Sommerhass 2010 - Freitag, 13. August 2010
Also wirklich. Jetzt ist der Sommer schon fast vorbei und ich hätte beinahe mein alljährliches Sommerhasser-Bild vergessen. Und das angesichts von Überflutungen, Feuerstürmen, der kommenden Hurrikansaison, abbröckelnder Gletscher und immer offener werdenden Seefahrtspassagen. Das darf natürlich nicht sein:
Geschrieben von Kai Raven
in Dies und Das, Fotografie, In Kürze, Klimakatastrophe
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13:03
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Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz - Samstag, 6. März 2010
In der "Wortwechsel" Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3) eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den Datenbrief und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen Internet Enquête-Kommission, einer von der FDP ins Spiel gebrachten "Stiftung Datenschutz" oder eines vom BITKOM favorisierten "Staatsministers Internet", europäische und nationale Datenschutzstandards.
Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Geschrieben von Kai Raven
in Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik, Radio, VDS
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21:17
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de Maizière über Abhörzentralen, Sicherheitsgesetze und Europol - Samstag, 6. Februar 2010
In dem Interview Innenminister geht auch anders (MP3) mit Ingo Kahle in der RBB Inforadio Sendung Zwölfzweiundzwanzig machte Bundesinnenminister de Maizière neben ein paar generellen Aussagen zu seinem Sicherheitspolitikverständnis auch Anmerkungen zur Weiterentwicklung der gemeinsamen Abhörzentrale aller Polizei- und Geheimdienstbehörden im Bundesverwaltungsamt, die sein Amtsvorgänger Schäuble gestartet hatte:
"Sie sprechen das sogenannte TKÜ-Zentrum an. Eine nationale Abhörzentrale nach britischem Vorbild wird es nicht geben. In welcher Weise ich die bisherigen Planungen fortsetze oder korrigiere, habe ich noch nicht endgültig festgelegt. Ich halte es aber prinzipiell für richtig, das nach anderen Regeln funktionierende Abhören des Bundesamtes für Verfassungsschutz von dem Abhören von Bundespolizei und Bundeskriminalamt auch räumlich zu trennen. Das ist eine gewisse Grundentscheidung, die ich hier mitteile. Wie genau das geht, das werde ich sehr bald entscheiden."
Als "unproblematisch" sah de Maizière mögliche "technische Verknüpfungen" zwischen BKA, Bundespolizei und Bundesgrenzschutz im Rahmen des "TKÜ-Zentrums" und die "Bündelung der theoretischen Kompetenzen und technischen Entwicklungen" an, während "Abhören zwischen Polizei und Verfassungsschutz getrennt stattfinden sollte".Was seine Positionen zur abgeschlossenen und zukünftigen Sicherheitsgesetzgebung angeht, sagte de Maizière u. a., dass er eine abwägende Haltung einnehme, der Gesetzgeber den Beweis für die Erforderlichkeit neuer Sicherheitsgetze zu erbringen habe, anstatt von ihren Kritikern abzuverlangen, Beweise für ihre Nichterforderlichkeit zu erbringen. Da die grundlegenden Sicherheitsgesetze gemacht wurden, gelte für ihn das Prinzip der Anwendung bestehender Sicherheitsgesetze statt neuer Sicherheitsgesetze, aber auch, dass keine "Rückabwicklung" bestehender Sicherheitsgesetze stattfinden würde. Interessant ist auch das Interview Kooperationsformen polizeilicher Zusammenarbeit (PDF) des Behördenspiegels mit de Maizière vom 04.02.2010, in dem es u. a. um gemeinsame Sicherheitszentren auf EU-Ebene und die Rolle von Europol geht.
Geschrieben von Kai Raven
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11:50
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Vor der Koalitionseinigung zur Inneren Sicherheit - Donnerstag, 15. Oktober 2009
Aktuell zeigen sich ja erste Ergebnisse aus den Verhandlungen der Koalitionsarbeitsgruppe Inneres - Justiz - Informationsgesellschaft in Meldungen der Presseagenturen dpa, AP und ddp, bei denen Max Stadler von der FDP davon ausgeht, "dass sie auch von der großen Verhandlungsrunde so akzeptiert" werden, während Bayerns Innenminister Joachim Herrmann von der CSU dem Münchner Merkur bereits zu Protokoll gab, auf Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung nicht verzichten zu wollen.
