Googles Street View - Freitag, 13. August 2010
Was haltet Ihr eigentlich von den Diskussionen um Google Street View und den Widersprüchen, die man dagegen einlegen kann?
Ich bin da z. Zt. zwiespältiger Meinung. Mir gefällt der sommerlöchrige Negativ-Hype und die Konzentration auf Google überhaupt nicht. Ich finde, dass es schon einen Unterschied macht, ob ein Heer von Privatpersonen mit ihren Digicams durch die Straßen zieht und Aufnahmen zu privaten Zwecken (wenn auch mit zusätzlicher Zurschaustellung über die Foto- und Videoportale) ohne Profitabsichten oder Data Fusion Aktionen macht oder ein Konzern wie Google, dessen Produkte nicht nur für eigene Interessen auf den Markt kommen, sondern auch von Sicherheitsbehörden genutzt werden. Aber andererseits - was ist jetzt genau der Unterschied zu Google Earth und ähnlichen satellitengestützten Diensten, die stillschweigend von allen genutzt und akzeptiert werden - doch eigentlich nur die horizontale statt der vertikalen Perspektive. Und was die Perspektive angeht, trifft ein Interesse an Googles Erderschließung auf ein nahezu völliges Desinteresse an der Erderkundung und -aufklärung durch ein immer größer werdendes Kontingent an Überwachungs-Drohnen und -Satelliten der zivilen und militärischen Sicherheitskräfte. Fühlt man seine Privatsphäre dort besser geschützt und aufgehoben? Und sofern Personen und PKW-Kennzeichen tatsächlich und nicht reversibel unkenntlich, also nicht identifizierbar gemacht werden, Google keine Aufnahmen von privaten "Räumen" oder in private "Räume" hinein für Street View macht und es kein Echtzeit-System ist, in dem man Personen und Fahrzeuge live verfolgen kann, wäre ein Profiling und Tracking schwierig bis unmöglich. Dann denke ich wiederum an den Versuch der systematischen und gleichzeitigen Erfassung und Kartierung von WLAN-Hotspots oder dem vermuteten Interesse Googles, Google Earth mittels Nahaufnahmen per Quadrocopter-Drohnen in die "Tiefe des Raumes" aufzurüsten (beides lässt sich auch kombinieren), um mal einen militärischen Begriff zu verwenden. Das steht eigentlich nur für ein paar von vielen Layern, die sich zukünftig zusätzlich zu den bekannten "Ansichten" über Google Earth, Street View und Maps legen könnten. Denkt man diese Layer mit Geolokalisierungs- und Identifizierungs-Funktionen in bald allen technischen "Beacons", die man am oder irgendwann im Leib bei sich trägt, dem Drang, die komplette Realwelt per Ubiquitous Computing und Augmented Reality mit virtuellen Layern zu überlagen bzw. zu erschließen oder den gleichen Drang zur Datenverarbeitung und -visualisierung in Echtzeit mit Googles Street View zusammen und weiter, dann kommt man irgendwann woanders hin. Zu einer Verschmelzung aller Google Erderfassungssysteme, in der Bilder, Aufnahmen und Daten dynamisch, fast "lebendig" generiert und dargestellt werden, in denen jedes sich darin bewegende oder befindliche Objekt von einem sematischen Web an Zusatzinformationen, Querverweisen und Ursprüngen umgeben ist. Und zu den Objekten könnten dann auch ich mit meinen Arbeits- und Lebensorten zählen. Vorbeugend und als Signal doch Widerspruch gegen Street View einlegen?
Geschrieben von Kai Raven
in CCTV / Video, Datenschutz, Drohnen, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Politik
um
12:53
| Kommentare (9)
| Trackbacks (0)
De-Mail Kuverts - Mittwoch, 21. Juli 2010
Ich bin gewiss kein Freund des Bürgerportal / De-Mail Konzepts, aber warum u. a. über die Frankfurter Rundschau das Fass "Elektronischer Kuvertwechsel" aufgemacht wird, entzieht sich etwas meinem Verständnis. Besonders, wenn man sich ein paar der Technischen Richtlinien zur De-Mail beim BSI durchliest und sich ein paar Gedanken über Transport und Ende-zu-Ende Verschlüsselung macht.
