Googles Street View - Freitag, 13. August 2010
Was haltet Ihr eigentlich von den Diskussionen um Google Street View und den Widersprüchen, die man dagegen einlegen kann?
Ich bin da z. Zt. zwiespältiger Meinung. Mir gefällt der sommerlöchrige Negativ-Hype und die Konzentration auf Google überhaupt nicht. Ich finde, dass es schon einen Unterschied macht, ob ein Heer von Privatpersonen mit ihren Digicams durch die Straßen zieht und Aufnahmen zu privaten Zwecken (wenn auch mit zusätzlicher Zurschaustellung über die Foto- und Videoportale) ohne Profitabsichten oder Data Fusion Aktionen macht oder ein Konzern wie Google, dessen Produkte nicht nur für eigene Interessen auf den Markt kommen, sondern auch von Sicherheitsbehörden genutzt werden. Aber andererseits - was ist jetzt genau der Unterschied zu Google Earth und ähnlichen satellitengestützten Diensten, die stillschweigend von allen genutzt und akzeptiert werden - doch eigentlich nur die horizontale statt der vertikalen Perspektive. Und was die Perspektive angeht, trifft ein Interesse an Googles Erderschließung auf ein nahezu völliges Desinteresse an der Erderkundung und -aufklärung durch ein immer größer werdendes Kontingent an Überwachungs-Drohnen und -Satelliten der zivilen und militärischen Sicherheitskräfte. Fühlt man seine Privatsphäre dort besser geschützt und aufgehoben? Und sofern Personen und PKW-Kennzeichen tatsächlich und nicht reversibel unkenntlich, also nicht identifizierbar gemacht werden, Google keine Aufnahmen von privaten "Räumen" oder in private "Räume" hinein für Street View macht und es kein Echtzeit-System ist, in dem man Personen und Fahrzeuge live verfolgen kann, wäre ein Profiling und Tracking schwierig bis unmöglich. Dann denke ich wiederum an den Versuch der systematischen und gleichzeitigen Erfassung und Kartierung von WLAN-Hotspots oder dem vermuteten Interesse Googles, Google Earth mittels Nahaufnahmen per Quadrocopter-Drohnen in die "Tiefe des Raumes" aufzurüsten (beides lässt sich auch kombinieren), um mal einen militärischen Begriff zu verwenden. Das steht eigentlich nur für ein paar von vielen Layern, die sich zukünftig zusätzlich zu den bekannten "Ansichten" über Google Earth, Street View und Maps legen könnten. Denkt man diese Layer mit Geolokalisierungs- und Identifizierungs-Funktionen in bald allen technischen "Beacons", die man am oder irgendwann im Leib bei sich trägt, dem Drang, die komplette Realwelt per Ubiquitous Computing und Augmented Reality mit virtuellen Layern zu überlagen bzw. zu erschließen oder den gleichen Drang zur Datenverarbeitung und -visualisierung in Echtzeit mit Googles Street View zusammen und weiter, dann kommt man irgendwann woanders hin. Zu einer Verschmelzung aller Google Erderfassungssysteme, in der Bilder, Aufnahmen und Daten dynamisch, fast "lebendig" generiert und dargestellt werden, in denen jedes sich darin bewegende oder befindliche Objekt von einem sematischen Web an Zusatzinformationen, Querverweisen und Ursprüngen umgeben ist. Und zu den Objekten könnten dann auch ich mit meinen Arbeits- und Lebensorten zählen. Vorbeugend und als Signal doch Widerspruch gegen Street View einlegen?
Geschrieben von Kai Raven
in CCTV / Video, Datenschutz, Drohnen, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Politik
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12:53
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Kein Finger für die externe Festplatte - Donnerstag, 27. Mai 2010
Schick sieht sie ja aus, die Features stimmen und auf Hardware im "Secure All–Terrain Shock–proof rugged design", um ein paar der Attribute zur Vermarktung der externen LaCie Rugged Safe Festplatte zu nennen, stehe ich eh.
