Linkpartnerschaft und Linktausch - 04.02.2010
Gerade erreichte mich mal wieder eine Anfrage per E-Mail (erfreulich: OpenPGP verschlüsselt, mit meinem kleinen "Annt-Anti-Spam" Kürzel und auch noch per PrivacyBox) zwecks Eingehen einer sogenannten Linkpartnerschaft, auch als Linktausch, Link-Exchange oder laut Wikipedia Textlinktausch bekannt, der ich hier mit einer Antwort begegnen möchte, die nicht böse oder als persönlicher Angriff zu sehen ist. Im aktuellen Fall betrifft sie ja eine interessante Webpräsenz.
Besonders amüsant sind solche Anfragen, wenn sie zum Beispiel von Herstellern von Überwachungsequipment aller Art kommen, weil das hier nun mal auch Thema ist und die das zwar haben crawlen lassen, aber eben nicht inhaltlich auswerten. Aber das nur am Rande. In der Regel kicke ich solche Anfragen eh sofort in den Papierkorb, wenn sie nicht im Spamfilter verenden. Ich stehe grundsätzlich nicht auf dem Spiel "Linkst Du mich, linke ich Dich, aber auch nur dann", egal aus welchen Gründen (SEO oder nicht). Mir ist auch irgendein PageRank piepegal, den irgendeine Site hat, auf den dann ggf. in der Anfrage hingewiesen wird, genauso wie ich mich auch nicht für meinen interessiere. Oder irgendeine Position, die man wer-weiß-wo in irgendeiner Liste hat. Wenn ich über gute Sachen stolpere, dann verlinke ich das sowieso: in einem Blogbeitrag, vielleicht im Rahmen eines Wikieintrags oder irgendwo auf der Homepage. OK, das kann auch länger dauern, obwohl ein Link bereits als wichtig/interessant/informativ in meinen Bookmarks schlummert. Ist nun mal so. Man kann mir auch gerne einen Hinweis zu einem Link mit wichtigen/interessanten/informativen Inhalten stecken, auch zur eigenen Webpräsenz. Da setze ich auch einen Link und befasse mich mit dem "Angebot" (oder auch nicht), egal ob man einen Rück-Link setzt. Ich stelle an Links keine Bedingungen. Deshalb: Hinweise, Mails: Warum nicht, aber ohne diesen Linktauschunsinn. Hat bei mir eh keinen Zweck.
Geschrieben von Kai Raven
in Dies und Das, Linktipp, Raven HP, Weblog, Website
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20:25
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Pegelstand - 29.09.2009
Ich dachte mir, ich lasse mit einer Rückmeldung von mir hören. Allein schon wegen der (berechtigten) Nachfragen per E-Mail und Jabber, was denn nun sei, wo doch der Herbst in Deutschland Einzug gehalten hat. Themen, Ereignisse und Punkte, die man beackern kann (oder muss), gibt es ja leider wie eh und jeh mehr als genug.
