen. Worum es ging, konnte man in der Aussprache (PDF-Datei d. stenografischen Berichts) u. a. an dem Schmierentheater zwischen Uhl und Wiefelspütz oder dem vom Rednerpult mit Phrasen, Diffamierungen und Beleidigungen herabgeifernden Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ablesen. Es ging um einen weiteren großen schwarzen Tag für Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die Freiheit, einen weiteren Schritt in den Polizeistaat hinein. Landesregierungen, von denen es im Bundesrat keine Zustimmung für das BKAG-E gibt oder vermutlich nicht geben wird, in der Presse als "Aufstand der Bundesländer gegen das BKA-Gesetz" bezeichnet:
Eine Woche vor der Bundesratssitzung findet am 21.11.2008 die zweite Innenministerkonferenz (IMK) für das Jahr 2008 im Dorint Hotel Sanssouci in Postdam statt, auf der das BKAG-E sicherlich auch auf der Tagesordnung steht. Denkt man sich wohl bei der taz auch. Weitere Themen sind die Modernisierung ("NADIS-neu") des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) der Verfassungsschutzbehörden, ihre personelle Aufstockung, Änderungen bei der technischen und organisatorischen Ausrichtung der Geheimdienste und das Vorantreiben ihrer engeren Zusammenarbeit mit Polizeibehörden wie dem BKA, über die der Tagesspiegel in Anlehnung an die "Operation Alberich" im Artikel Geheimdienste – Künftig auch ohne Nachhilfe vom 18.11.2008 berichtete. Vielleicht gehören zu den Themen wieder die Pläne für die gemeinsame Abhörzentrale in Köln, die durch das BKAG-E völlig in den Hintergrund gerückt waren. Während der AK Vorrat Musteranschreiben, Textideen und Tipps zur Motivation von Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Landesregierungen bereitstellt, die dem BKAG-E ebenfalls kritisch gegenüberstehen, versuchte BKA-Präsident Ziercke im Interview mit dem RBB Inforadio vom 18. November die Wichtigkeit der Kompetenz, unabhängig von der verminderten Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft eigene Maßnahmen zu ergreifen und ohne Richtervorbehalt im Eilfall einzugreifen, um Online-Durchsuchungen, Quellen-TKÜ Abhörmaßnahmen, Mikrofon- und Videoüberwachung starten zu können, in den Mittelpunkt zu stellen, deren mögliche Einschränkungen nach Scheitern im Bundesrat und Verfahren im Vermittlungsausschuss Ziercke als "strukturelle Lücken in der Terrorismusbekämpfung zur Gefahrenabwehr" darstellte. Naturgemäß zeigte sich Bundesinnenminister Schäuble not amused angesichts der massiven Kritik und dem "Aufstand der Länder" im Kurzinterview mit dem SWR2 am 19. November, in dem er die Forderung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, für die Online-Durchsuchung aufgrund der Schwere des Grundrechts-Eingriffs keine Eilfallbefugnis zuzulassen, sondern sie immer unter Richtervorbehalt zu stellen, als "Mangel an Kenntnis" der Regeln im BKA-Gesetz, gepaart mit "ein bisschen Eitelkeit" eines Verbandsfunktionärs abbügelte. Die Eilfallbefugnisse für eine ganze Reihe von Überwachungsmaßnahmen im BKAG-E setzte er mit der Möglichkeit der 24-stündigen Festnahme von Personen ohne Richterbeschluss gleich, während für Schäuble die Kritik an den Eilfallkompetenzen des BKA "nur ein Vorwand" zur Torpedierung des BKAG-E ist. Auf die Frage, ob man die Eilfallkompetenzen nicht durch eine 24-stündige Rufbereitschaft mit Richtern ersetzen könne, schob er die Bundesländer vor, die dann sagen würden, sie