BKA-Gesetz zu X-mas oder im Happy New Year - Freitag, 28. November 2008
Wie nach den Bekundungen der "aufständischen Landesregierungen" zu erwarten war, kam das BKA Ermächtigungsgesetz aufgrund der Enthaltungen am 28. November nicht durch den Bundesrat oder wie es der Bundesrat selbst ausdrückte: "Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt nicht zugestimmt." Unter Androhung seitens des Bundesinnenministers, das gesamte BKAG-E scheitern zu lassen, wenn das BKAG-E nicht zum Weihnachtsfest unterm Baum liegt, wird die Bundesregierung den Vermittlungsauschuss anrufen.
Welche Deals und Mauscheleien in ihm stattfinden werden, kann man sich anhand der "strittigen Punkte" (s. o.) an einer Hand abzählen: Die BKA-Beamten und der BKA "Datenschutzbeauftragte" zur "Richterband" Kontrolle des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung werden vielleicht durch einen Ermittlungsrichter selbst ersetzt, die Eilfallbefugnisse für das BKA werden vielleicht an engere Voraussetzungen geknüpft und mit einem Richter auf Abruf für die "Kontrolle" per Richtervorbehalt verknüpft und vielleicht bei einzelnen Maßnahmen stärker eingeschränkt oder gestrichen, vielleicht nimmt man noch die Anwälte oder Journalisten mit ins Boot der Berufgeheimnisträger, die gegenüber dem BKA mehr ihre Klappe halten dürfen und damit die Landeskriminalämter (bzw. Länder) trotz Föderalismusreform zustimmen, muss das BKA vielleicht mehr Absprachen mit den LKAs durchführen oder die LKAs erhalten mehr Mitsprache- und Initiativrechte. Laut einer Meldung der AP vom 02.12.2008 wird die Bundesregierung am Mittwoch, den 3. Dezember 2008 den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Weichenstellungen liefen aber bereits einen Tag vorher ab, denn wie es in der gleichen Meldung heißt, "sind im kleinen Kreis am Dienstagabend in Berlin Experten von Koalition und den Ländern in Berlin zusammengekommen, um die Möglichkeiten eines Kompromisses für das im Bundesrat gescheiterte BKA-Gesetz auszuloten." Wie auch immer, wenn alle Tauschhändel im Vermittlungsausschuss abgewickelt sind, kommt das BKA-Gesetz. Vielleicht schon zu X-Mas als ungeliebtes Präsent auf dem Gabentisch des Präventionsstaats. Und damit der Korb von zusätzlichen Befugnissen und Kompetenzerweiterungen für das "BKA-FBI", die nicht auf dem Verhandlungstisch des Vermittlungsausschusses liegen. Für die technische und personelle Aufrüstung des BKA zur Umsetzung des BKAG-E sind die Mittel mit Verabschiedung des Haushalts des Bundesinnenministeriums am 25. November bereits festgezurrt worden, wie das Bundesinnenministerium mitteilte:
Zur Umsetzung der hoffentlich alsbald geregelten Präventivbefugnisse stehen dem BKA ab 2009 zusätzliche Mittel in Höhe von 14,580 Mio. € sowie 130 zusätzliche Stellen (davon 80 in 2009, 50 in 2010) zur Verfügung. Die zusätzlichen Stellen stärken insbesondere die operativen Einsatzmöglichkeiten des BKA durch verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen und dienen darüber hinaus dem Ausbau der Analyse- und Bewertungskompetenz. Mit den Sachmitteln soll in erster Linie die Arbeitsfähigkeit der neuen Mitarbeiter hergestellt werden (z.B. durch die Beschaffung von Fahrzeugen und Analysegerät).
Deshalb, Herr Schäuble, wird hier auch das "Gerede vom Überwachungsstaat" weiter fortgeführt, denn so bitter es auch ist, noch ist es möglich und immer wieder nötig, trotz der 50% Plus, die rein gar nichts verstehen.
Geschrieben von Kai Raven
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Zukunftspläne des EU Innen- und Justizministerrats - Freitag, 28. November 2008
Ich habe mir gerade die Heise Meldung EU-Innenminister wollen Anti-Cybercrime-Plattform aufbauen und den dazugehörigen Beschluss des Innenministerrates für eine gemeinsame Strategie und praktische Maßnahmen gegen "Cybercrime" durchgelesen.
Als mittelfristige Maßnahme wird im Beschluss formuliert: facilitating remote searches if provided for under national law, enabling investigation teams to have rapid access to information, with the agreement of the host country
In der Heise Meldung wird zu diesem Punkt ausgeführt: "Die Mitgliedsstaaten sollen zudem langfristig 'Ferndurchsuchungen' erleichtern, um Ermittlern einen raschen Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Ob damit heimliche Online-Durchsuchungen von IT-Systemen nach deutschem Vorbild gemeint sind, erläutern die Innenminister nicht."Nun, vielleicht eine mögliche Interpratation nach Abschnitt III. Durchsuchung und Datenspeicherung angemieteter Server, auf denen z. B. ein Tor Router läuft aus dem Beitrag "We are fucked individually!" und der Cybercrime-Konvention. Die Maßnahme im Beschluss bezieht sich wie das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf Artikel 19 Absatz 2 der Cybercrime-Konvention, der die gesetzliche Verankerung von Befugnissen zur Beschlagnahmung und zum entfernten Zugriff auch auf entfernte "Computersysteme", "Computerdatenträger" und der dort gespeicherten Daten fordert (und noch viel mehr, wie die Zwangsherausgabe von Passwörtern oder die Entfernung der dort gespeicherten Daten), wie sie mit § 110 Abs. 3 StPO im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt wurden. Der Artikel 19 ist an Artikel 14 und 15 der Konvention gebunden, Artikel 15 schreibt – "soweit dies angebracht ist" – die richterliche Anordnung ("Kontrolle"), die Begründung der obigen Maßnahmen und ihre zeitliche wie umfängliche Begrenzung vor. Anordnungen ergehen an