![]() Externe Festplatte "Rugged Safe" von LaCie. Foto: LaCie. Aber was ist das für ein Blödsinn, zwar eine Verschlüsselung per AES-128 (es kann auch a bisserl mehr sein) und Chip anzubieten, zu der LaCie natürlich wie so viele Hersteller auch verspricht, dass sie "unbrechbar" implementiert sei, aber in die Festplatte einen Fingerabdruck-Sensor einzubauen. Macht man das nur deshalb, weil es mittlerweile üblich, möglich und von den Kosten her annehmbar ist, überall biometrische Verfahren und Techniken für die Authentifizierung und Entschlüsselung zu verbauen? Großartig beworben wird das Produkt mit der Möglichkeit, neben der Eingabe eines Passworts ganz einfach mit dem Scannen und Abgleich eines einzelnen Fingerabdrucks Zugriff auf die zuvor verschlüsselten Daten zu erhalten. Das wird natürlich Sicherheitsbehörden freuen, wenn sie die LaCie Festplatte beschlagnahmen und nur noch einen Finger des Besitzers auf den Sensor halten müssen, anstatt den Versuch zu starten, das Passwort aus dem Besitzer herauszupressen. Und damit es dabei keine Ausfälle gibt, kann sich der Besitzer der Festplatte auch alle zehn Fingerabdrücke einscannen - prima. Das gilt natürlich auch für Diebe, wenn die Besitzer und Festplatte zugleich "abgreifen" können und für beide Interessenten der verschlüsselten Daten gilt, dass es ja auch noch die Möglichkeit gibt, sich mit nachgebildeten Fingerabdrücken an dem Sensor zu versuchen, von dem es in dem User Manual auf die FAQ "What is the probability that a fingerprint from an unauthorized user can unlock the Rugged Safe?" nur die beschwörende Antwort gibt: "Such an event is nearly impossible due to the biometry technology. Each human has his own biological identity, including unique fingerprints, thus making unauthorized entry all but unthinkable. To provide further assurance, LaCie has selected a sensor known for its precision." Wer's glaubt, wird seelig. Was ich noch verstehen und mir vorstellen könnte, wäre eine 2-Wege Authentifizierung/Entschlüsselung, also Fingerabdruck plus zwingendem Passwort. ![]() CryptoStick des GPF e. V. In zukünftiger Version mit integriertem Datenspeicher, so dass sich der zweite Stick erübrigen würde. Oder noch besser: Wenn in externen Festplatten ein USB-/SmartCard Reader integriert wäre, mit dem ich meinen OpenPGP CryptoStick der German Privacy Foundation und dessen PIN zur Authentifizierung/Entschlüsselung nutzen könnte. Das wäre doch mal was, liebe Hersteller externer Festplatten
Geschrieben von Kai Raven
in Geheimdienst / Polizei, Hardware, Kryptografie, Software
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13:50
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Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz - Samstag, 6. März 2010
In der "Wortwechsel" Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3) eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den Datenbrief und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen Internet Enquête-Kommission, einer von der FDP ins Spiel gebrachten "Stiftung Datenschutz" oder eines vom BITKOM favorisierten "Staatsministers Internet", europäische und nationale Datenschutzstandards.
Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Geschrieben von Kai Raven
in Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik, Radio, VDS
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21:17
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Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung - Dienstag, 2. März 2010
Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2009 und vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglichen Ausgang der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu werfen. Dem waren seit 2002 Beiträge zur Vorratsdatenspeicherung auf der Homepage und später hier im Blog vorangegangen.
Die Höhepunkte im langjährigen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung stellten ohne Zweifel die Freiheit statt Angst Demonstrationen und die Durchführung der Sammel-Verfassungsbeschwerde dar, die u. a. vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie so viele andere Aktionen organisiert wurde. Im Großen und Ganzen entsprach die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht meinen Erwartungen. Wie bereits zuvor bei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der Titel der Pressemitteilung zum Urteil – Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß –, auf die sich dieser Beitrag stützt, brachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich schon sehr gut auf den Punkt. Sprich, die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in das Telekommunikationsgesetz (im Kern § 113a TKG und § 113b TKG) und die Strafprozessordnung (im Kern § 100g StPO), sowie die Anwendung der Gesetze und Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Internetzugangsdaten ist zunächst einmal für nichtig und verfassungswidrig erklärt worden. Das schließt positiv auch ein, dass alle seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten und genutzten Vorratsdaten bei Providern und staatlichen Stellen unverzüglich zu löschen sind! Das heißt, es muss reinen Tisch mit allen Daten gemacht werden und der Stand bleibt bis zu einer Novellierung der gesetzlichen Vorschriften bei 0, was bereits einen guten Erfolg der Verfassungsbeschwerden darstellt. Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch – wie erwartet – laut des Gerichts nicht an sich verfassungswidrig, denn das Gericht stellte fest, dass "eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist", in Bezug zur EU-Richtlinie und der abgewiesenen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, dass mit dem Inhalt der EU-Richtline, "die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden kann" und "das Grundgesetz eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen verbietet". Später heißt es in Bezug zum Art. 10 GG ("Telekommunikationsgeheimnis") weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung "für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste (...) mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar ist" und "bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfällt", denn "eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen". Auch den wiederholt vorgebrachten Argumenten der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, dass für sie angesichts der steigenden Vernetzung, Nutzung des Internets und der Mobilfunkkommunikation die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, folgte das Gericht mit der Feststellung, dass "eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist." Sprich, macht die Regierung zukünftig ihre Aufgaben richtig und folgt den Rüffeln und Vorgaben des Urteils, wird die Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung fortgesetzt und nicht durch das reine Quick Freeze Verfahren für Verkehrsdaten ersetzt. Es sei denn, das neue Gesetz würde seinerseits neue Angriffspunkte bieten oder die EU-Richtlinie würde signifikant geändert oder gar aufgehoben werden, womit wohl nicht zu rechnen ist. Wie groß die Auswirkungen der beabsichtigten Überprüfung der EU-Richtlinie sind, die von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding und der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigt wurde, steht noch in den Sternen. Es wäre aber vielleicht intelligent und vorteilhaft für die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten und ggf. bei der Novellierung zu berücksichtigen. Also eine Atempause, mit Aussicht auf eine Vorratsdatenspeicherung, die verhältnismäßiger, zweckgebundener, eingeschränkter und "abgesicherter" durchgezogen wird, mit dem Auftrag an jeden einzelnen Internet- und Telekommunikationsteilnehmer, sich weiter praktisch mittels Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und entsprechenden Verhaltensweisen um die Umgehung und Verhinderung der Erhebung seiner Daten für die Vorratsdatenspeicherung zu bemühen. Das die Bundesregierung und die zustimmenden Parteimitglieder des Bundestages wie so oft zuvor bei der Sicherheitsgesetzgebung mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schludrig, im Schnellschuss und verfassungswidrig gehandelt haben, stellte das Bundesverfassungsgericht mit der Kennzeichnug der jetzigen Vorratsdatenspeicherung fest:
Die großen Verlierer des Urteils sind alle Diensteanbieter und Provider, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, denn der bisherigen Strategie vor Gerichten, der Vorratsdatenspeicherung sei aufgrund der hohen Kosten, der Wettbewerbsverzerrungen und des steigenden Personal- und Hardareaufwands zu begegnen, erteilte das Gericht im Punkt "Vereinbarkeit mit Art. 12 GG" eine Abfuhr: Die Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht für die Betroffenen "für nicht übermäßig belastend", sie ist bezüglich der "finanziellen Lasten nicht unverhältnismäßig" und "gegen die erwachsenden Kostenlasten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken", denn die Kosten werden ja vom Gesetzgeber nur "insgesamt in den Markt verlagert" und so, wie "neue Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung" genutzt werden können, müssen die Telekommunikationsunternehmen halt auch "die Kosten übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten". Damit dürfte klar sein, dass zukünftigen Klagen gegen die Umsetzung der "neuen" Vorratsdatenspeicherung seitens verpflichteter Diensteanbieter wegen unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände kein Erfolg beschieden sein wird, aber auch, dass letztendlich wir als Kunden über die Preise einen Anteil der Kosten für die technische und personelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und damit unserer eigenen Überwachung mitzutragen haben. Aber das war bisher schon bei allen anderen technischen Überwachungs-Infrastrukturen so, die Telekommunikationsunternehmen aufgrund neuer Sicherheitsgesetze umzusetzen hatten und gilt auch für die Zukunft. Alles in allem also eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die, wie gesagt, zu erwarten war. Eine kräftige Ohrfeige und Warnung