Was in dem Artikel thematisiert wird, ist die bloße Transportverschlüsselung bei der De-Mail. Also der Vorgang: De-Mail Kunde sendet Mail an seinen Bürgerportal-Diensteanbieter (BPDA) mittels der De-Mail Webapplikation und dem öffentlichen Zertifikat seines BPDA. Der entschlüsselt dann natürlich die nur an ihn verschlüsselte De-Mail, weil man beim BP / De-Mail Konzept den BPDA des Absenders gerne die De-Mails des Absenders auf Malware und Spaminhalte prüfen lassen möchte. Danach verschlüsselt der BPDA des Absenders die De-Mail wieder mit seinem und dem öffentlichen Zertifikat des BPDA des Empfängers, und sendet sie weiter an den BPDA des Empfängers, der natürlich die nur an ihn verschlüsselte De-Mail wieder entschlüsselt, weil der u. a. auch noch einmal auf Malware prüfen soll und der Empfänger nichts mit einer De-Mail anfangen könnte, die weiter mit dem Zertifikat seines BPDA verschlüsselt bliebe. Etwas anderes findet auch nicht bei der herkömmlichen E-mail bzw. weniger statt, wo ich als Absender die E-Mails per TLS zur Transportverschlüsselung beim Mailserver meines Mail-Provider abliefere - der sie auch entschlüsselt. Von da könnte die Mail auch mit Transportverschlüsselung weiter an den Mailserver des Empfängers gesendet werden, wird sie aber meistens nicht. Der Mail-Provider des jeweiligen Empfängers kann wie bei den BPDAs E-Mails auf Spam und Malware prüfen - erzwungen oder auf Wunsch des Kunden. Egal ob es nun die herkömmliche E-Mail ist oder die De-Mail sein muss: Wichtig ist - wie immer - die zusätzliche "Ende-zu-Ende" Verschlüsselung. Wollte man das bei der De-Mail mit dem BPDA des Empfängers als anderem "Ende", müsste man halt auf die Malware und Spamprüfungen verzichten, ich hätte das öffentliche Zertifikat des Empfänger BPDAs, mit dem ich direkt verschlüssele und den Ciphertext zusätzlich per Transportverschlüsselung an meinen BPDA sende. Aber eigentlich macht man das per OpenPGP oder Zertifikaten mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers und danach erfolgt die zusätzliche Transportverschlüsselung. Bei der De-Mail macht man das halt zukünftig mit seinem tollen RFID-Biometrie ePA und den darin gespeicherten Zertifikaten. Klar, man könnte den Inhalt des Editors auch mit OpenPGP verschlüsseln und signieren. Aber OpenPGP ist ja fies und schwierig. Bei jedem Verfahren ohne zusätzliche und richtige Ende-zu-Ende Verschlüsselung zwischen Absender - Empfänger können sich unberechtigte Zugriffe auf den Inhalt, "Sicherheitslücken" und "geöffnete Kuverts" ergeben, ob das nun E-Mail oder De-Mail ist. Und deshalb sieht das ja das Bürgerportal / De-Mail Konzept auch vor. Eigentlich wird darüber ständig in den Richtlinien "gepredigt". Zum Beispiel in der TR – BP Postfach- und Versanddienst Funktionalitätspezifikation:
Der Postfachdienst erlaubt dem Nutzer, elektronische Nachrichten sowohl zu versenden als auch zu empfangen. Er sichert vor dem Versand von Nachrichten deren Integrität
und schützt die Nachrichten durch Verschlüsselung vor Einblick unberechtigter Dritter. Umgekehrt entschlüsselt der Dienst die Nachrichten und prüft deren Integrität vor Abruf durch den Empfänger. Nachrichten, die innerhalb der Bürgerportale verschickt oder empfangen werden, werden vom Malware-Dienst auf Viren- und Trojaner geprüft. (Transport, Malware-Prüfung)
Klar, mit "SAK" oder OpenPGP Ende-zu-Ende Verschlüsselung gibt's auch keine Malware- und Spam-Prüfung, weil die BPDAs nicht entschlüsseln können (sollten). Wird aber auch in den BSI TRs erwähnt.
Also ich halte diese Kritik an der De-Mail gelinde gesagt für eine mit Schaum geschlagene Sau, die man jetzt gut durch die Sommerlöcher in Gazetten und Blogs treiben kann.