Betroffene, laut Absatz 4 von Artikel 19 soll genauer auch jede "Person, die Kenntnisse über die Funktionsweise des Computersystems oder über Maßnahmen zum Schutz der darin enthaltenen Daten hat", zur Mitwirkung verpflichtet werden, sprich z. B. die Admins des Server-Hosters, der Kunde als Admin seines angemieteten Servers und Inhaber der Schutzmaßnahmen (Passwörter, vergebene Rechte usw.). In diesem Sinne sind keine heimlichen "Online-Durchsuchungen" gemeint. Auch nicht im Sinne der Umsetzung in § 110 Abs. 3 StPO laut des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, der "den Betroffenen" benennt, der, weil er laut der Begründung "Zugriff zu gewähren berechtigt ist", Sicherheitsbehörden auch den Zugriff zwangsweise aufgrund einer Anordnung zu gewähren hat. In der Begründung zur Änderung des § 110 Abs. 3 wurden die Maßnahmen deshalb auch als "offene Online-Durchsuchungen" bezeichnet bzw. als "zwangsweise durchsetzbare Maßnahme gegenüber dem Betroffenen." Also auch im Sinne der Umsetzung der Cybercrime-Konvention its keine heimliche Online-Durchsuchung gemeint. Der Artikel 19 spricht stets von "der Vertragspartei", also dem Staat, der die Cybercrime-Konvention ratifiziert hat und "ihren zuständigen Behörden". Die obigen Maßnahmen nach Artikel 19 beziehen sich also auf Maßnahmen in einem Staat durch die eigenen Sicherheitsbehörden des Staates. Anders die vorgeschlagene Maßnahme im aktuellen Beschluss. In ihr werden "Untersuchungsteams" genannt, die mit Zustimmung des Staates, in dem bereits Artikel 19 in nationales Recht umgesetzt ist, die gleichen Maßnahmen, vereinfacht die "offene Online-Durchsuchung" von fremden Computersystemen durchführen dürfen sollen, wie die Sicherheitsbehörden des Staates selbst. Mit "Untersuchungsteams" könnten zum Beispiel Europol-Einheiten gemeint sein oder gemeinsame Ermittlungsteams, die sich aus Vertretern von Sicherheitsbehörden verschiedener Staaten zur Bekämpfung von "Cybercrime" zusammensetzen analog zu den gemeinsamen Einheiten, die grenzüberschreitend zu Lande zur Bekämpfung der OK in Europa im Einsatz sind. Das auch diese Zugriffe rasch erfolgen sollen, steht bereits in Artikel 19, der fordert, dass die gesetzliche Umsetzung so gestaltet sein soll, dass die Sicherheitsbehörden "die Durchsuchung oder den ähnlichen Zugriff rasch [nach den Zugriffen auf ein erstes System] auf das andere System ausdehnen können." Was die Innenminister also wollen, ist die Ausweitung der Befugnis zur "offenen Online-Durchsuchung" auf zwischenstaatliche, gemeinsame Einheiten von "Cyberfahnder", mit zügiger Abstimmung mit Staatsanwälten und Sicherheitsbehörden und Richtern, die schnell Anordnungen ausstellen. Und was bisher nur ohne Ermächtigung zur heimlichen Durchsuchung, Beschlagnahmung und Vernichtung von Daten durchgezogen werden darf, kann sich in Zukunft ändern. In der Heise Meldung EU hegt Pläne zu grenzüberschreitenden "Ferndurchsuchungen" vom 01.12.2008, der sich mit dem gleichen Beschluss befasst, geht dagegen der Autor weiter von heimlichen Online-Durchsuchungen aus. In der Meldung schreibt Florian Rötzer: "Neben einem standardisierten europäischen Informationssystem und besserer Koordination bei allen Formen von Cybercrime sind darin auch gemeinse Internet-Ermittlungsteams der EU und grenzüberschreitende heimliche Online-Durchsuchungen angedacht, wenn entsprechende Regelungen in dem jeweiligen Mitgliedsland, in dem die Ermittlung durchgeführt weren soll, gesetzlich verankert sind (...) Und es sollen "remote searches" (wörtlich "entfernte Durchsuchungen" oder "Ferndurchsuchungen", womit offensichtlich die in der deutschen Debatte "heimliche Online-Durchsuchung genannte umstrittene Maßnahme der Strafverfolger gemeint ist), erleichtert werden, wenn sie nach nationalen Gesetzen möglich sind." Was aber mit Sicherheit weiter vorangetrieben werden soll, ist die präventive "heimliche Online-Überwachung" durch "Cyberfahnder" und Internet-Überwachungszentren. Dazu zählt zum Beispiel das im November 2008 eingeweihte Internet-Kompetenzzentrum (IKZ) der "Operativen Abteilung" des Landesamtes für Verfassungschutz von Baden-Württemberg, in dem vorerst zwölf Verfassungsschützer Websites kontrollieren und verdeckt und anonymisiert in Webforen teilnehmen – die aus dem "islamistischen" und "extremistischen" Lager stammen sollen, wie die Vertreter des Verfassungsschutzes sagen. Das IKZ in Stuttgart ist mit dem Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) des BND, MAD und BKA verbunden oder anders gesagt, bilden Überwachungszentren zur Kontrolle und Beobachtung des Internets, die wie das GIZ, das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder die Internet Monitoring und Analysestelle (IMAS) auf Bundesebene gemeinsam von deutschen Geheimdiensten und Polizeibehörden genutzt werden, Ableger in den Bundesländern. Auch auf europäischer Ebene steht der Ausbau der Überwachung von Internetnutzern im Rahmen der "Check the Web" Plattform auf dem Programm. In dem Arbeitspapier zur Strategie der EU zur Terrorismusbekämpfung des Rats der Europäischen Union vom 7. November 2008 heißt es: Europol (...) hat die zweite Phase des Projekts "Check
the Web" eingeleitet, die im Dezember 2009 durchgeführt werden soll. In dieser neuen Phase wird die Zahl der jedem Mitgliedstaat zugewiesenen (derzeit maximal fünf) Nutzerkonten erhöht sowie die Online-Suche nach Verschlusssachen und Audio- und Video-Botschaften sowie der Online-Zugriff darauf verbessert werden.