hätten dafür keine Mittel. Die Berichterstattung über das BKAG-E wurde von Schäuble als nervendes "Gerede in den Medien" mit "Kaskaden von Interviewäußerungen [s. o.], in denen so viel Unsinn erzählt wird, dass die Öffentlichkeit nur verwirrt wird" charakterisiert. Siehe auch: FreiHeIT - BKA-Gesetz - und was nun? annalist - BKA-Gesetz beschlossen Stefans Home - Das Narrenschiff auf Kurs Stasi 2.0 hr2 Der Tag - Das BKA-Gesetz - Selbstmord aus Angst vor dem Tod (MP3) EDRi - Irland will verdeckte Überwachungen legalisieren
Geschrieben von Kai Raven
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18:09
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Freud und Leid eines Tor Betreibers in den USA - Dienstag, 11. November 2008
Andrew Lewman, ein Vorstandsmitglied des Tor Projekts und Betreiber des Ausgangsknotens und Verzeichnisservers "phobos" für das anonymisierende Tor Netzwerk, beschreibt im Beitrag Five Years as an Exit Node Operator, wie man auch als amerikanischer Betreiber der Ausgangsknoten, die an vorderster Front mit Hausdurchsuchungen, Problemen mit dem Hoster, polizeilichen Anfragen und Beschwerden rechnen müssen, trotzdem "überlebt", aber auch, welche Komplikationen und zusätzliche Arbeit auf einen Ausgangsknotenbetreiber zukommen kann, nachdem er seinen Tor Knoten startet. Zum Verständnis kurz und grob der Weg im Tor Netz skizziert: Nutzer <-> Tor Eingangsknoten <-> Tor Mittelsmannknoten <-> Tor Ausgangsknoten <-> Ziel (Webserver, IRC Server usw.).
Seit 2003 betreibt Andrew den Ausgangsknoten auf einem angemieteten Server, zunächst mit den Standardeinstellungen, was zu einer Anfrage seitens des ISP führt, weil sein Ausgangsknoten für einen breiten Botangriff auf das DALnet IRC-Netzwerk missbraucht wurde und deshalb die IP-Adresse des Ausgangsknotens in den Logdateien auftauchte. Nachdem er dem ISP telefonisch lang und breit erläutert hatte, was es mit Tor auf sich hat, ließ der die Sache bis auf die Forderung, die IRC Ports für den Torknoten zu sperren, auf sich beruhen. Andrew sperrt die bekannten IRC Ports in der Ausgangsrichtlinie ("Exit Policy") und es geht erst einmal weiter. Dann erlässt der ISP neue Nutzungsbedingungen, die das Betreiben von Proxydiensten untersagen. Um nicht wegen des Ausgangsknotenbetriebs aufzufallen, wechselt Andrew den Modus seines Knotens auf die "Mittelsmann" Position und lässt den Torknoten entgegen der neuen Nutzungsbedingungen weiterlaufen. Dann erhält die Firma einen neuen Eigentümer, der das Treiben von Andrew bemerkt und ihm die Wahl lässt, entweder den Torbetrieb einzustellen oder den Vertrag gekündigt zu bekommen. 2005 wechselt Andrew deshalb den ISP und lässt seinen Tor Ausgangsknoten auf einem neuen Server mit anderer Hardware weiterlaufen. Zunächst wieder als Mittelsmann. Wegen Abrechnung nach Bandbreitenverbrauch und weil der Knoten ordentlich Daten transportiert, limitiert er den Durchsatz des Torknotens per "BandwidthRate" Option in der Tor Konfiguration, während ihm der CEO des ISP im Chat erklärt, er habe keine Probleme mit Tor. Fein, denkt sich Andrew und wechselt den Modus wieder auf Ausgangsbetrieb mit gesperrten IRC Ports. Da sein Torknoten wieder benutzt wird, diesmal für Dinge, die nach Auffassung von Unternehmen Copyrightverstöße nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) darstellen, sprich "Filesharing", erhält er fast stündlich DMCA Beschwerden