Möchte der Sender seine Nachricht bzw. Nachrichteninhalte elektronisch signieren und/oder verschlüsseln, so kann er dies mit einer lokalen Signaturanwendungskomponente (SAK) bzw. mit einer lokalen Verschlüsselungskomponente durchführen. Diese Komponenten können auch in dem lokalen Web- bzw. Nachrichten-Client, mit dem er die Nachrichten editiert, integriert sein. So signierte und/oder verschlüsselte Nachrichten kann der Empfänger mit lokalen Komponenten entschlüsseln und vorhandene Signaturen prüfen. Der Nutzer kann eine Nachricht oder auch Anhänge einer Nachricht mit einer lokalen SAK auf seinem System (qualifiziert) elektronisch signieren3. Weiterhin kann er die Nachricht (Nachrichtentext inkl. der Anhänge der Nachricht) an den oder die Empfänger mit einer lokalen Verschlüsselungskomponente verschlüsseln. Die öffentlichen Verschlüsselungsschlüssel können aus dem Adressbuch des Nutzers und/oder aus dem Verzeichnisdienst ausgelesen werden. (Ende-zu-Ende)
Geschrieben von Kai Raven
in Internet / TeKo, Kryptografie
um
15:51
| Kommentare (11)
| Trackbacks (3)
Wenn man YouTube per Tor und die Türkei besucht - Dienstag, 29. Juni 2010![]() Das letztgenannte Gesetz ist übrigens ein ähnlich unsägliches Zensur-Gesetz zur Unterbindung von Kritik und Meinungsfreiheit, indem man den Schutz des Staatsgründers Atatürk vor Verunglimpfung vorschiebt, wie zum Beispiel die Gesetze gegen "Majestätsbeleididigung" in Thailand. Etwas gibt es ja immer, um Internet & Web "durchzuregulieren". Ne, wenn ich so etwas sehe, würde ich auch sagen, die Türkei ist noch nocht reif für die Europäische Union, wenn es nicht in allen Mitgliedsstaaten und ausgehend von der EU-Kommission gleichartige Bestrebungen und praktische Durchführungen zur Zensur geben würde. P. S.: ExludeExitNodes {tr} in torrc. Siehe auch auf der Zensur Unterseite im AnonWiki: Türkei Thailand
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Grundrecht, Politik, Zensur / Filter
um
15:12
| Kommentare (9)
| Trackbacks (0)
Kein Finger für die externe Festplatte - Donnerstag, 27. Mai 2010
Schick sieht sie ja aus, die Features stimmen und auf Hardware im "Secure All–Terrain Shock–proof rugged design", um ein paar der Attribute zur Vermarktung der externen LaCie Rugged Safe Festplatte zu nennen, stehe ich eh.
![]() Externe Festplatte "Rugged Safe" von LaCie. Foto: LaCie. Aber was ist das für ein Blödsinn, zwar eine Verschlüsselung per AES-128 (es kann auch a bisserl mehr sein) und Chip anzubieten, zu der LaCie natürlich wie so viele Hersteller auch verspricht, dass sie "unbrechbar" implementiert sei, aber in die Festplatte einen Fingerabdruck-Sensor einzubauen. Macht man das nur deshalb, weil es mittlerweile üblich, möglich und von den Kosten her annehmbar ist, überall biometrische Verfahren und Techniken für die Authentifizierung und Entschlüsselung zu verbauen? Großartig beworben wird das Produkt mit der Möglichkeit, neben der Eingabe eines Passworts ganz einfach mit dem Scannen und Abgleich eines einzelnen Fingerabdrucks Zugriff auf die zuvor verschlüsselten Daten zu erhalten. Das wird natürlich Sicherheitsbehörden freuen, wenn sie die LaCie Festplatte beschlagnahmen und nur noch einen Finger des Besitzers auf den Sensor halten müssen, anstatt den Versuch zu starten, das Passwort aus dem Besitzer herauszupressen. Und damit es dabei keine Ausfälle gibt, kann sich der Besitzer der Festplatte auch alle zehn Fingerabdrücke einscannen - prima. Das gilt natürlich auch für Diebe, wenn die Besitzer und Festplatte zugleich "abgreifen" können und für beide Interessenten der verschlüsselten Daten gilt, dass es ja auch noch die Möglichkeit gibt, sich mit nachgebildeten Fingerabdrücken an dem Sensor zu versuchen, von dem es in dem User Manual auf die FAQ "What is the probability that a fingerprint from an unauthorized user can unlock the Rugged Safe?" nur die beschwörende Antwort gibt: "Such an event is nearly impossible due to the biometry technology. Each human has his own biological