In seinem Bericht zur Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans zur Terrorbekämpfung vom 19. November 2008 ergänzte der EU Antiterror-Koordinator, dass mittlerweile 24 Mitgliedsstaaten Zugänge bei der "Check the Web" Plattform eingerichtet hätten, die zur Zeit über 36 Kontaktstellen verfügt, aber nur 8 Mitgliedsstaaten haben bis jetzt Informationen und Materialien ihrer Sicherheitsbehörden für "Check the Web" bereitgestellt.Als federführendes Land für die Arbeit im Bereich "Internet" will Deutschland im Rahmen der Initiative "Check the Web" einen Schritt weiter gehen und sich auch der Frage der Prävention terroristischer Inhalte im Internet zuwenden. Dazu wurde für das von Deutschland, den Niederlanden, der Tschechischen Republik und dem Vereinigten Königreich gemeinsam durchgeführte Projekt "Erforschung extremistischer islamischer Internetseiten – Analyse und Präventivmaßnahmen" (Exploring the Islamist Extremist Web of Europe - Analysis and Preventive Approaches) ein Zuschuss der Kommission im Rahmen des Finanzprogramms "Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung" beantragt. Laut des Arbeitspapiers des EU Antiterror-Koordinators vom 19. November 2008 wird das von Deutschland forcierte Projekt zur aktiven präventiven Überwachung durch die Europol Plattform "Check the Web" und den angeschlossenen Überwachungszentren über das "Prevention of and Fight against Crime" (ISEC) Finzanzprogramm der EU-Kommission finanziert, das "als Teil des Generellen Programms 'Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte'" (besser kann man "Neusprech" nicht umsetzen) mit einer Laufzeit von 2007 - 2013 allein für 2009 70.858.000 Millionen € für "Finanzhilfen" und "Öffentliche Aufträge" im Bereich der präventiven Sicherheitsforschung und dem Auf- und Ausbau präventiver Sicherheitsinfrastrukturen bereitstellt. Das "Check the Web" Sonderprogramm der vier Länder wird nicht beschrieben, wird sich aber in den genannten Finanzierungsprogrammen zur Internet-Überwachung verbergen:
Inwiefern die Agenten der Überwachungszentren mit Billigung kooperierender Hoster und Provider heimlich und remote Server und Festplatten durchsuchen können, steht auf einem anderen Blatt. Zur ebenfalls in der Heise Meldung genannten und als mittelfristig angepeilten Maßnahme des Austauschs über mögliche Filter- und Blockiermechanismen zur "Bekämpfung von Kinderpornografie" und die mögliche Einführung einer gemeinsamen europäischen Blacklist, die Internet-Zugangsprovider zunächst frewillig und später zwangsweise zu implementieren haben, verweise ich einfach mal auf die Cleanfeed-Geschichte in Australien oder Chinas "Great Firewall" und die Diskussionen um das Telekom-Paket, die wiederum viel mit der Analyse, Filterungund Blockierung des Nezwerkverkehrs zu tun haben. Dann weiß man, wo es enden wird. Ich glaube schlicht und einfach nicht, dass es um "Kinderpornografie" geht oder sich Filter- und Blockiermechanismen langfristig nur auf "Kinderpornografie" (oder die anderen Platzhalter "Extremismus"/"Terrorismus", "Nationalsozialismus" und "Cybercrime") reduzieren, sondern damit die Büchse der Pandora geöffnet wird, die Zensur und politische Verfolgung beinhaltet. Zur ebenfalls interessanten Heise Meldung Innen- und Justizrat der EU fordert Einschränkung anonymer Telekommunikation kann ich nur sagen, dass nicht anders zu erwarten ist, dass man anonym genutzten und gekauften SIM-Karten und Handys und damit einer Möglichkeit, unbeobachtet und nicht überwacht zu kommunizieren europaweit harmonisiert den Garaus machen will. Etas anderes erwarte ich nicht vom Innen- und Justizministerrat der Europäischen Union. Nur, wer glaubt, dass die EU auf der einen Seite der Anonymisierung der mobilen Telekommunikation den Kampf ansagt und der anonymisierten Internet-Nutzung und -Kommunikation kein Augenmerk schenkt, den kann man nur als naiv bezeichnen. Aus dem Entwurf von Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der kriminellen Zwecken dienenden Nutzung der elektronischen Kommunikation und ihrer Anonymität vom 13. November 2008 (Hervorhebungen von mir):
Interessant ist in diesem Zusammenhang, aber auch an sich die Erklärung des Ziels, die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Instant Messaging Kommunikation in Angriff zu nehmen, denn die wäre der Ausweichweg, wenn keine anonyme Mobilfunkkommunikation mehr möglich ist und wurde bisher bei Machwerken wie der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen. Das wird sich ändern.
Der Rat der Europäischen Union stellt fest, dass die Bekämpfung der kriminellen Zwecken dienenden Nutzung der elektronischen Kommunikation und ihrer Anonymität unerlässlich ist, und erklärt daher folgendes: er BITTET die Mitgliedstaaten, auf Ersuchen der Europäischen Kommission alle zweckdienlichen Informationen über die legislativen, nicht-legislativen oder technischen Lösungen, die ergriffen werden, um die Nutzer der elektronischen Kommunikation zu identifizieren, sowie über den Grad der operativen Wirksamkeit dieser Lösungen zu übermitteln; er ERSUCHT die Europäische Kommission, ihm (...) über die legislativen, nicht-legislativen oder technischen Lösungen, die von den Mitgliedstaaten mitgeteilt wurden, Bericht zu erstatten und ihm ausgehend davon Lösungen nicht-legislativer und technischer Art vorzuschlagen, die die mit der Einhaltung des Rechts betrauten Dienste und Behörden dabei unterstützen können, die Nutzer von Diensten der elektronischen Kommunikation, wie z.B. Nutzer von mobilen, dank einer vorausbezahlten SIM-Karte eingerichteten Telefonanschlüssen, besser zu identifizieren, und ihm legislative Maßnahmen vorzuschlagen, falls sich nach einer Evaluierung herausstellt, dass es mit diesen Maßnahmen nicht wirksam gelingt, eine Rückverfolgbarkeit sicherzustellen; er REGT AN, dass diese Vorschläge auch die Frage des angemessenen Speicherzeitraums für die zur Identifizierung des Telefonnutzers erforderlichen Informationen in Anbetracht der für strafrechtliche Ermittlungen erforderlichen Zeit, insbesondere bei schweren Formen der Kriminalität, behandeln; er ÄUSSERT schließlich DEN WUNSCH, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen ggf. auch auf alle weiteren Schwierigkeiten betreffend die Rückverfolgbarkeit der mobilen und nicht-mobilen elektronischen Kommunikation eingeht, auf die die Mitgliedstaaten und ihre zuständigen Behörden im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen, insbesondere bei schweren Formen der Kriminalität, gestoßen sind. Diese Schwierigkeiten können beispielsweise das Instant Messaging von einem Notebook-Computer aus betreffen.
Geschrieben von Kai Raven
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Verpflanzte Funkchips und miteinander gekreuzte Datenbanken - Mittwoch, 26. November 2008
Peter Mühlbauer gibt im Beitrag Zwischen Steinaxt und RFID eine gute Übersetzung zu den merkwürdigen und erschreckenden Plänen in Papua wieder, mit AIDS infizierten Kranken, die laut der Politiker ein "aggressives Sexualverhalten" aufweisen, einen RFID Funkchip einzupflanzen.