Zusammengefasst heißt das für... die Vorratsdatenspeicherung: Die Nutzung der Daten soll laut dpa und Schäuble auf "schwere Gefahrensituationen" beschränkt werden, laut AP bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung gar ausgesetzt werden. Ich denke, dass man sich damit auf den kommenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts einstellt, der meiner Ansicht nach und wie bereits hier im Blog geäußert, die Vorratsdatenspeicherung nicht in Bausch und Bogen absägen, sondern sie mit Einschränkungen und Konkretisierungen der noch in Gummiform gehaltenen "schweren Gefahrensituationen" bewehren wird. Etwas, was sich bereits in den ergangenen Entscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung abzeichnete und so auch von allen Parteien erwartet wird. Wir leben bereits seit 2008 mit der vom Bundesverfassungsgericht eingeschränkten Vorratsdatenspeicherung und ich denke, jeder, den es interessiert, wird sich darauf eingestellt haben. Deshalb ist eine Aussetzung bis zum Gerichtsbeschluss und eine spätere Einschränkung auch Jacke wie Hose. Nur eine völlige Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und dafür Quick-and-Freeze im Verdachtsfall wäre halbwegs akzeptabel, aber dafür hat sich das Rad – auch über die europäische Ebene – bereits zu weit gedreht. die Online-Durchsuchung: Sie soll weiteren Geheimdiensten wie dem Bundesverfassungsschutz nicht zur Verfügung stehen, was natürlich auch heißt, dass sie weiterhin dem BKA zur Verfügung stehen soll. Dann aber nur nach Antrag der Bundesanwaltschaft und Genehmigung durch Richter am Bundesgerichtshof. Laut Stadler soll der Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung bei einer Online-Durchsuchung aufgewertet werden. Zu den geschützten Berufsgeheimnisträgern zählen alle Anwälte und nicht mehr nur Strafverteidiger, während es bei weiteren umstrittenen Berufsgruppen wie Jounalisten wohl erst eine Online-Durchsuchung nach Einzelfallprüfung gibt. Nun ja, ganz will man die Option zum Einsatz und zur Weiterentwicklung von Techniken und Strategien zur Umsetzung einer "Online-Duchsuchung" nicht aufgeben. Auch nicht bei der FDP. Das die richterliche Kontrolle abseits der gewünchten schnellen Kungelei zwischen BKA-Beamten und überforderten Amtsrichtern verstärken will, war eine Forderung aus der Sachverständigenanhörung zum BKA-Gesetz und ist erst einmal positiv zu werten, wenn man einmal mögliche Sympathien zwischen dem BKA, der Bundesanwaltschaft und Richtern des Bundesgerichtshofs (und deren mögliche Überforderung) außer Acht lässt. Was den Schutz des Kernbereichs angeht, bleibt abzuwarten wie die einzelnen Änderungen ausschauen. Positiv wäre auch die Ausdehnung des Schutzes auf Anwälte, während die jederzeitige Ausnahmemöglichkeit für andere Berufsgruppen wie Jounalisten & Co Augenwischerei ist. die BKA - ISP Zensur-Infrastrukturen aka Zugangserschwerungsgesetz aka "Internet-Sperren": Ein Moratorium im Umfang von einem Jahr, in dem das BKA zunächst versuchen soll, Netz-Präsenzenzen und -Angebote, über die z. B. mit Kinderpornografie gehandelt wird, sperren und entfernen zu lassen. Auch ein halbgarer, wenn nicht fauler Kompromiss, der dazu führen wird, dass man sich ein Jahr lang um weitere Überlegungen und Weiterentwicklungen zu Zensur-Infrastrukturen bemühen kann, während das BKA am Ende des Moratoriums wird berichten können, dass es aufgrund der "Natur des Internets", der "globalen Vernetzung", des "Arbeitspensums" des BKA sowie des "Anstiegs der