identity, including unique fingerprints, thus making unauthorized entry all but unthinkable. To provide further assurance, LaCie has selected a sensor known for its precision." Wer's glaubt, wird seelig. Was ich noch verstehen und mir vorstellen könnte, wäre eine 2-Wege Authentifizierung/Entschlüsselung, also Fingerabdruck plus zwingendem Passwort. ![]() CryptoStick des GPF e. V. In zukünftiger Version mit integriertem Datenspeicher, so dass sich der zweite Stick erübrigen würde. Oder noch besser: Wenn in externen Festplatten ein USB-/SmartCard Reader integriert wäre, mit dem ich meinen OpenPGP CryptoStick der German Privacy Foundation und dessen PIN zur Authentifizierung/Entschlüsselung nutzen könnte. Das wäre doch mal was, liebe Hersteller externer Festplatten
Geschrieben von Kai Raven
in Geheimdienst / Polizei, Hardware, Kryptografie, Software
um
13:50
| Kommentare (8)
| Trackbacks (0)
Beschwert euch gegen ELENA in Karlsruhe - Montag, 15. März 2010
Der FoeBuD e. V. ruft alle Arbeitnehmer, die direkt vom ELENA Verfahren betroffen sind, dazu auf, sich bis 25.03.2010 an der Mitzeichnung der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA zu beteiligen, die am 31.03.2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht wird. Welche Daten per ELENA-Verfahren in einem Datenspeicher auf Vorrat und auf Abruf für diverse Behörden gespeichert werden, kann man u. a. auf der Seite Informationen zu ELENA erfahren.
Auch wenn man im März 2010 selbst nicht zum Kreis der Betroffenen zählt, weil man z. B. arbeitslos oder Hausmann/Hausfrau ist, sollte man diese Informationen aufnehmen und an entsprechende "Zielgruppen" im eigenen Bekannten-, Freundes- und Verwandtenkreis weitergeben. Irgendwann ist man vielleicht wieder unfreiwilliger Datenlieferant für ELENA oder man ist derjenige, dem die abgerufenen Daten vorgehalten werden, weil man staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen muss oder irgendwelchen Behörden zusätzlich Zugriffs- und Abrufrechte eingeräumt wurden, wenn es nicht die eigenen Kinder sind, die in Zukuft eine Suppe auslöffeln müssen, die ihnen heute informationshungrige und kontrollwütige Politiker eingebrockt haben. Also beteilige sich wer kann und ansonsten: Verbreitet die Informationen. Siehe auch: BITKOM e. V. (natürlich) - BITKOM fordert, an Einführung von "Elena" festzuhalten (19.03.2010)
Geschrieben von Kai Raven
in Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Gesellschaft, Grundrecht, Politik, VDS
um
15:39
| Kommentare (4)
| Trackback (1)
Daten-Nacktscanner - Mittwoch, 10. März 2010
Der Artikel Verbotsschilder auf der digitalen Spielwiese von Patrik Maillard in der Wochenzeitung beschreibt plastisch und praktisch (und ich denke für jeden verständlich), welche negativen Auswirkungen für die Internetnutzung, Providervielfalt, Informationsangebote, Meinungs- und Rezipientenfreiheit ins Haus stehen, wenn sich Internet Provider vom Prinzip der Netzneutralität abwenden und sich intensiv Deep Packet Inspection Techniken zuwenden – entweder aus Profitinteressen oder aufgrund politischer Zwänge.
Geschrieben von Kai Raven
in Grundrecht, Internet / TeKo, Ökonomie, Politik, Zensur / Filter
um
19:08
| Kommentare (4)
| Trackback (1)
Wortwechsel um VDS-Urteil und Datenschutz - Samstag, 6. März 2010
In der "Wortwechsel" Reihe des Deutschlandradios kam gestern mit dem Titel Datenspuren im Internet - Was schützt uns vor Mißbrauch? (MP3) eine interessante und informative Diskussion mit 52 Minuten, die sich immer wieder um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, seinen Konsequenzen und den akut herumschwirrenden Debatten drehte und zur anderen Hälfte um den praktischen Schutz vor Datenmißbrauch, den Datenbrief und kommerzielle Datensammler, Netzpolitik in Richtung der neuen Internet Enquête-Kommission, einer von der FDP ins Spiel gebrachten "Stiftung Datenschutz" oder eines vom BITKOM favorisierten "Staatsministers Internet", europäische und nationale Datenschutzstandards.