Was mögen sich die Politiker unter einem "aggressiven Sexualverhalten" von AIDS Kranken vorstellen? Ist das für die Politiker schon der Kranke, der trotz AIDS sein Sexualleben auslebt, anstatt still und asketisch auf Behandlung oder Tod zu warten, wie es sich vielleicht der eine oder andere Politiker wünscht oder vorstellt, der Kranke, der es ungeschützt mit seinen Sexualpartnern treibt, weil a) er gar nicht weiß, dass er krank ist, da es keine ausreichenden Tests und Testangebote gibt, b) es ihm egal ist, ob er andere Personen infiziert oder c) keine Kondome benutzt, die für ihn zu teuer sind, nicht verfügbar oder aufgrund gesellschaftlicher und religiöser Moralzwänge schwer zu beschaffen sind. Ist es der AIDS-Kranke als Vergewaltiger? Egal, "der AIDS-Kranke mit aggressivem Sexualverhalten" ist das Böse, eigentlich fast kein Mensch und als solches auch mit RFID Chips zu implantieren, wie es bei Tieren seit Jahren üblich ist. Mal abseits der Problematik unzureichender Gesundheitspolitik, fehlender oder falscher Aufklärungskampagnen und den ethischen Fragen, die von den Politikern nicht beantwortet werden, ist der Plan an sich absurd. Denn bei dem RFID Funkchip wird man an die implantierbaren passiven RFID "Reiskorn" Funchips gedacht haben, wie sie als Erste von der VeriChip Corporation angeboten wurden, die sich u. a. von Entführungsängsten geplagte Mexikaner oder Club-Besucher für einfache Zugangsberechtigungen einpflanzen lassen. Die eignen sich aber nicht im Gegensatz zu aktiven RFID Chips zur Bewegungsverfolgung und Feststellung des Aufenthaltsortes, die zu diesem Zweck neben GPS-Fußschellen und -Armbändern auußerhalb und innerhalb von Gefängnissen im Einsatz sind. Es sei denn, die Polizei Papuas will ständig eine Armee von Kontrolleuren mit ausreichend starkem Empfangsequipment durch die Straßen und an den Häusern vorbei patrouillieren lassen, was aber keine lückenlose Profile gewährleisten würde. Diese Tage hat das indische Unternehmen Orizin zwar den nach eigenen Aussagen kleinsten aktiven RFID Funkchip der Welt mit einer Lese-Reichweite bis zu 20 Metern vorgestellt, aber auch der ist noch nicht geeignet, um ihn in Menschen zu verpflanzen und würde ebenfalls eine Kontrollarmee oder dichte Netzwerke mit RFID Empfängern in den Städten benötigen. Man sieht Orizins Chip mit integrierter Energieversorgung an, dass er für das Tracking von Objekten gedacht ist und nicht für unter die Haut: So absurd und technisch inkompetent die Pläne der Politiker in Papua auch sein mögen, zeigen sie doch exemplarisch, wie leichtfertig mit der großen Bereitschaft umgegangen wird, soziale und politische Problematiken mit dem Einsatz von Kontroll- und Überwachungstechnik zu kontern, sobald eine neue Technik am Horizont erscheint und an welche Potentiale und Zwecke Politiker angesichts von Techniken wie RFID und GPS denken. Wenn man sich auf RFID versteifen wollte, könnte solchen Plänen etwas von ihrer Absurdität genommen werden, wenn man weitere aktuelle Entwicklungen hinzunimmt. Angenommen jeder Bürger oder die dazu zwangsverpflichteten Menschen hätte einen passiven Reiskorn RFID Chip eingepflanzt und ein RFID Lesegerät in seiner Wohnung oder wie die Fingerabdruckleser im Computer verbaut. Dann könnte (oder müsste) jeder und nicht nur die Polizei einen gechippten "Verdächtigen" identifizieren und ihn anhand seiner persönlichen Daten überprüfen, zu denen auch Daten über Krankheiten wie AIDS gehören können. Das Erschreckende an dieser Idee ist, dass es solche Infrastrukturen bis auf die Zwangs-Implanatation bereits gibt. Die taz berichtete in den Artikeln Patientendaten bald auch online und Krankendaten im Internet einsehbar - Patienten kommen Microsoft zuvor über die Internetdienste HealthVault von Microsoft, Health von Google und weitere Angebote, mit denen Bürger jenseits der Datenbankserver für elektronische Gesundheitskarte & Co freiwillig den Teil ihrer Identität auf fremde Datenbanken übers Internet auslagern, der ihre Rolle als Patient und Kranker ausmachen. Der Schluß zum verpflanzten RFID Chip ist schnell vollzogen. Denn nicht nur Microsoft hat seinen HealthVault Dienst, sondern die VeriChip Corporation hat auch ihren VeriMed Health Link Dienst. Der besteht neben dem erwähnten VeriChip RFID Funkchip aus der "VeriMed Patient Registry" Datenbank, in die VeriChip Kunden Informationen über chronische Erkrankungen und Allergien, die Ergebnisse von Untersuchungen und Diagnosen oder Angaben zur Medikation abspeichern können. Geht der VeriChip Kunde als Patient zum Arzt, der über ein RFID Lesegerät verfügt oder in Krankenhäuser, die besonders in den USA immer mehr RFID Technik einsetzen oder ein Notarzt sucht den Kranken auf, kann über das "VeriMed Health Link System" mit der ID-Nummer des Chips die Identität des Patienten festgestellt und seine Krankendaten übers Internet aus der VeriMed Patient Registry Datenbank abgerufen werden. Dazu muss der Patient seine gespeicherten Daten für den Zugriff freigeben oder Ärzte für den Zugriff autorisieren. Mit VeriChip hat Microsoft vor einer Woche einen Deal abgeschlossen: VeriMed Health Link Kunden erhalten ein kostenloses HealthVault Konto bei Microsoft und können ihre Daten aus der VeriMed Datenbank mit Microsofts HealthVault Datenbank verknüpfen, sprich über HealthVault können Daten in VeriMed abgespeichert und abgerufen werden, über VeriMed Daten aus der HealthVault Datenbank. Das Microsoft nebenbei auch Produkte wie FusionX zum Datenaustausch und zur Zusammenarbeit in den Fusionszentren der Sicherheitsbehörden anbietet, die auf zahlreiche Datenbanken zugreifen können und ihre Daten auswerten, sei hier nur am Rande erwähnt. Politiker wie die in Papua könnten auf den Gedanken kommen, freiwillige und kommerzielle Dienstleistungen wie HealthVault und VeriMed in die staatliche Domäne zu übertragen und zu einem Zwangssystem umzufunktionieren, dann hätten sie eine Infrastruktur, wie aktuell herbeifantasiert. Sie müssten nur die Bevölkerung mit ausreichend Internetanschlüssen versorgen, in die Lage versetzen, sich Computer und RFID Lesegeräte anzuschaffen und über "Informations"-Kampagnen dafür sorgen, dass sich im Bewustein der Bevölkerung verankert, dass es für jeden Einzelnen und zum Wohle der Gesellschaft doch besser sei, wenn alle RFID Chips in sich tragen und jeder Bürger jeden anderen Bürger überprüft oder überprüfen lässt, bevor er zum Beispiel mit ihm ins Bett steigt. Die "Überwachungsgesellschaft" als Normalzustand. Die HealthVault und VeriMed Systeme und Infrastrukturen lassen sich jenseits des Gesundheitsaspekts natürlich beliebig auf alle Rollen und Lebensumstände ausweiten. Statt oder neben Patientendaten ist es dann der Auszug aus dem Strafregister im "CrimeVault", biometrische Merkmale im "MyIdentityVault", Verdienstdaten, Konsumprofile, Lebensläufe, Google Earth und Street Aufnahmen des eigenen Hauses und der Wohngegend usw. usf. In die gleiche Richtung beginnt auch der Staat zu marschieren, wenn man sich den "Datentresor" im Rahmen der Bürgerportal und De-Mail Infrastrukturen anschaut, dem der Bürger freiwillig persönlichste Dokumente und Daten anvertrauen soll. Die komplette Identität eines Menschen abzubilden, zu speichern und zum Beispiel per RFID und Internet an jedem Ort zu jeder Zeit abrufbereit zu halten, entweder freiwillig oder per Zwangsverfügung, ist machbar und wird von Konzernen auch gewünscht und vorangetrieben, wie Symantecs "Lifelog-Identität" oder Microsofts MyLifeBits Projekt ausreichend demonstrierten. Das es Unternehmen wie der VeriChip Corporation und einigen Sicherheitspolitikern aus Profit- und Machtinteressen am liebsten wäre, wenn ganze Gesellschaften mit verpflanzten RFID Funkchips ausgestattet würden, versteht sich von selbst. Ihnen spielt das Heer der Freiwilligen in die Hände, die Angebote und Dienstleistungen in dieser Richtung bereitwillig nutzen. Sie und das hoffentlich genauso große Heer der Verweigerer zu schützen, kann nur noch durch ethische Grundsatzklärungen, eine strenge Datenschutz-Gesetzgebung für RFID, Datenbank-Diensteanbietern mit einem massiven Ausbau von Instanzen zur Datenschutzkontrolle statt Kleinwagen-Zuschüssen und dem Standpunkt, bestimmte Techniken und Infrastrukturen erst gar nicht einzusetzen, gewährleistet werden. Siehe auch: ScienceDaily - RFID Chips: A Privacy And Security Pandora's Box? (25.11.2008)
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Biometrie, Chips, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Politik
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Erfolg nach 38 Jahren Überwachungsmarathon - Dienstag, 18. November 2008
Der FoeBuD e. V. gibt eine Pressemitteilung der Internationalen Liga für Menschenrechte wieder, die von der Liga anlässlich der Einstellung der Beobachtung von Dr. Rolf Gössner durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung herausgegeben wurde.