von den DMCA Bots, die das Internet nach möglichen Verstößen gegen den DMCA abgrasen. Andrew bastelt sich ein automatisches Beantwortungsverfahren, um die Beschwerden automatisiert mittels einer Vorlage per E-Mail zu beantworten, legt aber nach drei Wochen doch entnervt den Schalter in Richtung Mittelsmann-Betrieb um, wartet einen Monat ab und wechselt wieder auf den Ausgangsbetrieb mit gesperrten IRC Ports. So lässt er phobos monatelang laufen, während er mal von Google eine Beschwerde bekam, weil jemand über phobos in Google Groups trollte oder von einem Blogger, der sich über Spammer beschwerte, die phobos missbrauchten, die er mit Erklärungen zu Tor und Informationsvorlagen zu Tor ausräumen kann. Wie er schreibt, wachsen in letzter Zeit DMCA Beschwerden wieder an, die nun direkt an die ISPs geschickt werden. Mit seinem kooperativen ISP und dem Beantwortungssystem behandelt Andrew die Beschwerden in gewohnter Weise. Als Resümee zählt er am Ende bis 2008 50 DMCA Beschwerden und 20 weitere Beschwerden wegen Missbrauchs seines Torknotens auf, aber keinen Besuch durch das FBI oder andere Sicherheitsbehörden. Das dies auch anders aussehen kann, zeigen andere Berichte der Betreiber von Torausgangsknoten. Aus dem Beitrag kann man ziehen, dass man es als Ausgangsknotenbetreiber immer mit asozialen Nutzern zu tun haben wird, die Anonymisierungsdienste missbrauchen, dass man im Auge haben sollte, was man in seiner Ausgangsrichtlinie zulässt oder nicht, dass man sich mit ISP bzw. Serverhoster verständigt, wenn es geht und neben der Möglichkeit, rechtlichen Beistand zu bekommen ein gutes Beschwerdemanagement am Start haben sollte. Diese Situation wird sich nochmals ändern, je nachdem, wie es mit der Vorratsdatenspeicherung ausgeht und der damit einhergehenden Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste. Der Beitrag enthält daneben den kleineren "Sprengstoff", dass es mit dem Betrieb von Tor Ausgangsknoten schwierig werden kann, wenn noch mehr Druck auf ISPs und Hoster von Seiten der Sicherheitspolitik und Unterhaltungsindustrie ausgeüt wird, viele von ihnen in ihren Vertragsbedingungen den Betrieb von Servern mit Anonymisierungsfunktionen untersagen würden oder anfangen, Deep Packet Inspection, Netzwerküberwachung und Bandbreitendrosselung einzusetzen, um Anonymisierungsdienste aufzuspüren und ihre Funktionalität zu beschneiden. Siehe auch: CCC Berlin - FAQ des Chaos Computer Club e.V. zum Betrieb von Anonymisierungsdiensten, hauptsächlich Tor, die sich im Wesentlichen auf die Situation in der BRD bezieht Jens Erfahrungen als Tor und Mixmaster Admin in Deutschland im Beitrag Rückblick auf ein Jahr Remailer-Betrieb vom 14.01.2009
Geschrieben von Kai Raven
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Polizei durchsucht und beschlagnahmt bei Burks - Dienstag, 11. November 2008
Burkhard Schröder hat heute, wie er im Beitrag Wohnungsdurchsuchung bei mir heute früh mitteilt, Besuch von der Polizei bekommen, die seine Wohnung durchsuchte und seinen Rechner beschlagnahmte, nur weil er in seinem Forum vor drei Jahren einen vor fünf Jahren verfassten Beitrag zur "Einführung in die Sprengchemie" eingestellt hatte und er sich damit nach Ansicht der Polizei / Staatsanwaltschaft des Verstoßes gegen §§ 40 WaffG (Waffengesetz), § 52 WaffG in Verbindung mit der Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG schuldig gemacht habe.