Nur habe ich immer noch keine Zeit und auch keine Lust zu bloggen, was aber keine Absage an das Weblog und die Bloggerei darstellt. Ich spreche nur kurz zwei aktuelle Gründe an. Nach drei, vier Jahren bin ich wieder mit Linux statt Windows unterwegs, wobei Windows in einer VMware VM einkaserniert wurde. Diesmal nicht mit Fedora, sondern Debian – aktuell Lenny 5.0.3. Einer der Antriebe war eine LPI-Zertifizierung Level-1, für die Debian gut passte. Dann bin ich gerade dabei, mich mit Wikis zu beschäftigen, sprich ein eigenes Wiki einzurichten und zu nutzen. Vorerst nur in geschlossener Form, weshalb es im Wiki auch noch nichts zu sehen gibt. Als Wiki Plattform habe ich DokuWiki gewählt. Seitens des Hosters gibt es WackoWiki zum automatischen Installieren, das ich auch einmal für ein paar Wochen drauf hatte, aber mir überhaupt nicht zusagte. Und direkt ein MediaWiki muss es nicht sein. Das alles, neben einigen Büchern, die mich locken, dem Real-Life und dem Herbst, macht ziemlich süchtig und viel Spaß, kostet auch Zeit, die ich halt im Moment lieber darin investiere statt zu bloggen. So ist das nun mal P. S.: Wie mir ein Mitglied des WackoWiki Teams mailte, wird WackoWiki bis zu einer finalen Version weiterentwickelt und ist unter einer anderen URL erreichbar, die ich deshalb oben aktualisiert habe. Das was ich oben schrieb, bezog sich auf eine "Uraltversion von 2005", die ich damals vom Hoster bezog, weil es schnell gehen musste, was er in seiner Mail auch richtig anmerkte. Schotten dicht - 20.02.2009
Das Weblog wird für die nächsten Monate geschlossen, aber nicht beendet. Ich habe nur die nächste Zeit keine Zeit zum bloggen. Spätestens im Herbst geht es voraussichtlich weiter – denke ich mal. Nur damit sich keiner fragt "Warum bloggt der nicht mehr" und "Soll ich ihn aus dem Feedreader kicken"
AN.ON, JonDonym & Co und die Vorratsdatenspeicherung - 05.01.2009
Wie hoffentlich alle wissen, wurde am 1. Januar die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung mit der sechsmonatigen Speicherung der Internet-Verkehrsdaten gezündet, d. h. die Speicherung der Anschluss- bzw. DSL-Kennung, der zugewiesenen IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Zeitzone von Anfang und Ende der Internetnutzung durch den Internetzugang-Provider, die gleichen Zeitangaben, Anschlusskennungen von Anrufer und Angerufenen und ihre IP-Adressen durch VoIP-Provider, die Postfachkennungen bzw. E-Mail Adressen von Absendern und Empfängern, ihre IP-Adressen und die gleichen Zeitangaben bei E-Mail Nutzung durch E-Mail Provider. Das auch noch einmal zur Verdeutlichung, weil ich immer noch in der Presse und anderswo lese, "sie" würden auch URLs, IP-Adressen und Hostnamen der Zielrechner auf Vorrat speichern, was "sie" laut Gesetz nicht dürfen, sondern "nur" machen würden, wenn sie die Telekommunikation einer Person komplett überwachen.
Wie hoffentlich auch alle wissen, geht es u. a. um die Verkettung zwischen einer IP-Adresse, die zum Beispiel in der ausgewerten Logdatei eines Servers gefunden wird und der IP-Adresse, die von den zur VDS verpflichteten Providern gespeichert wurden, also um die Ermittlung der Beziehung zwischen beiden IP-Adressen mit anschließender Aufdeckung der Identität durch die Abfrage, welchem Kunden die aufgefunden IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war, die der Provider mit seinen Vorratsdaten beantwortet. Darüber hinaus über die gleichen Vorratsdaten, welche Beziehungen zwischen Personen bestehen, wenn man ihre Identität erst über Abfragen und Auswertungen der Vorratsdaten aufgedeckt hat. Dagegen hilft praktisch im Rahmen des technischen Selbst-Datenschutzes, wie