Rolf Gössner, u. a. Vizepräsident der Liga, Mitherausgeber des jährlich erscheinenden Grundrechte-Reports und Autor des zuletzt erschienenen Buches Menschenrechte in Zeiten des Terrors — Kollateralschäden an der "Heimatfront" und für die Liga Mitglied in der Jury des Big Brother Awards, stand seit 1970 unter der Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz – seit 38 Jahren. Dagegen hatte es in Deutschland und weltweit Proteste gegeben und Rolf Gössner hatte den Verfassungsschutz und die Bundesregierung verklagt, um "Auskunft über sämtliche Daten, die der Verfassungsschutz in vier Jahrzehnten zu seiner Person erfasst und gespeichert hat, die Löschung/Sperrung der Daten sowie auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner geheimdienstlichen Dauerüberwachung zu erreichen", wie es in der Pressemitteilung heißt. Was jeder machen sollte, der von seiner Überwachung erfährt – wenn er es aufgrund der Informationspflichten für Sicherheitsbehörden oder Tipps irgendwann erfährt. Zwei Tage vor Beginn der mündlichen Gerichtsverhandlung am 20. November vor dem Verwaltungsgericht Köln rückte der Verfassungsschutz damit heraus, "... dass die Beobachtung des Klägers – nach aktuell erfolgter Prüfung durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Verfassungsschutz – eingestellt worden ist." Dazu vermutete der Anwalt von Rolf Gössner, dass "es den Anschein hat, als habe das Bundesamt mit diesem Überraschungscoup seiner wahrscheinlichen Verurteilung zuvor kommen wollen." Aber so schnell wird man den Geheimdienst nicht vom Haken lassen, denn das Verfahren wird solange weitergehen, bis der Geheimdienst alle Daten, Akten und Informationen des Überwachungsmarathons offengelegt hat. Die Geschichte und der Erfolg Rolf Gössners zeigt auch auf, wie wichtig Informationspflichten für Sicherheitsbehörden in Sicherheitsgesetzen sind, die nicht ausufernd außer Kraft gesetzt werden können und die Verankerung effektiver Möglichkeiten, gegen die eigene Überwachung den Rechtsweg beschreiten zu können. Das gilt zum Beispiel auch für das BKA-Gesetz.
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik
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Geheime Deals und Technik für den schmutzigen Drohnen-Krieg in Pakistan - Sonntag, 16. November 2008
Die Washington Post berichtete am 16. November 2008 in ihrem Artikel Pakistan and U.S. Have Tacit Deal On Airstrikes, gestützt auf die Aussagen hochrangiger Amtspersonen, über einen informellen Deal, der im September 2008 zwischen der Bush-Administration und der Regierung Pakistans für den roboterisierten Drohnen-Krieg in Pakistan geschlossen wurde, über den schon lange bezüglich der Drohnen-Angriffe Vermutungen angestellt wurden.
Nach den Aussagen lautet dem Deal gemäß die Linie der CIA, des US-Militärs und der US-Regierung, keine Angriffe mit Predator, Reaper und Global Hawk Drohnen in den Stammesgebieten zu bestätigen und Stillschweigen zu bewahren, während die Regierung Pakistans die Linie verfolgt, die Angriffe öffentlich für die pakistanische Öffentlichkeit zu missbilligen, die Desinformation zu streuen, die Angriffe würden sich auf die afghanische Seite der pakistanischen Grenzregion richten, aber im Hintergrund den Angriffen genauso stillschweigend zuzustimmen und Militärs wie auch den pakistanischen Geheimdienst mit den Amerikanern koopererieren zu lassen. Für die enge Zusammenarbeit und gemeinsame Nutzung der Drohnen unter dem Kommando der US-Streitkräfte und Geheimdienste spricht auch die Aussage von General David McKierman, Kommandeur der US-Truppen und zur Zeit der ISAF Verbände in Afghanistan, in seiner Rede beim Atlantic Council Think Tank am 18. November zum "Dreier-Ausschuss", der sich aus ihm selbst, ISI-Geheimdienstchef General Pasha (s. u.), seinem Vorgänger und jetzigen Generalstabschef der Pakistanischen Armee General Ashfaq Parvez Kayani und Vertretern der Armee Afghanistans zusammensetzt: "Wir tauschen Frequenzen aus, wir tauschen geheimdienstliche Informationen aus. Wir haben einen Videostream für Predator Drohnen, der im gemeinsamen Grenzkoordinationszentrum am Torkham Gate [Anm.: wichtiger Grenzkontrollpunkt am Chaiber-Pass] von der Pakistanischen Armee, der Afghanischen Armee und der ISAF genutzt wird. Wir koordinieren uns also auf verschiedenen Ebenen." Wie es in dem Artikel weiter heißt, folgten dem geheimen Deal im September ein intensiver Besuchsverkehr hochrangiger Militärs und Geheimdienstler beider Seiten. Pakistans Präsident Zardari war im gleichen Monat des Deals "auf Besuch" bei Bush, General Pasha, Chef des pakistanischen militärischen Geheimdienstes ISI traf Ende Oktober mit seinen amerikanischen Kollegen in Washington zusammen, US-General Petraeus, ab Ende Oktober Chef des Zentralkommandos (CENTCOM), machte Anfang November eine Stippvisite in Pakistan und am 12. November gab es ein informelles Treffen zwischen CIA-Direktor Michael Hayden und Präsident Zardari. Zweck der Gespräche war wohl, die Details des Deals und verdeckten Drohnen-Krieges auszuhandeln und auszuloten, wie es nach der US-Wahl weitergehen würde. Nicht mehr direkt, aber indirekt zwischen den Zeilen wird die Vermutung geäußert, dass die enge Kooperation und Deckung Pakistans neben den 10 Milliarden US$ US-Militärhilfe seit 2001 auch mit den 7,6 Milliarden US$ erkauft wurde, die Pakistan vom IWF zur "Bewältigung der Finanzkrise" erhält. Interessant ist auch ein Gespräch Zardaris mit dem demokratischen US-Senator John F. Kerry, dass an die Washington Post herangetragen wurde. Laut des Gesprächs habe Zardari Kerry darauf hingewiesen, dass die US-Regierung erkennen müsse, dass Pakistan mehr geleistet habe, als die US-Regierung anerkenne und Pakistan ein Opfer des gleichen Aufruhrs sei, den die USA bekämpfe. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, dass weiter Waffen und Geld nach Pakistan fließen muss, auch unter Obama. In dem Gespräch soll Zardari auch das Interesse Pakistans angemeldet haben, mit den gleichen Waffen beliefert zu werden, mit denen amerikanische Streitkräfte und Geheimdienste ihren Krieg in Afghanistan und Pakistan führen, sprich Killer-Drohnen und weiteres High-Tech Kampfgerät für Pakistans Militär und Geheimdienste – "geben sie [Anm.: die Killer-Drohnen] sie uns, wir sind ihre Verbündete" soll Zardari Kelly gesagt haben. Von dort spannt der Artikel den Bogen zu den neuen militärischen Systemen, die laut Vertretern der Antiterror-Behörden und -Abteilungen der USA in Pakistan verwendet werden und Gegenstand des Beitrags Rätselraten über geheimes Kill-Programm des US-Militärs waren. Neben den Raketen, die von den Predator Drohnen der CIA abgefeuert werden, so der Artikel, habe man laut der Antiterrorvertreter während des Jahres "neue Hardware in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion zum Einsatz gebracht, die es erlaube, die Bewegungen vermuteter Kämpfer sehr genau zu verfolgen". Zur "neuen Hardware" für die "Identifizierung, Aufspürung und Lokalisierung", von der "viel unter Geheimhaltung" stehe, gehöre demnach der konzertierte Einsatz "leistungsfähiger Sensoren an Spionagesatelliten, von Flugzeugen, Luftschiffen und Drohnen jeder Größe verschiedenster Typen." Oder wie es der Staatssekretär für Geheimdienste im Pentagon James R. Clapper Jr., während einer Konferenz (wohl dem Geospatial Intelligence Symposium 2008) umschrieb: "Die neuen Produkte der Kriegsführung sind sehr Laser-ähnlich und präzise geworden. Mit ihnen hat man die Möglichkeit, sobald man weiß, hinter was man her ist, das sehr lückenlos und ununterbrochen zu beobachten und zu überwachen – beharrlich. Und dann, im richtigen, kritischen Augenblick, mit der nötigen Rücksicht zur Reduzierung von Kollateralschäden, dieses Individuum auzuschalten." Das es Unterschiede zwischen der Realität des verdeckten Drohnen-Krieges in Pakistan und den Umschreibungen des Geheimdienstlers gibt, zeigt der steigende Body Count ziviler Opfer mit jedem Drohnen-Angriff. ![]() ![]() Ein Modul zur Zielmarkierung und für die Zielerfassung durch die Raketen der Drohnen aus dem Text Guidance on the Ruling of the Muslim Spy des Al Qaida Führers Abu Yahya al-Libi (Quelle: FAS - Al Quaida: Western Spies Multiply "Like Locusts", 13.07.2009) Wir haben hier also alle Merkmale und Bestandteile eines schmutzigen Krieges, der mit neuen Mitteln der Überwachungs- und Kriegstechnik aufgrund geheimer, stillschweigender Vereinbarungen zwischen den USA und Pakistan geführt wird, bei dem die Bevölkerung auch als Versuchtiere für den Einsatz der Technik herhalten muss, wie sie in Zukunft in anderen Konflikt- und Kriegsgebieten zu sehen sein wird – alles nur, um eine Handvoll zu ersetzender Taliban und Al Qaida Kommandeure auszuschalten? Das es in der restlichen Presse, insbesondere der deutschen Presse, keine ähnlichen Berichte und Artikel gibt, kann ich mir nur noch mit dem stillschweigenden Einverständnis erklären, dass diese Handvoll es wert sind, dass in Pakistan der neue Typ des "Globalen Krieges gegen den Terror" durchexerziert wird und er auch deshalb legitim ist, weil er den Sicherheitsinteressen Deutschlands dient. Siehe auch: C-Span - Videojournalist David Axe Vignette (embedded with the U.S. Air Force at Kandahar Air Base in southern Afghanistan) on Reapers & Predator Drones (23.12.2009) The Nation - Blackwater's Secret War in Pakistan u. a. über den Drohnen-Krieg der US-Söldnerfirma Xe (ehemals Blackwater) im Auftrag des US Joint Special Operations Command (JSOC) in Pakistan (23.11.2009) Washington Post - U.S.-Funded Intelligence Center Struggles in Khyber Region (11.01.2009) New Yorker - The Predator War - What are the risks of the C.I.A.’s covert drone program? (26.10.2009) Washington Post - CIA base attacked in Afghanistan supported airstrikes against al-Qaeda, Taliban (01.01.2010)
Geschrieben von Kai Raven
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20:01
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Die Geschichte mit den BND IPs - Freitag, 14. November 2008
Zur Liste der IP-Adressen auf WikiLeaks, die dem BND gehören sollen, über die u. a. Heise in der Meldung BND-Mitarbeiter haben angeblich Wikipedia-Einträge geändert berichtete und Fefe hinwies, hatte mir jemand seine IP Blockliste zugeschickt, die neben den "BND" IP-Bereichen aus der WikiLeaks Veröffentlichung und den whois Informationen auch IP-Bereiche für diverse Landes- und Bundesministerien, sowie Landeskriminalämter und das BKA enthält, aber die auskommentiert und ohne Verbotsanweisung.