Von hinten aufgerollt, wird in der Anlage als Waffe ein "Gegenstand definiert, bei dem leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann". In § 40 Abs. 1 WaffG wird jede Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung dieser Gegenstände zum "verbotenen Umgang mit einer Waffe" erklärt, der laut § 52 Abs. 1 Nr. 4 WaffG mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft werden kann. Es geht also um das, was landläufig und in Verlautbarungen der Sicherheitspolitiker und Vetreter des BKA und BND immer als "Bombenbauanleitungen von Terroristen im Internet" bezeichnet wird, wofür die gleichen Damen und Herren dauernd populistisch neue Gesetze forderten ("Bombenbauanleitungen müssen unter Strafe gestellt werden"), obwohl dafür offensichtlich kein Bedarf besteht. Nun ist Burkhard kein Terrorist, sondern freier Journalist und Blogger. Aber es wird mit immer weiteren Beschränkungen der Meinungsfreiheit und Handlungen, die als repressionsfähig definiert werden, schneller und leichter, Personen zu Kriminellen oder Terroristen zu erklären und zu verfolgen. Ein Beitrag über militante und terroristische Organisationen und Aktionsformen oder Militanz mit zu wenig Distanz, ein Beitrag oder eine Reise in das falsche Gebiet eines Landes, das zum terroristischen Rückzugs- und Ausbildungsraum erklärt wurde oder auch – wie wir wissen – das Zurverfügenstellen von Anonymisierungsdiensten, Benutzen von Wörtern in Suchmaschinen und Texten und Weitergeben von dem Sicherheitsstaat ungenehmen Dokumenten könnte in Zukunft auch zu Wohnungsdurchsuchungen (nach BKAG-E Gesetz auch heimlich), Beschlagnahmungen, Observationen und präventiver Internet- und Telekommunikationsüberwachung führen. Da wird die Schere im Kopf schneller und öfters anfangen zu klappern, was dem präventiven Sicherheitsstaat nur (Un)recht sein kann. Das dies sich beim Vorgehen gegen Burkhard schon andeutet, zeigt sich daran, dass man ihn noch nicht einmal speziell und nur wegen des Forenbeitrags vorgeladen und befragt hat, obwohl er öffentlich und identifizierbar in Weblog und Forum publiziert, sondern direkt die große Keule der Wohnungsdruchsuchung und Beschlagnahmung schwingt, hinter der die präventive Vorverdächtigung steht, dass sich ganze Bibliotheken von "Bombenbauanleitungen" und ein Raum finden lassen könnte, der mit Kanistern voller Grundstoffe für explosive Gegenstände vollgestellt ist. Ein anderer Verdacht tut sich auf, wenn man sich anschaut, dass sich Burkhard in Buch, Artikel und Weblog desöfteren sehr kritisch mit dem BKA, seinen Vetretern, dem Bundesinnenministerium und der Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ befasst hat. Die erst jetzt und zu diesem Zeitpunkt durchgeführte Aktion stinkt jedenfalls nach politisch motivierter "Strafverfolgung" und dem Versuch der Einschüchterung. Burkhard gehört auch nicht zu den ausgebildeten oder Hobby-Chemikern oder Sprengstoffexperten, die sich im Gegensatz zu ihm unbehelligt und seit Jahren in Webforen, Wikis, Webseiten und Büchern über diese Materie informieren und dort publizieren. Oft mit mehr Details, als es der beanstandete Forenbeitrag macht, der ja gerade mit den Verweisen deutlich macht, dass wir es nur mit einer Zusammenfassung genau solcher Quellen und akademischer Beiträge zu tun haben. Vielleicht folgt zukünftig noch eine Verbots- und Säuberungswelle, die sich auch gegen diese Personenkreise, den Chemieunterricht an Schulen und Universitäten und die akademische Behandlung des Themas "Sprengchemie" richtet. Richtige Bombenbastler oder Sprengstoffexperten in militanten Organisationen benötigen solche Informationen wie im Forumsbeitrag eh nicht und es wird bestimmt nicht weniger Sprengstoffexperimente in Kellern und Sprengstoffanschläge geben, weil man entweder per Waffengesetz oder neuen Antiterrorgesetzen Beiträge wie den Foreneintrag aufspürt oder verfolgt.
Geschrieben von Kai Raven
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10:22
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Letzte Schritte vor Beschluss des BKAG-E Gesetzes - Dienstag, 11. November 2008
Laut der Heute im Bundestag Meldung Innenausschuss stimmt für BKA-Gesetz wurde am 10. November auch im Innenausschuss des Bundestags mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition der Weg für den Beschluss des BKA-Gesetzes im Bundestag freigemacht. Im Innenausschuss kam es noch einmal zum Schlagabtausch zwischen allen Oppositionsparteien, die das Gesetz geschlossen ablehnen und den Mitgliedern der SPD, CDU/CSU.