hoffentlich alle wissen, die Anonymisierung der eigenen Identität und der Nutzung aller Internetdienste, so dass in den VDS Datenbanken wirklich nur noch zurückbleibt, dass man mit einer IP-Adresse das Internet soundso lang genutzt hat. Das wissen die Gesetzgeber und Politiker der Vorratsdatenspeicherung so lange, wie sie ihre Pläne zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in ihren Köpfen bewegen, weshalb gerade der deutsche Gesetzgeber alle öffentlich zugänglichen Anonymisierungsdienste ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sehen möchte. Der verlinkte Beitrag enthält auch die Positionen der VDS-Gegner, die der Ansicht der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen der CD/CSU und SPD widersprechen. Sie sehen die gesetzliche Verpflichtung von Anonymisierungsdiensten und ihre Begründungen in der Gesetzesbegründung als unzulässig an, weshalb zumindest für Privatpersonen und Vereine, die kostenlos einen Anondienst betreiben oder für ihn Serverdienste zur Verfügung stellen, der ohne vertragliche Beziehungen zu seinen Nutzern funktioniert, die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung nicht bestehe. Aus diesen Gründen hatte zum Beispiel die German Privacy Foundation (GPF) erklärt, für ihre Tor, I2P und Mixmaster Nodes keine Vorratsdatenspeicherungsfunktionen umzusetzen. Und wie ein Blick in die Statistik der Tor Nodes zeigt, wird diese Haltung von zahlreichen deutschen Tor Node Betreibern bis jetzt geteilt. Eine weitere Klärung werden die Verfassungsbeschwerden gegen die VDS und die eventuellen Gerichtsverfahren gegen nicht-speichernde Betreiber von Anonymisierungsdiensten erbringen. Einen ersten Schritt in die andere Richtung, der den Argumenten der VDS-Gegner nicht folgt – da es sich ebenfalls um nicht-kommerzielle Anbieter handelt, die ihre Teilnahme am JonDonym Anonymisierungsdienst unentgeldlich erbringen – und beinahe untergegangen wäre, haben die Betreiber der kostenlosen Mix Nodes des universitären AN.ON Projekts unternommen, namentlich die TU Dresden mit ihrem Lehrstuhl Datenschutz und Datensicherheit, die Uni Regensburg mit ihrem Lehrstuhl Sicherheitsmanagement und das Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), die mit ihren Nodes auch am "JAP" Dienst teilnahmen und jetzt am JonDonym Anonymisierungsdienst teilnehmen. Auf der Seite Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch AN.ON erklärten sie:
Mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung (insb. §113a TKG) sind ab dem 1. Januar 2009 teilweise auch internetbasierte Telekommunikationsdienste zur Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat verpflichtet. Nach Auskunft der Bundesnetzagentur sind auch Anonymisierungsdienste zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Diese Verpflichtung wird im Rahmen des Betriebes der Mix-Server des Projektes AN.ON folgendermaßen umgesetzt:
Die Vorratsdatenspeicherung der AN.ON Nodes (wohlgemerkt wird hier nicht für die JonDonym Nodes gesprochen, die als Mixe an Kaskaden mit AN.ON beteiligt sind oder in reinen JonDonym Kaskaden laufen!) sieht dann nach meiner Ansicht zusammengefasst so aus, wenn tatsächlich alle Mixe einer Kaskade AN.ON stellen würde. Das Schema gibt aber nur an, was ein AN.ON Mix an der jeweiligen Position in der Mix-Kaskade macht, an denen er teilnimmt.
Nutzer <-> 1. AN.ON Mix (IP des Nutzers, Zeitangaben, Kanalnummer outbound, IP <-> Kanalnummer Beziehung) <-> 2. AN.ON Mix (Kanalnummer outbound und Kanalnummer inbound + jeweilige Zeitangaben) <-> 3. AN.ON Mix (Kanalnummer inbound + Zeitangaben, Quellport der Anfrage und Zeitangabe seiner Nutzung) <- Anfrage -> Zielrechner im Internet