Es diskutieren der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Andreas Bogk vom CCC, Thomas Mosch vom BITKOM, Bernd Carstensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter.
Geschrieben von Kai Raven
in Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Grundrecht, Politik, Radio, VDS
um
21:17
| Kommentare (2)
| Trackbacks (0)
Das vorläufige Stopp-Schild für die Vorratsdatenspeicherung - Dienstag, 2. März 2010
Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2009 und vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglichen Ausgang der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung zu werfen. Dem waren seit 2002 Beiträge zur Vorratsdatenspeicherung auf der Homepage und später hier im Blog vorangegangen.
Die Höhepunkte im langjährigen Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung stellten ohne Zweifel die Freiheit statt Angst Demonstrationen und die Durchführung der Sammel-Verfassungsbeschwerde dar, die u. a. vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wie so viele andere Aktionen organisiert wurde. Im Großen und Ganzen entsprach die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht meinen Erwartungen. Wie bereits zuvor bei ähnlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auch hier mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Der Titel der Pressemitteilung zum Urteil – Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß –, auf die sich dieser Beitrag stützt, brachte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eigentlich schon sehr gut auf den Punkt. Sprich, die bisherige Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in das Telekommunikationsgesetz (im Kern § 113a TKG und § 113b TKG) und die Strafprozessordnung (im Kern § 100g StPO), sowie die Anwendung der Gesetze und Nutzung der auf Vorrat gespeicherten Verkehrs- und Internetzugangsdaten ist zunächst einmal für nichtig und verfassungswidrig erklärt worden. Das schließt positiv auch ein, dass alle seit Inkrafttreten des Gesetzes gespeicherten und genutzten Vorratsdaten bei Providern und staatlichen Stellen unverzüglich zu löschen sind! Das heißt, es muss reinen Tisch mit allen Daten gemacht werden und der Stand bleibt bis zu einer Novellierung der gesetzlichen Vorschriften bei 0, was bereits einen guten Erfolg der Verfassungsbeschwerden darstellt. Die Vorratsdatenspeicherung ist jedoch – wie erwartet – laut des Gerichts nicht an sich verfassungswidrig, denn das Gericht stellte fest, dass "eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig ist", in Bezug zur EU-Richtlinie und der abgewiesenen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, dass mit dem Inhalt der EU-Richtline, "die Richtlinie ohne Verstoß gegen die Grundrechte des Grundgesetzes umgesetzt werden kann" und "das Grundgesetz eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen verbietet". Später heißt es in Bezug zum Art. 10 GG ("Telekommunikationsgeheimnis") weiter, dass die Vorratsdatenspeicherung "für qualifizierte Verwendungen im Rahmen der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Aufgaben der Nachrichtendienste (...) mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar ist" und "bei einer Ausgestaltung, die dem besonderen Gewicht des hierin liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung trägt, eine anlasslose Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten nicht schon als solche dem strikten Verbot einer Speicherung von Daten auf Vorrat im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterfällt", denn "eingebunden in eine dem Eingriff adäquate gesetzliche Ausgestaltung kann sie den Verhältnismäßigkeitsanforderungen genügen". Auch den wiederholt vorgebrachten Argumenten der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, dass für sie angesichts der steigenden Vernetzung, Nutzung des Internets und der Mobilfunkkommunikation die Vorratsdatenspeicherung unerlässlich sei, folgte das Gericht mit der Feststellung, dass "eine Rekonstruktion gerade der Telekommunikationsverbindungen daher für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung ist." Sprich, macht die Regierung zukünftig ihre Aufgaben richtig und folgt den Rüffeln und Vorgaben des Urteils, wird die Vorratsdatenspeicherung nach der Novellierung fortgesetzt und nicht durch das reine Quick Freeze Verfahren