Zu den Kritikpunkten, die bereits auch außerhalb der Parteien und zum Teil von den Sachverständigen vorgebracht wurden, gehörte der Doppelcharakter des BKA als Polizeibehörde, der nun mit Mitteln und Befugnissen eines Geheimdienstes arbeiten kann, ohne das es ein Gegengewicht in Gestalt zusätzlicher parlamentarischer Kontrollmechanismen gibt, die größere Handlungsautonomie des BKA im Verhältnis zur Generalbundesanwaltschaft, deren Sachleitungskompetenz durch das Gesetz vermindert wird, der Kompetenzverlust der LKAs und die möglichen Kompetenzüberschneidungen zwischen BKA und LKAs und der Auskunftszwang für eine Klasse von Berufsgeheimnisträgern (Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte und – wie ich anfügen will – engste Familienangehörige und Lebenspartner) im Gegensatz zur Freistellung bei Strafverteidigern, Geistlichen und Abgeordneten bei Verhören und Befragungen durch das BKA nach § 20c und § 20u BKAG-E. Die Vertreter der Großen Koalition brachten hingegen die hinlänglich bekannten Argumente, dass es zu schließende "Lücken im Sicherheitssystem" gäbe und die Notwendigkeit, "Ermittlungsmethoden dem technischen Fortschritt anzupassen". Auch in der Sitzung des Innenausschusses zum BKAG-E (und noch einmal am Mittwoch und zukünftig) zeigte sich wieder das in der Vergangenheit zu beobachtende Spiel, den Föderalismus selbst für die Erschließung neuer Sicherheits-Handlungsspielräume zu nutzen, indem man entweder auf bereits existierende Kompetenzen in den Sicherheitsgesetzen der Länder verweist, die dann auch auf Bundesebene in Bundesbehörden zu verankern seien oder umgekehrt neue Befugnisse und Mittel, die man für Sicherheitsbehörden auf Bundesebene geschaffen hatte, danach auch in die Gesetze für die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der Länder verankert. Die Heise Meldung Innenausschuss des Bundestags beschließt heimliche Online-Durchsuchungen machte noch einmal klar, dass es im Innenausschuss und beim BKAG-E auch um die technischen Überwachungsmethoden wie dem verdeckten Belauschen und Beobachten mit Mikrofonen und Videoüberwachungskameras in Wohnungen (neben deren heimlicher Betretung und Durchsuchung), die Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ, der Rasterfahnung per Data-Mining und -Fusion von Daten aus Datenbanken und der präventiven Überwachung der Internet- und Telekommunikation geht, die im Beitrag von "Heute im Bundestag" überhaupt nicht Gegenstand waren. Die Reporter ohne Grenzen formulierten wie zuvor deutsche Presseverbände in ihrer Mitteilung Das BKA-Gesetz im Bundestag: Pressefreiheit bedroht noch einmal die Kritik des Journalismus am BKAG-E, die sich an der Gleichbehandlung von Jounalisten mit Bürgern hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung und Möglichkeit der Überwachung festmacht, die wie die Vorratsdatenspeicherung die Pressefreiheit einschränkt, da Journalisten mit dem BKAG-E mit der Überwachung ihrer Recherche, Offenlegung ihrer Quellen und Abschreckung ihrer Informanten rechnen müssen. Einen Vorgeschmack haben Journalisten durch Abhöraffären der Vergangenheit bereits erhalten. Die Kritik ist berechtigt und der eingeschränkte Tunnelblick auf die eigene Interessenwahrnehmung aus Sicht einer Standesvertretung verständlich. Journalisten, Presse- und Medienverbände müssen aber lernen, dass sie mit ihrer Interessenwahrnemung und Kritik allein dastehen und auf weniger Unterstützung der Gesellschaft bauen können, wenn sie immer wieder in ihrem Widerstand gegen Sicherheitsgesetze die allgemeinen Auswirkungen auf alle Bürger ausklammern. Für die ebenfalls betroffenen Ärzte und damit uns als ihren Patienten hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, bereits am 8. November die Ablehnung des BKAG-E durch die Ärzteschaft in der Mitteilung