für die Bundesregierung, die sich schon darin ausdrückt, dass die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig, sondern komplett für nichtig erklärt wurden. Auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts scheint man auch mit Blick auf die Gesetzgeber und die Exekutive der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft der technischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung den Punkt erreicht zu haben, wo es heißt "Bis hierhin, aber nicht weiter". Mit der Vorratsdatenspeicherung muss für das Gericht ein Schlusstrich gezogen werden, darüber hinausgehende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbieten sich. Nun gut, es würden auch nur noch die zusätzliche Speicherung, Abfrage und Auswertung aller Inhalts- und Nutzungsdaten aller Internet- und Telekommunikationsdienste und die Verfolgung aller Maßnahmen zur Umgehung und Verhinderung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung fehlen, um vollends in einem Polizeistaat aufzuwachen. Schlimm genug, dass es in Zukunft eine neue Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben wird und man nicht auf Quick Freeze setzt, auch wenn sie durch das Gericht eine Menge von Sperrriegeln und Grenzen verpasst bekommen hat. Abzulehnen bleibt sie auch weiterhin. Das alle bisher angefallenen Vorratsdaten zusammen mit der "alten" Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden und den Erhalt der Sperrriegel und Grenzziehungen haben wir aber nur einer fortgesetzten kritischen Aufklärungs- und Berichtsarbeit, dem praktischen Engagement vieler Leute und Organisationen, den Demonstrationen, dem Anwachsen einer Datenschutzbewegung und ihrer Internationalisierung, den Sammel-Verfassungsbeschwerden und Einzel-Verfassungsbeschwerden, den kritischen Stimmen aus Verbänden, von einzelnen Politikern im Bundestag und Journalisten in den Medien, aber nicht zuletzt auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Erinnern wir uns immer daran. Als Nachtrag zur Frage der Speicherungspflichten von Anonymisierungsdiensten hier noch drei Stellen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf "die Beschwerdeführerin" beziehen, die "Software für einen kommerziellen Internet-Anonymisierungsdienst entwickle und vertreibe. Der Dienst werde im Zusammenwirken mit anderen unabhängigen Betreibern erbracht, auf deren Servern ihre Software genutzt werde. Dabei betreibe die Beschwerdeführerin auch selbst einen öffentlich zugänglichen Anonymisierungsserver.": In Abs. 294 wird noch einmal festgestellt, dass zu den Speicherungsverpflichteten die Anonymisierungsdienste zählen, die öffentlich zugänglich und kommerziell betrieben werden:
Die Speicherungspflichten richten sich an solche Diensteanbieter, die öffentlich zugänglich Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt für Endnutzer erbringen (vgl. § 113a Abs. 1, § 3 Nr. 24 TKG) und damit an Dienstleister, die die Dienste jedenfalls typischerweise zu Erwerbszwecken anbieten.
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht – wenn man es genau nimmt – ziemlich verkürzend, dass der hauptsächliche Zweck von Anonymisierungsdiensten in der Anonymisierung von statischen IP-Adressen (hat das BverfG dabei bereits IPv6 im Blick gehabt?) gegenüber privaten Webservern und im Schutz vor illegalen Zugriffen durch Dritte liegt, aber nicht aller IP-Adressen gegenüber allen Gegenstellen und für alle Internetdienste. Bei kommerziellen Anonymisierungsdiensten hat die Anonymisierung nur solange Bestand, wie Strafverfolgungsbehörden keine unmittelbaren Abfragen kompletter VDS-Daten bei Vorlage eines "bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat" vornehmen wollen. Die reine Auflösung von IP-Adressen in Name und Adresse (falls diese Beziehung überhaupt bei einem kommerziellen Anonymisierungsdienst existiert und nicht durch die anonyme Nutzung eines "Nutzerkontos" und anonyme Bezahlung unterbunden ist) durch Auskunftsersuchen mit niedrigeren Eingriffsschwellen (s. o.) berührt der Absatz nicht.
Jedoch führt die Speicherungspflicht nach § 113a Abs. 6 TKG nicht dazu, dass Anonymisierungsdienste grundsätzlich nicht mehr betrieben werden können. Die Anonymisierungsdienste können ihren Nutzern weiterhin anbieten, ohne Identifizierungsmöglichkeit der IP-Adresse durch Private im Internet zu surfen. Sie ermöglichen damit Nutzern, die eine statische (und folglich offene) IP-Adresse haben, ihre Identität zu verbergen und schützen andere Nutzer vor Hackern oder sonstigem illegalen Zugriff. Aufgehoben wird die Anonymität nur gegenüber den staatlichen Behörden und dabei auch nur dann, wenn nach den engen Voraussetzungen für die unmittelbare Verwendung der nach § 113a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ein Datenabruf ausnahmsweise erlaubt ist. Abgehalten werden damit folglich allein Kunden, deren Anonymisierungsinteresse sich gegen die in solchen besonders schwerwiegenden Fällen ermittelnden Behörden richtet. Das Angebot eines Anonymisierungsdienstes wird dadurch nicht insgesamt hinfällig.