Das Ganze ist für die Unix/BSD Portierung des DenyHosts Daemon gedacht, der /etc/hosts.deny aktualisiert, könne aber auch für Firewalls, Paketfilter und Filteranwendungen verwendet werden, wie der Einsender dazu schreibt. DenyHosts setzen Anwender dazu ein, um Login- und Einbruchsversuche bei ihren SSH Servern zu unterbinden. Wer damit etwas anfangen kann oder will, kann sich die Liste herunterladen. Nun ist es ja nichts Neues und sollte spätestens seit Einrichtung der von Polizei- und Geheimdienstbehörden gemeinsam betriebenen Zentren zum Monitoring von Webseiten, Webforen, Weblogs, IRC-Channels usw. bekannt sein, dass Polizei- und Geheimdienstbehörden "im Internet auf Streife gehen", sich Inhalte anschauen und automatisiert analysieren lassen, Plattformen und Dienste beobachten oder auch verdeckt teilnehmen. Sofern es mein Weblog oder meine Homepage betreffen könnte, wäre es vielleicht interessant, wie Fefe schrieb, nachzuschauen, ob mich der BND, der Verfassungschutz, ein LKA, das BKA, irgendein ausländischer Dienst oder andere Behörden und Ministerien "besuchen". Aber auf der anderen Seite interessiert es mich auch nicht brennend. Nicht, weil ich alle Ansätze der Sicherheitsbehörden zur Überwachung von Internetdiensten und -nutzern legitim finde, sondern weil sie sich meinetwegen anschauen und durchlesen können, was ich hier schreibe. Themen, Inhalte und Aussagen, die zu einer engeren Fokusierung, sprich harten Überwachung führen würden, würde ich eh anders und anderswo präsentieren. Ich könnte einen möglichen Besuch auch nicht mit IP Blocklisten verhindern, jedenfalls nur so lange, wie solche IP-Adressen und Bereiche dafür genutzt werden. Was mich zur Frage bringt, wie dämlich eigentlich Behörden wie der BND sind, wenn sie für ihre Recherchen keine Tools wie den TCP Onion-Router (Tor) benutzen, für die sie anfänglich auch gedacht waren. Wenn sie es aber machen oder über einen anderen anonymisierenden Dienst gehen oder sich verdeckt zusätzliche Anschlüsse bei einem Internetzugangsanbieter besorgen, wie es jeder machen kann oder mal was privat erledigen ("Karl-Heinz, kannst Du das heute Abend bei Dir erledigen, wir haben ja gleich Feierabend"), dann kann ich Besuch und Beobachtung erst recht nicht mit IP-Listen und -Filtern verhindern oder bemerken. Etwas anders verhält es sich, wenn ich Server betreibe, für die ich als Betreiber identifizierbar bin und die öffentlich zugänglich sind. Dann kann es schon interessant sein, staatliche und kommerzielle Interessenten und Schnüffler auszusperren – wenn es auch dabei nicht die erwähnten Umgehungsmöglichkeiten gäbe, die man umgekehrt als Internetnutzer anwendet, um Überwachung, Kontrolle und Zensur zu unterlaufen. Von der potentiellen Gefahr, legitime Besucher und Nutzer ganz auszusperren, wenn man Filter- und Blockiersysteme nicht prüft und pflegt oder die IP-Adressen und -Bereiche auf eine andere Person oder Organisation übergehen (das meinte ich damit). Wirklich interessant und bedenklich wird die Geschichte mit den BND IPs, wenn Geheimdienst- und Polizeibehörden mit ihnen oder anderen IPs im Netz aktiv werden: um Inhalte wie in der Wikipedia zu ändern, zu manipulieren oder selbst einzustellen, um in fremde Rechnersysteme einzudringen, um dort "den Bundestrojaner" für das Abfangen von Passwörtern, Gesprächsinhalten und Abgreifen oder Vernichten von Daten unterzubringen, um als Undercover Agents in extremistischen Umfeldern zu operieren mit der Gefahr, als Agent Provocateur zu wirken und wenn ihnen dazu die Befugnisse und Mittel von Sicherheitspolitikern per Gesetz in die Hände gelegt werden. Ich denke nicht, dass Kontrollinstanzen wie das Parlamentarische Kontrollgremium solche "Anwendungen" ausreichend auf ihrem Kontrollschirm haben und wenn, erfahren wir nichts darüber. P. S.: Klar, Angebote wie WikiLeaks, Cryptome oder andere Informationsverbreiter, interessante Mailsendungen und ihre Inhalte sind immer wichtig. Nicht das es zu Missverständnissen kommt
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Linux / Windows, Politik, Software, Weblog
um
21:13
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Der Hamburger Verfassungsschutz als informationsgieriges Aschenputtel - Freitag, 14. November 2008
Wie niedrig die Schwelle ist, ab der sich Sicherheitsbehörden in Deutschland wie das Landesamt für Verfassungschutz von Hamburg präventiv Informationen und persönliche Daten von Personen über Auskünfte bei Behörden zur Abwehr möglicher Gefahren im Vorfeld besorgen, zeigt uns der Artikel Nachrichtendienst späht Infostände aus in der taz.
In Hamburg – wie wohl auch in (allen) anderen Bundesländern – lassen sich die Landesämter für Verfassungsschutz eh von der Polizei die Informationen und Namen der anmeldenden Personen, Organisationen und Vereine übermitteln, die Infotische aufstellen, um dort zum Beispiel Broschüren auszulegen, Unterschriften zu sammeln oder mit interessierten Passanten zu diskutieren und zwar von allen Infotischbetreibern, seien es Tierschutzvereine oder die Ortgruppen des AK Vorrat. Da es dem Hamburger Verfassungsschutz nicht passte, "nur unvollständig und mittelbar über die Polizei" informiert zu werden, dachte man sich, dass es doch besser wäre, die Bezirksämter direkt anzuzapfen und sie dazu aufzufordern, alle Informationen und Daten über alle Infotischtypen den Verfassungsschützern zu übermitteln, was ein paar Bezirksämter auch gemacht haben. Nach der Methode "Die Guten ins Töpfen, die Schlechten ins Kröpfchen" im berühmten Märchen Aschenputtel, folgt danach der Selektionsprozess im Landesamt: Die Daten und Informationen zu Infotischen der "Öko- und "Tierschutz-Initiativen", die zum Beispiel nicht Earth First! angehören, von Kirchen, "Organspendervereinen" usw. lässt man laufen, sprich sollen angeblich nicht gespeichert werden, während man für politische Organisationen, gegen die der Nachrichtendienst den "präventiven Vorverdacht" hegt, ihnen komme ein hohes Bedrohungs- und Gefährderpotential zu, die Daten und Infomationen in Datenbanken und Dateien weiterverarbeitet und speichert. In welche "Gefährder" und "Antiterror" Datenbank die Daten und Informationen weiterreisen oder gar per Datenaustauschabkommen ins Ausland abwandern könnten, weiß nur der Nachrichtendienst und die sie kontrollierenden Einrichtungen – in welcher Quantität und Qualität auch immer. Genauso, ob der nachrichtendienstlichen Erbsenzählerei Besuche von Verfassungsschützern folgen, die Betreiber und Besucher von Infotischen "vorsorgend" observieren. Andere Bezirksämter folgten den Aufforderungen nicht oder nur teilweise. Sie hatten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aufforderungen und besannen sich darauf, dass der Verfassungsschutz eigentlich bei tatsächlichen Anhaltpunkten für Vorbereitungshandlungen und Verhaltensweisen aktiv wird und sich zu informieren hat, die u. a. schwerwiegend gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der öffentlichen Ordnung, des Bestandes der politischen Strukturen in Deutschland gerichtet sind oder im Auftrag einer feindlichen, fremden Macht initiiert werden. Sie übermittelten "nur" im Falle von Infotischen von Parteien und politischen Organisationen. Anzumerken wäre vielleicht noch, dass das Landesamt in Hamburg wie alle anderen Verfassungsschutzämter im Laufe der Jahre und im Gefolge immer neuer Gesetzesänderungen zum "Schutz und Trutz" Deutschlands, immer mehr Auskunftsrechte eingeräumt bekommen hat. Dazu zählen u. a. Auskünfte bei Internet- und Telekommunikationsprovidern, der Post oder Transportunternehmen. Die grüne GAL als Koalitionspartner der CDU sah sich übrigens überrascht – sowohl von der Anfrage der Partei Die Linke, die das Spiel der Ämter und Verfassungsschützer ans Tageslicht brachte, als auch von der Beantwortung seitens ihres Koalitionspartners.