für Verkehrsdaten ersetzt. Es sei denn, das neue Gesetz würde seinerseits neue Angriffspunkte bieten oder die EU-Richtlinie würde signifikant geändert oder gar aufgehoben werden, womit wohl nicht zu rechnen ist. Wie groß die Auswirkungen der beabsichtigten Überprüfung der EU-Richtlinie sind, die von der EU-Justizkommissarin Viviane Reding und der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström angekündigt wurde, steht noch in den Sternen. Es wäre aber vielleicht intelligent und vorteilhaft für die Bundesregierung, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten und ggf. bei der Novellierung zu berücksichtigen. Also eine Atempause, mit Aussicht auf eine Vorratsdatenspeicherung, die verhältnismäßiger, zweckgebundener, eingeschränkter und "abgesicherter" durchgezogen wird, mit dem Auftrag an jeden einzelnen Internet- und Telekommunikationsteilnehmer, sich weiter praktisch mittels Anonymisierungs- und Verschlüsselungstechniken und entsprechenden Verhaltensweisen um die Umgehung und Verhinderung der Erhebung seiner Daten für die Vorratsdatenspeicherung zu bemühen. Das die Bundesregierung und die zustimmenden Parteimitglieder des Bundestages wie so oft zuvor bei der Sicherheitsgesetzgebung mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schludrig, im Schnellschuss und verfassungswidrig gehandelt haben, stellte das Bundesverfassungsgericht mit der Kennzeichnug der jetzigen Vorratsdatenspeicherung fest:
Die großen Verlierer des Urteils sind alle Diensteanbieter und Provider, die zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind, denn der bisherigen Strategie vor Gerichten, der Vorratsdatenspeicherung sei aufgrund der hohen Kosten, der Wettbewerbsverzerrungen und des steigenden Personal- und Hardareaufwands zu begegnen, erteilte das Gericht im Punkt "Vereinbarkeit mit Art. 12 GG" eine Abfuhr: Die Vorratsdatenspeicherung hält das Gericht für die Betroffenen "für nicht übermäßig belastend", sie ist bezüglich der "finanziellen Lasten nicht unverhältnismäßig" und "gegen die erwachsenden Kostenlasten bestehen keine grundsätzlichen Bedenken", denn die Kosten werden ja vom Gesetzgeber nur "insgesamt in den Markt verlagert" und so, wie "neue Chancen der Telekommunikationstechnik zur Gewinnerzielung" genutzt werden können, müssen die Telekommunikationsunternehmen halt auch "die Kosten übernehmen und in ihren Preisen verarbeiten". Damit dürfte klar sein, dass zukünftigen Klagen gegen die Umsetzung der "neuen" Vorratsdatenspeicherung seitens verpflichteter Diensteanbieter wegen unverhältnismäßiger Kosten und Aufwände kein Erfolg beschieden sein wird, aber auch, dass letztendlich wir als Kunden über die Preise einen Anteil der Kosten für die technische und personelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung und damit unserer eigenen Überwachung mitzutragen haben. Aber das war bisher schon bei allen anderen technischen Überwachungs-Infrastrukturen so, die Telekommunikationsunternehmen aufgrund neuer Sicherheitsgesetze umzusetzen hatten und gilt auch für die Zukunft. Alles in allem also eine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, die, wie gesagt, zu erwarten war. Eine kräftige Ohrfeige und Warnung für die Bundesregierung, die sich schon darin ausdrückt, dass die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht nur für verfassungswidrig, sondern komplett für nichtig erklärt wurden. Auf Seiten des Bundesverfassungsgerichts scheint man auch mit Blick auf die Gesetzgeber und die Exekutive der Europäischen Union, aber auch mit Blick auf die Zukunft der technischen Entwicklungen im Bereich der Überwachung den Punkt erreicht zu haben, wo es heißt "Bis hierhin, aber nicht weiter". Mit der Vorratsdatenspeicherung muss für das Gericht ein Schlusstrich gezogen werden, darüber hinausgehende Eingriffe in die Grundrechte der Bürger verbieten sich. Nun gut, es würden auch nur noch die zusätzliche Speicherung, Abfrage und Auswertung aller Inhalts- und Nutzungsdaten aller Internet- und Telekommunikationsdienste und die Verfolgung aller Maßnahmen zur Umgehung und Verhinderung der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung fehlen, um vollends in einem Polizeistaat aufzuwachen. Schlimm genug, dass es in Zukunft eine neue Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung geben wird und