Davon abgesehen, dass es im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Vorschrift gibt, irgendwelche Portnummern auf Vorrat speichern zu müssen, ist die AN.ON Implementation der VDS ein schönes Beispiel dafür, wie man über die Verkettung aller Daten, die bei den einzelnen Mix Nodes gespeichert werden, die Anonymität des Nutzers wieder aufhebt. Von der IP-Adresse des 3. AN.ON Mixes ausgehend, die man in der Logdatei des Zielrechners findet oder der überwacht wird, greift man auf die Daten des 3. Mixes zu und kann rückwärts über die Kanalnummern und Zeitangaben eine Verbindunganfrage über den 2. Mix bis zum 1. Mix zurückverfolgen, bis man schließlich vom 1. Mix auch die IP-Adresse des Nutzers erfährt, die mit der Kanalnummer der ursprünglichen Verbindungsanfrage des Nutzers verknüpft ist. Neben den Kanalnummern sind also die Zeitangaben wichtige Daten.Etwas Zeit werden auch die Anfragen der abfragenden Sicherheitsbehörden benötigen, da ihnen zunächst nur die Beziehung 3. Mix <-> Zielrechner bekannt ist und sie dann schrittweise gesonderte Anfragen an den 2. Mix und danach an den 1. Mix stellen müssen, d. h. an alle beteiligten Mixe einer Kaskade. Aber es ist machbar. Die Aussage der AN.ON Leute, dass "auch nach Umsetzung dieser Maßnahmen gilt, dass der AN.ON-Dienst vor seinen Betreibern sicher ist: Ein einzelner Mix-Betreiber kann mit den gespeicherten Verkehrsdaten keine Nutzer zurückverfolgen" ist zutreffend. Genauso ist zutreffend, dass eine einzelne Sicherheitsbehörde die Anonymität eines Nutzers über Anfragen an alle Mix Nodes aufheben könnte, wenn alle Mix Nodes von AN.ON gestellt würden oder sich alle JonDonym Mix Nodes einer Kaskade und ihre Betreiber in Ländern befinden würden, in denen Gesetze zur verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste existieren. Zur Zeit sind noch nicht in allen Staaten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung von Internet-Verkehrsdaten umgesetzt oder gar ein Gesetz wie in Deutschland, dass Anonymisierungsdienste unter die Knute zwingen will. Und auch in diesen Staaten befinden sich JonDonym Mix Nodes. Derzeit gibt es auch keine reinen AN.ON Mixkaskaden, so dass die Anfragen von Sicherheitsbehörden nur unter erheblichem Zeitaufwand und Schwierigkeiten für die Behörden befriedigend beantwortet werden könnten bzw. überhaupt nicht. Ob sich das in der Zukunft ändern wird, hängt davon ab, wie alle Staaten ihre Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung weiter verändern werden (oder auch nicht), wie die Staaten ihre Verfahren für grenzüberschreitende Ermittlungen und Rechtshilfe-Kooperationen beschleunigen und ob sie mit Mix-Kaskaden konfrontiert sind, von denen zwei Nodes in Staaten betrieben werden, die keine Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdienste kennen oder umsetzen. Zur Zusammensetzung der Mix-Kaskaden stellen sich deshalb die Fragen, wo sich die internationalen "Partner" der JonDonym Mix-Kaskaden befinden und wie dort die Vorratsdatenspeicherung für Mix Nodes bzw. Anonymisierungsdienste ausgestaltet ist und wie (außer der GPF) die "Partner" der AN.ON Mixe verfahren, denn die AN.ON Mitteilung spricht nur für die eigenen Nodes, wenn es darin weiter heißt, diese Vorgehensweise umfasst die Betreiber von [Anm.: AN.ON] Mixen (...) und damit momentan folgende Mixe (Stand: 11.12.2008, Quelle: http://anon.inf.tu-dresden.de/status.php):
Zum Beispiel wäre für den Nutzer von Interesse, wie zur Kaskade SpeedPartner-ULD die Position des deutschen Mix Node Betreibers SpeedPartner zur VDS aussieht, doch dazu finden sich keine Informationen, auch nicht auf der Seite von SpeedPartner.