Internet-Kriminalität" nicht möglich ist, gezielt gegen Angebote vorzugehen und es deshalb "unverzichtbar" sei, die Lösung der "Zugangserschwerung" weiterzuverfolgen. Es gab in Deutschland bereits in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße zum Einsatz von Techniken und Infrastrukturen für die Filterung und Blockierung und das auch von anderen Interessengruppen wie der Medienindustrie, nicht nur aus der Politik und seitens des BKA. Auch hier spielt wieder die EU-Ebene eine Rolle, über die immer noch kommen kann, was vielleicht doch am Ende in Deutschland politisch beerdigt werden soll. Gegen die vollständige Beerdigung hätte ich nichts einzuwenden. Bis dahin gilt auch hier wie bei der Vorratsdatenspeicherung sich einzustellen und um Zensur und Überwachung hindurch und herumzurouten. Siehe auch (solange existent): AP - Union und FDP einig in Knackpunkten der Sicherheitspolitik dpa - Konkrete Einigungen in Sicherheitsfragen ddp - CSU will an Online-Durchsuchung und Datenspeicherung festhalten und CCC - Spickzettel digitaler Bürgerrechte für die weiteren Koalitionsverhandlungen
Geschrieben von Kai Raven
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22:40
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TV-Tipp: Phoenix Runde zur Sicherheitsgesetzgebung - Donnerstag, 8. Oktober 2009
Wer sich im TV mal wieder eine der Diskussionsrunden anschauen möchte, die immer dann eingerichtet werden, wenn Fragen zur inneren Sicherheit und Freiheitseinschränkung zur Entscheidung anstehen, hat heute Abend dazu Gelegenheit.
Unter dem Motto "Viel Überwachung, wenig Freiheit? – Der Zank um die Innere Sicherheit" anlässlich des Themas Sicherheitsgesetze in den Koalitionsverhandlungen von FDP, CDU und CSU treffen in der Phoenix Runde ab 22:15 Uhr in einer bis jetzt ungleich besetzten Runde (es sei denn, Frau Dietzen als Jounalistin nimmt die Rolle der Vertreterin des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Rezipientenfreiheit ein) Constanze vom CCC auf Hans-Peter Uhl von der CSU und Konrad Freiberg von der Gewerkschaft der Polizei. Wer dabei welche Standpunkte einnimmt, dürfte bei den in TV-Talks gern genutzten Fragestellungen "Tragen Online-Durchsuchungen oder die Speicherung von Telefondaten zu mehr Sicherheit der Bürger bei? Gibt es keine Freiheit ohne Innere Sicherheit? Oder werden wir zu stark überwacht?" klar sein.
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Geheimdienst / Polizei, Politik, TV-Tipp
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16:35
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Die Expertenbefragung zur Zensur- und Filter-Infrastruktur am "Tag danach" - Freitag, 13. Februar 2009
Die im Beitrag Streifzug durch die Welt der Zensur und Überwachung und in anderen Weblogs geäußerten Kritikpunkte an den Filter-Plänen der Bundesfamilienministerin Von der Leyen brachten auch die Experten in der Befragung des Bundestagausschusses für Neue Medien am 12.02.2009 vor. Über die Befragung und ihre Ergebnisse berichteten die Welt in Machtlos im Kampf gegen Kinderpornografie, die taz in Keine Web-Sperrung ohne Gesetz, der Tagesspiegel in Von der Leyen kämpft gegen Kinderpornographie im Netz Heise in Experten betrachten geplante Kinderporno-Sperrmaßnahmen als wirkungslos, Andre Meister im netzpolitik Beitrag Anhörung im Bundestag: Internet-Zensur freiwillig oder per Gesetz? und die Heute im Bundestag Redaktion in Sperrung von Kinderpornografieseiten im Internet nur flankierende Maßnahme.