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass man als Betreiber eines kommerziellen Anonymisierungsdienste konkrete Beweise zu finanziellen Belastungen aufgrund der Umsetzung und Anwendung der VDS vorlegen muss, um existenzbedrohende Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG ("Berufsfreiheit") zu belegen und das Bundesverfassungsgericht zu veranlassen, dieser Argumentation zu folgen.
Insbesondere hat sie [die Beschwerdeführerin] auch in Bezug auf Anonymisierungsdienste eine über die bei den sonstigen Telekommunikationsunternehmen hinausgehende Belastung weder für sich noch für andere Anbieter solcher Dienste hinreichend nachvollziehbar durch konkrete Zahlen belegt. Nur unter dieser Voraussetzung ließe sich aber eine Überschreitung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Indienstnahme der Anonymisierungsdienste feststellen. Solange die Einschätzung des Gesetzgebers nur durch Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, kann das Bundesverfassungsgericht dieser Frage nicht nachgehen.
Siehe auch (als Auswahl):Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa FoeBuD e.V. - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung Deutscher Anwaltverein - DAV zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Jetzt muss die Politik nachbessern! Deutscher Anwaltverein - DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern Repoter ohne Grenzen - Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eco e. V. - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig eco e. V. - Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung! BITKOM e. V. - BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts Gewerkschaft der Polizei (NRW) - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen Deutsche Polizeigewerkschaft - Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen Bund Deutscher Kriminalbeamter - Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden im "www" verfassungsrechtlich bis zur gesetzlichen Neuregelung aufgegeben Bundesverband Musikindustrie e. V. - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern Humanistische Union - Karlsruhe hat gesprochen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht endgültig vom Tisch Bundesministerium des Innern - Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers Bundesministerium der Justiz - Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz Deutscher Bundestag - Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung (plus Auswirkungen auf SWIFT-Abkommen und PNR-Deals) Bundestagsfraktion Die Linke - Technischer K.o. für den Big Brother Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung war erfolgreich Bundestagsfraktion FDP - Epochaler Sieg für die Bürgerrechte Bundestagsfraktion SPD - Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen Bundestagsfraktion CDUCSU - Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen, Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig Piratenpartei - Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig Netzpolitik / Markus Beckedahl - Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil Telemedicus / Adrian Schneider - BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht? unwatched.org - VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz Save-Privacy - Auf dem Weg zu einer wegweisenden Entscheidung Für weitere Beiträge surfe man die Rivva Resonanzen auf die Pressemitteilung des BverfG an. Sueddeutsche - "Die Normen fallen nicht vom Himmel" - Interview mit Hans-Jürgen Papier Sueddeutsche / Heribert Prantl - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gruslige Aussichten Spiegel / Christian Stöcker - Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder FAZ / Frank Rieger (CCC) - Ein grundlegendes Urteil Zeit / Kai Biermann - Karlsruhe drückt den Reset-Knopf Focus / die Presseagenturen - Vorratsdatenspeicherung: BKA will schnell ein neues Gesetz Financial Times - Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des Sicherheitswahns taz / Julia Seeliger - Kurs auf Straßburg taz / Christian Rath - Das Vorratsdaten-Urteil - Guter Tag für Bürgerrechte Freitag / Julian Heißler - Mit Sicherheit mehr Freiheit
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Internet / TeKo, Kryptografie, Politik, Terror, VDS
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20:07
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de Maizière über Abhörzentralen, Sicherheitsgesetze und Europol - Samstag, 6. Februar 2010
In dem Interview Innenminister geht auch anders (MP3) mit Ingo Kahle in der RBB Inforadio Sendung Zwölfzweiundzwanzig machte Bundesinnenminister de Maizière neben ein paar generellen Aussagen zu seinem Sicherheitspolitikverständnis auch Anmerkungen zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Abhörzentrale aller Polizei- und Geheimdienstbehörden im Bundesverwaltungsamt, die sein Amtsvorgänger Schäuble gestartet hatte:
"Sie sprechen das sogenannte TKÜ-Zentrum an. Eine nationale Abhörzentrale nach britischem Vorbild wird es nicht geben. In welcher Weise ich die bisherigen Planungen fortsetze oder korrigiere, habe ich noch nicht endgültig festgelegt. Ich halte es aber prinzipiell für richtig, das nach anderen Regeln funktionierende Abhören des Bundesamtes für Verfassungsschutz von dem Abhören von Bundespolizei und Bundeskriminalamt auch räumlich zu trennen. Das ist eine gewisse Grundentscheidung, die ich hier mitteile. Wie genau das geht, das werde ich sehr bald entscheiden."