Schaut man sich die Status an, scheint das die Nutzer der kostenlosen Mix-Kaskaden allerdings wenig zu kümmern, denn auf der SpeedPartner-ULD Kaskade, von der ein Betreiber in Deutschland auf Vorrat speichert und nichts über den anderen Betreiber in Deutschland bekannt ist, tummeln sich neben der JonDos-GPF Kaskade (weil die GPF die Nicht-Speicherung erklärt hat) die meisten Nutzer, was nebenbei wieder ausweist, dass sich die wenigsten Internetnutzer ihre Anonymität etwas kosten lassen wollen, was vergangene Erfahrungen mit bezahlten reinen Anonymisierungsdiensten bestätigt und deshalb auf allen anderen Bezahl-Kaskaden trotz besserer Geschwindigkeit und Verfügbarkeit die Nutzeranzahl viel zu klein ist, um große Anonymsierungsgruppen zu bilden: Zum Punkt der kleinen Nutzerzahlen (geschätzt 30 -100 Nutzer im Durschnitt) auf den Bezahl-Kaskaden denke ich, dass sich JonDonym überlegen muss, welche zusätzlichen Funktionen und Dienste JonDonym neben dem reinen Datentransport anbieten könnte, denn angesichts kostenloser Alternativen wie I2P, Tor, Freenet & Co wird meiner Meinung nach JonDonym sonst langfristig nicht überleben. Ob sich das Ganze bis jetzt überhaupt rechnet, kann ich nicht beurteilen. Aber das nur nebenbei bemerkt. Für die Oberfläche des JonDonym Clients wäre es sinnvoll, wenn direkt und nicht nur in einem Untermenü der Einstellungen für den Nutzer erkennbar wäre, wo Betreiber und Server ihren Standort haben, ob es an diesem Standort VDS für Anonymisierungsdienste gibt und ob der Betreiber dafür eine Funktion implementiert hat. Für den Dienst als solchen und seine Nutzer wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, wenn Betreiber wie die Universitäten und das ULD lieber direkt ihren Dienst einstellen, anstatt VDS- und Überwachungs-Funktionen für Mixe zu entwickeln und umzusetzen, wie man das bereits seit 2006 macht, denn neben der oben beschriebenen "neuen" Funktion wird im AN.ON Projekt "momentan an einer möglichst datenschutzfreundlichen Überwachung" gearbeitet, wobei schon jetzt und nach den Erfahrungen mit dem BKA und LKA der JAP Client eine "Strafverfolgungsfunktion" zur "Überwachung zukünftiger Verbindungen durch die Mix-Kaskaden" eingebaut hat, die das AN.ON Projekt auf der Seite JAP und Strafverfolgung so beschreibt:
Eine Überwachung zukünftiger Verbindungen setzt voraus, dass jeder Mix die Ein-Ausgabe-Zuordnung einer bestimmten Nachricht sofort online mitprotokolliert. Es wird die zu enttarnende Verbindung markiert. Dadurch kann unter Mitarbeit aller Mixe die Nachricht deanonymisiert werden. Diese Markierung kann lediglich von den beteiligten Mixen erkannt werden. Die Funktionsweise ähnelt der der Fangschaltung im Telefonnetz. Auf diese Weise ist es möglich, die Zugriffe auf eine bestimmte Webadresse zu protokollieren.
Die sogenannte "datenschutzfreundliche Überwachung", mit der sich der JAP Client und AN.ON an der Quadratur des Kreises versuchen, die man auch als "aufhebbare Anonymisierung im Einzelfall" bezeichnen könnte, eignet sich wie die "neue" Funktion ebenfalls zur Vorratsdatenspeicherung, denn laut der Kurzbeschreibung der "datenschutzfreundlichen Überwachung" "kann die Aufdeckung [Anm.: der IP-Adresse des Nutzers] in Echtzeit geschehen oder über früher geloggte Daten". Die Kurzbeschreibung:
Alle angemeldeten Nutzer treten unter einem Gruppenpseudonym auf (Schwellwert-Gruppensignaturschema), das mit ihrer IP-Adresse verbunden ist, allerdings so, dass nur alle Mixe gemeinsam diese aufdecken könnten (zur Verschleierung der IP im Gruppenpseudonym werden Blinde Signaturen verwendet, welche der erste Mix ausstellt). Um den Dienst nutzen zu können, müssen sie mithilfe dieses Pseudonyms Signaturen leisten, die der letzte Mix überprüfen kann. Diese Signaturen können einer Nutzer-IP-Adresse zugeordnet werden, wenn eine Strafverfolgungsbehörde für alle Mixe einen gültigen Gerichtsbeschluss zur Überwachung der Zugriffe auf ein oder mehrere URLs vorweist, und der Nutzer auf eine dieser URLs zugegriffen hat, allerdings nur, wenn alle Mixe in der Kette zusammenarbeiten. Und auch dann wird nur eben diese eine IP aufgedeckt, welche nicht einmal die Mixbetreiber selber entschlüsseln können, sondern nur die Strafverfolgungsbehörde (Atomares Schwellwert-Proxy-Wiederverschlüsselungsschema).