man nicht auf Quick Freeze setzt, auch wenn sie durch das Gericht eine Menge von Sperrriegeln und Grenzen verpasst bekommen hat. Abzulehnen bleibt sie auch weiterhin. Das alle bisher angefallenen Vorratsdaten zusammen mit der "alten" Vorratsdatenspeicherung gelöscht werden und den Erhalt der Sperrriegel und Grenzziehungen haben wir aber nur einer fortgesetzten kritischen Aufklärungs- und Berichtsarbeit, dem praktischen Engagement vieler Leute und Organisationen, den Demonstrationen, dem Anwachsen einer Datenschutzbewegung und ihrer Internationalisierung, den Sammel-Verfassungsbeschwerden und Einzel-Verfassungsbeschwerden, den kritischen Stimmen aus Verbänden, von einzelnen Politikern im Bundestag und Journalisten in den Medien, aber nicht zuletzt auch den Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken. Erinnern wir uns immer daran. Als Nachtrag zur Frage der Speicherungspflichten von Anonymisierungsdiensten hier noch drei Stellen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich auf "die Beschwerdeführerin" beziehen, die "Software für einen kommerziellen Internet-Anonymisierungsdienst entwickle und vertreibe. Der Dienst werde im Zusammenwirken mit anderen unabhängigen Betreibern erbracht, auf deren Servern ihre Software genutzt werde. Dabei betreibe die Beschwerdeführerin auch selbst einen öffentlich zugänglichen Anonymisierungsserver.": In Abs. 294 wird noch einmal festgestellt, dass zu den Speicherungsverpflichteten die Anonymisierungsdienste zählen, die öffentlich zugänglich und kommerziell betrieben werden:
Die Speicherungspflichten richten sich an solche Diensteanbieter, die öffentlich zugänglich Telekommunikationsdienste in der Regel gegen Entgelt für Endnutzer erbringen (vgl. § 113a Abs. 1, § 3 Nr. 24 TKG) und damit an Dienstleister, die die Dienste jedenfalls typischerweise zu Erwerbszwecken anbieten.
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht – wenn man es genau nimmt – ziemlich verkürzend, dass der hauptsächliche Zweck von Anonymisierungsdiensten in der Anonymisierung von statischen IP-Adressen (hat das BverfG dabei bereits IPv6 im Blick gehabt?) gegenüber privaten Webservern und im Schutz vor illegalen Zugriffen durch Dritte liegt, aber nicht aller IP-Adressen gegenüber allen Gegenstellen und für alle Internetdienste. Bei kommerziellen Anonymisierungsdiensten hat die Anonymisierung nur solange Bestand, wie Strafverfolgungsbehörden keine unmittelbaren Abfragen kompletter VDS-Daten bei Vorlage eines "bestimmte Tatsachen begründeten Verdachts einer auch im Einzelfall schwerwiegenden Straftat" vornehmen wollen. Die reine Auflösung von IP-Adressen in Name und Adresse (falls diese Beziehung überhaupt bei einem kommerziellen Anonymisierungsdienst existiert und nicht durch die anonyme Nutzung eines "Nutzerkontos" und anonyme Bezahlung unterbunden ist) durch Auskunftsersuchen mit niedrigeren Eingriffsschwellen (s. o.) berührt der Absatz nicht.
Jedoch führt die Speicherungspflicht nach § 113a Abs. 6 TKG nicht dazu, dass Anonymisierungsdienste grundsätzlich nicht mehr betrieben werden können. Die Anonymisierungsdienste können ihren Nutzern weiterhin anbieten, ohne Identifizierungsmöglichkeit der IP-Adresse durch Private im Internet zu surfen. Sie ermöglichen damit Nutzern, die eine statische (und folglich offene) IP-Adresse haben, ihre Identität zu verbergen und schützen andere Nutzer vor Hackern oder sonstigem illegalen Zugriff. Aufgehoben wird die Anonymität nur gegenüber den staatlichen Behörden und dabei auch nur dann, wenn nach den engen Voraussetzungen für die unmittelbare Verwendung der nach § 113a TKG gespeicherten Verkehrsdaten ein Datenabruf ausnahmsweise erlaubt ist. Abgehalten werden damit folglich allein Kunden, deren Anonymisierungsinteresse sich gegen die in solchen besonders schwerwiegenden Fällen ermittelnden Behörden richtet. Das Angebot eines Anonymisierungsdienstes wird dadurch nicht insgesamt hinfällig.
In Abs. 295 erklärt das Bundesverfassungsgericht, dass man als Betreiber eines kommerziellen Anonymisierungsdienste konkrete Beweise zu finanziellen Belastungen aufgrund der Umsetzung und Anwendung der VDS vorlegen muss, um existenzbedrohende Eingriffe in Art. 12 Abs. 1 GG ("Berufsfreiheit") zu belegen und das Bundesverfassungsgericht zu veranlassen, dieser Argumentation zu folgen.