Als "unproblematisch" sah de Maizière mögliche "technische Verknüpfungen" zwischen BKA, Bundespolizei und Bundesgrenzschutz im Rahmen des "TKÜ-Zentrums" und die "Bündelung der theoretischen Kompetenzen und technischen Entwicklungen" an, während "Abhören zwischen Polizei und Verfassungsschutz getrennt stattfinden sollte".Was seine Positionen zur abgeschlossenen und zukünftigen Sicherheitsgesetzgebung angeht, sagte de Maizière u. a., dass er eine abwägende Haltung einnehme, der Gesetzgeber den Beweis für die Erforderlichkeit neuer Sicherheitsgetze zu erbringen habe, anstatt von ihren Kritikern abzuverlangen, Beweise für ihre Nichterforderlichkeit zu erbringen. Da die grundlegenden Sicherheitsgesetze gemacht wurden, gelte für ihn das Prinzip der Anwendung bestehender Sicherheitsgesetze statt neuer Sicherheitsgesetze, aber auch, dass keine "Rückabwicklung" bestehender Sicherheitsgesetze stattfinden würde. Interessant ist auch das Interview Kooperationsformen polizeilicher Zusammenarbeit (PDF) des Behördenspiegels mit de Maizière vom 04.02.2010, in dem es u. a. um gemeinsame Sicherheitszentren auf EU-Ebene und die Rolle von Europol geht.
Geschrieben von Kai Raven
in Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Politik, Radio, Recht
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11:50
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US-Geheimdienstchef bestätigt Shoot-to-Kill Praxis - Donnerstag, 4. Februar 2010
Der Chef der US-Geheimdienste, Dennis Blair, hat im Rahmen einer Anhörung vor dem House Permanent Select Committee on Intelligence offiziell eine Praxis bestätigt, die bereits 2008 in einem Artikel der New York Times aufgegriffen wurde und die mit der versuchten Ermordung von Darkazanli durch CIA/Blackwater in Hamburg zu tun hat, mit der sich die Bundesanwaltschaft und der Innenausschuss des Bundestags beschäftigen soll(te).
Laut des Artikels Intelligence chief acknowledges U.S. may target Americans involved in terrorism der Washington Post und der Meldung US may target American extremists abroad der AFP teilte Blair auf Nachfragen des Ausschussvorsitzenden Hoekstra mit: "We take direct action against terrorists in the intelligence community. If that direct action, we think that direct action will involve killing an American, we get specific permission to do that". Laut des erwähnten Artikels der New York Times erhalten die Killer-Kommandos der CIA oder des Special Operations Kommandos die spezielle Genehmigung, auch US-Bürger ohne Rechtsbelehrung und Gerichtsverfahren im Ausland in "Shoot-to-Kill" Manier zu exekutieren, direkt vom US-Präsidenten oder dem US-Verteidigungsminister. Blair meinte dazu, man gehe unter seiner Führung jedenfalls nicht "leichtsinnig" und "rücksichtlos" bei der Tötung von US-Bürgern vor, sondern "folge einer Reihe festgelegter Richtlinien und rechtmäßiger Verfahrensweisen, die sehr sorgfältig überwacht werden". Na dann kann man ja beruhigt sein, dass die Killer-Kommandos zumindest beim Töten von US-Bürgern den Vorstellungen von "Rechtsstaatlichkeit" folgen, die auch unter Obama in der US-Administration vorherrschen. Ob der "Auftrag" direkt durch Agenten der CIA oder des SOCOM ausgeführt wird, oder der Auftrag an Angehörige der Schattenarmee der US-Geheimdienste und des US-Militärs namens "Blackwater" weitergereicht wird, wie vermutlich in Hamburg, dürfte für die Amerikaner nebensächlich sein. In Pakistan, im Irak und in Afghanistan lassen CIA und US-Militär Blackwatereinheiten ja auch Killer-Drohnen fliegen und auf Tötungsmissionen gehen. Also, wenn jemand gerade in Hamburg, München oder sonstwo mit einem Loch im Kopf oder im Rücken neben Euch zu Boden fällt – keine Sorge, das sind nur CIA/SOCOM/Blackwater Agenten, die gerade rüchsichtsvoll und sorgsam ihren Auftrag erfüllen, das "Homeland" zu schützen. Und bloß nicht anfangen in Panik wegzurennen, sonst kann es auch mal zu "Fehlschüssen" kommen wie damals in London, als man de Menezes tötete. Siehe auch: The Atlantic - No Americans on CIA "Kill List" -- Just JSOC's (17.02.2010) Democracy Now! - Obama Administration: US Forces Can Assassinate Americans Believed to Be Involved in Terrorist Activity (09.02.2010) ACLU - Intelligence Official Acknowledges Policy Allowing Targeted Killings Of Americans (04.02.2010) ACLU Blog of Rights - Drones, Targeted Killings and the Fifth Amendment (04.02.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Menschenrecht, Politik, Terror