Die Hervorhebungen habe ich angebracht, weil sie für die Probleme der Sicherheitsbehörden ausschlaggebend sind, die weiter oben dargestellt wurden, weil sie noch die einzigen "Datenschutz" Funktionen in einem System bieten, das mehrfache Fuktionen zur Überwachung und Vorratsdatenspeicherung umsetzt und weil sie unterstreichen, dass langfristig für alle Betreiber-Standorte (Staaten) die verpflichtende Vorratsdatenspeicherung für Anonymisierungsdiensteanbieter umgesetzt werden müsste, um der Anonymität den Garaus zu machen. Worauf dieser Beitrag nicht eingeht, ist das Modell eines omnipotenten globalen Angreifers, der in der Lage wäre, alle Verbindungen zu allen, zwischen allen und von allen Knoten eines Anonymisierungsdienstes zu Zielrechnern ausgehenden Verbindungen zu überwachen und ggf. zusätzlich alle Internetzugang-Provider zur tieferen Inspektion der Datenpakete seiner Kunden verpflichtet oder dies erlaubt.Ich hoffe, mein Beitrag ist so objektiv, wie es mir möglich ist Weitere Meldungen und Informationen zur Frage, wie es mit Anonymisierungsdiensten und der VDS weitergeht, werden unter diesen Beitrag eingestellt oder angehängt.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Politik, Software, VDS, Weblog, Website
um
09:53
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Xmas Blogurlaub - 10.12.2008
Da ich eh bis zum "offziellen" Xmas Blogurlaub keine Zeit und Lust habe zu bloggen und danach sowieso nicht, beurlaube ich mich schon heute mit dem Bild "Under Bridges" von Eric Drooker in den Blogurlaub. Ich denke, das Bild passt nicht nur zur Jahrezeit, sondern auch auf die nahe Zukunft, die viele von uns erwartet.
Trotzdem wünsche ich Euch allen schöne Feiertage und ein besseres oder genauso gutes nächstes Jahr. Wir lesen uns wieder ab 2. Januar 2009. Die Geschichte mit den BND IPs - 14.11.2008
Zur Liste der IP-Adressen auf WikiLeaks, die dem BND gehören sollen, über die u. a. Heise in der Meldung BND-Mitarbeiter haben angeblich Wikipedia-Einträge geändert berichtete und Fefe hinwies, hatte mir jemand seine IP Blockliste zugeschickt, die neben den "BND" IP-Bereichen aus der WikiLeaks Veröffentlichung und den whois Informationen auch IP-Bereiche für diverse Landes- und Bundesministerien, sowie Landeskriminalämter und das BKA enthält, aber die auskommentiert und ohne Verbotsanweisung.
Das Ganze ist für die Unix/BSD Portierung des DenyHosts Daemon gedacht, der /etc/hosts.deny aktualisiert, könne aber auch für Firewalls, Paketfilter und Filteranwendungen verwendet werden, wie der Einsender dazu schreibt. DenyHosts setzen Anwender dazu ein, um Login- und Einbruchsversuche bei ihren SSH Servern zu unterbinden. Wer damit etwas anfangen kann oder will, kann sich die Liste herunterladen. Nun ist es ja nichts Neues und sollte spätestens seit Einrichtung der von Polizei- und Geheimdienstbehörden gemeinsam betriebenen Zentren zum Monitoring von Webseiten, Webforen, Weblogs, IRC-Channels usw. bekannt sein, dass Polizei- und Geheimdienstbehörden "im Internet auf Streife gehen", sich Inhalte anschauen und automatisiert analysieren lassen, Plattformen und Dienste beobachten oder auch verdeckt teilnehmen. Sofern es mein Weblog oder meine Homepage betreffen könnte, wäre es vielleicht interessant, wie Fefe schrieb, nachzuschauen, ob mich der BND, der Verfassungschutz, ein LKA, das BKA, irgendein ausländischer Dienst oder andere Behörden und Ministerien "besuchen". Aber auf der anderen Seite interessiert es mich auch nicht brennend. Nicht, weil ich alle Ansätze der Sicherheitsbehörden zur Überwachung von Internetdiensten