BÄK-Präsident Hoppe zu Online-Razzien in Arztpraxen deutlich gemacht, in der er ausführte, dass "die Koalitionspläne für ein neues BKA-Gesetz ein Angriff auf die Bürgerrechte, die ärztliche Schweigepflicht und das Patient-Arzt-Verhältnis sind" und mit Bezug auf die Überwachbarkeit und Auskunftsverpflichtung für Ärzte weiter kritisierte, dass "dieses Zwei-Klassen-System durch nichts zu rechtfertigen ist. Patienten müssen sich genauso wie Mandanten von Strafverteidigern sicher sein, dass sie sich voll und ganz ihrem Arzt offenbaren können. Es gibt zudem keine schlüssige Begründung dafür, dass das Verhältnis zwischen Abgeordneten und Wählern schützenswerter ist als das zwischen Ärzten und Patienten. Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen ärztlicher Berufsausübung. Sie erst garantieren das für das Patienten-Arzt-Verhältnis so wichtige Vertrauensverhältnis." Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) bekundete am 12. November noch einmal die Ablehnung des BKAG-E in seiner jetzigen Form. Insbesondere Befugnisse für das BKA, die es im Vergleich zu Landespolizeibehörden zusätzlich erhält, die Online-Durchsuchung, die Mit-Überwachung der "Kontakt- und Begleitpersonen" eines Verdächtigen stößt auf die strikte Ablehnung der Anwälte. Hinsichtlich der Kommunikation von Patienten, Mandanten, Gemeindemitgliedern, Informanten und sonstigen Quellen mit Ärzten, Anwälten, Pfarrern und Journalisten forderte der DAV absoluten Schutz der Gesprächspartner mit den Berufsgeheimnisträgern ein, den es mit den Einschränkungen der Zeugnis- und Auskunftverweigerungsrechte im BKAG-E nicht gibt.
Geschrieben von Kai Raven
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06:20
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Geheime Anordnungen für geheime Spezialeinheiten - Montag, 10. November 2008
Es ist ein offenes Geheimnis, dass durch reguläre Militärverbände, die CIA und militärische Spezialeinheiten jenseits einer offiziellen Kriegserklärung und unter Verletzung der Souveränität von Staaten militärische Aktionen verdeckt hinter den Grenzen betroffener Staaten durchgeführt werden. Zum Teil mit stillschweigendem oder erklärtem Einverständnis, wenn sich die jeweilige Regierung im "Globalen Krieg gegen den Terror" mit den USA vereint sieht.
Zu aktuellen Beispielen zählt der Angriff von US-Helikoptern auf ein syrisches Dorf und die fortgesetzten Angriffe mit Killer-Drohnen der CIA und Air Force im pakistanischen Waziristan. Die schlichte Legitimation nach derartigen Übergriffen, die auch in der deutschen Presse unwidersprochen übernommen wird, lautet stets, dass ein hochrangiger Taliban oder Al-Qaida Führer per "Shoot-to-Kill" ausgeschaltet wurde oder der Angriff einem "Rückzugsraum" der Taliban oder der Al-Qaida galt. Ein wenig Licht auf diese Angriffspraktiken der Bush-Administration lässt der gestrige Artikel Secret Order Lets U.S. Raid Al Qaeda in Many Countries der New York Times fallen. Quellen bei den US-Geheimdiensten, dem Pentagon und der Bush-Administration haben der New York Times gesteckt, dass der ehemalige Verteidigungsminister Rumsfeld mit Genehmigung von Bush im Jahr 2004 die geheimgehaltene "Al Quaeda Netzwerk Ausführungsanordnung" erlassen hatte. In die Anordnung wurde eine Liste von 15 - 20 Staaten aufgenommen, die meisten im Nahen Osten, für die den militärischen Verbänden des Kommandos für Spezialoperationen und der CIA erlaubt wurde, ohne Einbeziehung und Informierung des betroffenen Staates oder erklärtem Krieg verdeckte Angriffe und Aufklärungsmissionen mit einem komprimierteren Genehmigungs- und Prüfverfahren durchzuführen. Das Verfahren sieht so aus, dass nur noch die direkte Genehmigung des Verteidigungsministers oder des Präsidenten für eine Aktion eingeholt werden muss, wenn von den vor Ort