Ob sich Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium von den Aussagen der Experten beeindrucken lassen, bleibt ungewiss, wie die Expertenbefragung zum BKA-Gesetz zeigte, aus der letztendlich nur die Aussagen in geringem Ausmaß Beachtung fanden, die sich für die Verabschiedung des BKA-Gesetzes nutzen ließen. Laut der Presseberichte und bei "Berücksichtigung" der Aussagen der Experten würde die "Roadmap" der Ministerien trotz aller Kritik so aussehen, dass die dem eco e. V. angeschlossenen Provider eine mit den Ministerien ausgearbeitete Vereinbarung mit Absichtserklärungen und unverbindlichen Selbstverpflichtungen unterschreiben. Da die technischen Maßnahmen wie bereits erwähnt neben zusätzlichen Aufwendungen für die Provider, die bereits durch die Vorratsdatenspeicherung belastet werden, unweigerlich mit Eingriffen in Grundrechte und das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, werden die Ministerien die Absichten und Selbstverpflichtungen der Vereinbarung auf eine gesetzliche Grundlage stellen, was die Provider und Experten forderten und bereits vom Familienministerium angekündigt wurde. Im Sprachgebrauch der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nennt sich das "den Zugang zu kinderpornographischen Seiten rechtsstaatlich abgesichert sperren". Wie die "rechtsstaatliche" Ummantelung aussieht, kann man seit Jahren bei den "Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung seit dem 11. September 2001" verfolgen. Nicht die Rechtsstaatlichkeit steht im Zentrum, sondern rechtsstaatliche Rechtssetzung dient, wie die CDU/CSU richtig sagt, nur noch dem Durchsetzen von Sicherheitsgesetzen. Ob die "rechtsstaatliche Absicherng" über die reine Änderung des Telemediengesetzes durchgezogen wird, wie vom Familienministerium angekündigt oder über eine eigengesetzliche Lösung, wie vom eco e. V. gefordert, stand nach der Expterenbefragung im Raum. Auf die absurde und naive Vorstellung des BKA-Direktors Jürgen Maurers, die Analyse aller Anfragen mit anschließender Filterung einfach durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu legitmieren und sie von den Kunden abklicken zu lassen, werden sich sowohl die Ministerien, als auch die Provider nicht einlassen (können). Als technische Lösung zur Zensur von Verbindungsanfragen wird vom Familienministerium laut der Berichte zur Expertenbefragung die Methode der "DNS-Manipulation" beim Provider favorisiert, die auch zum Instrumentarium der Sperrverfügungen in Nordrhein-Westfalen gehört. Neben der Verwendung alternativer Nameserver und direkter Einagbe von IP-Adressen kann dieser Eingriff auch durch die Weiterleitung aller Anfragen zur Namensauflösung über das Anonymisierungsnetzwerk Tor umgangen werden, was noch effektiver ist, da der Vorgang der Anfrage zur Namensauflösung selbst und natürlich jede angegebene IP-Adresse oder Hostnamen durch Provider nicht aufzuspüren ist, was die Relevanz der Existenz effizienter Anonymisierungslösungen unterstreicht. Daneben möchte das Familienministerium eine informative "Stopp-Anzeige", wenn die Anfrage eines Internetnutzers auf die Filter-Infrastruktur beim Provider aufschlägt, was aber mit Weiterleitungen über Proxys und damit der Zwischenspeicherung und Protokollierung der IP-Adresse des Internetnutzers verbunden ist – sozusagen eine "kleine Vorratsdatenspeicherng" zur Zensur, für die von den Providern ebenfalls eine rechtliche Absicherung eingefordert wird. Beide Maßnahmen stehen deshalb auf dem Pogramm, weil sie am schnellsten und am billigsten zu haben wären, ohne allzu große Belastungen auf Provider- und Nutzerseite hervorzurufen, während ihre Effizienz am