und -nutzern legitim finde, sondern weil sie sich meinetwegen anschauen und durchlesen können, was ich hier schreibe. Themen, Inhalte und Aussagen, die zu einer engeren Fokusierung, sprich harten Überwachung führen würden, würde ich eh anders und anderswo präsentieren. Ich könnte einen möglichen Besuch auch nicht mit IP Blocklisten verhindern, jedenfalls nur so lange, wie solche IP-Adressen und Bereiche dafür genutzt werden. Was mich zur Frage bringt, wie dämlich eigentlich Behörden wie der BND sind, wenn sie für ihre Recherchen keine Tools wie den TCP Onion-Router (Tor) benutzen, für die sie anfänglich auch gedacht waren. Wenn sie es aber machen oder über einen anderen anonymisierenden Dienst gehen oder sich verdeckt zusätzliche Anschlüsse bei einem Internetzugangsanbieter besorgen, wie es jeder machen kann oder mal was privat erledigen ("Karl-Heinz, kannst Du das heute Abend bei Dir erledigen, wir haben ja gleich Feierabend"), dann kann ich Besuch und Beobachtung erst recht nicht mit IP-Listen und -Filtern verhindern oder bemerken. Etwas anders verhält es sich, wenn ich Server betreibe, für die ich als Betreiber identifizierbar bin und die öffentlich zugänglich sind. Dann kann es schon interessant sein, staatliche und kommerzielle Interessenten und Schnüffler auszusperren – wenn es auch dabei nicht die erwähnten Umgehungsmöglichkeiten gäbe, die man umgekehrt als Internetnutzer anwendet, um Überwachung, Kontrolle und Zensur zu unterlaufen. Von der potentiellen Gefahr, legitime Besucher und Nutzer ganz auszusperren, wenn man Filter- und Blockiersysteme nicht prüft und pflegt oder die IP-Adressen und -Bereiche auf eine andere Person oder Organisation übergehen (das meinte ich damit). Wirklich interessant und bedenklich wird die Geschichte mit den BND IPs, wenn Geheimdienst- und Polizeibehörden mit ihnen oder anderen IPs im Netz aktiv werden: um Inhalte wie in der Wikipedia zu ändern, zu manipulieren oder selbst einzustellen, um in fremde Rechnersysteme einzudringen, um dort "den Bundestrojaner" für das Abfangen von Passwörtern, Gesprächsinhalten und Abgreifen oder Vernichten von Daten unterzubringen, um als Undercover Agents in extremistischen Umfeldern zu operieren mit der Gefahr, als Agent Provocateur zu wirken und wenn ihnen dazu die Befugnisse und Mittel von Sicherheitspolitikern per Gesetz in die Hände gelegt werden. Ich denke nicht, dass Kontrollinstanzen wie das Parlamentarische Kontrollgremium solche "Anwendungen" ausreichend auf ihrem Kontrollschirm haben und wenn, erfahren wir nichts darüber. P. S.: Klar, Angebote wie WikiLeaks, Cryptome oder andere Informationsverbreiter, interessante Mailsendungen und ihre Inhalte sind immer wichtig. Nicht das es zu Missverständnissen kommt
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Data Mining / Fusion, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Linux / Windows, Politik, Software, Weblog
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21:13
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Kommunistische Blogger stürzen die Welt ins Chaos und führen zu Verdummungsepidemien - 12.11.2008
<anfang>