miteinander kooperienden Einheiten der Spezialkommandos und der CIA ein Einsatzbedarf angemeldet wird, statt die übliche militärische Bürokratie und Hierarchie bemühen zu müssen. ![]() Abbildung aus dem Handbuch FM-3-05.130 über unkonventionelle Kriegsführung und irreguläre Einsatzmethoden der Army Special Operations Kräfte, zu denen auch der Einsatz von Überwachungs- und Killer-Drohnen gehört, September 2008. Quelle: FAS/Secrecy News: Army Rethinks Unconventional Warfare. Wie es in dem Artikel weiter heißt, soll für den Iran eine Sonderregelung getroffen worden sein, die zwar das Eindringen in den iranischen Luftraum mit Überwachungs-Drohnen erlaubt, aber keine aktiven Angriffe. Ganz im Gegensatz zu Pakistan, für dessen Gebiete entlang der pakistanisch-afghanischen Grenze der jetzige Verteidigungsminister Gates abgleitet von der Anordnung aus dem Jahr 2004 eine spezielle, ebenfalls unbekannte Anordnung erlassen haben soll, die CIA und die militärischen Spezialeinheiten anweist, Ziele in Pakistan zu selektieren, um sie danach zu attackieren, wenn der innere Zirkel des Nationalen Sicherheitsrats, das Commitee of Principals, sein OK fürs Töten gibt. Man kann gespannt sein, wie der neue "Hoffnungsträger" Obama mit diesen und anderen Anordnungen seines Vorgängers umgeht. Seine Initiation als oberster Geheimnisträger und Produzent neuer Geheimnisse hat er ja bereits hinter sich und passend eingeleitet: Auf die schlichte und für die "Nationale Sicherheit" sicherlich ungefährliche Frage, ob "das Briefing der Geheimdienste, das er jetzt täglich erhält, seine Sicht auf ein internationales Problem geändert habe", gab es nur die paranoide Antwort, "wenn es so wäre, würde ich es nicht sagen." Zur irregulären / unkonventionellen Kriegsführung der U.S. Special Forces siehe auch: Field Manual 3-05.201 - Special Forces Unconventional Warfare Operations (30.04.2003) Field Manual 3-05.202 - Special Forces Foreign Internal Defense Operations (02.02.2007)
Geschrieben von Kai Raven
in CCTV / Video, Drohnen, Film, Geheimdienst / Polizei, Menschenrecht, Politik, Recht, Rüstung, Terror
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08:29
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Einstweilig weniger Nutzungsbefugnisse für Vorratsdaten - Donnerstag, 6. November 2008
Das Virtuelle Datenschutzbüro fasst die neuen bis zum endgültigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aktiven Nutzungsbeschränkungen für Vorratsdaten gut zusammen:
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat die Nutzung gespeicherter Verbindungsdaten weiter eingeschränkt. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Das ist sehr schön. Den letzten Satz der Zusammenfassung: "die Pflicht zu speichern bleibt hiervon unberührt" dürfte man schon prophetisch nennen, denn höchstwahrscheinlich bleibt es wie bei der Online-Durchsuchung / Quellen-TKÜ auch mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2009 bei der generellen Vorratsdatenspeicherung der bekannten Internet- und Telekommunikationsverkehrsdaten aller Bürger mit den sich jetzt schon in den Anordnungen abzeichnenden Nutzungsbeschränkungen und noch ein paar Kontrollmechanismen zur Auflage. Macht Euch schon mal mit allen Möglichkeiten der Anonymisierung und Pseudonymisierung vertraut, falls das noch nicht geschehen sein sollte.In einer heute veröffentlichten einstweiligen Anordnung wurde die Verwendung der Daten auch für Zwecke der Gefahrenabwehr und für die Arbeit der Geheimdienste eingeschränkt. In seiner einstweiligen Anordnung vom März diesen Jahres hatte das BVerfG für präventiv-polizeiliche und Geheimdienst-Zwecke noch keine Einschränkung vorgenommen, da es noch keine entsprechenden Zugriffsbefugnisse gab. Um Zugriff auf die VDS-Daten zu erlauben, müssen die jeweiligen