Geschrieben von Kai Raven
in Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Politik, Recht
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12:48
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Der Beschluss des BKA Ermächtigungsgesetzes - Mittwoch, 12. November 2008
Da hier im Weblog Inhalt und Konsequenzen des BKA "Ermächtigungsgesetzes", die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ, Mikrofon- und Videoüberwachung, heimlicher Einbruch in Wohnungen, Rasterfahndung, der neue geheimdienstliche Charakter des BKA und die weitere Zerstörung des Trennungsgebots, "Richterband" und zweifelhafter Richtervorbehalt, Eilfalleingriffe, präventives Belauschen der Internet- und Telekommunikation, Kernbereichsverletzungen usw. usf. mehr als genug Gegenstand war, verweise ich zum Beschluss des "Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" (BKAG-E), in das von 549 Bundestagsabgeordneten 375 Abgeordnete mit ihrer Stimme namentlich eingewilligt haben, während 168 Abgeordnete mit Nein stimmten, auf die Ausführungen von ein paar anderen Personen.
![]() Wer will, kann sich die namentliche Abstimmung auch grafisch mit der ZDF Parlamenter Anwendung unter dem Thema "Neue Befugnisse für das Bundeskriminalamt" anschauen. Worum es ging, konnte man in der Aussprache (PDF-Datei d. stenografischen Berichts) u. a. an dem Schmierentheater zwischen Uhl und Wiefelspütz oder dem vom Rednerpult mit Phrasen, Diffamierungen und Beleidigungen herabgeifernden Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ablesen. Es ging um einen weiteren großen schwarzen Tag für Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und die Freiheit, einen weiteren Schritt in den Polizeistaat hinein. Landesregierungen, von denen es im Bundesrat keine Zustimmung für das BKAG-E gibt oder vermutlich nicht geben wird, in der Presse als "Aufstand der Bundesländer gegen das BKA-Gesetz" bezeichnet:
Eine Woche vor der Bundesratssitzung findet am 21.11.2008 die zweite Innenministerkonferenz (IMK) für das Jahr 2008 im Dorint Hotel Sanssouci in Postdam statt, auf der das BKAG-E sicherlich auch auf der Tagesordnung steht. Denkt man sich wohl bei der taz auch. Weitere Themen sind die Modernisierung ("NADIS-neu") des Nachrichtendienstlichen Informationssystems (NADIS) der Verfassungsschutzbehörden, ihre personelle Aufstockung, Änderungen bei der technischen und organisatorischen Ausrichtung der Geheimdienste und das Vorantreiben ihrer engeren Zusammenarbeit mit Polizeibehörden wie dem BKA, über die der Tagesspiegel in Anlehnung an die "Operation Alberich" im Artikel Geheimdienste – Künftig auch ohne Nachhilfe vom 18.11.2008 berichtete. Vielleicht gehören zu den Themen wieder die Pläne für die gemeinsame Abhörzentrale in Köln, die durch das BKAG-E völlig in den Hintergrund gerückt waren. Während der AK Vorrat Musteranschreiben, Textideen und Tipps zur Motivation von Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Landesregierungen bereitstellt, die dem BKAG-E ebenfalls kritisch gegenüberstehen, versuchte BKA-Präsident Ziercke im Interview mit dem RBB Inforadio vom 18. November die Wichtigkeit der Kompetenz, unabhängig von der verminderten Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft eigene Maßnahmen zu ergreifen und ohne Richtervorbehalt im Eilfall einzugreifen, um Online-Durchsuchungen, Quellen-TKÜ Abhörmaßnahmen, Mikrofon- und Videoüberwachung starten zu können, in den Mittelpunkt zu stellen, deren mögliche Einschränkungen nach Scheitern im Bundesrat und Verfahren im Vermittlungsausschuss Ziercke als "strukturelle Lücken in der Terrorismusbekämpfung zur Gefahrenabwehr" darstellte. Naturgemäß zeigte sich Bundesinnenminister Schäuble not amused angesichts der massiven Kritik und dem "Aufstand der Länder" im Kurzinterview mit dem SWR2 am 19. November, in dem er die Forderung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, für die Online-Durchsuchung aufgrund der Schwere des Grundrechts-Eingriffs keine Eilfallbefugnis zuzulassen, sondern sie immer unter Richtervorbehalt zu stellen, als "Mangel an Kenntnis" der Regeln im BKA-Gesetz, gepaart mit "ein bisschen Eitelkeit" eines Verbandsfunktionärs abbügelte. Die Eilfallbefugnisse für eine ganze Reihe von Überwachungsmaßnahmen im BKAG-E setzte er mit der Möglichkeit der 24-stündigen Festnahme von Personen ohne Richterbeschluss gleich, während für Schäuble die Kritik an den Eilfallkompetenzen des BKA "nur ein Vorwand" zur Torpedierung des BKAG-E ist. Auf die Frage, ob man die Eilfallkompetenzen nicht durch eine 24-stündige Rufbereitschaft mit Richtern ersetzen könne, schob er die Bundesländer vor, die dann sagen würden, sie hätten dafür keine Mittel. Die Berichterstattung über das BKAG-E wurde von Schäuble als nervendes "Gerede in den Medien" mit "Kaskaden von Interviewäußerungen [s. o.], in denen so viel Unsinn erzählt wird, dass die Öffentlichkeit nur verwirrt wird" charakterisiert. Siehe auch: FreiHeIT - BKA-Gesetz - und was nun? annalist - BKA-Gesetz beschlossen Stefans Home - Das Narrenschiff auf Kurs Stasi 2.0 hr2 Der Tag - Das BKA-Gesetz - Selbstmord aus Angst vor dem Tod (MP3) EDRi - Irland will verdeckte Überwachungen legalisieren
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, CCTV / Video, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Internet / TeKo, Politik, Recht, Terror
um
18:09
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