Insbesondere hat sie [die Beschwerdeführerin] auch in Bezug auf Anonymisierungsdienste eine über die bei den sonstigen Telekommunikationsunternehmen hinausgehende Belastung weder für sich noch für andere Anbieter solcher Dienste hinreichend nachvollziehbar durch konkrete Zahlen belegt. Nur unter dieser Voraussetzung ließe sich aber eine Überschreitung des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Indienstnahme der Anonymisierungsdienste feststellen. Solange die Einschätzung des Gesetzgebers nur durch Vermutungen und Behauptungen in Frage gestellt wird, kann das Bundesverfassungsgericht dieser Frage nicht nachgehen.
Siehe auch (als Auswahl):Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa FoeBuD e.V. - Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Lob für das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung Deutscher Anwaltverein - DAV zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil: Jetzt muss die Politik nachbessern! Deutscher Anwaltverein - DAV: Bezüglich Vorratsdatenspeicherung EU-Richtlinie ändern Repoter ohne Grenzen - Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung eco e. V. - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig und nichtig eco e. V. - Jetzt brauchen wir die volle Kostenerstattung für die Vorratsdatenspeicherung! BITKOM e. V. - BITKOM begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts Gewerkschaft der Polizei (NRW) - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform machen Deutsche Polizeigewerkschaft - Polizei kann sich nicht mehr auf Gesetzgeber verlassen Bund Deutscher Kriminalbeamter - Strafverfolgung und Gefahrenabwehr werden im "www" verfassungsrechtlich bis zur gesetzlichen Neuregelung aufgegeben Bundesverband Musikindustrie e. V. - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ermöglicht fairen Ausgleich zwischen Datenschutz und Interessen von Rechteinhabern Humanistische Union - Karlsruhe hat gesprochen, aber die Vorratsdatenspeicherung ist damit noch nicht endgültig vom Tisch Bundesministerium des Innern - Vorratsdatenspeicherung: Stellungnahme des Bundesinnenministers Bundesministerium der Justiz - Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz Deutscher Bundestag - Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung (plus Auswirkungen auf SWIFT-Abkommen und PNR-Deals) Bundestagsfraktion Die Linke - Technischer K.o. für den Big Brother Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Kampf gegen Vorratsdatenspeicherung war erfolgreich Bundestagsfraktion FDP - Epochaler Sieg für die Bürgerrechte Bundestagsfraktion SPD - Freiheitsrechte sind auch im Internetzeitalter zu berücksichtigen Bundestagsfraktion CDUCSU - Vorratsdatenspeicherung weiter möglich – zügig neue Rechtsgrundlage schaffen, Endlich Rechtssicherheit durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Vorratsdatenspeicherung nicht per se verfassungswidrig Piratenpartei - Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig Netzpolitik / Markus Beckedahl - Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil Telemedicus / Adrian Schneider - BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht? unwatched.org - VDS: Ein guter Tag für den Datenschutz Save-Privacy - Auf dem Weg zu einer wegweisenden Entscheidung Für weitere Beiträge surfe man die Rivva Resonanzen auf die Pressemitteilung des BverfG an. Sueddeutsche - "Die Normen fallen nicht vom Himmel" - Interview mit Hans-Jürgen Papier Sueddeutsche / Heribert Prantl - Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Gruslige Aussichten Spiegel / Christian Stöcker - Vorratsdatenurteil - Firewall für die Rasterfahnder FAZ / Frank Rieger (CCC) - Ein grundlegendes Urteil Zeit / Kai Biermann - Karlsruhe drückt den Reset-Knopf Focus / die Presseagenturen - Vorratsdatenspeicherung: BKA will schnell ein neues Gesetz Financial Times - Vorratsdatenspeicherung: Das Ende des Sicherheitswahns taz / Julia Seeliger - Kurs auf Straßburg taz / Christian Rath - Das Vorratsdaten-Urteil - Guter Tag für Bürgerrechte Freitag / Julian Heißler - Mit Sicherheit mehr Freiheit
Geschrieben von Kai Raven
in Anonymität, Anti-Überwachung, Data Mining / Fusion, Datenschutz, Geheimdienst / Polizei, Gesellschaft, Grundrecht, Internet / TeKo, Kryptografie, Politik, Terror, VDS
um
20:07
| Kommentare (3)
| Trackbacks (6)
(Seite 1 von 168, insgesamt 1339 Einträge)
» nächste Seite
|
Gefahr-IndikatorKalender
im BlogScroogle-SSLixquick-SSLAktuell
Kategorien
Infos |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||