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13:04
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Input und Output eines Fusionszentrums - Samstag, 30. Januar 2010
Das ACLU Blog of Rights verweist in seinem Beitrag Little Privacy-Invading Snowflakes auf den Artikel Gridiron Profiling des Texas Observer, dem vom North Central Texas Fusion Center (NCTFC) im Rahmen einer Anfrage zur Freigabe von Dokumenten unbeabsichtigt ein paar Dokumente in die Hände gefallen sind, die ein paar interessante Einblicke zu internen Arbeitsweisen, den Bedrohungsmodellen und den verwendeten Tools bieten, die in den Dutzenden geheimdienstlich-polizeilicher Fusionszentren Usus sind.
Neben zwei Bedrohungsbewertungen, die u. a. aufzeigen, dass sich das wachsame Auge der Sicherheitsbeamten weiterhin auf lokale Protest- und Oppositionsgruppierungen richtet, zeigt eine Powerpoint-Präsentation des NCTFC vom März 2009 (Erstellung: 2007), wie umfangreich das Datenvolumen und die angezapften Datenquellen sind, auf die Agenten zugreifen können, wie weit die Vernetzung aller Sicherheitsbehörden über die Fusionszentren verläuft. Daneben bestätigt der Inhalt einmal mehr, dass dem Abgrasen und Auswerten offener Quellen (OSINT), zu denen natürlich neben Presse- und Medienberichten auch E-Mails, Blogs und Webseiten zählen, ein hoher Stellenwert zukommt. Das die Geheimdienste und Polizeibehörden damit zwar über Meere und Gebirge an Daten verfügen, in denen sie ersaufen und sich verirren, aber anstehende Terroranschläge und neue Bedrohungsquellen nicht immer erkennen, hat zuletzt der Anschlagsversuch in Detroit demonstriert. Natürlich lautet das Fazit des präventiven Sicherheitsstaates auch unter Obama weiterhin: Mehr Vernetzung und Verschmelzung der Dienste, noch mehr Daten, noch mehr Überwachung. Hier ein paar Ausschnitte aus der Präsentation: ![]() ![]() ![]()
Geschrieben von Kai Raven
in Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Terror
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12:56
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Digitale DNA und Fingerabdrücke für DARPAs Cyber Genome Programm - Mittwoch, 27. Januar 2010"Ziel des Cyber Genome Programms ist es, revolutionäre Techniken für Cyber-Verteidigung und -Ermittlungen zur Sammlung, Identifizierung, Charakterisierung und Einordnung der Eigenschaften und Verbindungen von digitalen Artefakten zu entwicklen, die von Software, Daten und / oder Nutzern erfasst wurden, um die Strafverfolgungsbehörden, Spionageabwehr und Cyber-Verteidigungsteams des US-Verteidigungsministeriums zu unterstützen. Digitale Artefakte können von aktuellen Systemen (traditionelle Computer, PDAs und / oder verteilten Informationssystemen wie "Cloud Computer") erfasst werden, von kabelgebundenen und Fun-Netzwerken oder von Speichermedien. Die zu erfassenden Formate können elektronische Dokumente oder Software (um bösartige Software - Malware einzuschließen) umfassen. Das Cyber Genome Programm wird verschiedene Programmphasen und Technikfelder umspannen. Jedes der Technikfelder wird das Cyber Äquivalent zu Fingerabdrücken oder zur DNA entwicklen, um das digitale Gegenstück zu Genotypen genauso wie zu beobachteten und von ihnen abgeleiteten Phänotypen zu entwickeln, um Identität, Abstammung und den Ursprung digitaler Artefakte und Butzer zu bestimmen."