Macht das "Web 2.0" dumm, führt ins Chaos und zur Massenverdummung? Nein. Aber bei einigen überlasteten und elitären Internetunternehmern und Autoren bin ich mir nicht sicher. Will man im Internet und "Web 2.0" nur das "Wissen üblicher Experten" konsumieren und die Vorherrschaft einer "traditionelle Meritokratie von bewährten Experten", nur "kontrollierte Meinungsäußerungen" lesen und keine "anonymen" Meinungsäußerungen zulassen? Nein. Handelt es sich bei Weblogs, sozialen Netzwerken und Diensten um eine "Explosion der Selbstdarstellung", in denen "alle gleichzeitig reden, aber keiner dem anderen zuhört"? Nicht nur, aber immer mehr. Die Idee "einer Blogoshphäre" und des "Sich-Miteinander-Vernetzens" stinkt jedenfalls wie eine Leiche. Sollte man sich als Blogger oder "kommunistischer" Sozialnetzwerker in Mitleid mit und Rücksicht auf "Medien, deren klassisches Geschäftsmodell, Inhalte zu kaufen, (angeblich) ausgehebelt wird", hart arbeitenden und "an den Rand gedrängten Medienprofis, Plattenfirmen, Verlagen und Kreativen" üben? Nein, aber man sollte sich mit Verlinkung, Quellenangaben und Credit bedanken und sich überlegen, wie, wann und ob man andere Schöpfungen und Inhalte verwendet. Sollte man eigentlich Personen ignorieren, die das Antibild des partizipierenden, sich eigene Meinungen bildenden und sie äußernden Bürgers, der "Experten" und "Profis", die ihm die Welt erklären sollen, mit Distanz und Kritik begegnet, favorisieren, weil wir den Untertanentyp bestens kennen? Mit Sicherheit. </ende> Den Hintergund des Beitrags erfährt man im Artikel Macht Web 2.0 dumm? im Handelsblatt und die Postitionen anderer ungezogener Blogger bei Rivva.
Geschrieben von Kai Raven
in Dies und Das, Grundrecht, Medien / Kultur, Ökonomie, Weblog
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00:20
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Freie und unfreie Fotos im Bildarchiv - 05.11.2008
Wie die Bundesregierung mitteilte, sind ab heute von den 2 Millionen Fotoaufnahmen, die seit 1949 für die Bundesregierung durch "die Arbeit der offiziellen Fotografinnen und Fotografen der Bundesregierung" entstanden und durch "Ankauf oder Übernahme einzelner Fotos oder ganzer Bildarchive" in Besitz und Eigentum der Bundesregierung übergingen, 60000 Aufnahmen im Bildarchiv der Bundesbildstelle und des Bundesarchivs verfügbar. Wie es in der Mitteilung heißt, ist das Bildarchiv ein Projekt des "Umsetzungsplans 2007 / E-Government 2.0 des Bundes" und damit im Gegensatz zum biometrisch-elektronischen Personalsausweis, den anderen "Bürgerkarten" oder den "De-Mail" Bürgerportalen ein positives Projekt der E-Government Pläne der Bundesregierung.
Weiter heißt es, "das Bildmaterial kann für Internetbeiträge oder andere Veröffentlichungen genutzt werden wie z.B. für Zeitungen, Zeitschriften, Verlage, Stiftungen und Institutionen." Die große Einschränkung folgt zugleich, denn "für die Nutzung sind im Regelfall marktübliche Nutzungshonorare zu zahlen" und nur "ausgewählte Fotos werden frei zugänglich und nutzungshonorarfrei angeboten". Das heißt, wie zum Beispiel auch bei Produkten des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks, für die der Bürger bereits gelöhnt hat, darf er noch einmal zahlen und auf die Chance, statt Copyright und Wasserzeichen Creative Commons Lizenzen zu verwenden, hat man ganz verzichtet. Damit auch, dass private nichtgewerbliche Polit-Weblogs, Schülerzeitungen u. a. im Rahmen der "E-Partizipation" in Beiträgen zu historischen Ereignissen oder zum tagespolitischen Geschehen Fotos kostenlos nutzen können. ![]() Eines der tollen freien Fotos: "Das Bundeskabinett tagt unter der Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. März 2008" mit korrektem Herkunftsnachweis nach Nr. 6 der AGB: Bundesarchiv, B 145 Bild-00171767, Fotograf: Bergmann, Guido
Geschrieben von Kai Raven
in Fotografie, Gesellschaft, Politik, Recht, Weblog
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13:12
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