gerinsten ist. Eine weiter aufgerüstete Zensur- und Filter-Infrastruktur mit Deep Packet Inspektion aller Datenpakete, Analyse und Abgleich der Zusammensetzung von URLs und angefragter Dateien, Inhaltsanalysen, Wortfilter und den anderen bereits in NRW angetesteten und in China umgesetzten Mechanismen würde dagegen längere Planungs-, Test- und Umsetzungsphasen, höhrere Investitionskosten (und damit eventuelle Entschädigungszahlungen) mit noch tieferen Eingriffen in Grundrechte und größeren Belastungen der Netzwerkbetreiber, Internet-Provider und Internetnutzer bedeuten. Neben dem persönlichen Anliegen, aktiver etwas gegen die Produktion, die Verbreitung, den Austausch und Handel von Kinderpronografie unternehmen zu wollen, was ich Frau von der Leyen sogar abnehme und abseits der verfolgten falschen Ansätze und falschen Umsetzungsstrategie teile, handelt es sich bei den derzeitigen Filter-Plänen auch um ein politisch kalkuliertes Projekt zur Profilierung in Zeiten des Wahlkampfs, Erlangung politischen Prestiges und zum Anschub eines Abstimmungsprozesses zwischen Deutschland und der EU – eben nicht nur national, sondern auch auf europäischer Ebene, worauf die Äußerung des EUROPOL Direktors Max-Peter Ratzels, "die anderen Länder warteten auf einen Beitrag von Deutschland", die im Artikel des Tagesspiegels wiedergegeben wird und die Aussagen in der Rede "Radikalisierung im Internet – Herausforderung für Staat und Gesellschaft" des Bundesinnenministers eindeutig hinweisen. Was man zur Zeit – ähnlich wie im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung und zur Erweiterung der BKA-Befugnisse – schmerzlich vermissen kann, ist die Stille und das Ausbleiben eindeutiger Reaktionen seitens der Presse- und Journalistenverbände, die anscheinend noch nicht begriffen haben, dass eine Umsetzung und Ausweitung der Filter-Pläne auch zu handfesten Einschnitten und Eingriffen in die Pressefreiheit führt, wenn die nächste Internet-Recherche beim Provider abprallt und man sich als Journalist nicht mehr sicher sein kann, dass einem bei der Recherche nicht das Filter-System "über die Schulter" schaut.
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Internet / TeKo, Medien / Kultur, Politik, Recht, VDS, Zensur / Filter
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11:12
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Der Beschluss des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung am "Tag danach" - Mittwoch, 11. Februar 2009
Nun hat der Europäische Gerichtshof also mit seinem Beschluss entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung für alle EU-Mitgliedsstaaten formell auf der richtigen Rechtsgrundlage als Richtlinie zur Rechtsangleichung für den EU-Binnenmarkt beschlossen wurde. Übrigens nicht nur durch Rat und Kommission, sondern auch unter Mitwirkung und Ränkespielen der "Großen Koalition" aus Sozialdemokraten und Konservativen im Europäischen Parlament. Eine Wiederholung erleben wir gerade für die Aufweichung der Privatsphäre und des Datenschutzes im "Telekom-Paket". Die Humanistische Union nahm sich bereits der rechtlichen und politischen Dimension der Entscheidung in ihrer Pressemitteilung Grundrechte für den freien Binnenmarkt verhökert? an und äußerte darin ihren Protest. Was zwar spannende Fragen für Historiker, Juristen und Politologen sein mag, aber mich dieses Mal nicht weiter interessiert, denn das Kind ist jetzt "formal" in den Brunnen gefallen und der Gerichtshof wird seine Entscheidung bestimmt nicht revidieren, so kritisch sie und das undemokratische Taktieren der EU-Institutionen mit verschiedenen Kompetenzen und Rechtsakten auch zu würdigen ist.