Polizei- und Verfassungsschutzgesetze einen expliziten Bezug auf § 113b Telekommunikationsgesetz aufweisen; solche Normen wurden im Laufe des Jahres zum Beispiel in Bayern eingeführt. Aus diesem Grund hat das BVerfG die Einschränkungen der Datenverwendung nun auch auf diese Bereiche ausgedehnt. Siehe auch: AK Vorrat - Schrittweiser Kollaps der Vorratsdatenspeicherung erwartet ddp - Karlsruhe verwirft Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung - Geringerer Schutz für Berufsgeheimnisträger gilt vorerst weiter zur Mitteilung Eilantrag gegen Neuregelung strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen im Gesetz über die "Vorratsdatenspeicherung" erfolglos des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2008
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Politik, VDS
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12:20
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Final Countdown für BKA-Gesetz im Bundestag / Fortsetzung - Mittwoch, 5. November 2008
Der Final Countdown für das BKA-Gesetz inklusive Online-Durchsuchung, BKA-Lauschangriff und Wohnungsvideoüberwachung wurde ja wegen des Finanzpakets für notleidende Banken von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen – oder weil man in der Großen Koalition noch etwas Zeit zum Mauscheln brauchte. Falls kein Börsencrash oder ein abstürzendes Flugzeug ins Haus steht, soll es laut dem stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach in der Plenarsitzung am 13. November von SPD und CDU/CSU beschlossen werden, wie die AP in der Meldung Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz berichtet.
Aktuell steht die zweite und dritte Beratung des BKA-Gesetzes nach Tagesordnungspunkten ohne Debatten, einer gut einstündigen Fragestunde und Aktuellen Stunde als 3. Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung für Mittwoch, den 12. November. Die 186. Sitzung des Bundestags beginnt um 13 Uhr, nach dem geplanten Ablauf der Sitzung kann die Beratung des BKA-Gesetzes gegen 15:40 Uhr im Parlamentsfernsehen mitverfolgt werden. In der Meldung steht auch, was sich jetzt die Großkoalitionäre ausgedacht haben, um dem Gesetz mehr Anstrich von Rechtsstaatlichkeit zu verpassen. Dabei folgten sie zum Teil den Positionen der Sachverständigen in der Anhörung zum BKA-Gesetz:
Folgende Personen und Organisationen haben angekündigt, gegen "das beste Polizeigesetz, was wir in Deutschland haben" (der SPD-Wiefelspütz zur Zeit) Verfassungsbeschwerde einzureichen:
Siehe auch: tagesschau - Große Koalition einigt sich auf neues BKA-Gesetz Stefans Home - Online-Durchsuchung im Anmarsch annalist - Noch eine Woche ohne BKA-Kameras in der Wohnung si tacuisses - Einigung beim BKA-Ermächtigungsgesetz
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Medien / Kultur, Politik, Terror
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20:48
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Überwachungsroboter für große und kleine Gefängnisse - Freitag, 31. Oktober 2008
PopularMechanics hat einen interessanten Beitrag zu einem weiteren Typ der Mini-Roboter, die als rollende Videoüberwachungskamera bei Tag und Nacht für Aufklärung sorgen. Wie die anderen Roboter, wurde der Recon Scout von Recon Robotics für Spezialkräfte der Polizei und militärische Spezialeinheiten robust ausgelegt, damit er durch Fenster, Treppenhäuser und über Mauern geworfen oder von umbemannten Drohnen abgeworfen werden kann. 2007 wurde die erste Version des Recon Scouts vorgestellt, vorigen Monat der Recon Scout IR, der mit einer Infrarotkamera ausgestattet ist, um auch bei Nacht Überwachungsaufnahmen zu liefern. So sieht er aus:
![]()
Geschrieben von Kai Raven
in CCTV / Video, Drohnen, Geheimdienst / Polizei, Roboter
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