So lautet die verquaste und nebulöse Zielbeschreibung eines der neuen Programme des Strategic Technology Office der DARPA, die sie ständig ausstößt, anlässlich der Einladung zu einer ersten Informationsveranstaltung für interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die während der vierjährigen Laufzeit von den 43 Millionen US$ profitieren wollen, die für das Cyber Genome Programm von der DARPA ausgeschüttet werden.Diskussionen, Programme und Politik zu Cyber-Defense, Cyber-Crime, Cyber-Spionage, Cyber-Terrorismus und Cyber-War haben ja international und insbesondere in den USA zur Zeit Hochkonjunktur. Nach den konventionellen Kriegen der Vergangenheit und Gegenwart, den Drohungen von Kriegen und Anschlägen mit ABC-Waffen, nachdem auch der Orbit mit Spionagesatelliten und militärischen Abwehrsystemen kolonisiert wurde und die kleine oder organisierten Kriminalität im Real-Life plagt, drängen sich seit einiger Zeit die militärischen und polizeilichen Fronten im Internet und in Netzwerken in den Mittelpunkt. Je nach Ausrichtung sind es mal wieder die "Horden der gelben Gefahr", die ihre Hacker- und Spionagebrigaden ins virtuelle Feld führen oder die "ausländischen Spione des Westens", die zu "Cyber" Krieg und "Cyber" Spionage blasen. Übergreifend geeint im Krieg gegen einen nicht-staatlichen "Cyber" Terrorismus als Fortsetzung des "Krieges gegen den Terror" mit Militär- und Polizeinsatz außerhalb der Netze, der bis jetzt mehr als Schreckgespenst existiert. Und wäre es nicht schrecklich genug, gibt es auch noch das große Feld der "Cyber" Kriminellen, denen – wenn man den Pressemeldungen und -mitteilungen folgen will – tagtäglich Millionen zum Opfer fallen und die Millionen von Internetnutzern, die sich "cyber-kriminell" betätigen können oder das Potential zum "Cyber-Kriminellen" oder "Cyber-Terroristen" in sich bergen, wenn man sie und das Netz nicht der fürsorgenden und strengen Regulierung, Kontrolle, Überwachung und Strafverfolgung unterwirft. Tatsächlich gibt es vieles vom "Cyber-Bösen" – mehr oder weniger. Eben vieles, was auch außerhalb der Netze und Netzwerke existiert und sich technisch umsetzen lässt. Ist ja eine Binsenweisheit. Deshalb ist verständlich, dass man auch in Unternehmen, staatlichen Institutionen, Netzwerken und im Internet tatsächlichen Bedrohungen und Gefahren mit sinnvollen und abgewogenen Maßnahmen und Techniken begegnet. Das sich darüber alle Geister streiten und das Pendel im letzten Jahrzehnt immer mehr und einseitig in Richtung Sicherheit und Ordnung ausgeschlagen ist, dürfte klar sein. So mag auch ein Projekt wie das "Cyber Genome Programm" wie viele ähnliche Programme nur ein zweckmäßiger Ansatz zur Bekämpfung des "Cyber-Bösen" sein, wenn es nicht schon aufgrund seiner nebulösen Umschreibung nach Dingen wie Techniken zur "Online-Durchsuchung", der Deep Packet Inspection Durchleuchtung in Systemen wie Einstein, dem Durchsieben des Netzwerkverkehrs mit Überwachungsprogrammen, der Nutzeridentifizierung oder der IP-Spurverfolgung stinken würde. Zumal, wenn eine eine Behörde des US-Militärs, das sich auf dem Gebiet der "Sammlung, Identifizierung, Charakterisierung und Einordnung" biometrischer Merkmale sehr engagiert zeigt, davon anfängt, Begriffe und Techniken der DNA- und Genom-Analyse auf uns und unsere Daten zu übertragen. Siehe auch: NewScientist - A telescope that sets its sights on cyber-crime (04.02.2010) Federal Computer Week - DARPA: Calling all cyber geneticists (29.01.2010) Federal Computer Week - DARPA eyes digital fingerprints to track computer attacks (26.01.2010) Heise - Europäischer Polizeikongress: Deutschland stellt sich der Cyber-Herausforderung (02.02.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Data Mining / Fusion, DNA, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Rüstung, Software, Terror
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11:16
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