Der Beschluss stellt einen schweren Schlag für alle Gegner der Vorratsdatenspeicherung dar, denn damit hat sich die Hoffnung zerstoben, dass mit einem gegenteiligen Beschluss des Gerichtshofs der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und deren Umsetzungen in die nationalen Gesetze bereits formal die rechtliche Grundlage und Legitimation entzogen wäre, was den Widerstand und das weitere rechtliche Vorgehen gegen die nationalen Umsetzungen gestärkt hätte. Das zu beschönigen, indem man jetzt darauf herumreitet, dass der Beschluss ja "nur" die formelle Rechtmäßigkeit der EU VDS-Richtlinie betrifft, ist ziemlich daneben, auch wenn es der optimistischen Aufrichtung der eigenen Reihen dienlich ist. Insofern verständlich, nützlich oder vielleicht nur die Frage, wie man gerne "Politk" betreibt, weshalb es keiner Vertiefung bedarf. Wie in der Pressemitteilung des Gerichtshofs selbst formuliert und in der Pressemitteilung "Nach Entscheidung zu Vorratsdatenspeicherung: Datenschützer weiter zuversichtlich" des AK VDS oder "EuGH-Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung räumt verfassungsrechtliche Zweifel nicht aus" des Bundesdatenschutzbeauftragten aufgeriffen, geht es im Rahmen der juristischen Widerstandsmöglichkeiten nun darum, dass über die eingelegten Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung das Bundesverfassungsgericht überprüft bzw. vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lässt, ob die "eventuelle Verletzung der Grundrechte als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre" durch die EU-Richtlinie selbst und das in Deutschland beschlossene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (Richtlinie 2006/24/EG)" besteht. Die vom Gerichtshof angenommene Eventualität ist zu verneinen, denn das von Dir und mir permanent jeweils für sechs Monate alle Verkehrsdaten der Internet- und Telekommunikationsnutzung, Standortdaten der Handynutzung und unsere Nutzerdaten für Richter, Staatsanwälte, Polizei- und Geheimdienstbehörden zur Verfügung stehen, ist weder notwendig, noch verhältnismäßig und effektiv ist es auch nicht. Aber darüber haben nicht mehr die Regierung und die Abgeordneten der Großen Koalition im Bundestag zu befinden oder wir, sondern die Gerichte. An den Fortgang der Verfahren und die Entscheidungen der Gerichte knüpfen sich deshalb sowohl optimistische Erwartungen, Hoffnungen und Zweifel. Von einigen Seiten wird dabei der "Solange-II-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts angeführt. Verkürzt aus optimistischer Perspektive gesagt: Sieht das Bundesverfassungsgericht in Rechtsakten der EU (wie die VDS-Richtlinie), davon abgeleiteten nationalen Gesetzen (wie dem deutschen VDS-Gesetz) und Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs (wie zur VDS-Richtlinie) keinen wirksamen Schutz der Grundrechte gegeben, der den Grundrechten und ihrem Schutz im Grundgesetz entspricht, muss es Verfassungsbeschwerden (wie die gegen die VDS-Richtline und das VDS-Gesetz) zulassen und die darin aufgeworfenen Beschwerden und Fragen klären. Würde das Bundesverfassungsgericht das anders sehen, die Verfassungsbeschwerden nicht weiter verfolgen. Nun kann man bereits in der oben erwähnten Feststellung der Pressemitteilung des Gerichtshofs und seinem Beschluss den indirekten Auftrag an die nationalen Verfassungsgerichte erkennen, die Klagen bezüglich der "eventuellen" Grundrechtsverletzungen und das Ausmaß der Eingriffe aufzunehmen und zu verfolgen. Also: "Hallo Bundesverfassungsgericht, formell ist nichts mehr am Conatiner der EU-Richtlinie zu beschliessen, aber mit dem Inhalt des Containers stimmt in Sachen Verletzung der Grundrechte und der Privatsphäre etwas nicht". Zum anderen haben Bundesgerichte – darunter auch das Bundesverfassungsgericht – in Stellungnahmen und Eilentscheidungen zur Einschränkung der in Deutschland seit 2009 im vollen Umfang aktiven Vorratsdatenspeicherung erkennen lassen, dass die Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechtseingriffen und einer präventiven Totalüberwachung verbunden ist, die Achtung des Wesensgehalts der Grundrechte und ihren ausreichenden Schutz vermissen lassen, was sich auch in einigen Äußerungen von Richtern des Bundesverfassungsgerichts spiegelte. Insofern ist Zuversicht und Grund zur Hoffnung durchaus angebracht. Wie das Ausmaß und die Qualität des Ausgangs der Verfassungsbeschwerden in unserem Sinne ausehen wird – dazu gibt es wieder verschiedene Ansichten und Perspektiven. Statt sie lang und breit auszuwalzen, schließe ich mit meinem kleinen Glaskugelausblick. Von den gleichen Stellungnahmen, vorläufigen Beschlüssen und Interviews aus Richtung der Bundesgerichte, aber u. a. auch Beschlüssen wie zum BKA-Gesetz oder Luftsicherheitsgesetz und dem weiter bestehenden "Anti-Terror –"Sicherheit über alles" Kontext ausgehend, glaube ich nicht, dass die Gerichte die Vorratsdatenspeicherung an sich komplett scheitern lassen werden und es zum vollständigen Kollaps kommen wird, wie zum Beispiel immer wieder aus dem AK VDS zu hören ist. Als Resultat der Verfahren erwarte ich den Fortbestand der Vorratsdatenspeicherung, aber mit der Feststellung, dass sie in Teilen verfassungswidrig und deshalb Richtlinie und/oder Gesetz zur VDS durch Parlamente und Regierungsinstitutionen zu korrigieren ist und zusätzliche Beschränkungen und Kontrollen als Gegengewichte zu implementieren sind. Damit verbunden als Alternative oder Optimum, Vorratsdatenspeicherung durch "Quick Freeze" zu ersetzen oder "Quick Freeze" Elemente zu integrieren. Im Vergleich zu dem, was 2004 ursprünglich durch den VDS-Entwurf des Quartetts Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien in die Welt gesetzt werden sollte und was jetzt in der Richtlinie und im deutschen Gesetz verankert ist, wären auch diese möglichen Resultate als Gewinn für Grundrechte und die Privatsphäre jedes Internet- und Telekommunikationsnutzers zu verbuchen, der aus meiner Sicht allen Aufwand im Zeitraum 2002 - 2009 gelohnt hätte, obgleich sie die Nutzer auch weiterhin nicht aus der Selbst-Verantwortung entlassen würden, mit der Unterstützung und Anwendung von Anonymisierungs- und Verschlüsselungslösungen den Selbst-Schutz ihrer Grundrechte und Privatsphäre effektiv und kreativ auszugestalten Ein P.S. muss auch noch sein. Mir ist bewußt, dass "Lissabon" und der aktuelle Datenschutzskandal (Bahn) an diesen Tagen im Vordergrund steht und den Beschluss des Europäischen Gerichtshofs zur EU-Richtlinie verdrängt, aber dennoch empfand ich (mal wieder) die Reaktionen und Aufnahmen auf den Beschluss in der Presse und den Sendern mit Ausnahme der hier verlinkten Beiträge als äußerst ungenügend, um nicht zu sagen erbärmlich. Siehe auch: beck-blog - EuGH hält Vorratsdatenspeicherung: Richtlinie als geeignete Rechtsgrundlage netzpolitik - EuGH: Vorratsdatenspeicherung ist legal FoeBuD - EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für rechtskräftig Futurezone - EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung Heise - Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsgrundlage für Vorratsdatenspeicherung
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Internet / TeKo, Kryptografie, Medien / Kultur, Netz, Politik, Terror, VDS
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Bushs geheimes "Anti-Terror Gesetzbuch" - Mittwoch, 28. Januar 2009
Die von Journalisten betriebene NGO ProPublica hat eine beeindruckende und erschreckende Liste der Bush-Administration kompiliert, die alle Anweisungen, Richtlinien, Memos enthält, die sich auf die Behandlung, besser Misshandlung und Folter von Personen beziehen, die als "Terroristen" oder "feindliche Kombattanten" von Angehörigen der US-Geheimdienste und -Streitkräfte verhaftet, entführt und verschleppt wurden. Daneben sind auch die internen Memos enthalten, mit denen sich Bush nach 9/11 eigenmächtig die Exekutivrechte zubilligte, die er nach der Verfassung nicht hatte und alle Anweisungen, die sich auf den Aufbau und die Anwendung der geheimen NSA Abhörprogramme beziehen.
![]() Secret Memos Liste mit interaktiver Timeline. Ob sie der Öffentlichkeit in Gänze bekannt gemacht werden, ist nun Sache von Obama, der ja der amerikanischen Bevölkerung eine neue Transparenz und Offenheit versprochen hat. Ihn an seine Versprechen und die Öffentlichkeit in den USA an die vielen Leichen in den Tresoren und Kellern der Bush-Administration zu erinnern, ist ebenfalls Zweck der Missing Memos. Via: Democracy Now! - Bush's Secret Counterterrorism Law Book – and the Demands to Release It (28.01.2009)
Geschrieben von Kai Raven
in Bürgerrecht, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Infofreiheit, Medien / Kultur, Menschenrecht, Politik, Terror
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19:01
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